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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung von Mietnebenkosten ---> Wie?



Subdate300
12.01.2012, 09:30
Wir haben eine wundervolle Einligerwohnung und wollen diese vermieten.
Haben aber null Erfahrung mit sowas.

Es ist Erstbezug und sehr hochwertig ausgestattet -> Netzwerkanschlüsse, tolles Bad mit ebenerdiger Dusche + Wanne, komplette und nagelneue Einbauküche, teilmöbliert (Wohnzimmercouch, Essgarnitur, Bett -alles auf Wunsch -)...

Sind die Quadratmeterpreise im Mietspiegel für eine nackte Wohnung angegeben oder spielt es keine Rolle ob eine Küche drin ist oder nicht.

Ein Problem stellen noch die Nebenkosten dar, wie setzt man sowas an?
Gibts da eine Formel? Sprich in dem Gebiet verlangt man x€/m² Betriebskosten.

Wir wollen nicht irgendwas ansetzen, sondern so nah wie möglich rechnen.
So, dass der Mieter nicht einen Haufen nachzahlen muss und wir natürlich auch nicht zu viel verlangen.

Wer kann hier Tipps geben?
Danke.

Mawal
12.01.2012, 10:11
Nebenkosten sind nur die echten kalten und warmen Betriebskosten, und diese musste entlang von Belegen abrechnen, Grundsteuer, Versicherung, Wärme etc, diese sind vom Gesetzgeber normiert, hochwertige Ausstattung musst du im Mietzins berücksichtigen.

Insoman
12.01.2012, 10:19
lies Dich mal ein

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/betriebskostenverordnung.htm

sausapia
12.01.2012, 12:01
Ich empfehle Dir/Euch, dem lokalen Vermieterverein beizutreten (Haus & Grund e.V.). Das koste bspw. in Düsseldorf 57 Euro p.a. Dann hast Du Zugang zu Rechtsberatung und die Nebenkostenabrechnung wird auch als Service angebote. Darüber hinaus wird Dir ein Mietspiegel zur Verfügung gestellt, indem auch die Aufschläge für gehobene Ausstattung und Lagen ausgewiesen wird.

Die Nebenkostenabrechung in Zweifamileinhäusern, sofern eigen genutzt, ist auch stark vereinfacht möglich. So musst Du bspw. nicht Ablesegeraäte an sämtlichen Heizkörpern montieren lassen, um eine verursachungsgerechte Verbrauchserfassung gewährleisten zu können. Betriebswirtschaftlich macht dies nämlich keinen Sinn, weil diese Kosten der Erfassung durch einen Service schnell 10-20% des effektiven Verbrauchs ausmachen.... :op:

Insoman
12.01.2012, 13:00
wobei ich schon darauf achten würde, dass die VBerbrauchskosten direkt zugeornet werden können - sprich: eigene Wasseruhr und - wenn irgendwie machbar - kenne die BEgebenheiten vor Ort nicht - durch eine eigene Gastherme oder entsprechende Messeinrichtungen - somit ist im Falle des Falles auch ein Nachweis möglichm, dass die OPosdten auch so verbraucht wurden - ein Rechtsstreit ist da nämlich schon nervenaufreibender

paddy
12.01.2012, 13:19
Egal ob Zähler, oder Umlage nach Faktoren weil keine Meßeinrichtungen vorhanden sind, oder sonstwas. Belaste dich nicht mit so einem Scheiß!

Nie und nimmer würde ich die Nebenostenabrechnung selbst machen. Ein guter Mietrechtler nimmt dir 95% aller selbst gebastelten Abrechnungen auseinander.

Dafür gibts Profis, die wissen was sie tun, z.B. http://www.minol.de/abrechnung.html. Denen stellst du die Zahlen zur Verfügung, und die erstellen dann eine korrekte Abrechnung für dich. Des weiteren gibts auch Hausverwaltungen die einen reinen Abrechnungsservice anbieten.

Eine komplett ausgestattete Küche ist in einem Mietspiegel normalerweise durch entsprechenden Aufschlag berücksichtigt.

WUM
12.01.2012, 13:23
zu korrekt... :D ... soll doch auch was hängen bleiben ... oder??


Gruss


Wum

jagdriver
12.01.2012, 18:15
Egal ob Zähler, oder Umlage nach Faktoren weil keine Meßeinrichtungen vorhanden sind, oder sonstwas. Belaste dich nicht mit so einem Scheiß!

Nie und nimmer würde ich die Nebenostenabrechnung selbst machen. Ein guter Mietrechtler nimmt dir 95% aller selbst gebastelten Abrechnungen auseinander.

Dafür gibts Profis, die wissen was sie tun, z.B. http://www.minol.de/abrechnung.html. Denen stellst du die Zahlen zur Verfügung, und die erstellen dann eine korrekte Abrechnung für dich. Des weiteren gibts auch Hausverwaltungen die einen reinen Abrechnungsservice anbieten.

Eine komplett ausgestattete Küche ist in einem Mietspiegel normalerweise durch entsprechenden Aufschlag berücksichtigt.

Korrekt!

Hier noch ein Mitbewerber, mit dem wir sehr gut fahren:

http://www.techem.de/

Gruß
Robby

Donluigi
12.01.2012, 18:38
Minol Brunata wär auch mein Tipp. Keinen Bock auf sowas, die machen das gut und auch recht preiswert.

sausapia
12.01.2012, 18:45
Am günstigsten dürfte Haus und Grund sein, die es pro Einheit für rund 30,- Euro übernehmen.

bass
12.01.2012, 18:49
Meine Meinung dazu: Minol, Techem und wer da sonst noch in der Oberliga mitspielt sind für die Vermietung einer Einliegerwohnung zu gross.

Besser im näherem Umfeld mal umhören, welcher Verwalter in Reichweite einen guten Ruf hat. Dem für einen fairen Kurs den Auftrag geben, Mieter zu suchen und auch den Vertrag zu erstellen. Und dann für einen angemessenen Preis auch wieder jährlich nach dem Vertrag die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Bei meinem kleinen Häuschen mit vier Parteien hab ich die Abrechung selber gemacht, bis mir der Kram zum Hals raus hing. Also umgehört, im Kundenkreis einen guten Verwalter gefunden, der für mich jetzt einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnungen macht. Nicht mehr und nicht weniger für rund 'nen Hunderter. Wenn ich den auf die Zeit umrechne, die ich bisher für das Erstellen der Abrechnung gebraucht habe, hätte ich besser in der Zeit bei Feinkost Albrecht Regale eingeräumt.

Hoffe geholfen zu haben ...

RAMichel
12.01.2012, 18:49
Ich hätte bei nur einer Wohnung keinen Bock auf das Nebenkostengedöns. Stattdessen würde ich eine monatliche Pauschale zur Abgeltung der Betriebskosten vereinbaren. Mit der Zahlung des Pauschalbetrages sollen alle Nebenkosten abgegolten sein. Dazu eine Vereinbarung, dass die Pauschale bei Steigerung der Betriebskosten über x % angehoben werden darf (geht nur für die Zukunft). Nebenkostensteigerungen lassen sich bei Wasserkosten, Versicherungen, Grundsteuer etc. beleghaft problemfrei darlegen

Clapton
12.01.2012, 20:42
Kannst du ganz locker selber machen. Einmal richtig informiert, was du ansetzen kannst und welchen Verteilungsschlüssel du bei nicht messbaren Posten ansetzen möchtest (z. B. m² oder Anzahl Personen).

Ist dann jedes Jahr praktisch das gleiche und echt easy mit Excel machbar.

paddy
12.01.2012, 22:38
Kannst du ganz locker selber machen. Einmal richtig informiert, was du ansetzen kannst und welchen Verteilungsschlüssel du bei nicht messbaren Posten ansetzen möchtest (z. B. m² oder Anzahl Personen).
Ist dann jedes Jahr praktisch das gleiche und echt easy mit Excel machbar.
Klar, kannst du locker selbst machen. Und dann hoffen, dass dem Mieter nicht mal ein Posten gefühlt zu hoch ist oder ihm ein Verteilungsschlüssel nicht passt, und er nach "fehlerhafte Nebenkostenabrechnung" oder Ähnlichem googelt. ;)

Außer natürlich, du kennst sämtliche relevanten gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen auf jeweils aktuellem Stand dazu, wie beispielsweise Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, etc.



.... Betriebswirtschaftlich macht dies nämlich keinen Sinn, weil diese Kosten der Erfassung durch einen Service schnell 10-20% des effektiven Verbrauchs ausmachen.... :op:
Die jährlichen Erfassungskosten sind auf den Mieter umlegbar.

Voraussetzung für das Alles sind im Übrigen natürlich die richtigen Vereinbarungen und Formulierungen im Mietvertrag. ;)

Subdate300
13.01.2012, 07:19
Kann man über den Daumen gepeilt sagen in welchem Bereich sich Nebenkosten aufhalten?

100m², Dreifachverglasung, 42,5er Ziegelmauern, Grundwasser-Wärmepumpe (folglich nur Bodenheizung), 2 Personenhaushalt.

Gibts da einen Anhaltspunkt oder ein Fenster wo sich Nebenkosten bewegen?


Ansonsten, um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist eine Vergabe sicherlich eine Überlegung wert.

WUM
13.01.2012, 07:54
wir verlangen von unseren Mietern 50 Euro Nebenkosten im Monat, für Licht, Reinigung der gemeinschaftlich genuzte Flächen und benutzung des Aufzuges. Das das im Jahr gerechnet die realen Allgeimeinkosten wohl übersteigt ist klar...nur hat man dadurch mehr oder weniger auch schon Kleinigkeiten abgedeckt die durch Mieter verursachte Schäden deckt....ohne das man sich streiten muss, wer wohl was zu tragen hat.... ganz easy...und hat sich noch keiner beschwert.


Gruss


Wum

Jockl
13.01.2012, 07:57
Nebenkosten variieren stark je nach Nutzerverhalten (4 köpfige Familie, Heizung 24 Grad Celsius das ganze Jahr vs. 2 Rentner, halbes Jahr auf Mallorca und sonst mit Pulli in der Wohnung), das würde ich nie als Pauschale abrechnen!
Nimm Dir einen Verwalter und wenn Du nach drei Jahren denkst Du kannst das auch selbst dann mach es. Lernen aus Erfahrung ist immer das Bitterste...

Subdate300
13.01.2012, 08:34
Du bewegst Dich in Extremen...

2 Personen, normales Heizverhalten, ganzjährig da.

Sooo stark werden die Kosten nicht variieren.

Es wird sicher ein Fenster geben an dem man sich orientieren kann.

sausapia
13.01.2012, 08:53
Die jährlichen Erfassungskosten sind auf den Mieter umlegbar

Paddy, das ist zwar richtig, aber es handelt sich um eine Einliegerwohnung. Demzufolge ist der Großteil der Kosten nicht umlegbar, weil man die Hauptwohnung selbst nutzt und dieser Anteil werder umlegbar noch steuerlich absetzbar ist.....

paddy
13.01.2012, 09:03
Selbstverständlich sind nur die jeweilige Wohnung betreffenden Kosten auch umlegbar.


wir verlangen von unseren Mietern 50 Euro Nebenkosten im Monat, für Licht, Reinigung der gemeinschaftlich genuzte Flächen und benutzung des Aufzuges. Das das im Jahr gerechnet die realen Allgeimeinkosten wohl übersteigt ist klar...nur hat man dadurch mehr oder weniger auch schon Kleinigkeiten abgedeckt die durch Mieter verursachte Schäden deckt....ohne das man sich streiten muss, wer wohl was zu tragen hat.... ganz easy...und hat sich noch keiner beschwert...
Mehr als die tatsächlichen Nebenkosten zu kassieren ist, sofern die nicht jährlich abgerechnet werden, zumindest in D nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich grenzwertig...


Kann man über den Daumen gepeilt sagen in welchem Bereich sich Nebenkosten aufhalten?...
Ich würde die erste Vorauszahlung bei ca. 1,50 bis 2 € pro Quadratmeter sehen.

Subdate300
13.01.2012, 10:00
Paddy, danke für die Auskunft.
Liegt in meiner Vostellung.

sausapia
13.01.2012, 10:43
Selbstverständlich sind nur die jeweilige Wohnung betreffenden Kosten auch umlegbar.

Deshalb sagte ich, dass dies betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, weil man den hierdurch entstehenden Hauptkostenblock selbst zahlen muss ;)

paddy
13.01.2012, 14:09
Welcher Hauptkostenblock? Diese Kosten werden in der Regel pro Einheit abgerechnet. Wir sprechen also maximal über die Hälfte.

Und ich lehn mich mal so weit aus dem Fenster, und behaupte, dass auch nur die Einliegerwohnung separat über einen Abrechnungsservice abgerechnet werden kann. Dann entstehen auch nur dafür Kosten. ;)

sausapia
13.01.2012, 14:38
Das könnte funktionieren, wenn Du für alle Betriebskosten in der Einlieger- und Hauptwohnung separate Messeinrichtungen hast. Der Mieter kann ja Einsicht in die Gesamtrechungen nehmen und Du würdest doch in "Dokumentationsnot" kommen, wenn Du nur Gesamtrechnungen für das Haus und eine Detailabrechnung für die Einliegerwohnung hast (ggf. Differenz-Methode). Ich bin mir nicht sicher, ob das mietrechtlich geht.

Ich hatte auf jeden Fall schon mal arge Probleme, weil ich im Haus teilweise zentrale Warmwasserversorgung und Durchlauferhitzer hatte und den Verbrauch nicht eindeutig messen konnte. Ich blieb auf den Kosten sitzen. Habe ich ggf. einen Denkfehler?

paddy
13.01.2012, 16:14
Klar kann er Einsicht in die Gesamtrechnung nehmen. Um Diskussionen zu vermeiden würde ich sogar Kopien der betreffenden Gesamtrechnungen gleich der Einzelabrechnung beilegen. Beispielsweise bei den Heizkosten.

Der Mieter hat allerdings definitiv kein Anrecht auf Einsicht in die Abrechnungen der anderen Wohungen. Warum auch, Zählerstände und/oder Faktoren sind ja in seiner Abrechnung enthalten.

Wenn keine Messeinrichtungen vorhanden sind, muss eben nach Faktor abgerechnet werden, das kann die Personenzahl sein, Wohnfläche, etc.
Das kann man nicht wahllos selbst festlegen, auch da gibt es Vorschriften. Daher gilt wie immer die Empfehlung: Profi. :D

Wie du hier lesen kannst, kann das ein oder andere trotzdem locker selbst. Ich hab von sowas halt keine Ahnung und würds den Profi machen lassen. ;)

ehemaliges mitglied 24812
13.01.2012, 16:40
Das hier alles immer so schwarz gesehen werden muss, vermutlich auch noch durch hörensagen oder lesen. Lasst mal die Kirche im Dorf.

Ich vermiete seit 20 Jahren einige Wohnungen und das, was man an Ärger zu erwarten hat, hat nichts mit der NK Abrechnung zu tun. Da geht es eher um Beschädigungen und Kostenübernahmen bei Auszug. Der Ärger bleibt einem aber immer.
Sie ist auch keine Wissenschaft für sich und kann von nahezu jedem Deppen erstellt werden, der sich ein wenig damit auseinander setzt. Sicherlich kann jedem ein Fehler unterlaufen. Wenn dies passiert, dann korrigiert man sie und begleicht ggf. die Differenz. Da reisst einem in der Regel kein Mieter den Kopf ab und beauftragt gleich einen Anwalt.
Als Anfänger sollte man sich zu Beginn Rat von Fachleuten holen und ggf. einmal die Abrechnung erstellen lassen. Danach kann man es anhand dieser Vorlage selbst. Wer dann noch Mitglied im Verein Haus und Grund ist und ein wenig die Gesetzeslage verfolgt, kann nicht viel verkehrt machen.
Von Haus und Grund bekommst Du auch immer Verträge, die der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Sie bieten auch einen Solvenzcheck an. Dieser, in Verbindung mit einer Selbstauskunft und einem Einkommensnachweis, ist bei jedem Mietinteressenten Pflicht.

Sicherlich muss man sich, wie bei jeder anderen neuen Veränderung auch, mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen und auf dem Laufenden bleiben. Aber wie gesagt, es ist kein Hexenwerk. Sicherlich liest man immer wieder Berichte über katastrophale Mieter, Vermieter und heruntergekommene Behausungen. Vieles wird in der Presse aber auch hochgebauscht, davon lebt sie halt. Diese Zustände kommen in den seltesten Fällen dort vor, wo Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen und sich regelmäßig begegnen. Sonst ist etwas schiefgelaufen - allerdings auf beiden Seiten.

RAMichel
13.01.2012, 16:48
In den von mir verwalteten Objekten wird bei mehreren Wohnparteien in einem Objekt die Abrechnung über Ista oder -bei Gewerbevermietung- in meinem Büro erstellt. Bei der Einliegerwohnung im Hause meiner Eltern ist immer nur mit einer Pauschale gerechnet worden, um die ganzen gesetzlichen Abrechnungsvorschriften zu umgehen. Das funktioniert wunderbar, wenn man die zu zahlende Pauschale sorgfältig berechnet. Danach hat man keine Abrechnungsprobleme und keine Streitereien über Nebenkosten. Zudem muß man auch in keinem Grundbesitzerverein Mitglied werden. Und der Mieterbund beißt sich an der Pauschale die Zähne aus... :dr:

sausapia
13.01.2012, 16:56
Das hier alles immer so schwarz gesehen werden muss, vermutlich auch noch durch hörensagen oder lesen. Lasst mal die Kirche im Dorf.

Ich vermiete seit 20 Jahren einige Wohnungen und das, was man an Ärger zu erwarten hat, hat nichts mit der NK Abrechnung zu tun. Da geht es eher um Beschädigungen und Kostenübernahmen bei Auszug. Der Ärger bleibt einem aber immer.
Sie ist auch keine Wissenschaft für sich und kann von nahezu jedem Deppen erstellt werden, der sich ein wenig damit auseinander setzt. Sicherlich kann jedem ein Fehler unterlaufen. Wenn dies passiert, dann korrigiert man sie und begleicht ggf. die Differenz. Da reisst einem in der Regel kein Mieter den Kopf ab und beauftragt gleich einen Anwalt.
Als Anfänger sollte man sich zu Beginn Rat von Fachleuten holen und ggf. einmal die Abrechnung erstellen lassen. Danach kann man es anhand dieser Vorlage selbst. Wer dann noch Mitglied im Verein Haus und Grund ist und ein wenig die Gesetzeslage verfolgt, kann nicht viel verkehrt machen.
Von Haus und Grund bekommst Du auch immer Verträge, die der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Sie bieten auch einen Solvenzcheck an. Dieser, in Verbindung mit einer Selbstauskunft und einem Einkommensnachweis, ist bei jedem Mietinteressenten Pflicht.

Sicherlich muss man sich, wie bei jeder anderen neuen Veränderung auch, mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen und auf dem Laufenden bleiben. Aber wie gesagt, es ist kein Hexenwerk. Sicherlich liest man immer wieder Berichte über katastrophale Mieter, Vermieter und heruntergekommene Behausungen. Vieles wird in der Presse aber auch hochgebauscht, davon lebt sie halt. Diese Zustände kommen in den seltesten Fällen dort vor, wo Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen und sich regelmäßig begegnen. Sonst ist etwas schiefgelaufen - allerdings auf beiden Seiten.

Ich lasse die Kirche bewusst nicht im Dorf, weil ich ein "gebranntes Kind" bin. Allerdings hatte ich auch ein Lehrerehepaar in Rente, also sicherlich das, was man im Vermieterkreisen als "Antich rist" bezeichnet. Diese waren beim Kauf des Hauses dabei und ich hatte sie mir nicht selbst ausgesucht. Seit dieser Affäre, habe ich mich zwangsläufig ins Mietrecht einlesen müssen ...... Die haben u.a. auch die Betriebskostenabrechnung von Haus und Grund angefochten ;)

ehemaliges mitglied 24812
13.01.2012, 17:05
Die mag es geben, aber sie sind eher die Seltenheit. Darauf hinzuweisen ist ja auch ok, aber von anderer Seite kommen hier Ansichten, die lassen eher auf den Mieterweltkrieg schließen.;) Das finde ich nicht ok.

sausapia
13.01.2012, 17:16
Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Es gibt sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite Extremfälle, die auch die Ausnahme bilden. Wenn man ein Mal das Vergnügen hatte, ist man sicherlich übersensibel. Ich vermiete aktuell und deshalb auch nicht mehr.

Clapton
13.01.2012, 17:35
Ich würde die erste Vorauszahlung bei ca. 1,50 bis 2 € pro Quadratmeter sehen.

:gut:

paddy
13.01.2012, 18:29
Die mag es geben, aber sie sind eher die Seltenheit. Darauf hinzuweisen ist ja auch ok, aber von anderer Seite kommen hier Ansichten, die lassen eher auf den Mieterweltkrieg schließen.;) Das finde ich nicht ok.
Ich schon, ich kenne einen Mietrechtler, der nimmt regelmäßig Schlauberger (auf Mieter- und Vermieterseite) auseinander die geglaubt haben, seit Jahren alles richtig zu machen. Und er hat noch keinen einzigen dieser Fälle verloren... ;)

Lustig finde ich auch, dass hier Tausende von Euro für Luxus verpulvert werden, den kein Mensch braucht, dann aber empfohlen wird - in Bereichen, in denen selbst Profis nachweislich Wissenslücken haben - an 50,-- € im Jahr zu sparen.

Die Zeit, die man durch die Vergabe solcher Leistungen spart, kann man wesentlich sinnvoller verbringen.

Subdate300
14.01.2012, 08:29
Zum Thema Abrechnung, wir haben 2 Wasserkreisläufe mit folglich separater Zählung, dito bei Strom und Telefon.

Aber mit einer Pauschale kann ich mich auch anfreunden, mit dem spitzen Bleistift rechnen, dann sollte es passen.

Was ich so rauslese, das A und O sind anständige Menschen, wenn Du ein Aloch erwischst hast eh verloren.

sausapia
14.01.2012, 09:29
Ich würde auch eine Pauschale nehmen und mir den Mieter sehr genau anschauen. Könntest Du die Heizkosten verursachungsgerecht belasten?

ehemaliges mitglied 24812
14.01.2012, 09:52
Mit der Pauschalen ist das so eine Sache und das Risiko liegt auf Vermieterseite. Du kannst, sollten die Kosten im Abrechnungsjahr stark steigen, nicht nachfordern.
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Erhöhungsklausel im Mietvertrag steht; und auch nur gegen Nachweis. Dann hat aber auch der Mieter Anspruch auf Einsicht und kann bei sinkenden Kosten eine Minderung verlangen.

Man sieht, auch hier macht einem ein Mieter das Leben schwer, wenn man an den falschen gerät.

Jetzt lässt es einfach mal gut sein, vor allen Dingen die, die Mietrechtler etc. kennen und alles nur vom Hörensagen her beurteilen können.

Fakt ist:
1. Die wenigsten Mieter und Vermieter haben Lust auf Streitigkeiten.
2. Die Nebenkostenabrechnung ist kein Hexenwerk.
3. Wer sich damit nicht beschäftigen möchte, der vergibt die Arbeit.
4. Die meisten Mietstreitigkeiten gibt es aus anderen Gründen, z. B. wer der Verursacher von Feuchtigkeitsschäden ist.

Letzteres war nur ein Beispiel. Ein anderes ist der Umgang des Mieters mit dem Mietobjekt und den Möbeln. Was ist normale Abnutzung und was Beschädigung? Wird die Kaution zurückgezahlt oder nicht?
Ich käme nie auf die Idee, wie der Themenstarter, eine möblierte oder teilmöblierte Wohnung zu vermieten. So hoch kann man die Miete nicht erhöhen, damit sich das rechnet. Es sei denn, es ist eh "Sperrmüll" - überspitzt gesagt - oder das Zeug kommt aus dem Billigmarkt.

Wer sich zu sehr über all das den Kopf zerbricht, der sollte es lieber lassen.

paddy
14.01.2012, 12:07
:rofl:

siebensieben
14.01.2012, 16:43
Oh, das ist hier ja ein Reizthema. :oops:

Für ich ist das wichtigste die Zusammenarbeit bzw. das Verhältnis Mieter-Vermieter. Gut, wenn das in Ordnung ist, schlecht, wenn nicht. Dann kann man nämlich seine ganze Zeit mit solchen Sachen vertun.

Habe seit 20 Jahren eine Wohnung zu vermieten, bisher Glück gehabt und die Abrechnungen immer selber gemacht, absolut problemlos, gab nie Streit. Hat auch noch nie einer nachgefragt. Und eine Einliegerwohnung würde ich immer selber abrechnen. Brunata kommt mir nicht ins Haus, schon gar nicht mit den Verdummungsmessern an den Heizkörpern. :bgdev:

paddy
14.01.2012, 19:04
.... Hat auch noch nie einer nachgefragt....
Genau das ist der Knackpunkt. ;)

RAMichel
14.01.2012, 19:37
Aber mit einer Pauschale kann ich mich auch anfreunden, mit dem spitzen Bleistift rechnen, dann sollte es passen.


Die Pauschale sollte schon etwas großzügiger bemessen sein, um die Risiken für das laufende Jahr zu dämpfen. Spitzer Bleistift taugt nicht für die Pauschalenberechnung. Vielmehr werden alle umlagefähigen Kosten aufgerundet und in die Pauschale eingestellt. Dann paßt das auch.

uhrenmaho
14.01.2012, 20:12
:gut:


:grb:Könnte knapp werden. Zahle für 90 m²
270 Euro im Monat. Haus ist Baujahr
1983. :DHabe es im Winter aber auch
gerne warm (gut 23 Grad).

LG Manfred

paddy
14.01.2012, 21:33
Die Info stammt von einem Hausverwalter, der 700 Einheiten verwaltet. Der weiß im Gegensatz zu einigen Experten hier wovon er spricht.

270,-- für 90 m² sind überdurchschnittlich hoch.

jagdriver
14.01.2012, 21:40
3,-/m2 sind überduchnittlich hoch?

Mit Lift, Hausmeister-Service, etc.. gibt es hier in Nbg Wohnanlagen die
locker zwischen 5,- und 7,-/m² liegen!

Habe erst letztes Jahr eine Wohnung vermietet, 4 Zi., 130 m2 -
Nebenkosten 985,- im Monat versteht sich!

Gruß
Robby

ehemaliges mitglied 24812
14.01.2012, 22:18
Die Info stammt von einem Hausverwalter, der 700 Einheiten verwaltet. Der weiß im Gegensatz zu einigen Experten hier wovon er spricht.

270,-- für 90 m² sind überdurchschnittlich hoch.
:rofl:
Du kennst Leute. X(

Würde es als durchschnittlich bezeichnen. Ich kenne Wohnungen, die sind, abhängig vom Komfort (Fahrstuhl, etc.), teurer; kenne auch ein wenig günstigere Wohnungen.

siebensieben
14.01.2012, 22:38
Genau das ist der Knackpunkt. ;)

Da hast Du absolut recht. =)

sausapia
14.01.2012, 22:57
3,-/m2 sind überduchnittlich hoch?

Mit Lift, Hausmeister-Service, etc.. gibt es hier in Nbg Wohnanlagen die
locker zwischen 5,- und 7,-/m² liegen!

Habe erst letztes Jahr eine Wohnung vermietet, 4 Zi., 130 m2 -
Nebenkosten 985,- im Monat versteht sich!

Gruß
Robby

8o Da war aber sicherlich ein Concierge und ein Bademeister für´s Schwimmbad inbegriffen oder????

paddy
14.01.2012, 23:19
@Robby: Ja, in der Regel verfügt eine Einliegerwohnung im Erstbezug - um die es hier geht - nicht über einen Aufzug oder Ähnliches. ;)


... Würde es als durchschnittlich bezeichnen.....
Mit dir zu diskutieren ist eh obsolet, wenn du das sagst, dann muss es ja so sein. http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_gaehn.gif


Es ist immer wieder schön zu sehen, wie sich der ein oder andere auf Grundlage soliden Halbwissens zum Experten zu egal welchem Thema berufen fühlt, nur weil er schon mal Berührung mit selbigem hatte.

ehemaliges mitglied 24812
15.01.2012, 08:25
Du beschreibst Dein Verhalten sehr schön.

Maga
15.01.2012, 08:31
zum Glück weiß ich, was Paddy beruflich macht ... was machst Du? bist Du zufällig Hausverwalter oder bei einem großen Unternehmen für die NK-Abrechnung zuständig oder kennst Dich zufällig mit allem und jedem aus?

ehemaliges mitglied 24812
15.01.2012, 08:52
Wie bereits geschrieben besitze ich selbst einige Mietwohnungen und mache seit 20 Jahren meine Abrechnungen selbst. In dieser Zeit musste ich eine Abrechnung zu Gunsten der Mieter korrigieren, weil mir ein Fehler aufgefallen war. Streitigkeiten, auch vor Gericht, gab es aus anderen Gründen. Ich weiß also aus eigener Erfahrung worüber ich schreibe.

Der Novize
15.01.2012, 09:37
Weia; kaum ist man mal drei Tage weg und kann nichts schreiben, qualmts auch schon im Forum.

Auch ich darf mich zu den Vermietern zählen und bin nicht ganz unbeleckt was das Thema bertifft.

Bei den Threads, die in den letzten knappen zwei Jahren zum Thema Mietrecht und Mietproblematik mitlesen bzw. an denen ich teilhaben konnte, war ich immer froh, wenn nach langem hin und her und mit Halbwissen um sich gewerfe (ja, auch da habe ich mitgemacht) Paddy dazukam und Licht ins Dunkel gebracht hat.
Im Vermieterforum wären wir über solche Leute dankbar.

Sicherlich kann man eine Sache so oder so angehen.

Ich schließe mich zum bisher gesagten Paddy an und bin der Meinung, dass man mietrechtlich leichter durchs Leben kommt, wenn man so wenig Angriffsfläche wie möglich bietet und manchem Konflikt im Vorfeld schon die Grundlage entzieht.

Aber die eine oder andere Gerichtsverhandlung - wenn man Zeit dafür hat und vor Allem gewinnt - macht vielleicht auch Spaß.

Maga
15.01.2012, 12:54
Wie bereits geschrieben besitze ich selbst einige Mietwohnungen und mache seit 20 Jahren meine Abrechnungen selbst. In dieser Zeit musste ich eine Abrechnung zu Gunsten der Mieter korrigieren, weil mir ein Fehler aufgefallen war. Streitigkeiten, auch vor Gericht, gab es aus anderen Gründen. Ich weiß also aus eigener Erfahrung worüber ich schreibe.

Kai, verstehe ich Dich richtig, dass Du in mehreren Eigentümergemeinschaften Eigentumswohnungen besitzt?

Prizzi
15.01.2012, 13:58
...

Lustig finde ich auch, dass hier Tausende von Euro für Luxus verpulvert werden, den kein Mensch braucht, dann aber empfohlen wird - in Bereichen, in denen selbst Profis nachweislich Wissenslücken haben - an 50,-- € im Jahr zu sparen.

Die Zeit, die man durch die Vergabe solcher Leistungen spart, kann man wesentlich sinnvoller verbringen.

Fully agree! Ich vermiete auch, und auch wenn es nur eine Wohnung ist, habe ich noch keine Sekunde in Erwägung gezogen die Abrechnung selbst zu machen.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für meine Steuererklärung.

uhrenmaho
15.01.2012, 16:54
Die Info stammt von einem Hausverwalter, der 700 Einheiten verwaltet. Der weiß im Gegensatz zu einigen Experten hier wovon er spricht.

270,-- für 90 m² sind überdurchschnittlich hoch.


Paddy, sorry, ist ein Aufzug im Haus (für 3 1/2 Stockwerke)
Habe den leider vergessen zu erwähnen.

LG Manfred

ehemaliges mitglied 24812
15.01.2012, 19:24
Kai, verstehe ich Dich richtig, dass Du in mehreren Eigentümergemeinschaften Eigentumswohnungen besitzt?

Hallo Markus, es handelt sich dabei um einzelne Eigentumswohnungen In Gemeinschaften und Miethäuser mit mehreren Mietwohnungen. Mir ist also beides geläufig.

In den Gemeinschaften machen natürlich Hausverwaltungen die Abrechnungen, die ich dann überarbeitet an die Mieter weiterreiche. Die Abrechnungen der Miethäuser erstelle ich selbst.

paddy
16.01.2012, 18:47
Hobbyhausverwalter kenne ich auch ein paar. :gut:

Das wären die Letzten, bei denen ich einen fachmännischen Rat zum Thema Hausverwaltung und/oder Nebenkostenabrechnung einholen würde.

Der Novize
16.01.2012, 19:17
Vielleicht wieder was Konstruktives für den TS:

Bei mir ist es so, dass ich die Nebenkostenabrechnung selber mache; jedoch alle Daten von der Hausverwaltung (ist eine kirchliche Wohnungsbaugesellschaft) schön aufgegliedert bekomme, so dass ich diese nur übertragen muss.

Selber alles aufzuzwirbeln würde ich mich nicht trauen. Dürfte eine Steilvorlage für jeden Juristen geben...

Ein ganz anderes Thema:

Willst Du die Wohnung wirklich möbliert vermieten?

Kann - wenn Du Pech hast - eine Tretmine sein.

Mit Küche ist klar (manche Vermieter vermeiden sogar das); alles andere würde ich mir genau überlegen.

Subdate300
16.01.2012, 20:38
Nur auf Wunsch. Es handelt sich um unsere "alte" Wohnzimmereinrichtung und unser altes Esszimmer. Alles noch sehr schön, aber nichts was uns sehr traurig stimmen würde, wenn es denn wirklich kaputt sein sollte.

Bei der Abrechnung ist es relativ einfach, was Strom, Wasser und Heizung angeht, alles ist für die Wohnug separat ablesbar, eigene Versorgungen quasi. Für Telefon, Müll ist der Mieter selbst verantwortlich.
Es handelt sich eigentlich nur um Grundsteuer etc. die umgelegt werden muss.
Richtig?

Sollte nun nicht das riesen Problem sein, was ich nun von einigen hier so lese.

sausapia
16.01.2012, 22:36
Steff, bedenke bitte, im Moetvertrag für die vermieteten Gegenstände eine Passus aufzunehmen, der Instandhaltung auf den Mieter überträgt ;)

Der Novize
16.01.2012, 22:49
Subdate300;3274389]Nur auf Wunsch. Es handelt sich um unsere "alte" Wohnzimmereinrichtung und unser altes Esszimmer. Alles noch sehr schön, aber nichts was uns sehr traurig stimmen würde, wenn es denn wirklich kaputt sein sollte.

Doch doch, das wird Dich traurig stimmen, wenn der Krempel zur Mietsache dazugehört.

Dann musst Du nämlich für Ersatz bzw. Ausbesserung sorgen.

Das ist ja das Problem...

Subdate300
17.01.2012, 06:32
Stephan, verstehe Dich schon.
Unsere Überlegung war, bevor wir es es entsorgen... hört sich blöd an, ich weiß, aber es ist nun mal so.
Sollten die Sachen also irgendwann wirklich abgewohnt/abgenutzt sein, so what. Wenn wir jemandem mit der Couch und dem Esszimmer eine Freude machen können, dann ist das schön. Ersatz für Nachmieter gibt es nicht.

Einzig und allein, wie Frank schon sagte, werden wir Vorkehrungen (im Mietvertrag) treffen was die Küche und das Bad angeht.

Der Mietvertrag wird mit unserem Anwalt abgestimmt. Er soll stimmig sein und somit fair für beide Seiten.

Wir wollen nicht reich werden mit der Wohnung, wichtig ist, dass hier anständige Leute einziehen die siche über eine drartig tolle Wohnung freuen und dies auch schätzen.

paddy
17.01.2012, 08:20
Wenn dir die Möbel egal sind, besorg nen Sperrmüll-Termin, der kostet nix.


Steff, bedenke bitte, im Moetvertrag (Anm.: Fläschchen Schampus beim Einzug ist sicher kein Fehler :D) für die vermieteten Gegenstände eine Passus aufzunehmen, der Instandhaltung auf den Mieter überträgt ;)
Das kannst du machen, ist aber unwirksam. Ausnahme sind Kleinreparaturen bis zum aktuell zulässigen Höchstbetrag. Wenn beispielsweise der Kühlschrank der mitvermieteten Küche oder sonstiges mitvermietetes Inventar den Geist aufgibt hängt das am Vermieter, er bekommt schließlich Miete dafür.

Wie Stephan schon sagt, wenn du das Zeug mitvermietest, bist du, und nicht der Mieter für Ersatz oder Reparatur zuständig wenn etwas davon über der Jordan geht.

Anders ist es, wenn der Mieter einen Schaden verursacht. Aber dafür hat man als Mieter in der Regel eine Haftpflichtversicherung.


...Der Mietvertrag wird mit unserem Anwalt abgestimmt. Er soll stimmig sein und somit fair für beide Seiten....
:gut:

ehemaliges mitglied 24812
17.01.2012, 18:09
Hobbyhausverwalter kenne ich auch ein paar. :gut:

Das wären die Letzten, bei denen ich einen fachmännischen Rat zum Thema Hausverwaltung und/oder Nebenkostenabrechnung einholen würde.
Mir ist es wichtig, dass derjenige, bei dem ich eine Auskunft einhole, Ahnung hat. Woher das Wissen stammt ist letztendlich egal. Falls er keine hat ist es mir lieber, wenn er es mir ehrlich sagt und schweigt. Dazu sind viele "Geleerte" eehm "Gelehrte" nicht in der Lage. ;)