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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf während der Garantiezeit nur Rolex öffnen?



thegravityphil
13.06.2012, 12:36
Hallo kurze Frage, mein Datum wechselt schon 9 Minuten vor 00:00. Das ist mir zu früh. Nun war ich hier beim Laden und die meinten, die dürften da nix dran machen, da nur Rolex selbst das Teil öffnen darf solange die Uhr noch Garantie hat. Ist das so? 8o

Ich habe zwar sowas schonmal gelesen, aber nur um mal schnell die Zeiger zu versetzen damit das mit dem Datum passt das ganze Teil wegschicken??

War ganz Netter, hat mir erstmal ein Rolex Etui mitgegeben...

Also, noch ein schönen Tag,

Philip

NicoH
13.06.2012, 12:46
Es gibt die Garantie des Herstellers. Diese Garantie (weltweit gültig) gibt der Hersteller (Rolex) allen Käufern von Neuuhren, obwohl er die Garantie gar nicht geben muss. Weil er das freiwillig macht, kann er die Garantie auch an bestimmte Bedingungen knüpfen, so etwa daran, dass nur er selber (bzw. seine Niedelassung in Köln) daran arbeiten darf.

Davon unabhängig ist die Gewährleistung des Verkäufers. Der Verkäufer ist Dir als Käufer verpflichtet, die Uhr wieder in Ordnung zu bringen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einen Mangel zeigt. Wenn also das Umspringen des Datums neun Minuten vor Mitternacht einen Mangel/Fehler darstellt, dann ist der Verkäufer verpflichtet, das in Ordnung zu bringen.

Aber ja, es kann passieren, dass die Garantie erlischt, wenn der Verkäufer den Mangel behebt. Genau kann Dir das nur derjenige sagen, der die Garantie gibt, also Rolex: 0221 / 1650-0

:dr:

thegravityphil
13.06.2012, 12:51
OK, danke für die Erklärung. Und woher weiss Rolex, dass eine Uhr schonmal aufgemacht wurde?

NicoH
13.06.2012, 12:56
Gute Frage. Ich meine, dass man das nur sieht, wenn es nicht ordentlich gemacht wurde. Ein "Siegel" oder ähnliches, das beim Öffnen kaputtgeht, gibt es jedenfalls nicht.

Mir scheint, als hätte der Konzessionär einfach keine Lust ;)

WUM
13.06.2012, 12:56
meiner darf nichtmal mehr dichtschrauben....kommt immer auf den Konzi an



Gruss


Wum

thegravityphil
13.06.2012, 13:02
Ich denk mal die Streber Konsti (oder wie auch immer die Schreibweise) machen es nicht, die coolen Hunde in der Branche machen es einfach. naja, habe noch einen anderen Händler hier, dann frag ich mal den.

le0p0ld
13.06.2012, 13:09
Streber Konstis und coole Hunde 8o

adriano22
13.06.2012, 14:03
Man kann schon, es darf aber keiner merken:bgdev: !! Ganz ehrlich, ist zwar eigentlich nur eine Kleinigkeit, aber beim Zeigerabheben kann schon so einiges in die Hose gehen, Zifferblatt zerschrammen, Zeiger verkratzen und und und... Nutze deine noch vorhandene Garantie und lass es in Köln machen. Beim Konsti würde ich es nur wagen, wenn du dir ganz ganz sicher bist daß er sauber und sorgfältig arbeitet. Wenn nicht, dann nach Köln.

Adriano22;)

Matti
13.06.2012, 14:30
Welche Genauigkeit für den Datumswechsel gibt denn Rolex an, wie sieht die Toleranz aus? Nicht das hierfür 9 Minuten einfach nicht ausreichen und die Uhr aus Köln postwendend wieder zurück kommt...

adriano22
13.06.2012, 14:46
Ohne einen genauen Wert zu kenne, würde ich behaupten, daß neun Minuten deutlich zuviel sind. So zwei bis drei Minuten sind tolerabel, mehr nicht.

Adriano22

crazy_joeblunt
13.06.2012, 15:19
Wenn du nicht damit leben kannst,lass sie zu Rolex schicken, dann kannst du dir sicher sein das alles zu deiner Zufriedenheit gemacht wird.

semmi
13.06.2012, 15:30
Das mach jeder nach seinem Ermessen !

Einer hat meine Sub zum Regulieren eingesendet ( 6 Wochen )
Der nächste hat es selber gemacht und ich konnte sie nächsten Tag abholen

Spacewalker
13.06.2012, 15:34
Wenn du nicht damit leben kannst,lass sie zu Rolex schicken, dann kannst du dir sicher sein das alles zu deiner Zufriedenheit gemacht wird.

Oder fahr selber hin, wenn Du mal in der Nähe bist. Solche Kleinigkeiten werden oft sofort gemacht. :gut:

newharry
13.06.2012, 21:23
Ein "Siegel" oder ähnliches, das beim Öffnen kaputtgeht, gibt es jedenfalls nicht.


Von Rolex ist mir das auch nicht bekannt, aber scheinbar gibt (gab) es das bei Omega - dort (ist) war der Boden mit einem kleinen roten Punkt (der auch aussieht wie Siegellack) "versiegelt"

AcidUser
14.06.2012, 07:39
Über Omega darf man in diesem Zusammenhang gar nicht reden. ;)
Ich habe 'ne Omega, da schaltet das Datum ganz exakt um 19! Minuten nach Mitternacht! Stört mich jetzt nicht wirklich so, dass ich die Uhr deswegen Öffnen lassen würde! Ich sag's halt bei der nächsten Revi mit an, dass man da mal ein wenig mehr Sorgfalt beim Zeigersetzen walten lassen soll und gut ist! :ka:
Solange mir die Uhr tagsüber das richtige Datum anzeigt ist's für mich kein akuter Notfall der sofort korrigiert werden muss. :ka:

Bei meinen Rolex-Uhren schaltet das Datum innerhalb von 3Minuten nach 00.00 Uhr.
Am genauesten war da die SD, die wirklich nahezu auf die Sekunde um Mitternacht schaltete!

Ich würde jedenfalls keine Uhr deswegen wegschicken lassen und auch nicht von 'nem Konzi-Uhrmacher Öffnen lassen!

thegravityphil
14.06.2012, 11:35
Ja, Frank, im Prinzip hast Du Recht. Warum für so was Kleines ein Risiko eingehen... Auf der anderen Seite, ich bin meist bis nach Mitternacht wach und bekomme den Wechsel mit. Mich nervt das einfach. Und ausserdem ist die nächste Revision noch mindestens 5 Jahre entfernt. Also, ich werde mal jetzt zum Händler gehen und schauen was er mir empfiehlt.

thegravityphil
14.06.2012, 12:13
update. Er darfs nicht öffnen. Wird nach Genf geschickt. Dauer 2 Wochen. Find ich ehrlich gesagt bisschen mühsam, dass die Firma Ihren eigens ausgebildeten Uhrmachern da nicht vertrauen. Aber was solls.

Toleranz laut seiner Aussage bei 5 Minuten.

NicoH
14.06.2012, 12:15
Schwachsinn. Der Konzessionär ist Dein Verkäufer, der hat dafür geradezustehen, wenn die Uhr kaputt ist, nicht der Hersteller.

Darki
14.06.2012, 12:16
Also ab mit ihr ins Mutterhaus, dann hast Du danach "Ruhe".

hugo
14.06.2012, 12:23
update. Er darfs nicht öffnen. Wird nach Genf geschickt. Dauer 2 Wochen. Find ich ehrlich gesagt bisschen mühsam, dass die Firma Ihren eigens ausgebildeten Uhrmachern da nicht vertrauen. Aber was solls.

Toleranz laut seiner Aussage bei 5 Minuten.

