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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tipp erwuenscht: finanzierte Eigentumswohnung kaufen / Spekulationssteuer



TMG
14.06.2012, 15:43
Liebe Gemeinde,

Tipps in allen Lebenslagen, dafür steht wohl auch diese Rubrik.

Ich kenne mich nicht sonderlich in der Immobilienfinanzierung aus, und brauche daher kurze Hilfe.

Wenn man eine bankfinanzierte Immobilie kauft (d.h. der jetzige Eigentümer hat diese Immobilie noch finanziert) und der jetzige Eigentümer möchte nun verkaufen, wird wohl angeblich eine Art "Spekulationssteuer" fällig. Begründet wird das damit, dass die Immobilie erst vor <5 Jahren gekauft (....und finanziert) wurde.

Kann man dies irgendwie sinnvoll umgehen bzw. gibt es -selbstverständlich seriöse- Tipps wie man dies etwas mindern kann? Das Ganze findet in D statt...

Danke für die Hilfe, Carsten

TheLupus
14.06.2012, 16:17
Lass uns ins Vapiano gehen.
Dann gebe ich dir DEN richtigen Tipp (übrigens die einzige Möglichkeit, die Steuer zu umgehen und gleichzeitig Notarkosten zu sparen)! :gut:

TMG
14.06.2012, 16:20
das muessen wir ohnehin mal wieder machen,unabhaengig von deinen tipps die mieteinnahme in brasilianische wandelanleihen anzulegen ;-).

ruf dich morgen mal an.

so, gibts sonst irgendwas nennenswertes?

Treo
14.06.2012, 17:56
die Frage die sich stellt, ist ob überhaupt ein Überschuss generiert wird. Ansonsten ist dies eh obsolet.

TMG
14.06.2012, 18:29
tatsaechlich? waere ja eigentlich logisch...

paddy
14.06.2012, 18:36
...Wenn man eine bankfinanzierte Immobilie kauft (d.h. der jetzige Eigentümer hat diese Immobilie noch finanziert) und der jetzige Eigentümer möchte nun verkaufen, wird wohl angeblich eine Art "Spekulationssteuer" fällig. Begründet wird das damit, dass die Immobilie erst vor <5 Jahren gekauft (....und finanziert) wurde....
Die Spekulationssteuer hat nicht damit zu tun ob eine Immobilie bankfinanziert ist oder nicht. Hier findest du alle Infos:

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?t=120506&highlight=spekulationssteuer

Ansonsten ist das das Problem des Verkäufers und kann dir völlig egal sein. Entweder man einigt sich auf einen marktgerechten Preis, oder eben nicht.

The Banker
14.06.2012, 18:43
Si Compadre :gut:!

sausapia
14.06.2012, 20:36
Ist die Wohnung vom Eigentümer bewohnt oder vermietet?

Treo
14.06.2012, 20:54
tatsaechlich? waere ja eigentlich logisch...

muss aber nicht direkt so schnippisch sein, mein lieber!

TMG
14.06.2012, 22:34
Die Butze ist vermietet, sprich nicht vom Eigentümer genutzt.

Und Danke Paddy für den Link, sehr hilfreich.Da steht schon viel drin...

Und Rene: das war nicht schnippisch, lediglich ein erstauntes "tatsächlich" aus völliger Ahnungslosigkeit. Schnippisch machen Weiber!

Treo
15.06.2012, 08:19
Ok, dann hab ich das falsch aufgefasst.
Wenn kein Gewinn beim Verkauf generiert wird, passiert rein garnichts und man kann aufhören weiter nachzudenken.

sausapia
15.06.2012, 09:07
Das sehe ich anders, weil u.U. Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht wurden. Bei einem Verkauf nach fünf Jahren ist imho gerade die zeitliche Grenze erreicht, bei der das Finanzamt die langfristige Gewinnerzielungsabsicht noch aberkennen könnte....

Das ist aber auch ein Thema des Verkäufers, der diesbezüglich einen Stb aufsuchen sollte.

paddy
15.06.2012, 10:11
... Kann man dies irgendwie sinnvoll umgehen bzw. gibt es -selbstverständlich seriöse- Tipps wie man dies etwas mindern kann? ...
Um die Frage noch zu beantworten. Nein, zumindest keine legalen.

sausapia
15.06.2012, 10:14
Um die Frage noch zu beantworten. Nein, zumindest keine legalen.

+1

Treo
15.06.2012, 11:40
Das sehe ich anders, weil u.U. Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht wurden. Bei einem Verkauf nach fünf Jahren ist imho gerade die zeitliche Grenze erreicht, bei der das Finanzamt die langfristige Gewinnerzielungsabsicht noch aberkennen könnte....

Das ist aber auch ein Thema des Verkäufers, der diesbezüglich einen Stb aufsuchen sollte.

Nicht unbedingt, wenn eine sog. Totalüberschussprognos positiv wäre (auf eine weitere Laufzeit), dann bleiben die Verluste erhalten. Davon mal abgesehen stellt sich die Frage ob eine Änderungsvorschrift greift, sofern die Bescheide nicht nach §164AO ergangen sind.

TMG
15.06.2012, 11:43
Dankeschön, das hilft erstmal weiter. Selbstverständlich sollte alles legal abgewickelt werden, nur eben steueroptimiert.

Ich habe aber erstmal ein paar Denkrichtungen und Anregungen bekommen - super!

Der Verkäufer hat keine Gewinnerzielungsabsichten an der Whg., welcher er verkaufen will. Er will nur dann eine neue Whg., allerdings ist der qm-Preis (beide Whg. sind im gleichen Haus) zwischenzeitlich um 30% gestiegen.Die will er nat. nicht zahlen (...was zu verstehen ist).

Danke an alle, wie immer hat das beste Taschen-Auto-Stifte-Badehosen-Häuser-Forum (inkl. Uhren-Unterforum) der Welt geholfen.

Schönes Wochenende, Männer!

ein michael
15.06.2012, 15:33
das meiste ist schon gesagt;
wenn VK > EK (abzüglich AfA, die er für VuV geltend gemacht hat)
dann hat er einen Gewinn zu versteuern,ob er Gewinnerzielungsabsicht hatte oder nicht, ist egal.
Will er die Steuer nicht zahlen, muss er eben zwischen an- und verkauf 10 Jahre warten;)
Wird eine Preisvorstellung von ihm geäußert,stellt sich für dich nur die Frage, ob du diesen akzeptieren willst.
Seine Steuer, dürfte auch sein Problem sein...

michael