Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kreditkartenfehlbuchung: wo liegt Beweislast?
kurvenfeger
10.02.2012, 02:59
Werte Gemeinde,
mir ist nun das erste mal eine Fehlbuchung (eigentlich gleich drei) selbst passiert und ich bin über die Abwicklung mehr als überrascht.
Ich habe hier in Indien ein Paar Sportschuhe fürs Gym gekauft. Ich wollte diese mit meiner Mastercard (Deutsche Bank) zahlen. Wir haben es drei mal probiert, dreimal sagte das Gerät, dass dies nicht möglich sei, Beleg gab es keinen dazu.
Schließlich habe ich bar bezahlt.
Ein paar Tage später habe ich dann im Onlinebanking gesehen, dass der Betrag dennoch drei mal in Rechnung gestellt wird. Ich habe das online gleich geklamiert und zur Sicherheit auch nochmal angerufen.
Ein paar Tage später flatterte nun in Deutschlanf bei meiner Frau ein Brief ein, ich müsse nun den Barbeleg als Nachweis der alternativen Zahlweise zusenden, damit der Fall weiter bearbeitet werden kann...
Hallo? Was ist denn? Mir ist nicht bewusst, dass ich Barbelege außer zu Garantiezwecken aufheben muss - wenn man überhaupt einen bekommt. Und selbst dann ist es doch noch lange kein Nachweis, dass ich den Artikel nicht vier mal gekauft habe. :motz:
Für Kreditkartenabwicklungen gibt es doch klare Richtlinien: keine PIN oder unterschriebenen Belege - kein Geld. Also sollte doch eher der VERkäufer den Nachweis bringen müssen, oder? :ka:
Oder habe ich ein naives Rechtsverständnis?
harlelujah
10.02.2012, 05:39
Ich denke du hast Recht - aber ich hab leider auch ein naives Rechtsverständnis
ImpulsArena
10.02.2012, 08:37
Hi Can, das Bargeschäft ist unabhängig von der Kreditkartentransaktion. Die Bank macht die Reklamationsbearbeitung nicht selbst, sondern die Gesellschaft für Zahlungsverkehrssysteme in Frankfurt/Main. Beharre darauf, dass MasterCard keinen unterschriebenen Beleg vorweisen kann und das Geschäft daher nicht zustande gekommen ist, Du bist hier klar im Recht.
siebensieben
10.02.2012, 09:01
So sehe ich's auch. Eigentlich müsste das Unternehmen auch ohne Belege auf Dein Betreiben hin alle drei Buchungen rückgängig machen, auch ohne Rückfrage. Kann natürlich eine Gebühr kosten. Und der Laden hat ja cash bekommen, kann also nicht Einspruch erheben - es sei denn, er ist unlauter.
Mal eine Zusatzfrage in dem Zusammenhang: Man hat bei mir zwei Fehlbuchungen vorgenommen, und nachdem ich die schriftlich (per Fax) reklamiert hatte, kam postwendend die Rücküberweisung, allerdings mit dem Hinweis, dass diese kostenpflichtig sei, wenn sich herausstellte, dass die Buchung doch richtig war. War sie natürlich nicht. Aber: Ich habe sicherheitshalber die Karte sperren lassen und eine neue bekommen. DAs kostet 15 Euro. Könnte ich die zurückfordern mit dem Hinweis, dass ja meinerseits kein Verschulden vorliege? Gut, zwischen fordern und bekommen liegt eine ganze Menge Gestrüpp, aber man könnte es versuchen. Oder ist's von vornherein aussichtslos? Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
AndreasL
10.02.2012, 09:09
Würde es auch sehen. Was wäre denn gewesen, wenn Du kein Bargeld gehabt hättest und trotz drei Fehlversuchen nicht gekauft hättest?
ImpulsArena
10.02.2012, 11:00
Kostenpflichtig wird es erst dann, wenn Du eine berechtigte Zahlung zurück weist.
Der Kartentausch ist je nach Preisverzeichnis Deiner Bank kostenpflichtig, Rückerstattung wenn überhaupt nur aus Kulanz.
kurvenfeger
10.02.2012, 15:30
Ok, danke Euch! Konnte ich mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen...
vandehölln
10.02.2012, 17:30
Derjenige, welcher Geld von mir will muss mir nachweisen, dass dies auch so ist - kann er das nicht hat er Pech gehabt. Die Bank respektive das KK Unternehmen will Geld also müssen die nachweisen, dass du dort 3x eingekauft hast (letztendlich muss der Händler nachweisen dass du bei ihm gekauft hast ansonsten stellen die es dem Händler auch wieder "in Rechnung" nennt sich Chargeback...
ehemaliges mitglied 24812
11.02.2012, 08:13
... Wir haben es drei mal probiert, dreimal sagte das Gerät, dass dies nicht möglich sei, Beleg gab es keinen ...
Ich hatte schon mal ein ähnliches Problem, allerdings bekam ich vom Verkäufer den Beleg mit dem Hinweis "Transaktion nicht möglich". Beim nächsten Mal vom Verkäufer einfordern.
Derjenige, welcher Geld von mir will muss mir nachweisen, dass dies auch so ist - kann er das nicht hat er Pech gehabt. Die Bank respektive das KK Unternehmen will Geld also müssen die nachweisen, dass du dort 3x eingekauft hast (letztendlich muss der Händler nachweisen dass du bei ihm gekauft hast ansonsten stellen die es dem Händler auch wieder "in Rechnung" nennt sich Chargeback...
Die Karte wurde beim Händler durch das Lesegerät gezogen. Für die Bank wurde erst einmal mit der Karte dort vor Ort bezahlt. Jetzt fehlt noch der Beleg. Bei Bezahlung mit PIN wäre das jetzt einfach. So müssen sie erst den unterschriebenen Beleg vom Händler einfordern. Denke auch, dass die Beweislast jetzt erst mal beim Händler in Indien liegt. Vermutlich weiß dieser noch nichts vom Vorgang, da er das Geld wohl nicht eingefordert hat. Davon ist ja auszugehen, wenn er ehrlich ist.
Unter Umständen lag ein Verbindungsproblem im Übertragungsnetz vor, sodass die Zahlung durchgeführt wurde, eine Antwort der Bank jedoch nicht beim Gerät ankam. Ist so etwas möglich?
Dann würde es mich allerdings interessieren, ob dies auch passieren kann, wenn eine PIN Abfrage erfolgt wäre. Dann wäre es aufgrund von Netzproblemen zu einem vermeintlichen Abbruch der Transaktion gekommen und die Bank hätte trotzdem einen Beleg für die ordnungsgemäße Zahlung gehabt. Kann so etwas passieren oder greifen hier entsprechende Sicherheitsmaßnahmen?
Andi S. aus V.
11.02.2012, 20:01
Ich hatte letztes Jahr eine sehr schlechte Erfahrung mit dem Bayern Card Service (BCS) gemacht. Karte = Visa Gold, Bank = Sparkasse. Ich hatte per eMail meine Kreditkartennummer im Vorfeld einem Hotel gegeben, in dem meine Mitarbeiter und ich und während der Hannover Messe einquartiert waren. Es ging dabei um die Sicherheit für etliche 1000 EUR. Bezahlt hat dann jeder meiner Mitarbeiter mit seiner eigenen Kreditkarte, ich meine Übernachtungen natürlich mit meiner. Ein Zimmer war eine Nacht nicht belegt, aber für solche Fälle war mit dem Vermittler vereinbart, dass eine Rechnung direkt an die Firma geschickt wird. Ich war dann erstaunt, dass die 250,- EUR "No Show" ebenfalls auf meiner Kreditkartenabrechnung berechnet wurden. Als dann auch noch eine Rechnung an die Firma geschickt wurde, mit der Bitte um sofortige Bezahlung (die mir zur Genehmigung vorgelegt wurde), habe ich der Kreditkartenabrechnung widersprochen. Ich will es jetzt kurz machen: Ich habe das Geld nicht wieder bekommen. Meine Firma war dann so kulant, mir den Betrag zu erstatten, obwohl es außer der Rechnung, die hätte auch noch bezahlt werden sollen, keinen Beleg gab. BCS hat die Aussage vom Hotel gereicht, dass die Berechnung rechtmäßig sei. Ein von mir unterschriebener Beleg sei dafür nicht erforderlich.
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