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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerliche Nachteile bei Verweigerung der Datenweiterleitung durch die PKV?



sausapia
11.04.2012, 16:38
Meine private Krankenversicherung (PKV) informierte mich bereits 2009, dass sie zukünftig meine Daten an Behörden weiterleitet, wenn ich dem nicht widerspräche. Ich widersprach und meine PKV leitete die Daten entgegen meiner Anweisung, die ich leider nur per E-Mail an meinen Kundenberater leitete, weiter. Da ich dies Dank Datensicherung nachweisen konnte entschuldigte sich eben einen Dame am Telefon bei mir. Meine Beschwerde war von Februar 2012.... unmittelbar als ich erfuhr, dass die Daten weitergeleitet werden.

Mir ist ja kein nachweisbarer Schaden entstanden, aber trotzdem finde ich dies ärgerlich. :mimimi:

Soviel zur Vorgeschichte, nun zu meiner Frage. Die PKV-Dame sagte mir soeben, dass sie die NICHT-Weiterleitung unmittelbar veranlassen könne, gab mir aber zu bedenken, dass mir hierdurch steuerliche Nachteile entständen. Näheres konnte sie mir nicht sagen.

Mein steuerliches Halbwissen als BWLer konnte mit dem Sachverhalt erst mal nichts anfangen. Ist dies so korrekt ? Falls ja, kann mir jemand den Hintergrund hierzu schildern?

VIELEN DANK IM VORAUS :gut:

avalanche
11.04.2012, 20:52
Was interessieren sich die "Behörden" für deine PKV-Daten? Wollen die deine Lebenserwartung abchecken, um rechtzeitig eine Zwischenveranlagung anzuordnen, oder geht es da "nur" um Finanzdaten, also welche Prämie du bezahlst - ergo welche Abzüge du realisieren kannst?

Tönt für mich als Schweizer etwas sonderbar ...

Pappie
11.04.2012, 21:32
Ne, ne, hat alles seine Richtigkeit. Und steuerliche Nachteile ist wirklich "sanft" ausgedrückt. Hier geht es um teilweise Tausende Euros.

Google mal Bürgerentlasungsgesetz.

Hier noch ein paar Infos:

Damit Kranken- und Pflegepflichtbeiträge im Rahmen des BEG unbegrenzt steuerlich abzugsfähig sind, sind grundsätzlich zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen müssen die relevanten Beitragsanteile von der Krankenversicherung an die hierfür zuständige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutsche Rentenversicherung Bund gemeldet werden. Und zum anderen kann die Meldung nur erfolgen, wenn der VN bzw. die versicherte Person in die Datenübermittlung eingewilligt hat und für den Versicherungsnehmer und mindestens eine versicherte Person die Steueridentifikationsnummer bekannt ist. Betroffen sind ausschließlich Tarife mit Basisbeitragsanteil.

Die wollen Dir nichts Böses!

sausapia
11.04.2012, 22:48
Danke Benjamin,
mir leuchtet nicht ein, warum ich mit meiner Steuererklärung die PKV-Daten nicht auch einreichen kann. Warum muss ich der Datenübermittlung zustimmen, um keine Steuernachteile zu haben? Das klingt nach Ungleichbehandlung.

Was bedeutet Basisbeitraganteil???? Meines Wissens habe ich flapsig ausgedrückt einen Vollkasko-Luxustarif mit 300 Euro SB

Pappie
11.04.2012, 22:54
Ist Gesetz. Die Ämter wollen das halt von "oberster" Stelle haben.

Ist mittlerweile auch bei der vom Staat geförderten Altersversorgung so. Das gleiche Spiel.

Warum? Keine Ahnung.

Ich schätze mal um Betrug vorzubeugen. So eine Beitragsbescheinigung ist schließlich schnell selbst erstellt. Und hier geht es um eine Menge Steuerersparnis.

Der gläserne Bürger halt...

Basisbeitragsanteil bedeutet einfach eine substitutive Krankenversicherung, also eine die die gesetzliche ersetzt. Somit keine Zusatzversicherungen.

sausapia
11.04.2012, 22:59
Danke Benjamin,
dann werde ich wohl morgen mit etwas mulmigen Gefühl (Big brother is watching me) zustimmen :gut:

Agent0815
12.04.2012, 17:02
Geraffte Version !!!!!! Nur den fetten Text lesen :D


§ 10 Einkommensteuergesetz
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:
1. ……………………
2. ……………………
3. Beiträge zu
a)
Krankenversicherungen, soweit diese zur Erlangung eines durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge. Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind dies die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die, mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile, in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergleichbar sind, auf die ein Anspruch besteht; § 12 Absatz 1d des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 4 und 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist, gilt entsprechend. Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;
b)
gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) ………………………………………….

3a. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind; ………………………

(2) ……………………..
Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 werden nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Versicherungsunternehmen, dem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Künstlersozialkasse in die Datenübermittlung nach Absatz 2a eingewilligt hat; die Einwilligung gilt für alle sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Zahlungsverpflichtungen als erteilt, wenn die Beiträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Absatz 1 Satz 2) oder der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) übermittelt werden.

