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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungsaustausch: markierte Rolex



franklin2511
28.04.2012, 10:25
Hi Members,

wer von Euch hat dieses Horrorszenario erlebt, dass er (s)eine Rolex, die er einst in gutem Glauben erworben hat, von der Revision bei Rolex nicht zurück bekam.

Eigentlich weiß doch niemand von uns, der nicht einen frischen Revisionsbeleg mit Namen vom Verkäufer oder dem eigenen hat, ob diese Uhr irgendwann als gestohlen/abhanden gekommen gemeldet wurde.

Denke, Papers zur Uhr sind da leider keine Garantie und je älter die Uhr desto unsicherer ihre Historie.

Seit Rolex keine Auskunft mehr gibt, erfährt man sein "Schicksal" ja erst bei Einreichen/Zurückbekommen von der Revi. Bis ca. 2007 genügte ja bekanntlich ein Anruf in Köln.

Wie hat sich das Einbehalten oder Zurückerhalten einer Uhr bei Euch abgespielt? Nach wieviel Jahren des Besitzes ist Euch sowas passiert und war die Uhr dann dauerhaft weg oder konntet Ihr Euch mit dem Eigentümer einigen? Hat Rolex Euch den Namen des Eigentümers genannt? Habt Ihr Euch mit dem (Vor-)Verkäufer geeinigt und den Kaufpreis erstattet bekommen?

Wer von Euch hat von diesem Verfahren profitiert? Wer hat seine Uhr auf diese Weise zurück erhalten?

... Fragen über Fragen...

Mich würde einfach Eure Erfahrung mit dieser "Markierung" interessieren und bitte nur posten, wenn Ihr gutgläubig bei Erwerb ward oder Euer Eigentum zurück erhalten habt. :gut:

Freu mich auf Eure Antworten!

hugo
28.04.2012, 11:14
Poste trotzdem ;)

Sommerlich die XX te:D
Wo hast du dir den Mumpitz bloß zusammen gereimt =(

Was ist eine "markierte Rolex" :grb::kriese:

Gemäß dem extrem seltenen Fall das du Besitzer der Einsender der gestohlenen Uhr bist,Eigentümer ist ja jemand anderes,bekommst du von Rolex einzig einen Brief das die Uhr einbehalten und an die Kripo weitergeleitet wurde.

Und dann bekommst du Post von der Kripo und Staatsanwaltschaft.
Danach darfst du denn zu deinem Anwalt marschieren.
Der Rest wird dann wohl gerichtlich geklärt.

Hasenfüße dürften sich ansich absolut nichts gebrauchtes kaufen.Immer schön neu beim
lizenzierten Händler mit Kassenbeleg etc.

So schließt man zu 100% das Restrisiko aus.

Ach ja,sofern die Uhr in Händen und guten Kontakten kann die Seriennummer nach wie vor abgefragt werden.

franklin2511
28.04.2012, 11:45
Was ist eine "markierte Rolex" :grb::kriese:



Wenn Du es offensichtlich weisst, wieso stellst Du die Frage??:ka:

Es geht hier um den Erfahrungsaustausch, wie Du der Überschrift entnehmen kannst, nicht um die Schilderung des Ablaufs. Trotzdem Danke für Deinen Beitrag.

Hamburger
28.04.2012, 12:59
Hi Members,

wer von Euch hat dieses Horrorszenario erlebt, dass er (s)eine Rolex, die er einst in gutem Glauben erworben hat, von der Revision bei Rolex nicht zurück bekam.

Eigentlich weiß doch niemand von uns, der nicht einen frischen Revisionsbeleg mit Namen vom Verkäufer oder dem eigenen hat, ob diese Uhr irgendwann als gestohlen/abhanden gekommen gemeldet wurde.

Denke, Papers zur Uhr sind da leider keine Garantie und je älter die Uhr desto unsicherer ihre Historie.

Seit Rolex keine Auskunft mehr gibt, erfährt man sein "Schicksal" ja erst bei Einreichen/Zurückbekommen von der Revi. Bis ca. 2007 genügte ja bekanntlich ein Anruf in Köln.

Wie hat sich das Einbehalten oder Zurückerhalten einer Uhr bei Euch abgespielt? Nach wieviel Jahren des Besitzes ist Euch sowas passiert und war die Uhr dann dauerhaft weg oder konntet Ihr Euch mit dem Eigentümer einigen? Hat Rolex Euch den Namen des Eigentümers genannt? Habt Ihr Euch mit dem (Vor-)Verkäufer geeinigt und den Kaufpreis erstattet bekommen?