AUA

le0p0ld
14.06.2012, 12:29
Das überhaupt richten zu lassen, wenn es Dich stört, war aber die richtige Entscheidung. Ist zwar etwas lästig, jetzt auf die Uhr zu verzichten, aber danach kannst du sie mit ungetrübter Freude tragen und darauf kommt es an. :dr:

newharry
14.06.2012, 13:03
Schwachsinn. Der Konzessionär ist Dein Verkäufer, der hat dafür geradezustehen, wenn die Uhr kaputt ist, nicht der Hersteller.

Na, heute schlecht aufgestanden :D

Oben hast Du's ja differenzierter geschrieben und so unwichtig scheint das Thema ja nicht zu sein, da es alle paar Wochen hier diskutiert wird ;)

Du hast natürlich Recht, daß der Käufer einen Anspruch gegen den Konzessionär hat, aber ...

... wie der diesen umsetzt bleibt ihm wohl in einem angemessenen (Zeit-) Rahmen selbst überlassen ... wenn er also eine entsprechende Vereinbarung mit Rolex hat, daß diese für ihn die Angelegenheit übernehmen, dann muß man das wohl akzeptieren ...

... und weiters kann natürlich der Konzessionär, wenn Du ihm zu nahe trittst und vor allem der Meinung bist, zwei Wochen wären zu lange und er solle das doch gefälligst selbst machen, dies gerne durchführen, Dich aber darauf hinweisen, daß damit aber ein Erlöschen des Garantieanspruchs gegen Rolex herbeigeführt wird, da dieser ja eben eine nach den Bedingungen von Rolex gewährte Leistung darstellt ...

NicoH
14.06.2012, 15:31
Du hast natürlich Recht, Harald, und auch mein Wortlaut war unangemessen.

Dein letzter Punkt ist für mich entscheidend: Der Konzessionär sollte sagen "Das machen wir hier gerne für Sie, und wir machen das schneller als bei Rolex. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass hierdurch die Garantie erlöschen könnte und bieten Ihnen an, die Uhr zu Rolex zu schicken".

Aber wir sind alle nicht perfekt, und den richtigen Ton bei jedem Kunden zu treffen, ist schwierig.

So ist schade, dass der Eindruck entstehen könnte, der Konzessionär wollte einfach die Arbeit nicht machen.

Advo
14.06.2012, 16:26
Hallo,

ohne grosse Verwirrung schaffen zu wollen muss man in einem solchen fall zuerst einmal genau differenzieren um was für eine Art von Garantie es sich handelt. Garantie ist nicht gleich Garantie.

Im deutschen Recht unterscheiden wir zwischen einer "selbstständigen Garantie" einer "unselbstständigen Garantie" und einer "Garantieübernahme".

Bei einer selbständigen Garantie steht der Garantiegeber für einen Erfolg einer, der über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Dies geschieht durch einen Garantievertrag zwischen dem Garantiegeber und dem Garantienehmer. Ein solcher Vertrag müsste also zwischen dir und Rolex selber geschlossen worden sein. Da du deine Uhr über einen Händler erworben hast und nicht direkt bei Rolex fehlt zur Annahme einer selbstständigen Garantie schon der Vertragsschuss. Auch wird man aufgrund der weitreichenden Folgen für den Garantiegeber nicht ohne weiteres auf ein konkludentes Vertragsangebot zum Abschluss eines solchen Vertrages ausgehen können.
Meines erachtens ist dies somit auszuschliessen.