(2a) Der Steuerpflichtige hat in die Datenübermittlung nach Absatz 2 gegenüber der übermittelnden Stelle schriftlich einzuwilligen, spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (Kalenderjahr, in dem die Beiträge geleistet worden sind) folgt; übermittelnde Stelle ist bei Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Anbieter, bei Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 3 das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse. Die Einwilligung gilt auch für die folgenden Beitragsjahre, es sei denn, der Steuerpflichtige widerruft diese schriftlich gegenüber der übermittelnden Stelle. Der Widerruf muss vor Beginn des Beitragsjahres, für das die Einwilligung erstmals nicht mehr gelten soll, der übermittelnden Stelle vorliegen. Die übermittelnde Stelle hat bei Vorliegen einer Einwilligung
1. nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten und erstatteten Beiträge nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und die Zertifizierungsnummer,
2. nach Absatz 2 Satz 3 die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten und erstatteten Beiträge nach Absatz 1 Nummer 3, soweit diese nicht mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder der Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln sind,
unter Angabe der Vertrags- oder Versicherungsdaten, des Datums der Einwilligung und der Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die zentrale Stelle (§ 81) bis zum 28. Februar des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres zu übermitteln; ……………………………………






Früher reichte ne Bescheinigung :kriese::weg:

sausapia
12.04.2012, 18:11
Danke Bernd,
ich finde es schon ziemlich befremdlich, was man heute so alles zu tun hat :motz:

Insoman
12.04.2012, 19:53
wir sollen dadurch halt immer gläserner werden....

Uhren-Fan
12.04.2012, 20:12
Man kann es auch anders herum sehen. Es ist soviel betrogen worden, dass man sich nicht mehr auf die persönlichen Angaben verlassen möchte.

Experten gehen davon aus, dass bei einigen Versicherungen ca. 35 bis 40 % aller Versicherungsleistungen zu Unrecht bezogen werden. Und bezahlen müssen es die Ehrlichen. Von daher kann ich, in diesem Bereich, mit der Weiterleitung meiner Daten an das FA leben.

sausapia
12.04.2012, 20:27
Man kann es auch anders herum sehen. Es ist soviel betrogen worden, dass man sich nicht mehr auf die persönlichen Angaben verlassen möchte.

Experten gehen davon aus, dass bei einigen Versicherungen ca. 35 bis 40 % aller Versicherungsleistungen zu Unrecht bezogen werden. Und bezahlen müssen es die Ehrlichen. Von daher kann ich, in diesem Bereich, mit der Weiterleitung meiner Daten an das FA leben.

Hallo Werner,

das ist aber doch ein anderer Sachverhalt, oder? In der GKV/PKV bezieht man imho auch selten zu Unrecht bezogene Versicherungsleistungen oder?
Ich bin übrigens Arztmuffel und gehe selten zum Arzt und habe in den letzten Jahren überhaupt keine Arztrechnungen eingereicht, sondern selbst bezahlt und noch nicht einmal steuerlich geltend gemacht. Das machte auch keinen Sinn, weil diese zu geringfügig waren.

Ich zahle Krankenkassenbeiträge, erhalte am Jahresende eine Bescheinigung über geleistete Beiträge und gebe diese beim FA ab. Das kann niemand fingieren, es sei denn er betreibt Urkundenfälschung.

Agent0815
12.04.2012, 20:36
Man kann es auch anders herum sehen. Es ist soviel betrogen worden, dass man sich nicht mehr auf die persönlichen Angaben verlassen möchte.

Experten gehen davon aus, dass bei einigen Versicherungen ca. 35 bis 40 % aller Versicherungsleistungen zu Unrecht bezogen werden. Und bezahlen müssen es die Ehrlichen. Von daher kann ich, in diesem Bereich, mit der Weiterleitung meiner Daten an das FA leben.


Du verwechselst Betrug - hier das Erschleichen von Versicherungsleistungen - und Steuerhinterziehung :op:

sausapia
12.04.2012, 21:19
Ich habe hiermit 2 Probleme
1. Ich finde es ungerecht, steuerlich schlechter behandelt zu werden, nur weil ich Kosten auf einem anderen Übertragungsweg nachweise.

2. Datenschutz: Es kann m.E. nicht Pflicht sein, einer Datenübergabe auf für mich unkontrollierbaren Wegen zuzustimmen. Eine unterschiedliche Behandlung geht daher imho in Richtung Nötigung. Gerade im Bereich Datenschutz muss man in letzter Zeit höllisch aufpassen. Ds größte Risiko in diesem Punkt ist nicht das persönliche Facebookprofil o.ä. (wie immer wieder behauptet wird), sondern die staatliche Datensammelei. Beispiele sind etwa ELENA (zum Glück eingestellt) oder ELStAM, womit beispielsweise praktisch jeder meine Religion ermitteln kann (wohlgemerkt: nicht darf, aber kann).

Agent0815
13.04.2012, 09:44
Frank,

zu 1: Schlechter behandelt als wer ?

zu 2: Das nächste Monster ist in Vorbereitung: Die E-Bilanz ! Die Bilanzen sind ab nächstem Jahr nur noch per Datenübertrag an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das wäre an sich ja nicht so schlimm, wenn denn da nicht noch abweichend von den gesetzlichen Gleiderungsvorschriften des HGBs unendlich viele zusätzliche Gleiderungsvorschriften einzuhalten wären. Hier geht es wie bei ELENA und ELStAM weniger um die Verringerung des Aufwandes (denn diese liegt - anders als propagiert - nur auf der Seite der Finanzverwaltung - der Unternehmer hat nur Zusatzkosten an der Backe) sondern um Gläsernheit auf Knopfdruck. Und dann kostet es wieder diejenigen Geld die einigermaßen ordentlich ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und dies dann vermehrt. Und diejenigen, die sich eh an keine gesetzlichen Vorgaben halten, kommen weiterhin unterproportional billig davon.

sausapia
13.04.2012, 12:32
Hi Bernd,

ich werde steuerlich schlechter behandelt als jemand, der seiner PKV die Einwilligung der Daten an Behörden erteilt. Mit Einreichung der selben Informationen und Nachweise im Rahmen meiner Steuererklärung werden diese ja offensichtlich nicht berücksichtigt. Das finde ich :motz:

Nichtsdesotrotz habe ich heute morgen widerwillig die Einwilligung erteilt.