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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH zu Internetauktionen von Plagiaten



PCS
29.03.2012, 07:51
Vielleicht ganz interessant.....

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106128353/BGH-Urteil-schuetzt-Ebay-Kaeufer-besser-vor-Plagiaten.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59756&pos=0&anz=40&Blank=1

WUM
29.03.2012, 07:58
tjo... :ka:

hier wollt der eine den anderen Bescheizzen...darauss sonn Drama zu machen...weiss ned...kostet nur..und birngt nix...


Gruss



wum

steboe
29.03.2012, 08:40
....wohl richtig so...es werden sich aber Spezialisten als Trittbrettfahrer finden....

The Banker
29.03.2012, 08:42
Ich finds gut. Hält vielleicht doch den einen oder anderen Klappspaten von solchen ********eien ab :andasguteimmenschglaubenwill:...

GT3 Racer
29.03.2012, 08:51
Viel erschreckender finde ich, mit welche Weltfremdheit zuvor das OLG entschieden hatte....

JakeSteed
29.03.2012, 09:03
Seh ich genauso. Starte seit vielen Jahren alle meine Auktionen bei € 1,- und handle selbstverständlich nicht mit Plagiaten.

uhrvieh
29.03.2012, 09:53
....wohl richtig so...es werden sich aber Spezialisten als Trittbrettfahrer finden....
Hmm, arme Fake-Verkäufer?
Müssen sie vom BGH behütet werden?
Wohl kaum.
Also, viel Spaß beim Verklagen! :top:

Chefcook
29.03.2012, 10:11
Jedem, der glaubt, er könne bei eBay seine Fake-Scheiße los werden, geschieht es recht, wenn er dann an einen gerät, der das bis vor das BGH durchzieht.

Uhren-Fan
29.03.2012, 20:01
Jedem, der glaubt, er könne bei eBay seine Fake-Scheiße los werden, geschieht es recht, wenn er dann an einen gerät, der das bis vor das BGH durchzieht.

Sehe ich auch so. :gut:

newharry
29.03.2012, 21:19
Danke für's Posten :gut:

DS-XELOR
29.03.2012, 23:34
Jedem, der glaubt, er könne bei eBay seine Fake-Scheiße los werden, geschieht es recht, wenn er dann an einen gerät, der das bis vor das BGH durchzieht.

Ja :gut:.

Schade ist nur, dass man seine Ansprüche gegen diese Spezialisten meist wegen Vermögenslosigkeit gar nicht durchsetzen kann.

MacLeon
30.03.2012, 06:15
Jedem, der glaubt, er könne bei eBay seine Fake-Scheiße los werden, geschieht es recht, wenn er dann an einen gerät, der das bis vor das BGH durchzieht.

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