Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verzollung
oyster79
31.03.2012, 14:34
Hallo,
ich habe eine Frage:
gibt es etwas besonderes zu beachten, wenn man in Deutschland eine Rolex mit EU Papieren kauft?
Kann es bei Reisen ins Ausland Probleme wegen der Verzollung damit geben?
Haftet der Händler oder letzten Endes der Käufer?
Danke für Feedback.
Grüße
Lars
Das kann man so pauschal nicht sagen. =)
Grundsätzlich solltest Du mit der Rechnung vom EU-Händler auf der sicheren Seite sein.....
Hallo,
ich habe eine Frage:
gibt es etwas besonderes zu beachten, wenn man in Deutschland eine Rolex mit EU Papieren kauft?
Nein. Eine Rechnung, die belegt, dass Du die Uhr in Deutschland gekauft hast, bringt Dich auf die sichere Seite.
oyster79
31.03.2012, 14:55
danke für die info.
man liest ja teilweise schon abenteuerliches wenn fußballprofis wieder in deutschland einreisen und ihre uhren, obwohl in deutschland gekauft erstmal vom zoll beschlagnahmt werden....
Also bei in der EU gekauften Uhren kann es keine Probleme geben.
Wichtig: EU ist nicht gleich Europa
Kanarische Inseln sind die Ausnahme, da gelten andere Verfahren.
Ob es allerdings woanders günstiger ist, mag jeder für sich selbst beantworten.
War vor 2 Wochen in Dubai und da war alles etwas teurer als hier.
ich dachte das ich mit EU (Ausnahme irgendwelche Inseln) Kronen grundsätzlich kein Thema mit dem Zoll habe, oder muss ich trotzdem eine Rechnungskopie dabei haben? Bei US und Rest der Welt verstehe ich das ja.
ehemaliges mitglied
31.03.2012, 15:43
Beim Kauf einer Uhr (egal welcher LC!) von einem Händler in D oder aus der EU (steuerfreie Gebiete ausgenommen) und einer RG vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer (kann bei einem Händler aus der EU auch der Steuersatz des Heimatlandes des Händlers sein) gilt die Uhr als in der EU versteuert und es gibt keine Probleme.
Du musst keine Kopie der RG dabei haben, aber auf Verlangen den Nachweis erbringen können.
Hallo Ralf,
Danke für Deine Antwort, beruhigend :gut:
Maxiiking
31.03.2012, 19:03
für einen Zollthread ja ein Schonprogramm für den Threadstarter :top:
ehemaliges mitglied
31.03.2012, 19:59
Wir brauchen halt dringend noch ein paar Threads zu dem Thema damit das Forum bei den Suchbegriffen Zoll und Rolex endlich auf der ersten Seite bei google steht. :op:
löwenzahn
31.03.2012, 22:14
Bei der Wiedereinreise in die EU kann bei einer Zollkontrolle auch ein Foto (in der Kamera, etc. gespeichert) der Rechnung helfen. Wollte zwar noch niemand von mir sehen, aber man könnte sich den Weg zum Zollamt mit der Original Rechnung sparen.
Ich glaube gehört zu haben, daß der kontrollierte Fußballer einige Uhren mit sich geführt hatte. Da fragt der Zoll schon mal nach.
LG
Michael
Es wird keine Rechnung benötigt,auch keine Kopie davon ....
Der Zoll beschlagnahmt auch keine Uhr (gebrauchte) bei Einreise wenn nicht sofort vorzeigbar ...
Als Kaufbeleg innerhalb EU reicht zB. auch eine Kopie des Überweisungsbeleg,Paypal Abrechnung,Kreditkartenabrechnung,Kopie der eBay Auktion ....
Und Mann ist nicht verpflichtet die bei Einreise mit zu führen.
Wer allerdings mit nagelneuer Uhr am Handgelenk,1-2 oder mehr weiteren im Koffer bei Rückkehr aus HK etc. über die grüne Linie geht gehört zu recht raus gezogen überprüft und ......
Falls noch nicht bekannt das Thema Zoll füllt hier Seiten ...
Ich bin Vielflieger (auch in exotische Länder) und Uhrensammler! (ich habe immer mind. 3 Uhren dabei)
Ich hatte niemals Probleme gehabt!
Ich habe hier in den Jahren noch niemals jemanden kennengelernt, der Zollprobleme hatte.
Gruß,
Bernhard
Es wird keine Rechnung benötigt,auch keine Kopie davon ....
Der Zoll beschlagnahmt auch keine Uhr (gebrauchte) bei Einreise wenn nicht sofort vorzeigbar ...
Als Kaufbeleg innerhalb EU reicht zB. auch eine Kopie des Überweisungsbeleg,Paypal Abrechnung,Kreditkartenabrechnung,Kopie der eBay Auktion ....
Und Mann ist nicht verpflichtet die bei Einreise mit zu führen.
na das will ich mal stark hoffen...
mfG
Alex
Andi S. aus V.
