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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bau: Gewährleistung oder Wartung!



rudi
28.07.2012, 11:58
Hallo, brauche mal eure Hilfe,

bin vor 11 Monaten in einen Neubau gezogen, der aber schon 2009 fertiggestellt wurde.
Wir haben eine schwere Eingangstüre aus Holz die jetzt am Türrahmen schleift, bin ich dafür verantwortlich und muss die Türe regelmäßig warten lassen, oder der Bauherr (Gewährleistung)?
Hab mich direkt mit dem Schreiner der die Türe eingebaut hat in Verbindung gesetzt, der verweigert die Gewährleistung, da die Türe von der Baufirma 2009 abgenommen wurde.
Mit der Baufirma werde ich mich am Montag in Verbindung setzen, muss aber schnell gehen, da wie gesagt die Türe am Rahmen schleift!
Ich hab übrigens einen Anwalt angerufen, der meint die Eingangtüre wäre Gemeinschaftseigentum (Reiheneckhaus) und ich hätte 5 Jahre Gewährleistung.
Für Tipps wäre ich dankbar.;)

Relax1
28.07.2012, 12:29
M. E. kommt es darauf an, was genau an der Tür defekt ist. Ich tippe aber gem. Deiner Beschreibung auf einen Gewährleistungsschaden, der direkt über den Bauträger abzuwickeln ist. Der muss dem Schreiner aufs Dach steigen. 5 Jahre passt, da liegst Du noch gut drin.

Maga
28.07.2012, 13:11
Achtung ... hier kann evtl. auch die Gewährleistung auf bewegte Teile greifen ... die wäre dann nur 2 Jahre. Bei Sanitär, Elektro, Heizung und z.B. auch Türgriffe, auch Garagentore durchaus üblich.

rudi
28.07.2012, 13:16
Hi, erstmal danke für die Antworten.
Tag der Abnahme war 10.08.11, dann hab ich 5 Jahre Gewährleistung, und auf bewegl. Teile 2 Jahre!
Mir geht es nur darum, bin ich verpflichtet eine Eingangstür nach 11 Monaten warten zu lassen (einstellen, nachjustieren), wenn nicht, ist es auf jeden Fall Gewährleistung!

ferryporsche356
28.07.2012, 13:39
Haustüren, speziell Holz-Haustüren, können sich nach ein paar Jahren mal setzen oder verstellen und eine Neujustierung der Bänder oder Einstellung der Verriegelung ist nötig. Das gilt auch, wie Maga richtig sagt, für Garagentore. Laufröllchen einstellen, Feder vielleicht nachspannen, vielleich ein Tröpfchen Öl ran, etc.. Das muss nicht so sein, kann aber mal vorkommen.

Das ist in aller Regel eine Sache von 15-30 Minuten und der Fisch ist gegessen, also auch kostenmäßig auszuhalten. Daher mein Tipp: einstellen lassen, vielleicht 60 Euro bezahlen und fertig.

Einstellungsarbeiten fallen meiner total unbedeutenden Meinung nach nicht unter Gewärleistung.

Bei uns in der Firma gilt: Jede Haustüre oder jedes Tor wird selbstverständlich mit einer ausführlichen Bedienungsanleitung ausgeliefert, so dass der Kunde die Einstellungsarbeiten auch selber durchführen kann, wenn er denn will. Die ersten 2 Jahre machen wir das aus Kulanz allerdings ohne Berechnung, im 3., 4. und 5. Jahr mit 50% Kulanzabzug und dann wird voll berechnet. Ob das jetzt allerdings rechtlich alles einwandfrei ist kann ich Dir nicht sagen, das war jetzt nur aus der Praxis raus und es hat sich die letzten Jahre noch nie jemand darüber beschwert. ;)

Maga
28.07.2012, 14:38
viele Hersteller knüpfen die Gewährleistung an eine Art "Wartungsvertrag", der natürlich Geld kostet. Dies sehe ich jetzt bei einer Haustüre nicht, Heizung schon eher. Würde, wie Charly schon schrub, den Errichter bitten, sich der Türe anzunehmen. Bei unserer Einbauküche kam nach 23 Monaten der Küchenbauer von alleine auf uns zu und stelle nochmals alle Türen und Klappen kostenlos ein; es geht also auch so.

paddy
28.07.2012, 15:14
.... Ich hab übrigens einen Anwalt angerufen, der meint die Eingangtüre wäre Gemeinschaftseigentum (Reiheneckhaus) und ich hätte 5 Jahre Gewährleistung...
Grundsätzlich: Wenn die einzelnen Grundstücke nicht realgeteilt sind, und du das Reihenhaus als Wohnungseigentum mit Sondernutzungsrecht am Grundstück erworben hast (warum dieser Schwachsinn immer noch praktiziert wird, weiß der Himmel...), kommt es auf die Kostenregelung für Fälle der Instandhaltung und Instandsetzung in der Teilungserklärung an.

Unabhängig davon sehe ich das wie Charly.

siebensieben
28.07.2012, 17:47
Verstehe das mit dem Gemeinschaftseigentum nicht. Reiheneckhaus, da hast Du doch Grundstück und Haus, und nur Du, oder wie ist das rechtlich konstruiert? Und selbst wenn es Gemeinschaftseigentum gäbe, gehört die Wohnungs-/Haustüre doch zur Wohnung.

Dass er Schreiner so ein Gezeter macht, könnte darauf zurückzuführen sein, dass er seinerzeit preislich schon vom Bauherrn ausgenommen wurde, da hätte ich dann auch keine Lust mehr. Normalerweise lohnt sich bei solchem Killefitz weder ein Anwalt, noch sonstiger zeitlicher Stress, das ist teurer, als wenn der Schreiber für eine halbe Stunde vorbeisieht und eine Tasse Kaffee und notfalls noch einen Zehner für die Kaffeekasse bekommt.

rudi
28.07.2012, 20:20
Verstehe das mit dem Gemeinschaftseigentum nicht. Reiheneckhaus, da hast Du doch Grundstück und Haus, und nur Du, oder wie ist das rechtlich konstruiert? Und selbst wenn es Gemeinschaftseigentum gäbe, gehört die Wohnungs-/Haustüre doch zur Wohnung.

Dass er Schreiner so ein Gezeter macht, könnte darauf zurückzuführen sein, dass er seinerzeit preislich schon vom Bauherrn ausgenommen wurde, da hätte ich dann auch keine Lust mehr. Normalerweise lohnt sich bei solchem Killefitz weder ein Anwalt, noch sonstiger zeitlicher Stress, das ist teurer, als wenn der Schreiber für eine halbe Stunde vorbeisieht und eine Tasse Kaffee und notfalls noch einen Zehner für die Kaffeekasse bekommt.

Hi,

das mit dem Gemeinschaftseigentum verstehe ich auch nicht, Gemeinschaftseigentum sind die gem. Tiefgarage und die Wege in der Anlage!
Der Schreiner der die Türe eingebaut hat, wollte 120 Euro Anfahrt und 19 Euro die viertel Std. für den Handwerker plus MwSt., bevor ich den beauftrage, nehme ich lieber eine Fa. vor Ort.

Maga
28.07.2012, 20:27
dann wars sicherlich kein ortsansässiger Handwerker ... sicherlich war dieser günstiger.
Gewährleistung kann flöten gehen, wenn Du einen anderen Handwerker holst.

rudi
28.07.2012, 20:36
dann wars sicherlich kein ortsansässiger Handwerker ... sicherlich war dieser günstiger.
Gewährleistung kann flöten gehen, wenn Du einen anderen Handwerker holst.

Hi Markus,

glaub ich nicht, hab mich beim der Baufirma erkundigt, Gewährleistung bleibt z.B. bei der Heizungswartung bestehen, wenn ich diese durch eine ortsansässige Fa. erledigen lasse.

rudi
28.07.2012, 20:38
dann wars sicherlich kein ortsansässiger Handwerker ... sicherlich war dieser günstiger.
Gewährleistung kann flöten gehen, wenn Du einen anderen Handwerker holst.

Hi Markus,

glaub ich nicht, hab mich beim der Baufirma erkundigt, Gewährleistung bleibt z.B. bei der Heizungswartung bestehen, wenn ich diese durch eine ortsansässige Fa. (Fremdfirma) erledigen lasse.

Maga
28.07.2012, 20:39
dann tuts auch ein guter ortsansässiger Schreiner

ehemaliges mitglied 24812
28.07.2012, 20:55
Hi,

das mit dem Gemeinschaftseigentum verstehe ich auch nicht, Gemeinschaftseigentum sind die gem. Tiefgarage und die Wege in der Anlage!
Der Schreiner der die Türe eingebaut hat, wollte 120 Euro Anfahrt und 19 Euro die viertel Std. für den Handwerker plus MwSt., bevor ich den beauftrage, nehme ich lieber eine Fa. vor Ort.

Gibt es eine Teilungserklärung und handelt es sich rechtlich um eine ETW? Bei uns in der Nachbarsiedlung gibt es mehrere DHHs; jede DHH besteht aus 2 ETWs mit entsprechender Teilungserklärung. So gibt es für jedes Doppelhaus einen Hausanschlußraum und eine Heizungsanlage für beide Hälften.

Wegen der Tür würde ich nicht so viel Wind machen, Holz arbeitet eben; einstellen lassen und gut ist es.

Hans E.
28.07.2012, 22:02
...ich hätte 5 Jahre Gewährleistung.


Ist eine Frage, was bei der Auftragsvergabe zwischen Bauträger und Handwerker (z.B. dem Schreiner) bzw. zwischen dem Bauträger und Dir vereinbart worden ist! Kann also durchaus sein, dass der Schreiner nach zwei Jahren aus der Gewährleistung ist (wenn es sich nicht sowieso um Wartungsarbeiten handelt, wie es Ferry schon angeführt hat), der Bauträger Dir gegenüber jedoch noch eine Gewährleistungspflicht hat.

paddy
29.07.2012, 01:10
Verstehe das mit dem Gemeinschaftseigentum nicht....

... das mit dem Gemeinschaftseigentum verstehe ich auch nicht, ....
Was genau habt ihr nicht verstanden?:


Grundsätzlich: Wenn die einzelnen Grundstücke nicht realgeteilt sind, und du das Reihenhaus als Wohnungseigentum mit Sondernutzungsrecht am Grundstück erworben hast ...
Es gibt Reihenhausanlagen, die sind wie Wohnungseigentum gestaltet. Da gibts ne Teilungserklärung, etc. Ist imho Schwachsinn und am falschen Ende gespart, gibts aber dennoch ab und an.

Und dann verhält sich, vorbehaltlich anders lautender Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung, erst mal alles nach WEG. Und da gehören Wohnungseingangstüren eben grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.



Aber du wirst ja sicher wissen, ob du Wohnungs- respektive Teileigentum erworben hast, oder Alleineigentum an einem Haus. Wenn Letzteres der Fall ist, hat hier jemand schwersten Nonsens verzapft...:


... Ich hab übrigens einen Anwalt angerufen, der meint die Eingangtüre wäre Gemeinschaftseigentum (Reiheneckhaus) ...

rudi
29.07.2012, 11:25
Was genau habt ihr nicht verstanden?:


Es gibt Reihenhausanlagen, die sind wie Wohnungseigentum gestaltet. Da gibts ne Teilungserklärung, etc. Ist imho Schwachsinn und am falschen Ende gespart, gibts aber dennoch ab und an.

Und dann verhält sich, vorbehaltlich anders lautender Kostenregelungen in der Gemeinschaftsordnung, erst mal alles nach WEG. Und da gehören Wohnungseingangstüren eben grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.