Wer von Euch hat von diesem Verfahren profitiert? Wer hat seine Uhr auf diese Weise zurück erhalten?

... Fragen über Fragen...

Mich würde einfach Eure Erfahrung mit dieser "Markierung" interessieren und bitte nur posten, wenn Ihr gutgläubig bei Erwerb ward oder Euer Eigentum zurück erhalten habt. :gut:

Freu mich auf Eure Antworten!

Du kannst kein Eigentum geltend machen an gestohlener Ware.
Selbst wenn der rechtmäßige Eigentümer nicht zu ermitteln ist, wandert die Uhr zur Zollauktion oder ähnliches.

Du fragst schon sehr detailliert und umfangreich, hat das ein Hintergrund?

franklin2511
28.04.2012, 13:13
Du kannst kein Eigentum geltend machen an gestohlener Ware.
Selbst wenn der rechtmäßige Eigentümer nicht zu ermitteln ist, wandert die Uhr zur Zollauktion oder ähnliches.

Du fragst schon sehr detailliert und umfangreich, hat das ein Hintergrund?

Danke für deinen Beitrag!
Dass man kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben kann, habe ich doch so auch ausgedrückt:
Zitat
Nach wieviel Jahren des Besitzes ist Euch sowas passiert und war die Uhr dann dauerhaft weg oder konntet Ihr Euch mit dem Eigentümer einigen? Hat Rolex Euch den Namen des Eigentümers genannt?
Zitatende

Dass das gute Stück bei nicht erfolgreicher Eigentümerfindung zur Zollauktion wandert wusste ich nicht. Danke für den Hinweis.

Und ja, natürlich habe auch ich (neben einer Neuen vom Konzi) eine gebraucht gekauft, aus England. Zwar von einem bekannten, seriösen Onlinehändler, aber die Ungewissheit, ob diese Uhr mal markiert wurde hat mir ein Member in den Kopf gesetzt, da das Zerti nicht dabei war (Box und Beschreibung schon) und der Einlieferer beim Onlinehändler sagte, er hätte es verloren. Kann ja passieren, aber die Vorstellung, dass die Uhr eines Tages nach einer Revi nicht zurückkommt geht mir seitdem nicht mehr aus dem Kopf.

Deshalb wollte ich wissen, wie Ihr damit umgeht.

hugo
28.04.2012, 13:52
.... ob diese Uhr mal markiert wurde ....

nochmals ...
Was soll das sein ? Wer soll die markiert haben,wie,womit,warum ..... ???

ehemaliges mitglied
28.04.2012, 13:59
.... ob diese Uhr mal markiert wurde ....

nochmals ...
Was soll das sein ? Wer soll die markiert haben,wie,womit,warum ..... ???

Ich denke, der TS meint mit "markiert", dass die Uhr aufgrund einer Verlust-/Diebstahlsanzeige registriert ist und
nicht in dem Sinn, dass die Uhr mit z.B. rotem Farbspray auf dem Deckel, Band oder wo auch immer, gekennzeichnet wurde.

cologne
28.04.2012, 14:00
Mit markiert meint er wohl das die Uhr bei Rolex als gestohlen gemeldet ist.
Also eine Markierung das die uhr einbehalten werden muss und an die Polizei geht.

Relax1
28.04.2012, 14:03
Ich glaube, der Ts meint registriert. . .

Ich hab auch 2 gebrauchte Wecker ohne Zerti. Angst habe ich aber keine. Immerhin habe ich Kaufbelege und wenn sich herausstellen sollte, dass eine Uhr Hehlerware ist, muss ich halt dem VK ggü. Ansprüche anmelden. Ich hoffe, den Händler gibt es dann noch. Aber ich habe schon Vertrauen, sonst hätte ich dort nicht beide Uhren gekauft.

Relax1
28.04.2012, 14:04
Thomas war schneller. . .

hugo
28.04.2012, 14:05
Daher meine Nachfrage ....
Der Ts möchte Erfahrungsaustausch betreiben,hat jedoch selber keine.
Außen Angst davor Diebesgut im Ausland gekauft zu haben,wirrem
"hat mir ein Member in den Kopf gesetzt",lese ich aber nicht wirklich
etwas worüber man sich austauschen kann ....

Man muss nicht immer alles Glauben was irgend wo geschrieben steht,einem jemand erzählt oder meint ...

Etwas Vertrauen muss schon bei jedem Kauf dabei sein,egal ob Uhr,Fernseher etc.
Ansonsten eben neu beim zuständigen Händler.

Alles andere wurde mM nach schon geschrieben.

franklin2511
28.04.2012, 14:08
Daher meine Nachfrage ....
Der Ts möchte Erfahrungsaustausch betreiben,hat jedoch selber keine.
Außen Angst davor Diebesgut im Ausland gekauft zu haben,wirrem
"hat mir ein Member in den Kopf gesetzt",lese ich aber nicht wirklich
etwas worüber man sich austauschen kann ....

Man muss nicht immer alles Glauben was irgend wo geschrieben steht,einem jemand erzählt oder meint ...

Alles andere wurde mM nach schon geschrieben.

Weiß nicht, welche Laus Dir heute über die Leber gelaufen ist. Mach doch einfach den Thread nicht auf und überlass anderen, was sie reinschreiben und wann alles gesagt wurde!!

Hamburger
28.04.2012, 14:12
Weiß nicht, welche Laus Dir heute über die Leber gelaufen ist. Mach doch einfach den Thread nicht auf und überlass anderen, was sie reinschreiben und wann alles gesagt wurde!!

Jetzt gehts los :jump:

franklin2511
28.04.2012, 14:12
Mit markiert meint er wohl das die Uhr bei Rolex als gestohlen gemeldet ist.
Also eine Markierung das die uhr einbehalten werden muss und an die Polizei geht.

:gut: danke, genau das meinte ich!:gut:

ehemaliges mitglied
28.04.2012, 14:13
Man muss nicht immer alles Glauben was irgend wo geschrieben steht,einem jemand erzählt oder meint ...

Etwas Vertrauen muss schon bei jedem Kauf dabei sein,egal ob Uhr,Fernseher etc.
Ansonsten eben neu beim zuständigen Händler.

Natürlich muss man das nicht, auf der anderen Seite hat man sich hier schon über Belangloseres ausgetauscht.

So uninteressant finde ich das Thema nämlich gar nicht.

hugo
28.04.2012, 14:17
Dafür müsste man auch wissen ob in Köln alle weltweit gestohlenen oder nur in Deutschland zur Anzeige gebrachten ....
registriert sind.
Registrierung erfolgt nur mit Nachweis durch Anzeige.
Und Weltweit daher wohl nicht machbar,auch aus rechtlicher Sicht nicht.
Sonst kann ja jeder ....

franklin2511
28.04.2012, 14:20
Dafür müsste man auch wissen ob in Köln alle weltweit gestohlenen oder nur in Deutschland zur Anzeige gebrachten ....
registriert sind.
Registrierung erfolgt nur mit Nachweis durch Anzeige.
Und Weltweit daher wohl nicht machbar,auch aus rechtlicher Sicht nicht.
Sonst kann ja jeder ....

Freut mich, dass da doch noch Input kommt! Danke!

franklin2511
28.04.2012, 14:39
Dafür müsste man auch wissen ob in Köln alle weltweit gestohlenen oder nur in Deutschland zur Anzeige gebrachten ....
registriert sind.



Das wäre tatsächlich interessant zu wissen.

Und was die Einbehaltung angeht, bewegt sich Rolex imo sowieso in einer rechtlichen Grauzone.

ManInTheMirror
28.04.2012, 14:52
Danke für deinen Beitrag!
Dass man kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben kann, habe ich doch so auch ausgedrückt:
Zitat
Nach wieviel Jahren des Besitzes ist Euch sowas passiert und war die Uhr dann dauerhaft weg oder konntet Ihr Euch mit dem Eigentümer einigen? Hat Rolex Euch den Namen des Eigentümers genannt?
Zitatende

Dass das gute Stück bei nicht erfolgreicher Eigentümerfindung zur Zollauktion wandert wusste ich nicht. Danke für den Hinweis.

Und ja, natürlich habe auch ich (neben einer Neuen vom Konzi) eine gebraucht gekauft, aus England. Zwar von einem bekannten, seriösen Onlinehändler, aber die Ungewissheit, ob diese Uhr mal markiert wurde hat mir ein Member in den Kopf gesetzt, da das Zerti nicht dabei war (Box und Beschreibung schon) und der Einlieferer beim Onlinehändler sagte, er hätte es verloren. Kann ja passieren, aber die Vorstellung, dass die Uhr eines Tages nach einer Revi nicht zurückkommt geht mir seitdem nicht mehr aus dem Kopf.

Deshalb wollte ich wissen, wie Ihr damit umgeht.


Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen. Im Falles eines Falles wirst Du den Händler dafür haftbar machen können.

franklin2511
28.04.2012, 15:32
Ich würde mir da überhaupt keine Gedanken machen. Im Falles eines Falles wirst Du den Händler dafür haftbar machen können.

Danke!:gut:

ehemaliges mitglied
28.04.2012, 20:06
Wenn Du die Serien-Nummer hast, kannst Du Rolex damit anmailen. Die teilen Dir dann zumindest mit, dass Du keine Probleme beim Einreichen bei einer späreren Revision haben wirst, wenn Du entsprechend fragst. Hab ich vor etwa 3 Monaten einmal so gemacht und es hat geklappt. Der Ton macht auch da die Musik ...

AndreasL
29.04.2012, 07:21
...
wer von Euch hat dieses Horrorszenario erlebt, dass er (s)eine Rolex, die er einst in gutem Glauben erworben hat, von der Revision bei Rolex nicht zurück bekam.

Wie hat sich das Einbehalten oder Zurückerhalten einer Uhr bei Euch abgespielt? Nach wieviel Jahren des Besitzes ist Euch sowas passiert und war die Uhr dann dauerhaft weg oder konntet Ihr Euch mit dem Eigentümer einigen? Hat Rolex Euch den Namen des Eigentümers genannt? Habt Ihr Euch mit dem (Vor-)Verkäufer geeinigt und den Kaufpreis erstattet bekommen?

Wer von Euch hat von diesem Verfahren profitiert? Wer hat seine Uhr auf diese Weise zurück erhalten?

...

Es geht darum wer solche Erfahrungen hat. Vermutlich kaum einer hier und daher wird es keine passende Antwort geben. Mir ist weder das eine, noch das andere passiert. Zumindest gehe ich davon aus, dass Koeln einen nicht den Namen des urspruenglichen Besitzers mitteilt. Warum sollten sie dies auch tun?

Maxiiking
29.04.2012, 07:34
....kommt natürlich auch darauf an bei wem man gebrauchtes kauft.:bgdev:

dann kann die Frage des TS schon Sinn machen

Advo
29.04.2012, 13:43
Und was die Einbehaltung angeht, bewegt sich Rolex imo sowieso in einer rechtlichen Grauzone.

Das musst du differenzierter Betrachten.

1) Aus strafrechtlicher Sicht ist durch das weitergeben der Uhr an die Staatsanwaltschaft (Polizei) kein Tatbestand des StGB erfüllt. Wenn Rolex die Uhr an die Zuständige amtliche Stelle Weitergibt ist das so in Ordnung und klare "weisse" Zone.

Andererseits halte ich die Erfüllung des Tatbestandes der Verantwortliche bei Rolex gem §258 wegen Strafvereitelung nicht für ausgeschlossen wenn dieser den Fund der gestohlenen Ware nicht der zuständigen Stelle (StA / Polizei) mitteilt. Diese wird dann rechtmäßig die Herausgabe der Uhr nach StPO verlangen können.

Daher Weitergabe "Weiß", nicht Weitergabe "Schwarz"

2) Zivilrechtlich ist dann lediglich fraglich ob der Einsender einen Anspruch auf Herausgabe des Besitzes gegen Rolex hat. Ohne lange auf die denkbaren Ansprüche einzugehen würde ich hier den Standpunkt vertreten das Rolex jedenfalls zunächst die Einrede der Unmöglichkeit geltend machen kann (immerhin ist Rolex nach dem oben gesagten zur Herausgabe an die Staatsanwaltschaft (i.d.R. vertreten durch die Polizei) verpflichtet und kann die Uhr garnicht mehr an den Besteller herausgeben.
Zusätzlich würde Rolex mit der Herausgabe der Uhr an den "Einsender" selbst ggf. eine Straftat begehen womit ich auch die Einrede aus §242 BGB (Handeln wieder treu und Glauben) für möglich halte.

Somit ist das "nicht herausgeben" der Uhr an den Einsendenden grundsätzlich "Weiß", um weiterhin in Farben zu sprechen.

franklin2511
03.05.2012, 11:54
Super anschaulich erklärt! Besten Dank dafür an Advo (kat?) !!!