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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man etwas Unbekanntes erben? An die Rechtsexperten unter uns



Wolnex
23.05.2012, 20:48
Hallo R-L-X'ler,

folgendes Szenario: Meine Mutter soll von einer verstorbenen Großtante eine Erbschaft antreten. Von dieser Erbschaft sind insgesamt 16 Nachkommen betroffen. Man rät uns die Erbschaft von vorne herein auszuschlagen, da es scheinbar nur Schulden zu erben gibt.

Scheinbar sollen die Erben erst erfahren um was für ein Erbe es sich handelt, nachdem das Erbe rechtsverbindlich angenommen oder abgelehnt wurde. Ist dies so üblich in Deutschland? Ich kann mir das nicht vorstellen :grb:

Zu was soll ich meiner Mutter raten?

Danke & Viele Grüße
Wolnex

retsyo
23.05.2012, 21:40
Hä?

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber sowas habe ich noch nie gehört. Und ich lebe seit 36 Jahren in D.

Donluigi
23.05.2012, 21:43
Gegenfrage: würdest du ne komplett verschleierte Braut heiraten, die erst nachdem du "ja" gesagt hast, ihr Antlitz präsentiert? Okay, es mag derartig Verzweifelte geben :D

AcidUser
23.05.2012, 21:46
Ist so! Sonst würde ja jeder Gläubiger grundsätzlich auf seinen Forderungen sitzen bleiben wenn der Schuldner verstirbt, da natürlich jeder nur eine Erbschaft annehmen würde, wo auch was zu erben ist!
Wenn man sich nicht sicher ist, hat man ne reelle 50/50 Chance!
Wir hatten so 'nen Fall in der Familie! Damals isses gut gehangen! ;)

Koenig Kurt
23.05.2012, 21:46
Die noch Verzweifelteren vereinbaren im Ehevertrag, dass die Braut *nach* der Hochzeit nur noch komplett verschleiert rumläuft.

kurvenfeger
23.05.2012, 21:46
Jaja, der Staat und das Glücksspiel...

Doktor Krone
23.05.2012, 21:48
es gibt im Falle des Nichtgefallens meines Wissens die Möglichkeit der Anfechtung.

ehemaliges mitglied
23.05.2012, 21:52
Mein Onkel hat einen schönen Batzen Schulden hinterlassen. Nach seinem Tod ist die ganze Familie zum Notar gerannt und hat das Erbe ausgeschlagen. Vom Notar bin ich belehrt worden, dass, falls doch was da wäre, ich das dann auch nicht bekommen würde. Mit einem Lächeln habe ich den Verzicht unterschrieben. Ich kannte ja Günter. Aber eigentlich war es auch ein Glücksspiel.

markus247
23.05.2012, 22:07
Das Problem ist etwas vielschichtiger. Nur der Erbe ist auskunftsberechtigt, die Erbenstellung weist man per Erbschein nach. Die Beantragung des Erbscheins ist die Annahme der Erbschaft.

Stellt sich der Nachlass als überschuldet dar, kann man wiederum anfechten. Zudem gibt es noch das Instrument der Nachlassinsolvenz.
In jedem Fall kann man die Haftung auf den Nachlass beschränken.

So viel zum Allgemeinen. Jetzt kommt ja erst das Interessante: Der Fall ist Erbrecht am Hochreck. Eine Erbengemeinschaft mit 16 oder später noch mehr Mitgliedern auflösen: Großes Kino!!!

Bei Interesse gerne mehr per PN

Wolnex
24.05.2012, 00:34
Danke für Eure Rückmeldungen. Ist echt der Hammer dieses Erbrecht. Da meine Mutter das Erbe ablehnen wird, geht der Erbanspruch automatisch auf mich über. D.h. ich werde dann automatisch die (vermutlichen) Schulden Erben. Ich habe meiner Mutter eine Vollmacht erteilt, so das sie in meinem Namen das Erbe auch gleich ablehnen kann.

Vanessa
24.05.2012, 00:46
Wenn Deine Mutter abgelehnt HAT, erfährt sie dann, was es gewesen wäre? Dann könntest Du noch hirnen...

Barnabas
24.05.2012, 01:03
Krass,

Wieder was im Forum gelernt! :)

Umso mehr lohnt sich doch ein gutes und ehrliches Verhältnis zur Verwandschaft zu haben um ein eventuelles Risiko zu minimieren!

Smoke
24.05.2012, 07:12
Der Fall ist Erbrecht am Hochreck.
Schön und trefflich ausgedrückt.
Die größte Erbengemeinschaft, die ich auseinandergesetzt habe, hatte 11 Mitglieder - war ein enormer Kampf mit viel Krampf ;)

Hier gilt imho: Unbedingt zum RA.

Vg,

markus247
24.05.2012, 07:42
Ich habe meiner Mutter eine Vollmacht erteilt, so das sie in meinem Namen das Erbe auch gleich ablehnen kann.


Das ginge nur, wenn du noch minderjährig bist. Ansonsten musst du die Unterschrift schon selbst beglaubigen lassen. Und gleich für deine minderjährigen Kinder mit, wenn du welche hast. Ach ja, dann muss die Kindesmutter natürlich auch mit...:D

paddy
24.05.2012, 09:35
... Umso mehr lohnt sich doch ein gutes und ehrliches Verhältnis zur Verwandschaft zu haben ...
Das nutzt dir im Zweifel gar nichts, wer hat schon umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse seiner Verwandtschaft.

Was sich hingegen lohnt, ist in solchen Fällen einen Fachanwalt zu beauftragen.

Smoke
24.05.2012, 10:03
Wie sagt´s der DAV so schön:

Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser ;)

Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. Hör Dich um und geh zu einem der Dir empfohlen wird, egal ob FA oder nicht.

markus247
24.05.2012, 10:10
Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. Hör Dich um und geh zu einem der Dir empfohlen wird, egal ob FA oder nicht.

Gehört ja eigentlich nicht ins Thema, aber gleichwohl: Erbrecht ist eine derart komplexe und schwierige Thematik, dass ein Laie wohl keine fundierte Empfehlung zur Fachkompetenz des Anwaltes abgeben kann. Da hilft der Fachanwaltstitel schon zur Sondierung. Wer den hat, hat sich einen Haufen Theorie anhören und seine praktischen Erfahrungen in dem Bereich nachweisen müssen...

Richtig ist aber auch, dass nicht nur Fachanwälte in den jeweiligen Rechtsgebieten Kompetenz aufweisen.

Treo
24.05.2012, 11:01
oder einfach mal den Steuerberater fragen, ob der nicht einen Anwalt für diesen Bereich kennt

paddy
24.05.2012, 11:28
... Nebenbei: Nicht zwangsläufig auf die Bezeichnung "Fachanwalt" zählen - die ist nicht unbedingt aussagekräftig. ...
Entschuldigung,wie überall wo Sachverstand gefragt ist meinte ich, einen kompetenten Fachanwalt zu beauftragen. ;)

Wolnex
24.05.2012, 12:36
Ok, ich werde wohl zum RA gehen müssen. War mich nicht ansatzweise klar, das jeder Erbvorgang auch ein potentielles Risiko darstellt (Was einen auch unter Umständen die Existensz zerstören kann) 8o

Smoke
24.05.2012, 13:08
Schon klar ;)