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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtliche Frage zum Grundstückskauf / Reservierung



oberstklink
03.02.2012, 12:58
Hallo,

der Kauf des von mir bei einem Makler reservierten Grundstücks fängt gerade an, ungemütlich zu werden. Könnt Ihr mir bitte bei folgenden Streitpunkten weiterhelfen:

1.Reservierung
Ich habe eine verbindliche Reservierung für ein Grundstück zu einem m² Preis von 150 €.
Als Reservierungs - Zeitraum wurde voraussichtich bis zum 31.1.2011 eingetragen.

Durch den noch ausstehenden B-Plan hat sich der Verkauf verzögert. Ich habe dem Makler regelmäßig mein Interesse signalisiert. Jetzt schreibt der Makler, das sich der m² Preis auf 185 € erhöht, da er höhere Kosten hat.
Ist das ok.? Heisst verbindlich in diesem Fall nicht wie reserviert?

Und 2. Kann er die Reservierungsgebühr ein behalten bzw. nicht auf den Grundstückspreis anrechnen, obwohl in der Reservierungsvereinbarung steht, das sie angerechnet wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße! Christoph

rongos
03.02.2012, 13:32
Hi Christoph,

ist der Reservierungszeitraum bis zum 31.1.2011?

oberstklink
03.02.2012, 13:47
ja wir haben es im November 2010 reserviert. in der Vereinbarung steht voraussichtlich bis 31.1.2011. Der Verkäufer will an uns verkaufen , allerdings zu einem höheren Preis.

AndreasL
03.02.2012, 15:05
Steht da wirklich 2011 und nicht 2012?

Dann ist es ja vor einem Jahr abgelaufen und Preise können sich entwickeln oder?

oberstklink
03.02.2012, 15:49
ja 2011. Wir hätten auch schon gekauft, jedoch nicht ohne b-plan.

rainer07
03.02.2012, 15:56
Verbindlich ist bei Grundstücken nur, was notariell beurkundet ist, selbst sog. Vorverträge. Also back to square one.
Beste Grüße

Clapton
03.02.2012, 17:09
Ich gehe davon aus, dass du nicht direkt beim Eigentümer kaufen kannst, da dieser die Vermarktung exklusiv einem Makler übergeben hat, oder?

Der Novize
03.02.2012, 17:16
Wenn die Preisbindung abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.

Ich meine damit, dass sie abgelaufen ist.

In einem Jahr kann viel passieren.

Eventuell bleibt zu diskutieren, ob der Makler Dich über eventuelle Preisanpassungen im Vorfeld in Kenntnis hätte setzen sollen.

Aber das ist alles viel Konjunktiv...

Wenn es Dein Traumgrundstück ist, dann kaufe es zu dem Preis wie vorgeschlagen (wenn im Rahmen des Machbaren).

PS.: aus eigener Erfahrung - falls er das nicht ist - kaufe nie einen nicht erschlossenen Bauplatz (aber das ist ein anderes Thema).

jagdriver
03.02.2012, 20:33
Verbindlich ist bei Grundstücken nur, was notariell beurkundet ist, selbst sog. Vorverträge. Also back to square one.
Beste Grüße

Korrekt!

Eine Reservierung ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Kaufinteressenten.
Der Makler verpflichtet sich darin, die Immobilie aus der Vermarktung zu nehmen.
Die Rechtssprechung und die Anforderung an einem derartigen Vertrag
änderte sich in den letzten Jahren ständig.
Nach meinem Wissenstand ist die max. Laufzeit eine Reservierung 12 Monate
und muß danach schriftlich neu fixiert werden.

Gruß
Robby

mask
03.02.2012, 21:04
Wenn die Preisbindung abgelaufen ist, ist sie abgelaufen.

Ich meine damit, dass sie abgelaufen ist.

In einem Jahr kann viel passieren.

Eventuell bleibt zu diskutieren, ob der Makler Dich über eventuelle Preisanpassungen im Vorfeld in Kenntnis hätte setzen sollen.

Aber das ist alles viel Konjunktiv...

Wenn es Dein Traumgrundstück ist, dann kaufe es zu dem Preis wie vorgeschlagen (wenn im Rahmen des Machbaren).

PS.: aus eigener Erfahrung - falls er das nicht ist - kaufe nie einen nicht erschlossenen Bauplatz (aber das ist ein anderes Thema).

Hey Stephan, oder auch gerne an die anderen Wissenden,

ist ein Grundstück als erschlossen zu zu betrachten, wenn es sich um einen Garten(soll das neue Baugrundstück werden) handelt, der zu einem älteren Haus gehört? Oder erst dann, wenn ein angelegter Weg von Hofeinfahrt bis Baugrundstück exestiert?

paddy
03.02.2012, 23:28
Nach BauGB: " ...Die Erschließung eines Grundstückes ist gesichert, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gewährleistet ist..."

Reservierungsvereinbarungen bei Grundstücksgeschäften sind in der Regel nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Genau wie eventuell bezahlte Reservierungsgebühren in der Regel nicht einbehalten werden dürfen.

jagdriver
03.02.2012, 23:33
Soweit ich derzeit informiert bin, werden bis max. 20% der Provision als Reservierungsgebühr
von den Gerichten als zulässig anerkannt.

Gruß
Robby

paddy
03.02.2012, 23:39
Kosten bzw. Schaden musst du nachweisen. Und das brächte im vorliegenden Fall auch nur etwas, wenn der Käufer abgesprungen wäre.

jagdriver
03.02.2012, 23:46
Und das brächte im vorliegenden Fall auch nur etwas, wenn der Käufer abgesprungen wäre.

Logisch!

Das mit den Kostennachweis muß ich erst mal recherchieren.
Ich benutze keine Reservierungen.

Gruß
Robby

paddy
04.02.2012, 00:03
Wenns nicht so wäre, müsstest du ja nur die Reservierungsgebühr hoch genug ansetzen. ;)

ehemaliges mitglied 24812
04.02.2012, 08:23
ja wir haben es im November 2010 reserviert. in der Vereinbarung steht voraussichtlich bis 31.1.2011. Der Verkäufer will an uns verkaufen , allerdings zu einem höheren Preis.

Eure Reservierung ist seit einem Jahr abgelaufen. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Sollte also der Preis gerechtfertigt und bezahlbar sein, kaufen. Wenn nicht, dann soll er an andere Interessenten, die ihm den Preis zahlen, verkaufen. Wird er es anderweitig nicht los, kann er sich ja zwecks Preisverhandlungen zu einem späteren Zeitpunkt bei euch melden.

Habe ich etwas überlesen? Wo ist das Problem?

sausapia
04.02.2012, 11:51
Reservierungsvereinbarungen bei Grundstücksgeschäften sind in der Regel nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind. Genau wie eventuell bezahlte Reservierungsgebühren in der Regel nicht einbehalten werden dürfen.

So ist es,
ich hatte mal ein Haus reservieren lassen, eine Reservierungsgebühr gezahlt und auch schon enen Nortartermin fixiert, bis ich dann erfuhr, dass der Makler vom Verkäufer überhaupt keinen Auftrag mehr hatte. Dies erfuhr ich vom Makler, der das Haus an einen anderen verkauft hatte.... 8o

oberstklink
04.02.2012, 21:13
Also Danke für die Antworten. Das Wort verbindlich hat für mich eine andere Bedeutung. Wir hatten die ganze Zeit Kaufen wollen. Die Verzögerungen kamen vom Makler. Aber wie hier alle schreiben ist die Vereinbarung nicht viel wert. Also Danke und Grüße!