Aber du wirst ja sicher wissen, ob du Wohnungs- respektive Teileigentum erworben hast, oder Alleineigentum an einem Haus. Wenn Letzteres der Fall ist, hat hier jemand schwersten Nonsens verzapft...:

Hallo Paddy,

Grundstück und Haus sind Alleineigentum, Wege in der Anlage und Tiefgarage ist Gemeinschaftseigentum, finde ich auch komisch, was der Anwalt erzählt hat.

siebensieben
29.07.2012, 11:33
Was genau habt ihr nicht verstanden?


Es gibt Reihenhausanlagen, die sind wie Wohnungseigentum gestaltet..

Genau das wusste ich nicht, hab ich noch nie gesehen oder gehört, wüsste auch nicht, was das genau soll.

Unabhängig davon müsste auch in einer solchen Anlage jeder selber für seine Türe zuständig sein, ist ja wie eine Wohnungseingangstüre.

ehemaliges mitglied 24812
29.07.2012, 11:46
Nein Gerhard, hier geht es um das Gesamterscheinungsbild. Wohnungseingangstüren gehören, wie Paddy schreibt, in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Wie sieht es aus, wenn auf einer Etage unterschiedliche Wohnungseingangstüren eingebaut sind?

Hans E.
29.07.2012, 12:51
Hallo Paddy,

Grundstück und Haus sind Alleineigentum, Wege in der Anlage und Tiefgarage ist Gemeinschaftseigentum, finde ich auch komisch, was der Anwalt erzählt hat.

Dir ist der Unterschied zwischen Allein- und Sondereigentum klar?

Schau mal in Dein Grundbuch. Wenn z.B. auf dem Deckblatt Wohnungsgrundbuch oder im Bestandsverzeichnis irgendwas von Miteigentumsanteil steht, hast du kein real geteiltes Reihenhaus sondern ein Wohnungseigentum mit "Reihenhauscharakter".

rudi
29.07.2012, 13:45
Dir ist der Unterschied zwischen Allein- und Sondereigentum klar?

Schau mal in Dein Grundbuch. Wenn z.B. auf dem Deckblatt Wohnungsgrundbuch oder im Bestandsverzeichnis irgendwas von Miteigentumsanteil steht, hast du kein real geteiltes Reihenhaus sondern ein Wohnungseigentum mit "Reihenhauscharakter".

Hallo Hans,

hab nochmal nachgeschaut:

Flurstück (Hausgrundstück)
Flurstück (Stellplatz)
1/12 Miteigentumsanteil (Gemeinschaftswegefläche)
1/12 Miteigentumsanteil (Verkehrsfläche) verbunden mit Sondereigentum an Tiefgaragenplatz Nr....

Hans E.
29.07.2012, 13:51
Sieht schon mal nach einem real geteilten Reihenhausgrundstück aus.

Müssten dann aber zwei unterschiedliche Grundbuchblätter sein. Eins für Haus und Stellplatz und eins für den bzw. die Miteigentumsanteile.

rudi
29.07.2012, 13:55
Sieht schon mal nach einem real geteilten Reihenhausgrundstück aus.

Müssten dann aber zwei unterschiedliche Grundbuchblätter sein. Eins für Haus und Stellplatz und eins für den bzw. die Miteigentumsanteile.

Ja, sind zwei unterschiedliche Grundbuchblätter;)

Hans E.
29.07.2012, 14:10
Dann ist das ja schon mal geklärt! Damit gehört Dir Deine Haustüre auch ganz sicher alleine ;)

rudi
12.11.2014, 11:27
Hi mal ein update:

nachdem die Gewährleistung bei meinen Nachbarn (ich hab noch 21 Monate) abläuft, haben einige einen Gutachter hinzugezogen, wurde u.a. festgestellt, dass es sich bei den Steckdosen, Lichtschalter nicht um Busch Jäger Qualität handelt, sonder um billige China Fakes.
Die Holzfassade der Häuser weißt Stockflecken auf, der vereidigte Gutachter hat festgestellt, das der Unterbau nicht hinterbelüftet wird, echt traurig, wozu gibt es Bauleiter??
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht, in erster Instanz hat der Bauträger erst mal alles abgelehnt, wenn es sein muss, gehen wir vor Gericht.