schdanis
21.07.2012, 22:20
Guten Abend Zusammen,
vorab die Fakten:
Wir haben vom Bauträger eine Wohnung gekauft und haben für einen Betrag X bei meiner Hausbank (HVB) ein Immobiliendarlehen aufgenommen.
Ich habe mir einige Vergleichsangebote bei anderen Banken machen lassen, aber das der HVB hat super gepasst. Soweit so gut.
Die erste Rate (25% vom Gesamtpreis) des Bauträgers wird gegen Mitte September fällig, solange wird das Darlehen auch bereitstellungsfrei zur Verfügung gestellt.
Für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag würden dann entsprechend die Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% pro Monat anfallen.
- Und genau DIE BEREITSTELLUNGSZINSEN will ich vermeiden -
Zwei andere Banken haben den Vorschlag gemacht, das dass Darlehen komplett auf ein Sperrkonto der Bank ausgezahlt wird, und dann entsprechend gegen Rechnung des Bauträgers die Rechnungen bezahlt werden. Das hätte für uns den Vorteil, dass die Bereitstellungszinsen wegfallen.
Die HVB sagt auf meine Nachfrage, ob wir nicht auch so verfahren können:
"Bezüglich Ihrer Anfrage über die komplette Auszahlung des Darlehensbetrages muss ich Ihnen mitteilen, dass wir leider nur zweckgebundene Darlehensauszahlungen machen dürfen. Auszahlungen zu Gunsten Festgeldkonten oder ähnlichem sind wegen Bilanzierungsvorschriften für Hypothekendarlehen in unserem Hause leider nicht zulässig."
Meiner Meinung nach ist das nur ein Vorwand, und es wird versucht mit den Bereitstellungszinsen noch was zu verdienen.
Im Gegensatz zur der Aussage der HVB steht in den Sonderbedingungen für Hypothekendarlehen, die Anlage des Darlehensvertrages sind, folgendes:
3. Auszahlung
3.1 Die Bank ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise auszuzahlen. Die Verzinsung des Darlehens beginnt mit dem Tag der Auszahlung.
3.2 Wird der Auszahlungsbetrag mit einem Treuhandauftrag einem Notar oder Dritten überwiesen, ist das Darlehen ab dem Tag der Überweisung zu verzinsen.
3.3 Der Anspruch auf Auszahlung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Bank abgetreten oder verpfändet werden.
3.4 Bei jeder Auszahlung kann die Bank mit ihren fälligen Forderungen aufrechnen. Daneben kann sie die Zinsen, die sich bis zum Auszahlungstag aus früheren Teilauszahlungen ergeben und die Beträge einbehalten, die nach dem Vertrag innerhalb von 5 Bankarbeitstagen fällig werden.
Die Aussage der HVB widerspricht doch ganz klar dem Punkt 3.1, oder?
Eine Alternative wäre, dass ich dem Bauträger sage, dass er die 2 Stellplätze gleich mit auf die erste Rechnung schreibt. Damit wäre das Darlehen schon fast zu 90% ausgezahlt und die Bereitstellungszinsen für den Restbetrag wären zwar ärgerlich, würden aber die Kuh nicht mehr fett machen und den Bauträger freut's wahrscheinlich auch.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank.
vorab die Fakten:
Wir haben vom Bauträger eine Wohnung gekauft und haben für einen Betrag X bei meiner Hausbank (HVB) ein Immobiliendarlehen aufgenommen.
Ich habe mir einige Vergleichsangebote bei anderen Banken machen lassen, aber das der HVB hat super gepasst. Soweit so gut.
Die erste Rate (25% vom Gesamtpreis) des Bauträgers wird gegen Mitte September fällig, solange wird das Darlehen auch bereitstellungsfrei zur Verfügung gestellt.
Für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag würden dann entsprechend die Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% pro Monat anfallen.
- Und genau DIE BEREITSTELLUNGSZINSEN will ich vermeiden -
Zwei andere Banken haben den Vorschlag gemacht, das dass Darlehen komplett auf ein Sperrkonto der Bank ausgezahlt wird, und dann entsprechend gegen Rechnung des Bauträgers die Rechnungen bezahlt werden. Das hätte für uns den Vorteil, dass die Bereitstellungszinsen wegfallen.
Die HVB sagt auf meine Nachfrage, ob wir nicht auch so verfahren können:
"Bezüglich Ihrer Anfrage über die komplette Auszahlung des Darlehensbetrages muss ich Ihnen mitteilen, dass wir leider nur zweckgebundene Darlehensauszahlungen machen dürfen. Auszahlungen zu Gunsten Festgeldkonten oder ähnlichem sind wegen Bilanzierungsvorschriften für Hypothekendarlehen in unserem Hause leider nicht zulässig."
Meiner Meinung nach ist das nur ein Vorwand, und es wird versucht mit den Bereitstellungszinsen noch was zu verdienen.
Im Gegensatz zur der Aussage der HVB steht in den Sonderbedingungen für Hypothekendarlehen, die Anlage des Darlehensvertrages sind, folgendes:
3. Auszahlung
3.1 Die Bank ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise auszuzahlen. Die Verzinsung des Darlehens beginnt mit dem Tag der Auszahlung.
3.2 Wird der Auszahlungsbetrag mit einem Treuhandauftrag einem Notar oder Dritten überwiesen, ist das Darlehen ab dem Tag der Überweisung zu verzinsen.
3.3 Der Anspruch auf Auszahlung kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Bank abgetreten oder verpfändet werden.
3.4 Bei jeder Auszahlung kann die Bank mit ihren fälligen Forderungen aufrechnen. Daneben kann sie die Zinsen, die sich bis zum Auszahlungstag aus früheren Teilauszahlungen ergeben und die Beträge einbehalten, die nach dem Vertrag innerhalb von 5 Bankarbeitstagen fällig werden.
Die Aussage der HVB widerspricht doch ganz klar dem Punkt 3.1, oder?
Eine Alternative wäre, dass ich dem Bauträger sage, dass er die 2 Stellplätze gleich mit auf die erste Rechnung schreibt. Damit wäre das Darlehen schon fast zu 90% ausgezahlt und die Bereitstellungszinsen für den Restbetrag wären zwar ärgerlich, würden aber die Kuh nicht mehr fett machen und den Bauträger freut's wahrscheinlich auch.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank.