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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : !!! 116718 gestohlen, Nr. D742189 !!!



Achim993
26.04.2012, 00:10
Hallo zusammen,

Alessandro hat es ja bereits gepostet.
Nun mit Seriennummer der Uhr.
Und Nein, Sie war nicht mir, jedoch einem sehr guten Freund.

Also bitte Obacht wenn Euch eine 116718 aus 2006 mit grünem Blatt angeboten wird, Seriennummer D742189, Vollgold GMT.
Die Uhr Ist bei Rolex bereits auf dem Index und die Kripo ermittelt.

Gruß
Achim

Relax1
26.04.2012, 09:39
Ich wünsche Dir viel Glück, dass Du die Uhr wieder bekommst!

ulfale
26.04.2012, 09:44
Wieso ihm?

Hamburger
26.04.2012, 10:35
Am besten jetzt noch ein Thread darüber wem die Uhr eigentlich gehört

ulfale
26.04.2012, 10:55
:gut: ;)

löwenzahn
26.04.2012, 13:09
Am besten jetzt noch ein Thread darüber wem die Uhr eigentlich gehört
Zu allererst wünsche ich Euch, daß Ihr die Uhr wieder bekommt.

Ich habe mich auch schon gewundert, daß Alessandro eine Uhr als gestohlen meldet, die er an Achim993 veräußert hat. Achim993 hatte die Uhr gar nicht, sondern sein Freund. Der Freund des Achim993 hat die Uhr auch nicht mehr, da sie gestohlen wurde. Wer war denn jetzt Eigentümer der Uhr?

LG

Michael

ulfale
26.04.2012, 13:12
Na, Achims Freund!

hugo
26.04.2012, 13:26
Zu allererst wünsche ich Euch, daß Ihr die Uhr wieder bekommt.

Ich habe mich auch schon gewundert, daß Alessandro eine Uhr als gestohlen meldet, die er an Achim993 veräußert hat. Achim993 hatte die Uhr gar nicht, sondern sein Freund. Der Freund des Achim993 hat die Uhr auch nicht mehr, da sie gestohlen wurde. Wer war denn jetzt Eigentümer der Uhr?

LG

Michael

Eigentümer ist Achim993,Besitzer war sein Freund und jetzt jemand anders.
Und Eigentümer ist immer noch Achim993 ....

http://de.wikipedia.org/wiki/Eigent%C3%BCmer-Besitzer-Verh%C3%A4ltnis

Advo
26.04.2012, 13:37
Wer war denn jetzt Eigentümer der Uhr?

Mal angenommen das alles findet in der BRD statt...

Ursprünglicher Eigentümer war Alessandro (A), dieser könnte sein Eigentum nach §§929 Satz 1 BGB an den Freund von Achim933 (F) verloren haben.
Von einer dinglichen Einigung im Sinne der §§145 ff BGB zwischen A und F ist auszugehen. Auch unterstelle ich das F die tatsächliche Gewalt über die Uhr erlangt hat - Vgl. §854 Abs. 1 BGB - und somit den Besitz verschafft bekommen hat. Schließlich ist zu unterstellen das der A, der immerhin für den F den Diebstahl gemeldet hat, auch bis zur Übergabe der Sache mit dem Eigentumsübergang einverstanden war. Somit ist F der neue Eigentümer der Uhr geworden.

Ein Besitzverlust an den Dieb (D) wiederum führt nicht zum Eigentumsverlust bei F. Auch der Eigentumserwerb an abhandengekommenen Sachen ist nach §935 I 1 BGB ausgeschlossen. Somit kann sich F zumindest damit trösten das er immer noch Eigentümer der Uhr ist ... ausser jemand hat die Uhr eingeschmolzen und was neues aus Gold hergestellt, dann wäre der Dritte nach §950 I 1 BGB Eigentümer des Goldklumpens geworden:weg:.

Sorry für einen solchen Einstieg ins Forum.

Ich hoffe jedenfalls das sich die Uhr wieder auffindet und noch die schöne alte Form hat.

Hamburger
26.04.2012, 14:02
Warum so kompliziert

Alessandro hat eine Uhr verkauft an einen uns unbekannten der zufällig ein Freund von Achim993 ist.
Diesem unbekannten wurde die Uhr bei einem
Einbruch geklaut. Mr unbekannt ist der Eigentümer der Uhr, fertig aus

Advo
26.04.2012, 14:10
Das ist wie in der Mathematik, nicht nur das Ergebnis ist wichtig, sondern auch der richtige Weg dorthin ;)