Bei einem unselbständigen Garantie werden hingegen "lediglich" die gesetzlich schon in §§434 ff BGB geregelten Gewährleistungsansprüche erweitern, indem zum Beispiel über die gesetzliche Frist von 2 Jahren nach §438 I Nr.3 BGB hinaus einen Anspruch auf einzelne oder alle Gewährleistungsrechte gewährt wird.
Eine solche unselbstständige Garantie wird durch rechtsgeschäftliche Einigung über die Erweiterung der Käuferrechte begründet und kann nach der vorherrschenden Meinung durch ein Angebot des Herstellers unter Verzicht der Annahmeerklärung nach §151 BGB durch das beifügen einer Garantiekarte, welches der Kunde konkludent (Beispielsweise durch Abheften oder Aufbewahren der Garantiekarte) annimmt geschaffen werden.
Ich habe leider noch keine Rolex gekauft und kann daher nicht aus eigener Erfahrung den Inhalt einer von Rolex mitgelieferten Garantiekarte werten. Sollte Diese lediglich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen währe auch die Unselbstständige Garantie hier nicht gegeben. Sollte darin eine Erweiterte Haftung versprochen werden so gilt oben genanntes.

Eine Garantieübernahme nach §276 I BGB ist die am weitesten gefasste Form der Garantie. Sie begründet eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Garantiegebers für eine Pflichtverletzung. Die Abgabe einer selbstständigen oder unselbstständigen Garantie kann daher eine Garantieübernahme i.S.d §276 I 1 BGB enthalten, muss es aber nicht. Ob eine derart weitreichende Haftung von Rolex hier angenommen werden kann ist durch die Auslegung der Willenserklärungen zu beurteilen. Ohne die Garantiekarte zu kennen würde ich dies aber ausschliessen. Eine solch weitreichende Garantie kann nur unter besonderen Umständen angenommen werden.

Lediglich im Falle einer selbstständigen Garantie würde aber eine Vorgabe von Rolex gegebenenfalls zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte führen. Bei einer Garantieübernahme wird ohnehin verschuldensunabhängig gehaftet und eine unselbstständige Garantie erweitert lediglich die im Verbrauchsgüterkauf nicht disponiblen Rechte des Käufers.

Somit kann die Frage, ob Rolex mit den Uhren eine unselbstständige Garantie abgibt oder nicht dahinstehen. Da eine Nachbesserung des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben ist und eine Nachbesserung vom Verkäufer ohne Einbuße von Rechten möglich ist.

Aber:
Wir bewegen uns im Gewährleistungsrecht. Die allgemeinen Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruchs müssen daher vorliegen.
Von einem gültigen Kaufvertrag zwischen dir und dem Händler gehe ich aus. Das der Datumswechsel 9 Minuten vor Mitternacht ein Mangel ist kann ich nicht beurteilen. Einem vorangegangenen Post entnehme ich dies jedoch. Ob der Mangel schon vorgelegen hat als du die Uhr gekauft hast musst du als Verbraucher nicht nachweisen wenn du den Mangel innerhalb von 6 Monaten rügst - da gehe ich auch mal von aus.

Dann ist die Rechtsfolge das du dir aussuchen kannst ob du Nachbesserung willst oder Neulieferung. Letzteres wird allerdings - ohne es hier näher zu Begründen - ausgeschossen sein.
Da du dich für die Nachbesserung entschieden hast steht es dem Händler Frei die Uhr selber zu reparieren oder zu Rolex einzuschicken. Er würde in jedem Fall deinen Anspruch erfüllen. Durch ein einsenden zu Rolex würde er sich aber ersparen das er die Aufwendungen die er gleichermassen von Rolex zurückverlangen könnte vorlegen zu müssen.

Fazit:
Der Uhrmacher muss dir die Uhr nicht selber reparieren sondern kann sie einschicken. Du kannst sie aber bei Ihm reparieren lassen - wenn er dir das anbietet - ohne das du irgendwelche Einbußen deiner Rechte bezüglich der Uhr befürchten musst.



Alle Aussagen gehen davon aus das deutsches Recht anzuwenden ist und es sich bei dir um einen Verbraucher und bei deinem Händler um einen Unternehmer handelt.

timeZone
14.06.2012, 16:37
8o

Wow, ein beeindruckendes Fachwissen - vielen Dank für die ausführlichen Informationen :gut:

Grüße aus dem Allgäu

Jürgen

EX-OMEGA
14.06.2012, 16:56
So ein Aufwand wegen einer solchen Kleinigkeit.

In einem ähnlichen Fall bei der mir der Konzi einige Wochen Watezeit mitgeteilt hat, bin ich zu einen anderen Konzi der mir das Problem in wenigen Tagen gelöst hat. Die Uhr hatte noch Rolex Garantie, der Konzi hat es aber in eigener Werkstatt verrichtet.

Schätze, dass die Kosten an Rolex berechnet werden, ich musste zumindest nicht dafür zahlen. Frag doch mal einen anderen Konzi in Deiner Nähe, ist vieleicht die einfachste Lösung.

Mr Mille Gauss
14.06.2012, 17:41
Hallo,

bisher mußte nur eine Krone zum "Arzt". Das nachjustieren erfordert ein öffnen der Uhr. Dies wurde von meinem offiziellen Rolex Konzessionär ohne irgendwelche Bemerkungen zwecks Garantieverlust anstandslos und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Jeder offizielle Händler muß bestimmte Kriterien in Bezug auf Werkstatt und Ausbildungsstand des Uhrmachers vorweisen.
Sollte eine Reparatur für meinen Händler nicht möglich sein (das Problem nicht herausgefunden weil zu komplex) sendet er die Uhr an Rolex. Solch einen Vorgang habe ich 1x mitbekommen und ist nur zu legitim. Ebenfalls finde ich es besser wenn der Händler die Uhr in so einem Fall lieber nach Kölle schickt als sie zu vermurksen.
@TS: (Das ist aber in deinem Fall nicht gegeben).
Nur warum brauche ich dann einen Händler wenn er die Uhr bei kleinen Arbeiten zu Rolex sendet; senden muß? Das ausbauen eines Werkes und das neue setzten von Zeigern darf für einen Uhrmacher kein Problem darstellen, sonst hat er seinen Beruf verfehlt und in einer Werkstatt von einem Rolex Konzessionär aber auch gar nichts verloren! Meiner Meinung nach!

Wenn Vorschriften bezgl. Werkstatt und Uhrmacher usw. gemacht werden sehe ich keinen Sinn Garantieverluste überhaupt anzusprechen; den nur Rolex darf die Uhr öffnen. Ja wozu brauche ich Vorschriften, Bestimmungen, Ausbildung, Werkstatt? Um das Band anzupassen? Batterien zu tauschen? Nur Uhren zu öffnen deren Garantie abgelaufen ist? Dann kann ich zu jedem freien Uhrmacher meiner Wahl und meines Vertrauens gehen.
Sollte Rolex hier so wenig Vertrauen in die eigenen Händlerwerkstätten und Uhrmacher haben???????????

löwenzahn
14.06.2012, 19:00
Wenn der Uhrmacher meines Konzessionärs und meines Vertrauens die Uhr öffnet, erwarte ich, daß die Garantie nicht erlischt und daß der Fehler danach behoben ist. Wozu ist er denn sonst da und wofür qualifiziert der sich bei Rolex? Da könnte sich der Boss des Ladens eine Menge Geld für Weiterbildungen der Uhrmacher sparen, wenn sie nur die Uhren eintüten dürften.

Aber möglicherweise haben die Uhrmacher einiger Konzessionäre soviel Reparaturen in der Werkstatt, daß alle Garantiereangelegenheiten gnadenlos zu Rolex gesandt werden.

Der junge Uhrmacher meines Konzessionärs hatte mir die Zeiger meiner Rolex binnen einer dreiviertel Stunde neu gesetzt. Gewährleistung. Keine Allüren, kein Gemecker, einfach gut repariert.

Dass dabei etwas schief gehen kann, ist klar. Dann muß man eben gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten nachdenken.

LG

Michael

hugo
14.06.2012, 20:09
Wie mache ich aus einem Problem das ansich gar keins ist ein riesiges ..... ;)
Aber so ist das scheinbar wenn es mal nicht gleich und sofort passiert/beseitigt .... :bgdev: