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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe. Ebay-Problem. Rechtliche Frage



t1mbo
24.01.2012, 17:08
Moin!

Ich brauche mal eure Hilfe.
Hab ein kleines Ebay-Problem.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe Anfang des Jahres bei eBay einen Artikel eingestellt.
Auktionslaufzeit 3 Tage.

Am 2. Tag der Auktion ergab sich jedoch, dass jemand aus der Familie Interesse an dem Artikel geäußert hat.
Da ich der Familie natürlich den Vorzug gegeben habe, habe ich das Ebay-Angebot vorzeitig beendet (Grund: Artikel steht nicht mehr zum Verkauf) und alle bisherigen Gebote streichen lassen. Schon damals habe ich eine Nachricht von einem Ebay-Mitglied bekommen, welches mich fragte, warum der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, ich aber nicht darauf geantwortet habe.

Nun erhalte ich heute per Einschreiben einen Brief vom damals Höchstbietenden (welcher mich auch bei Ebay nach einem Grund für das Beenden der Auktion gefragt hat), und mich darauf hinweist, dass trotz dem Beenden der Auktion sowie dem Streichen aller Gebote ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und er Anspruch auf den Artikel anmeldet.

bin nun ziemlich verunsichert. Wie soll ich verfahren? Hilfe...

Matti
24.01.2012, 17:13
Wie kommt der an Deine Adresse? Frag doch mal bei Ebay nach, wie die das sehen bzw. ob die Deine Adresse rausgegeben haben.

le0p0ld
24.01.2012, 17:19
Urteil aus 2005, vielleicht hilft es ja Dir oder jemandem, der darüber noch was berichten kann, weiter.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

t1mbo
24.01.2012, 17:26
Keine Ahnung wie der an meine Adresse kommt.

Ich habe das Angebot deutlich über 12 Stunden vor der Auktion beendet.

Und nein, ich habe den Höchstbietenden nicht über den Grund der Beendigung informiert. Da ich beim vorzeitigen Beenden der Auktion einen Grund angeben muss, dachte ich, dies wäre damit erledigt.

PureWhiteDesign
24.01.2012, 17:50
Nun erhalte ich heute per Einschreiben einen Brief vom damals Höchstbietenden (welcher mich auch bei Ebay nach einem Grund für das Beenden der Auktion gefragt hat), und mich darauf hinweist, dass trotz dem Beenden der Auktion sowie dem Streichen aller Gebote ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und er Anspruch auf den Artikel anmeldet.
Da der Artikel ja nun nicht mehr verfügbar ist (anderer Besitzer, kaputt, gestohlen, usw), will der potentielle Käufer nun eine Entschädigung, oder was?

ThommyII
24.01.2012, 17:52
Einen ähnliches Szenario hatte ich kürzlich ebenfalls im Familienkreis.

In unserem Falle wurde allerdings dem "Käufer" (ehrlicherweise) mitgeteilt, dass der Artikel anderweitig verkauft wurde.:rolleyes:
Es folgte kurzfristig danach eine Nachricht, dass man entweder einen neuen Artikel zusenden möge oder aber den entsprechenden Betrag auf die übermittelte Bankverbindung überweisen soll - ansonsten sollten rechtliche Schritte über einen Anwalt eingeleitet werden.

Die Anschrift wurde übrigens von ebay an den Käufer weitergegeben, obwohl alle Gebote gelöscht wurden und die Auktion beendet wurde.?(

Trotzdem kommt der Kaufvertrag mit dem letzten Höchstbietenden zustande, sofern man nicht belegen und nachweisen kann, dass z.B. der Artikel wirklich zerstört wurde - selbst in diesem Falle kann u.U. der Käufer noch Ansprüche stellen.

Auf Nachfrage bei örtlichen Anwälten ergab sich, dass keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht und man sein "Lehrgeld" zahlen müsse.

Ehe man also gemäß ebay AGB auf diese Art abgezockt wird, sollte man zukünftig in solchen Fällen Freunde oder Bekannte bitten bei der betreffenden Auktion mitzubieten und den Artikel zu kaufen. Das kann man dann problemlos rückgängig machen und die Gebühren erstatten lassen.

Schöne Grüße.
Thomas

buchfuchs1
24.01.2012, 17:56
Wieder ein Grund mehr die Bucht zu meiden wie der Teufel das Weihwasser.

t1mbo
24.01.2012, 17:57
Der Verkäufer will den Artikel nun zu seinem Höchstgebot erwerben und bittet um Mitteilung meiner Bankverbindung um die Kaufsumme zu überweisen.

Andernfalls mache ich mich schadensersatzpflichtig.

Also was nun? Ich hab den Artikel nicht mehr.

buchfuchs1
24.01.2012, 17:59
So wie ich das rauslese wirst du wohl eher nach seiner Bankverbindung fragen müssen.....

steboe
24.01.2012, 18:02
hmmmm....sieht nach drister Abzocke aus...wie wärs um Überweisung auf ein Nigerianisches Konto zu bitten?Vielleicht kriegt er dann kältere Füsse....nee, das geht auch nicht...totstellen...Aussitzmethode....

t1mbo
24.01.2012, 18:05
Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.

Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.

Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.

Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.

erzengel
24.01.2012, 18:09
@Nils, danke für den Link.


Liebe Grüße
Michael

buchfuchs1
24.01.2012, 18:12
Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.

Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.

Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.

Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.


Über was für ne Summe reden wir, also, ergibt es Sinn da lange draufrumzukauen oder wärs einfacher und nicht so schmerzhaft das Geld zu überweisen?

Dass das dreiste Abzocke ist.....keine Frage.

Smoke
24.01.2012, 18:26
Das ist ne dreiste Abzocke, dass steht fest.

Die Frage ist nun, wie ich elegant aus der Nummer rauskomme.

Wenn ich zahlen muss, dann ist das halt so, aber welche Summe.

Der Höchstbietende schreibt, dass ich bei Nichterfüllung des Kaufvertrages die Differenz zwischen Kaufpreis und üblichem Marktwert zu erstatten wäre.
Dreist - irgendwie ja.

Problematisch ist zudem, dass der Kaufpreis ja noch gar nicht fest stand. Das Höchstgebot des jetztigen Anspruchstellers hätte ja auch noch überboten werden können, was ihm die Darlegung seines "Schadens" erschweren dürfte. Im Prozessfall kommt's vermutlich zu irgend einem Vergleich. Ob die Gegenseite überhaupt einen Prozess anstreben will, hängt sicher vom Betrag ab, der in Frage steht. Ggf. (und mit RSV) würd ich es drauf ankommen lassen.
Richtig elegant wird's aber wohl nicht mehr.

t1mbo
24.01.2012, 18:32
Gebot des Höchstbietenden lag zum Zeitpunkt der Beendigung bei 300,- Euro.
Üblicher Marktwert liegt wohl so bei 550-600 Euro.
Geht also wohl so um ca. 300,- Euro.

Meine Rechtsschutz hat ne SB von 250,-

Dann heißt es wohl handeln und zahlen...

Petedabomb
24.01.2012, 18:37
Dann heißt es wohl handeln und zahlen...



Finde ich ein bisschen voreilig. Sag ihm doch, es wäre kaputtgegangen. Oder handelt es sich um eine LKW-Ladung Steine?

Du gibst doch wohl so leicht nicht auf.

Smoke
24.01.2012, 18:39
Glaubst Du, dass er es für (max.) ca. 250,- € durchzieht und zum Anwalt geht usw.?
Ich irgendwie nicht.
Schlag ihm doch 50 € o.ä. vor - das wäre dann sogar doch noch einigermaßen elegant ;)

t1mbo
24.01.2012, 18:41
Finde ich ein bisschen voreilig. Sag ihm doch, es wäre kaputtgegangen. Oder handelt es sich um eine LKW-Ladung Steine?

Du gibst doch wohl so leicht nicht auf.

Nein.
Klar die Idee mit dem Defekt kam mir auch.
Aber laut diverser Urteile muss ich das notfalls nachweisen können. :/

Aufgeben tu ich normalerweise nicht, aber die Meinungen hier sind ziemlich eindeutig. Oder übersehe ich etwas?

Petedabomb
24.01.2012, 18:43
Ach, ein Problem wird übrigens auch sein, dass du dem Höchstbietenden nicht zeitnah mitgeteilt hast, was die Gründe für dein Beenden der Auktion waren.

Der Link von Nils lässt dir nicht viele Möglichkeiten.

Smoke
24.01.2012, 18:48
Er muss ja auch erst mal einen RA finden, der ihm den Sch... macht. Wieviel er dann wirklich bekommen würde ist zudem fraglich.
Unwahrheiten würde ich, nicht zuletzt wegen Beweisproblemen, nicht behaupten.
Ich würde ihm einen geringen Betrag bieten und wenn er den nicht will, würd ich es drauf ankommen lassen.

eos
24.01.2012, 18:54
Ich kann ja durchaus verstehen, dass hier "Abzocke" geschrien wird, aber es gibt ehrlich gesagt kaum etwas bei eBay, das mich mehr an****t als vorzeitig beendete Auktionen. Man beobachtet, man legt sich zurecht, checkt die Zeit des Auslaufens, trägt schon mal was in den Kalender ein ... und am nächsten Tag ist die Auktion weg. Vorzeitig beendet. Ich kann den Typen verstehen und finde es gut. Wenn das öfter passieren würde, dann wäre es den Leute eine Lehre und man könnte sich fast darauf verlassen, dass kaum noch Auktionen vorzeitig beendet werden. Einfach vorher klären, ob jemand in der Familie das Ding haben will und wenn nicht, dass halt in die Bucht.

t1mbo
24.01.2012, 18:55
Ach, ein Problem wird übrigens auch sein, dass du dem Höchstbietenden nicht zeitnah mitgeteilt hast, was die Gründe für dein Beenden der Auktion waren.

Der Link von Nils lässt dir nicht viele Möglichkeiten.
So seh ich das leider auch. :(
Deshalb bleibt mir wohl nix über als versuchen ihn runter zu handeln und zu Zahlen.

ehemaliges mitglied
24.01.2012, 19:20
Wieder ein Grund mehr die Bucht zu meiden wie der Teufel das Weihwasser.

Und/oder einfach zukünftig "Angebot freibleibend" in den Angebotstext setzen.

t1mbo
24.01.2012, 19:29
Hab ihn mal angemailt. Mal sehen ob ne Reaktion kommt.

siebensieben
24.01.2012, 19:34
Wobei ich mich bei einer dreitägigen Auktion auch frage, ob man nicht erst mal bei der Familie nachfragt und/oder umgekehrt den Leuten sagt, Pech gehabt, jetzt ist das Teil in der Auktion. Dieses vorzeitige Beenden find ich grundsätzlich immer blöd. Ega, wie jetzt der Einzelfall aussieht.

Ingo.L
24.01.2012, 19:47
250-300 Euro geht ja noch, es hätte schlimmer kommen können

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article686643/eBay_Verkaeufer_koennen_keinen_Rueckzieher_machen. html

t1mbo
24.01.2012, 19:47
Jo, mir war die rechtliche Situation nicht bekannt.

Dachte wenn eBay die Möglichkeit dazu anbietet wird das schon erlaubt sein.

Aber Unwissenheit schützt nicht.

ehemaliges mitglied
24.01.2012, 19:53
ich würde es trotzdem drauf ankommen lassen..keine Zahlung, keine weitere Korrespondenz. ...grad bei solchen Schlaumeiern. Ob der wegen 250 € wirklich klagt, bezweifle ich, ich würde ihm als RA einen husten, wenn er mir mit so einem Käse ankäme.......

ThommyII
24.01.2012, 20:15
Und/oder einfach zukünftig "Angebot freibleibend" in den Angebotstext setzen.

Dieser Spruch im Auktionstext ändert nichts an der Tatsache, dass laut ebay AGB bei diesem Szenario trotzdem ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt.

Der "gelöschte" Höchstbietende bekommt von ebay die Verkäuferadresse und schreibt eben diesen an oder läßt es direkt vom Anwalt erledigen.

Aussitzen bringt da nichts, wenn die Gegenseite zum Anwalt rennt, hat man auch diese Kosten noch am Hals.

ehemaliges mitglied
24.01.2012, 20:23
Stimmt ja tatsächlich. Bin kein ebay-Nutzer; noch ein Grund mehr sich dort nicht anzumelden.

Donluigi
24.01.2012, 20:30
Der will was von dir. Laß ihn kommen :ka: Ansonsten hat der EOS durchaus recht. Mich regen abgebrochene Auktionen auf und ich kann verstehen, daß potentielle Käufer da bissi angepißt sind. Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall, da hat der Kumpel, der einen Artikel wollte, ein lächerlich hohes Höchstgebot abgegeben, wir haben dann zum niedrigeren Preis geschachert und bei Ebay gesagt, daß der Deal nicht zustande kam. Die Abbruch-Problematik ist ja auch schon seit Jahren Thema, auch hier.

t1mbo
24.01.2012, 21:06
Der will was von dir. Laß ihn kommen :ka: Ansonsten hat der EOS durchaus recht. Mich regen abgebrochene Auktionen auf und ich kann verstehen, daß potentielle Käufer da bissi angepißt sind. Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall, da hat der Kumpel, der einen Artikel wollte, ein lächerlich hohes Höchstgebot abgegeben, wir haben dann zum niedrigeren Preis geschachert und bei Ebay gesagt, daß der Deal nicht zustande kam. Die Abbruch-Problematik ist ja auch schon seit Jahren Thema, auch hier.

Das mach ich das nächste mal auch.

Mal sehen wie sich das entwickelt.

Smoke
24.01.2012, 21:17
ich würde es trotzdem drauf ankommen lassen..keine Zahlung, keine weitere Korrespondenz. ...grad bei solchen Schlaumeiern. Ob der wegen 250 € wirklich klagt, bezweifle ich, ich würde ihm als RA einen husten, wenn er mir mit so einem Käse ankäme.......
:dr:
Sehe ich genau so.

ehemaliges mitglied 24812
24.01.2012, 22:33
Für die Zukunft: Teil selbst ersteigern, dafür kann man sich einen 2. Account auf den Namen der Frau, Schwester, etc. einrichten, und hinterher die Auktion rückabwickeln, damit die Provision nicht fällig wird.

ehemaliges mitglied
24.01.2012, 22:36
Ob das Sinn der Sache ist? :ka:

paddy
24.01.2012, 22:45
Eher nicht, widerspricht nicht nur den eBay-Bedingungen, sondern ist darüber hinaus auch noch völlig daneben.

Im Übrigen dürfte das von eBay über die IP nachvollzogen werden können.

eos
24.01.2012, 22:49
Naja ... ganze Studentenwohnheime hängen teilweise an der gleichen IP-Adresse eines Routers ... und am Ende geht es eBay doch nur um eins: Die Kohle. Die gibt es auch, wenn das Familienmitglied erfolgreich ersteigert, denn die Verkaufsprovision wird ja fällig. Insofern ja schon fast fair aus eBay Sicht.

hugo
24.01.2012, 22:50
Für die Zukunft: Teil selbst ersteigern, dafür kann man sich einen 2. Account auf den Namen der Frau, Schwester, etc. einrichten, und hinterher die Auktion rückabwickeln, damit die Provision nicht fällig wird.

LOL

Das machst du max. 1-2 mal,wenn überhaupt ....

RAMichel
24.01.2012, 22:52
Ich würde gar nichts machen und abwarten. Wer für 250 Euro klagt, hat sowie einen an der Waffel.

paddy
24.01.2012, 23:24
Ob ein Kläger einen an der Waffel hat ändert im Ergebnis nichts. Und es gibt genügend Anwälte, die auch so einen Scheiß übernehmen.

Peter_O
25.01.2012, 07:24
Was ich an diesem Thread ein bischen bedauerlich finde:

Tim fragt nur ob das so seine Richtigkeit hat und erklärt sich mehrfach bereit, die Konsequenzen seiner Unkenntnis zu tragen. Aber die Gemeinschaft wird nicht müde, ihm irgendwelche halbseidenen Ausflüchte vorzuschlagen. Ich finde es gut und richtig sich mit dem "Käufer" (der nunmal mehr oder weniger unzweifelhaft im Recht ist) einigen zu wollen, auch wenn es wehtut.

EBay-bashing bei jedem Problem, ob auf Käufer oder Verkäuferseite loszutreten hilft m.E. nur wenig. Schön allerdings wenn auch dieser Thread klarzumachen hilft, daß die EBay Richtlinien Verkäufern nicht immer dienlich sind (genausowenig wie Paypal) und daß es sich dort wie überall sonst auch lohnt, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen seines Handelns auseinanderzusetzen.

t1mbo
25.01.2012, 07:40
Guten Morgen,

danke für eure bisherigen Ratschläge.
Hatte gestern Abend Email-Kontakt mit dem "Käufer".

Für 150,- Euro verzichtet er auf seine Ansprüche.

siebensieben
25.01.2012, 08:10
...EBay-bashing... .

Es ist kein Bashing gegen ebay, sondern der eine oder andere sagt zum Thema seine Meinung. Und Thema ist, dass jemand die Auktion abgebrochen hat und sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen muss. Dazu darf man ruhig etwas sagen, das ist hier im Forum so. Solange das im höflichen Ton geschieht, sehe ich darin kein Problem.

paddy
25.01.2012, 09:04
Ne Gerhard, der Ausdruck ist voelleicht etwas unglücklich gewählt. Aber Peter schrieb von halbseidenen Vorschlägen, und da hat er völlig Recht.

giftmischer
25.01.2012, 09:17
Blöd ist, dass jetzt schon Kontakt da war.

Ich hätte es von Anfang an so gemacht wie Tom schreibt: Null reagieren.
Soll er klagen.
Am Ende gibts nen Vergleich.
Das wird er und sein Anwalt sich aber schon sehr genau überlegen..... .

Im schlechtesten Fall zahlst statt 150.- Deine 250.- SB.

NicoH
25.01.2012, 09:18
... plus das, was im Vergleich steht ;)

Die Rechtsschutz zahlt für die Kosten des Verfahrens, nicht den Schadensersatz selber.

giftmischer
25.01.2012, 09:21
O.K., was hättest Du denn gemacht Nico?
Interessiert mich ;)

Wulfy
25.01.2012, 09:35
Ich finde die Vorschläge ja toll, unsere Gerichte mit Lappalienfällen zu beschäftigen, wenn man eigentlich schon vorab weiss, daß man im Unrecht ist. Da braucht man sich nicht wundern, wenn Gerichtsverfahren in Deutschland über mehrere Jahre dauern, weil die Gerichtskapazitäten nicht ausreichen.

Einfach 150 € bezahlen und gut ist...

Gruß Wulf

NicoH
25.01.2012, 09:37
Wäre es mit einer solchen Forderung konfrontiert? Hmm, gute Frage. Ich hätte mich schon nicht in die Situation gebracht und die Auktion zu Ende laufen lassen, aber danach? Mir fallen jetzt ein, zwei Sachen ein, aber 100% sauber ist keine dieser Lösungen.

Lübke
25.01.2012, 09:54
Guten Morgen,

danke für eure bisherigen Ratschläge.
Hatte gestern Abend Email-Kontakt mit dem "Käufer".

Für 150,- Euro verzichtet er auf seine Ansprüche.

Und wie macht Ihr die Abwicklung jetzt? Ich meine, Du überweist im jetzt (nach 1 Jahr) 150,00 Euro, zählt dann der Beleg (Kontoauszug) als Quittung? Wenn ja, wofür? Schuldeingeständnis und rechtlich einwandfreier Vergleich? Oder kann der dann nach nem Jahr wieder ankommen und sagen: hör mal, die 150 Euro waren aber ein bisschen wenig...?

Und wenn jetzt 150,00 Euro fließen, hat dann nicht auch Ebay auf irgendetwas einen Anspruch? Musstest Du damals irgendwelche extra Gebühren bezahlen? (Außer die Einstellgebühren)

Mich stört, dass der Typ da so ohne weiteres nach 1 Jahr noch Ansprüche stellen kann. Gibt es da nicht Fristen, die man einhalten muss?

ehemaliges mitglied
25.01.2012, 10:06
Warum einigt man sich eigentlich mit so einem Pfosten auf eine Teilzahlung und fragt gleichzeitig hier im Forum nach, wie man sich verhalten soll ???????? Unter diesem Gesichtspunkt erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads immer weniger.......

Thorsten636
25.01.2012, 10:25
@Lübke
Wieso nach einem Jahr?? Wie lang ist dein Januar ??

Lübke
25.01.2012, 10:33
Oje... :oops:

Anscheinend bin ich noch nicht so ganz in 2012 angekommen... Außerdem, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Dann streicht bitte gedanklich die Worte die darauf anspielen. Die restlich Fragen machen aber dennoch Sinn.

:wall:

Donluigi
25.01.2012, 10:45
Warum einigt man sich eigentlich mit so einem Pfosten auf eine Teilzahlung und fragt gleichzeitig hier im Forum nach, wie man sich verhalten soll ???????? Unter diesem Gesichtspunkt erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads immer weniger.......

Frag ich mich auch. Ich hab mir angewöhnt, im Zweifelsfall BEVOR ich irgendwas unternehme Expertenrat einzuholen und diesen dann zu befolgen. Meist macht man als Laie nur Fehler, die zum einen völlig unnötig und zum zweiten problemlos vermeidbar wären. Aber seit bei Ebay die Juristen das Ruder übernommen haben, ist der Verein uncool. Was war das doch mal für ne Oase des Vertrauens und der entspannten Deals unter mündigen Geschäftspartnern. Ich vermiß das sehr, nur das Network ist vergleichbar.

t1mbo
25.01.2012, 10:49
Warum einigt man sich eigentlich mit so einem Pfosten auf eine Teilzahlung und fragt gleichzeitig hier im Forum nach, wie man sich verhalten soll ???????? Unter diesem Gesichtspunkt erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads immer weniger.......

Für mich war der Tenor hier klar. Daher hab ich Kontakt aufgenommen um zu verhandeln.

Nun haben wir uns bei der Hälfte geeinigt.

Wenn er Klagen würde habe ich ne SB von 250,-, da bin ich mit den 150, wohl besser drn

Kalle
25.01.2012, 11:02
Um welchen Gegenstand geht es denn eigentlich ? Kann man den nicht irgendwo besorgen (kaputt, defekt) für ein paar Euro ?
Zur Not war ich bei Dir zu Besuch und hab es kaputt gemacht...dann gib ihm meine Adresse, Geld liegt hier bereit für ihn...
Kann er jederzeit abholen...

RAMichel
25.01.2012, 11:27
Erst dringend nach Rechtsrat fragen und jetzt ne fragwürdige Lösung selber basteln. Nicht gut. Gefällt mir nicht.

avalanche
25.01.2012, 11:52
Ich möchte dem TS für das Einstellen der Frage danken, bin nicht gerade mit Naivität geschlagen und wenig auf eBay unterwegs - mir waren die Konzi-Gwensen bei Abbruch einer Auktion in dieser Deutlichkeit auch nicht bekannt!

t1mbo
25.01.2012, 12:24
Sorry, aber nachdem ich gestern sehr viele hilfreiche Antworten bekommen habe und sich die rechtl. Situation ziemlich eindeutig darstellt habe ich den Empfehlungen hier folge geleistet und versucht den Käufer runterzuhandeln.

Insoman
25.01.2012, 13:01
wieder ein Grund mehr die Bucht zu meiden

rainer07
25.01.2012, 13:11
Warum die Bucht meiden? Ich habe zwei Dinge gelernt: 1. Wie die Rechtslage ist, und 2. einen schönen Trick wie man mit Hilfe von Freunden oder Bekannten die Konsequenzen dieser Rechtslage unauffällig vermeiden kann.
Danke.

ehemaliges mitglied 24812
25.01.2012, 17:47
LOL

Das machst du max. 1-2 mal,wenn überhaupt ....

Schon öfter praktiziert. War nur ein gutgemeinter Tip. Letztendlich kann es mir egal sein, ob ihn jemand nutzt. eBay hat andere Dinge zu tun, als jede rückabgewickelte Transaktion zu überwachen. Die haben ihre Arbeit mit gemeldeten Problemfällen.

adriano22
25.01.2012, 18:05
Und was lernen wir daraus ? Lieber be******** und den Kumpel den Artikel ersteigern lassen, dann gibt man sich gegenseitig noch eine 1a- Bewertung und gut ist ! Einen Teufel würde ich tun und da was zahlen. Dem ist wohl sehr langweilig, er wird doch keinen Anwalt bemühen wegen 250 € ? Das rechnet sich doch nicht ! Aussitzen ! Derartiger Ärger ist so was von unnötig !
Trotzdem einen stressfreien Abend ! Adriano22;)

paddy
25.01.2012, 19:17
Hoffentlich arbeitet ihr nicht auch so, wie ihr hier Tipps abgebt.

#marc
25.01.2012, 19:25
hier ein aktuelles urteil:

http://www.internet-law.de/2012/01/schadensersatz-bei-vorzeitigem-abbruch-von-ebay-auktion.html

t1mbo
25.01.2012, 19:55
Ok, damit ist die Sache rein juristisch wohl ziemlich eindeutig.

Danke!

Kmunich
25.01.2012, 21:29
Wie man sich verhält bei so einer Sache, muss jeder für sich selber wissen, habe auch schon mal Richtung 10k+ !!! mit anschließendem Gerichtsverfahren verloren. Letztendlich war es fast die gleiche Nummer. Der Kaufpreis (Uhr) war halt eben höher, darum die Endsumme. Aber jeder weis doch wie es läuft, will man was verkaufen auf ebay, will man/hofft man auf das maximale Gebot. Vorher beenden ist für mich persönlich auch ok, die Deppen, die bieten und dann nicht bezahlen sind ja auch nicht wenige. Daher - wenn MEIN - gewünschter VK-Preis geboten ist, weg damit. Wer was bei ebay zwingend haben will, der schreibt den Verkäufer eh` an, da einigt man sich fast immer. Ebay hat sich in den Jahren geändert, nur eines nicht - Ebay company will die Gebühren, der Rest geht denen am A..h vorbei. Inzwischen sollte jeder wissen, dass ebay kein Auktionshaus, sondern eine "Angebotsplattform" ist. Das hat es außerdem schon immer gegeben, solche Geschichten. Wer 150,- Euro auf blöd schnappen will, kann nur - da zu viel Zeit - ein H4-Empfänger mit windows 98 sein und sich monatliches Salär aufbessern will. Der hat auch keine Rechtsschutzversicherung, das zahlt das Amt nicht.

rainer07
26.01.2012, 10:48
Das Amt braucht keine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen, es bezahlt als Prozeßkostenhilfe den Rechtsanwalt direkt.
Beste Grüße

Matti
26.01.2012, 10:59
Das Amt braucht keine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen, es bezahlt als Prozeßkostenhilfe den Rechtsanwalt direkt.
Beste Grüße
Und das sicherlich ohne Selbstbeteiligung ;)

adriano22
26.01.2012, 11:12
Auch wenn die Forderung des "Käufers" rechtlich wasserdicht ist, möchte ich jedoch stark bezweifeln, daß sein Ansinnen ein seriöses ist. Was macht den ein Einsteller, dem der Artikel tatsächlich abhanden gekommen ist, auf welchem Wege auch immer, gestohlen, zerstört etc. ? Und was hat dem Verkäufer seine Ehrlichkeit, zuzugeben den Artikel andersweitig veräussert zu haben, gebracht ? Nichts als einen Haufen Ärger und verbranntes Geld !
Gruss Adriano228o

NicoH
26.01.2012, 11:13
Was macht den ein Einsteller, dem der Artikel tatsächlich abhanden gekommen ist, auf welchem Wege auch immer, gestohlen, zerstört etc. ?

Der muss *keinen* Schadensersatz leisten ;)

adriano22
26.01.2012, 11:20
Aha, und wie weist er das nach, daß der Artikel beispielsweise gestohlen wurde ??
Gruss Adriano22

OrangeHand
26.01.2012, 11:24
In der Praxis ist es doch bestimmt sehr aufwendig den Beweis für eine Beschädigung, oder einen Verlust (weg ist weg!), nachzuweisen. Wenn der Höchstbietende bei Abbruch den Artikel oder Schadensersatz fordert hat man unnötigen Ärger am Hals.

Da ist es doch legitim einen Freund um ein Höchstgebot zu bitten, um in Anschluss daran dann das Angebot abzubrechen. :ka:

adriano22
26.01.2012, 11:27
Das würde ich aber auch sagen ! Die beste Variante für alle Beteiligte !
Adriano22

NicoH
26.01.2012, 11:35
Aha, und wie weist er das nach, daß der Artikel beispielsweise gestohlen wurde ??
Gruss Adriano22

Wer etwas behauptet, das zu seinem Vorteil ist, muss es beweisen können.

Wäre ich Höchstbietender, und der Verkäufer sagt, dass ihm die Sache gestohlen worden sei, würde mir eine Kopie der Anzeige bei der Polizei ausreichen.

Diamand&Pearls
26.01.2012, 11:42
Man setzt am besten gleich den Preis so hoch an als Anfangsgebot, wenn man nicht unbedingt was verscherbeln will, mach ich immer und momentan ist bis April keine Einstellgebühr ,egal wie hoch der Preis ist. Und fast jeder dritter ist ein Spassbieter, das ist auch zum *****n, aber denen rennen ja eh die Leute weg, deswegen ist es sooft umsonst

paddy
26.01.2012, 11:53
...Adriano22;)

...Adriano228o

...Adriano22
Heißer Tipp: Wenn du deinen Friedrich Wilhelm in die sig setzt, brauchst du ihn nicht unter jeden Beitrag schreiben. ;)

Diamand&Pearls
26.01.2012, 13:02
Ha, ich hab‘s noch gar nicht ausgesprochen weiter oben und schon kommt der nächste mit der immerselben Ausrede!!! Was passiert denn mit so welche??? Wohl gar nichts:motz:


das Gebot für den Artikel 2209352.... Bailey Button Ugg Boots war ein Versehen! Meine kleine Nichte hatte aus Versehen am PC gespielt und ein Gebot bestätigt.
Wären Sie so freundlich und könnten das irgendwie rückgängig machen bzw. kann ich das tun?

Das tut mir wirklich sehr leid, aber ich kann diese Schuhe gar nicht zahlen...

Mit freundlichen Grüßen!

- lindavalentino

Insoman
26.01.2012, 21:11
na dann mal viel Spaß beim Barfuss laufen.....