01.04.2012, 11:07
Ralf hat alles völlig zutreffend dazu geschrieben:
Beim Kauf einer Uhr (egal welcher LC!) von einem Händler in D oder aus der EU (steuerfreie Gebiete ausgenommen) und einer RG vom Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer (kann bei einem Händler aus der EU auch der Steuersatz des Heimatlandes des Händlers sein) gilt die Uhr als in der EU versteuert und es gibt keine Probleme.
Du musst keine Kopie der RG dabei haben, aber auf Verlangen den Nachweis erbringen können.
Aber dass es keine Kontrollen gibt (nur weil manche hier so etwas noch nie selbst oder im persönlichen Umfeld erlebt haben) oder dass Uhren nicht an Ort und Stelle beschlagnahmt werden ist schlicht und ergreifend ein Ammenmärchen. Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem eine Uhr bei der AUSREISE von DE nach CH vom deutschen Zoll beschlagnahmt wurde. Ganz normale Bargeldkontrolle mit dickem Auto und ohne grenznahes Kennzeichen am Grenzübergang Konstanz. Kein Bargeld dabei gehabt, war ein ganz normaler Geschäftstermin in der Schweiz, dann nach der Uhr gefragt und schon war sie weg. Ab diesem Zeitpunkt ist die Beweislast dann beim "Delinquenten". Klar muss man die Rechnung nicht dabei haben, hab ich auch nicht, aber dann ist die Uhr halt erst mal weg. Und dann muss man, wie Ralf es geschrieben hat "auf Verlangen den Nachweis erbringen können".
...oder die ganze Sache ist schon 10 Jahre her, dann sollte es verjährt sein...
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem eine Uhr bei der AUSREISE von DE nach CH vom deutschen Zoll beschlagnahmt wurde.
das kann eigentlich nicht sein, denn bei der ausreise von d nach ch kontrolliert nur der schweizer zoll! die deutschen interessiert es erst wieder, wenn es von ch zurück nach d geht! erst dann stehen die deutschen grenzer auf der richtigen straßenseite :)
Andi S. aus V.
01.04.2012, 23:14
Naja, wenn du es besser weißt? Bitte lies nochmal, was ich geschrieben habe. Und DAS kontrollieren die deutschen Beamten auf der deutschen Seite, und zwar bei der Ausreise, wo und wann denn sonst?
das kann eigentlich nicht sein, denn bei der ausreise von d nach ch kontrolliert nur der schweizer zoll! die deutschen interessiert es erst wieder, wenn es von ch zurück nach d geht! erst dann stehen die deutschen grenzer auf der richtigen straßenseite :)
Du könntest aber Geld haben, welches du dort zu Bank bringen möchtest und darum schauen/schauten die vom Zoll auch mal bei der Einreise in die Schweiz rein :)
ich wohne grenznah, wenn ich von DE nach CH gehe, werde ich vom Schweizer Zoll kontrolliert, wenn überhaupt.
adriano22
02.04.2012, 13:58
Also ich fuhr einmal, nach einem kurzen Aufenthalt in Zürich, mit einer Lange & Söhne 1815 " Auf und Ab" am Arm über die deutsche Grenze. Eine Polaroid einer alten Patek Ref. 3445 mit Beschreibung auf der Rückseite, die ich bei Juwelier Beyer in Augenschein nahm, befand sich in meiner Jackentasche. Wir wurden von einem Team kontrolliert, das auf Uhren spezialisiert ist. Das KOMPLETTE Auto wurde gecheckt, wir wurden in ein angrenzendes Gebäude gebeten, mußten alles bis auf die Unterhosen ausziehen=(. Die ganze Prozedur dauerte sicher an die 1,5 Stunden. Auf meine Lange wurde ich selbstredend auch angesprochen. Ich beteuerte die Uhr bei Wempe Stuttgart erworben zu haben, was auch der Wahrheit entspricht. Ohne Nachweis durch eine Rechnung oder ähnliches müßten sie die Uhr leider einziehen, so ein Beamter.
Ich redete mit Engelszungen auf ihn ein, und konnte die Einziehung der Uhr gerade noch verhindern. Natürlich suchten sie auch nach der auf dem Polaroid abgebildeten Patek. Es gibt also spezialisierte Teams die auf Waffen, Bargeld, Uhren usw. spezialisiert sind und immer an verschiedenen Grenzübergängen tätig sind. Und die machen ihre Arbeit sehr sehr gründlich !!
Also Vorsicht bei Grenzgängen mit hochwertigem Zeitmesser am Arm !!!
Adriano22=)
Andi S. aus V.
02.04.2012, 22:38
ich wohne grenznah, wenn ich von DE nach CH gehe, werde ich vom Schweizer Zoll kontrolliert, wenn überhaupt.
Wenn du grenznah wohnst, wundert es mich, dass du nicht weißt, wie das läuft. Wenn du mit deinem metallicgrünen A4 mit schweizer Kennzeichen ankommst wirst du natürlich nicht kontrolliert. Mit einem KN-Kennzeichen i.d.R. auch nicht, nicht mal mit einem dicken Auto. Aber probier das Ganze mal mit einem aufgemotzten S-Benz mit z.B. F- oder BN-Kennzeichen. Da sieht die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden schon ganz anders aus, und zwar auf der deutschen Seite.
Smartass
03.04.2012, 06:15
Gibt es eigentlich noch dieses Zollformular + Verfahren, mit dem man eine in Deutschland gekaufte Uhr zur
Ausfuhr und (erleichterten) Wiedereinfuhr aus nicht EU-Staaten zuvor anmelden kann?
Danke für Info.
AndreasL
03.04.2012, 06:33
Wahrscheinlich schon; warum sollte es abgeschafft sein. Am Flughafen gibt es zumindest noch die Schalter bzw. Räume dafuer. Formular sollte INF 13 heissen; so schrieb es Michi mal.
Smartass
03.04.2012, 08:56
Danke, das wars. INF. Zwar nicht 13 sondern 3, trotzdem der entscheidende Tipp...
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html
Formular für Urlaubsreisen zum Ausdrucken .....
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Naja, wenn du es besser weißt? Bitte lies nochmal, was ich geschrieben habe. Und DAS kontrollieren die deutschen Beamten auf der deutschen Seite, und zwar bei der Ausreise, wo und wann denn sonst?
Ich bin bestimmt schon eine hohe 3-stellige Zahl am Konstanzer Zoll über die Grenze, ich denke ich werde also schon wissen wer wo kontrolliert. Und gelesen habe ich richtig, weil Du geschrieben hast "Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem eine Uhr bei der AUSREISE von DE nach CH vom deutschen Zoll beschlagnahmt wurde."! Und ich wiederhole mich: Wenn man von D nach CH fährt, kontrolliert ausschliesslich der schweizer Zoll. Fahre ich von CH nach D, kontrolliert ausschliesslich der deutsche Zoll. Du aber schreibst, das von der Fahrt von D nach CH der deutsche Zoll kontrolliert hat, was aber eigentlich nicht möglich ist. However...
ehemaliges mitglied
04.04.2012, 11:41
Auf der deutschen Seite wird vom deutschen Zoll nach Bargeld und Wertgegenständen gefahndet. Siehe auch hier:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-12233/bargeldkontrollen-kritische-grenzen_aid_340657.html
wie schaut das bei einem Privatkauf aus?
Die Uhr hat z.B. Papiere von den Bahamas. Und ich kaufe diese Uhr privat mit Kaufvertrag. Ich selber weiss aber nicht, ob die Uhr richtig versteuert wurde. Kann der Zoll die Uhr jetzt beschlagnahmen oder muss ich event. die Steuer nachzahlen (wenn ich die Uhr z.B. auf einer Auslandreise ausserhalb der EU trage)??
John Wayne
04.04.2012, 12:32
Und ich kaufe diese Uhr privat mit Kaufvertrag.
Falls du damit den Kauf in z.B. Deutschland oder EU meinst ist alles OK.
Wichtig ist ein Kaufvertrag oder Rechnung. Dieser dient dir als Nachweis, wo die Uhr gekauft wurde.
Der LC spielt dabei keine Rolle und gibt dir keine Sicherheit, ob und wo eine Uhr versteuert wurde.
suche > zoll + einfuhrumsatzsteuer eingeben = lesestoff für wochen,wenn nicht gar monate.
ich lasse grundsätzlich nach einem kauf immer die "auslandsgravuren" weg schleifen.
falls sogar das herkunftsland im glas eingelasert ist lasse ich sogar das tauschen.
so kann der zoll ohne öffnen der uhr nicht mehr erkennen aus welchem land sie kommt.
rückschlüsse lassen sich dann höchstens noch durch die stempel im reisepass ziehen.
also je mehr stempel desto schwieriger für den zoll:D:dr:
Ich wurde bei der Ausreise auf deutschen Flughäfen bereits zweimal von (natürlich) deutschen Zöllnern befragt und einmal davon auch durchsucht.
Einmal in München im Transitbereich beim Umsteigen und einmal in Frankfurt direkt nach der Sicherheitskontrolle bei der Ausreise aus der EU.
Beide Male ging es wohl um Bargeld, vielleicht auch Drogen, aber meine Armbanduhr wurde - zu meiner Konsternierung - keines Blickes gewürdigt.
Auf der Bodenseefähre von Friedrichshafen nach Romanshorn (CH) kann es durchaus vorkommen, dass man bei der Ausreise vom deutschen Zoll behelligt (Woher, wohin, warum, wieviel Geld dabei?) wird.
Mir ist es persönlich noch nicht passiert, aber beobachtet habe ich es schon öfters.
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