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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage für die Juristen unter uns ...



ehemaliges mitglied
20.01.2012, 14:26
Folgender Fall:

Ich kaufe eine gebrauchte Armbanduhr im Ladenlokal eines Gebrauchtuhrenhändlers auf Rechnung und erhalte von diesem noch 24 Monate Hausgarantie auf die Uhr(Original-Zerti der Uhr ist allerdings nicht dabei). Nach einigen Jahren bringe ich die Uhr zum Hersteller zur Revision. Hier wird festgestellt, dass die Uhr als gestohlen gemeldet ist. Der Hersteller behält die Uhr folglich ein.

Wie ist die rechtliche Situation?

Habe ich das Eigentum an der Uhr erworben? Oder muß ich Schadensersatzansprüche bei dem Gebrauchtuhrenhändler geltend machen?

Hat einer von Euch schon Derartiges erlebt?

steboe
20.01.2012, 14:29
Hyopothetisch oder Pechvogel?

ibi
20.01.2012, 14:30
du hast keine besitzansprüche an der uhr und mußt dein schaden bei dem händler geltend machen.

ehemaliges mitglied
20.01.2012, 14:32
Hyopothetisch oder Pechvogel?

Die Frage ist hypothetisch und natürlich auch prophylaktisch.

AndreasS
20.01.2012, 14:57
Der Verkäufer konnte dir das Eigentum an der Uhr nicht übertragen, da er selbst nicht der Eigentümer war. Das ist ja immernoch der, dem die Uhr gestohlen wurde.

hugo
20.01.2012, 14:59
du hast keine besitzansprüche an der uhr und mußt dein schaden bei dem händler geltend machen.

alles gesagt

roter.papagei
20.01.2012, 15:25
Wir warten alle schon seit einem halben Jahr darauf, dass Du uns deine Patek Sammlung zeigst.

Ist deine Frage möglicherweise gar nicht hypothetisch?;)

ehemaliges mitglied
20.01.2012, 15:40
Stell Dir vor - ich hab so was wie einen "Rolex-Rückfall" ;) und spiele mit dem Gedanken mir eine Gebraucht-Krone "so fürs Grobe" ;) zu kaufen. Daher meine hypothetische Frage.


Danke für die eindeutigen Antworten - aber hat ein Gebrauchtuhrenhändler nicht die Verpflichtung, zu überprüfen, was er so verkauft?

hugo
20.01.2012, 15:43
nein,dafür lässt er sich ja beim ankauf bestätigen das der vk eigentümer ist.
wenn er es nicht macht,sein pech und vielleicht später auch sein problem .....

ehemaliges mitglied
20.01.2012, 16:26
Wie verlässlich ist denn so eine Watch-Searcher-Abfrage unter www.watchsearcher.com? Sind in dieser Datenbank alle gestohlenen Uhren registriert?

ehemaliges mitglied
20.01.2012, 16:32
nein, wie sollten sie auch ?

rolimai
20.01.2012, 17:39
Variante 1 Uhr

A leiht B seine 2 Jahre alte 14060m für B's Hochzeit. B geht damit schnurgerade zum Gebrauchtuhrenhändler C und veräußert sie weiter für 2,8 K. Der veräußert sie für 3,5 K weiter an D. B hat gutgläubig Eigentum an der Uhr erworben. Dass B zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht Eigentümer der Uhr war, ist nicht maßgeblich, weil C die Uhr im guten Glauben an die Eigentümerschaft B's erworben hat. Freilich hat D das unbelastete Eigentum von C erworben. A muss sich mit Schadensersatzansprüchen an B wenden: Trau schau wem, wo du deinen guten Glauben gelassen hast, da musst du ihn suchen.

Variante 2 Uhr

Rahmenkonstellation wie Variante 1, nur: B hat die Uhr nicht von A geliehen, sondern sie ihm in der Absicht weggenommen, sie sich rechtswidrig zuzueignen, oder kurz: geklaut. Der gute Glaube, den C hat, hilft ihm nicht weiter, weil: Kein gutgläubiger Erwerb an abandengekommenen Sachen. D muss A die Uhr herausgeben und sich mit seinen Schadensersatzansprüchen an C halten, der sich wiederum bei B schadlos halten kann. Trau schau wem, wo du deinen guten Glauben gelassen hast, da musst du ihn suchen.

Variante 3 Gebrauchtwagen

Im Wesentlichen wie Variante 1. B legt dem Gebrauchtwarenhändler C bei der Veräußerung den KFZ-Brief nicht vor. C ist schon nicht gutgläubig, weil: Wer sich bei einer KFZ-Veräußerung den KFZ-Brief nicht aushändigen lässt, ist bösgläubig, und bekommt nicht nur zivil-, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Probleme.

Bei beweglichen Sachen ist grundsätzlich der Besitz an der Sache der Rechtsscheinträger; wer Besitzer der Sache ist, zu dessen Gunsten wird das Eigentum vermutet. Bei Kraftfahrzeugen reicht der Besitz nach der Verkehrsauffassung üblicherweise nicht aus, um den guten Glauben an das Eigentum des Besitzers zu begründen, der Brief muss hinzukommen.

siebensieben
20.01.2012, 18:00
Wenn ich mich Mister-Patek nennte, würde ich mir eine Konzi-Uhr holen, bei der die Gestohlen-Frage gar nicht aufkommt.

AndreasL
20.01.2012, 18:12
Auch bei so banalen Dingen gilt wohl "buy the seller".

Till123
20.01.2012, 19:42
Lies §§ 929, 932, 935 BGB :)

franklin2511
20.01.2012, 20:57
Hat denn jemand Erfahrung mit so einer Seriennummer- Abfrage über den Konzi, ob eine Uhr als gestohlen gemeldet ist? Machen die das, wenn man nett fragt? Wie lange dauert's bis zum Ergebnis?
Danke!

[Dents]Milchschnitte
20.01.2012, 22:52
Machen die meines Wissens nach nicht - Rolex verlangt glaub ich immer dass die Uhr physisch in der Zentrale vorliegt für einen SN - Abgleich!

hugo
20.01.2012, 23:05
Milchschnitte;3280452']Machen die meines Wissens nach nicht - Rolex verlangt glaub ich immer dass die Uhr physisch in der Zentrale vorliegt für einen SN - Abgleich!

Mit Vitamin B schon,wenn Zugriff auf die Uhr,dann aber im Hinterzimmer ....

Echtheitsbestätigung nur bei Vorlage in Köln.

franklin2511
21.01.2012, 09:24
Danke für Eure Antworten!
Schade, bin gerade erst nach HH gezogen, sodass ich nicht mehr zu meinem angestammten Konzi gehen kann.
Werde es trotzdem mal bei B***er versuchen. Normalerweise haben die ja einen ausgezeichneten Service.

Schanzenstern
21.01.2012, 09:48
Wumpe in der Spitaler Straße hat auf jeden Fall einen guten Service ............

PCS
21.01.2012, 10:03
Folgender Fall:

Ich kaufe eine gebrauchte Armbanduhr im Ladenlokal eines Gebrauchtuhrenhändlers auf Rechnung und erhalte von diesem noch 24 Monate Hausgarantie auf die Uhr(Original-Zerti der Uhr ist allerdings nicht dabei). Nach einigen Jahren bringe ich die Uhr zum Hersteller zur Revision. Hier wird festgestellt, dass die Uhr als gestohlen gemeldet ist. Der Hersteller behält die Uhr folglich ein.

Wie ist die rechtliche Situation?

Habe ich das Eigentum an der Uhr erworben? Oder muß ich Schadensersatzansprüche bei dem Gebrauchtuhrenhändler geltend machen?


Wurde ja fast alles schon gesagt. Die entscheidende Frage wäre noch, in welchem Land passiert das alles....

newharry
21.01.2012, 12:53
Ein wahrer Wiener, der Percy :D

clockmaster
21.01.2012, 14:03
Hallo,
einen Kumpel ist das auch passiert, das Verfahren läuft noch, schon sehr lange. Er hat das Geld vom Juwelier zum Teil wiederbekommen, die Uhr bleibt allerdings wech
clocki

1500
21.01.2012, 14:58
Es gibt die Geschichte von dem Polizeikommissar, dem seine individuell umgebaute Harley aus der eigenen Garage geklaut wurde, noch nicht mal abbezahlt. Nach einigen Jahren sieht er das Motorrad auf einer deutschen Sparkassenwerbung (Plakat). Recherche ergibt: das Fotoshooting fand im Rahmen eines Filmdrehs im osteuropäischen Ausland statt. Der aktuelle Halter kann ermittelt werden. Nur: in genau diesem Land kann dem gutgläubigen Käufer das Motorrad nicht mehr abgenommen werden, da dort gutgläubiger Kauf unwiderruflich zu Eigentum wird.

Sowas gibt es...

Grüsse,

Bernd

Link:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52485412.html

florianw
21.01.2012, 17:24
Variante 1 Uhr

A leiht B seine 2 Jahre alte 14060m für B's Hochzeit. B geht damit schnurgerade zum Gebrauchtuhrenhändler C und veräußert sie weiter für 2,8 K. Der veräußert sie für 3,5 K weiter an D. B hat gutgläubig Eigentum an der Uhr erworben. Dass B zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht Eigentümer der Uhr war, ist nicht maßgeblich, weil C die Uhr im guten Glauben an die Eigentümerschaft B's erworben hat. Freilich hat D das unbelastete Eigentum von C erworben. A muss sich mit Schadensersatzansprüchen an B wenden

Der gutgläubige Erweb von gestohlenen Sachen ist NICHT möglich, Par. 935 BGB. Der Käufer einer solchen gestohlenen Sache muss die Sache an den Eigentümer herausgeben, auch wenn zwischenzeitlich der "Eigentümer" der Uhr schon mehrfach gewechselt hat.

promnight
21.01.2012, 17:30
Der gutgläubige Erweb von gestohlenen Sachen ist NICHT möglich, Par. 935 BGB. Der Käufer einer solchen gestohlenen Sache muss die Sache an den Eigentümer herausgeben, auch wenn zwischenzeitlich der "Eigentümer" der Uhr schon mehrfach gewechselt hat.

In Deutschland!

In Russland (z.B) gibt es eine ganze Menge dort legal im Eigentum des jeweiligen Besitzers befindlichen Diebesgutes.

Würde mir in RUS keine Rolex kaufen.

mr.zumwinkel
21.01.2012, 18:00
Der gutgläubige Erweb von gestohlenen Sachen ist NICHT möglich, Par. 935 BGB. Der Käufer einer solchen gestohlenen Sache muss die Sache an den Eigentümer herausgeben, auch wenn zwischenzeitlich der "Eigentümer" der Uhr schon mehrfach gewechselt hat.

Genau lesen, die Uhr war geliehen, nicht gestohlen. Ergo nicht abhandengekommen i.S.d. § 935...

ehemaliges mitglied
23.01.2012, 07:08
Wurde ja fast alles schon gesagt. Die entscheidende Frage wäre noch, in welchem Land passiert das alles....

Köln, mithin Deutschland.

Schorse
23.01.2012, 09:51
Hyopothetisch oder Pechvogel?

Mir in praxi in Berlin/Nähe Ku-Damm passiert. Mit hauseigenen Methoden den Fall zu meiner Zufriedenheit gelöst!

steven_79
23.01.2012, 10:09
Erstaunlich, wie viele Hobbyjuristen sich hier so tummeln...:rolleyes:

promnight
23.01.2012, 10:12
Mir in praxi in Berlin/Nähe Ku-Damm passiert. Mit hauseigenen Methoden den Fall zu meiner Zufriedenheit gelöst!

Welches Charter wurde bemüht?:bgdev: