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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HILFE - Rolex GMT 2 fremdverschuldeter Sturzschaden ! Horn deformiert



beebobperus
09.08.2012, 17:21
Hallo zusammen,

ich habe im Jahre 2007 eine GMT2 (16170) erworben.
Die Uhr hatte bis vor einigen Tagen die normalen unvermeidlichen Tragespuren.
Leider sie nun einer Bekannten auf den Boden gefallen. Nach dem Sturz aus ca. 1,20m Höhe auf den Fließenboden ist nun ein Horn deformiert.
Augenscheinlicher Hauptschaden:
Das Horn hat genau am Ende bzw. an der Spitze, exakt an der kleinen Facette, eine ca. 1,5 mm x 2 mm Schramme bzw. Delle. Das Horn ist rückseitig nicht mehr eben, dh. das Horn ist augenscheinlich durch die Materialverdichtung aufgebogen. Uhrwerk läuft (noch).

Grundsätzlich habe ich nichts gegen Trage- oder Lebensspuren, aber da es sich um einen fremdverschuldeten Sturzschaden handelt und der Verursacher Haftpflicht versichert ist, nun meine Frage:

WIE SOLL ICH VORGEHEN ?

Beseitigung wird ohne erheblichen Materialverlust nicht möglich sein!
Wie teuer ist der Tausch des Gehäuses bei Rolex?
Verursacht ein Tauschgehäuse einen Wertverlust?
Falls ja - durch wen ist die Wertminderung zu beziffern?
Ist diese durch den Haftpflichtversicherer zu erstatten?

Reparatur oder Abrechnung auf Basis Kostenvoranschlag?
Reparatur bei Rolex oder beim Konzi Uhrmacher?
Reparaturdauer?


Bitte um Infos - bin über jeden Tipp dankbar.
Gruß aus München
CS

Vanessa
09.08.2012, 17:34
Ohne gute Bilder wird des nix.

beebobperus
09.08.2012, 17:35
.... werde mich zeitnah wegen der Bilder bemühen.

Danke
CS

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 17:44
Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.

Navigator1337
09.08.2012, 17:47
http://img59.imageshack.us/img59/4508/sinnlosdg0.gif (http://imageshack.us/photo/my-images/59/sinnlosdg0.gif/)

Pete-LV
09.08.2012, 17:54
Man kann diese tiefen Schrammen zu lasern lassen , es ist besser als das Material abzutragen !!

Das Werk muss aber dazu raus aus der Uhr !

Mr. Pink
09.08.2012, 17:54
Zeitnah ist immer gut. Wie soll man das denn sonst zielorientiert und anständig visualisieren, ohne Bilder.

Morgan911
09.08.2012, 18:12
Da bin ich mal gespannt ob die Versicherung das zahlt.

Koenig Kurt
09.08.2012, 18:29
Warum denn nicht? Von "verliehen", wie in Post #4 spekuliert, lese ich auch nichts.

Wenn ich meine Uhr zum Waschen in der Küche ablege, sie auf die Arbeitsplatte lege und des Nachbarn doofe Alte, die zu Besuch bei meiner Frau ist, fegt sie runter - warum sollte dann *ich* für den Schaden aufkommen? Und was ist an einer runtergeworfenen (unabsichtlich, wohlgemerkt!) Uhr anders als an einer Ming-Vase, einer Kamera oder sonst etwas, was rumsteht oder -liegt, und für das man die Haftpflichtversicherung bemüht?

Analyst
09.08.2012, 18:41
Deine Bekannte muss den Schaden bei ihrer Haftpflichtversicherung melden (sofern sie eine hat). Dann musst Du Dich mit denen in Verbindung setzen und aushandeln, was sie bereit sind zu zahlen. Prinzipiell hast Du ein Anrecht auf den ursprünglichen Zustand (wobei das natürlich Interpretationssache ist). Von einer Reparatur ohne Rücksprache mit der Versicherung würde ich abraten, da die Versicherer den Schaden gerne selbst vom eigenen Gutachter beurteilen lassen, um selbst die günstigste Reparatur zu eruieren bzw. um einem möglichen Versicherungsbetrug vorzubeugen.

Gruss Hans

beebobperus
09.08.2012, 21:43
Hallo zusammen,

Danke für die Hinweise. Anmerkung: Die Uhr wurde nicht verliehen oder zum Gebrauch überlassen.

Anbei 2 Aufnahmen - ich hoffe die Beschädigung ist erkennbar und der Link funktioniert.


http://666kb.com/i/c68snw729jew2wz6g.jpg
http://666kb.com/i/c68spj4q2d29vv7rs.jpg

Gruß & Dank
CS

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 21:52
Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.

Warum denn nicht? Ist ja nicht die Haftpflicht vom TS sondern vom Herunterschmeißer. Oder sehe ich das falsch?

Hatten wir doch hier schon mal (vor zig Jahren). Da hatte einer einen Kumpel, der regelmäßig seine (also nicht die Uhren vom Kumpel sondern eben seine) Uhren runtergedozt hat.

NOmBre
09.08.2012, 21:54
Reparieren lassen und die Kosten auf den Verursacher zukommen lassen. Ist zwar nicht schön, aber er sollte es auch einsehen wenn er dein Eigentum runterschmeisst.

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 21:55
Also ich würde das nicht so machen, also sofort reparieren lassen. Die Haftpflicht Deines Kumpels sollte schon die Möglichkeit zur Begutachtung bekommen.

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 22:06
kann man bestimmt lasern lassen. ich würde schauen was das kostet, rücksprache mit dem kaputtmacher halten und das ganze irgendwie so regeln...

solino
09.08.2012, 22:10
dito

bernie1978
09.08.2012, 22:11
Schenk die Uhr deinem Bekannten und lass Dir von ihm eine neue schenken =)

hugo
09.08.2012, 22:16
Hallo zusammen,

Danke für die Hinweise. Anmerkung: Die Uhr wurde nicht verliehen oder zum Gebrauch überlassen.

Anbei 2 Aufnahmen - ich hoffe die Beschädigung ist erkennbar und der Link funktioniert.


http://666kb.com/i/c68snw729jew2wz6g.jpg
http://666kb.com/i/c68spj4q2d29vv7rs.jpg

Gruß & Dank
CS

Lass dir 50€ geben + tolles Abendessen .... und gut ist.
Mehr wäre mir die Sache nicht wert.

Der Wertverlust durch lasern ist höher und eventuell wird das Gänze verschlimmbessert.

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 22:23
Weiß nicht wie das bei Uhren ist aber bei meinem Auto hat die gegnerische Haftplicht einen Gutachter geschickt und der hat den Schaden beziffert. Den Betrag bekommt man dann, egal ob man es reparieren lässt oder nicht. Also so war das bei meinem Auto. Könnte mir vorstellen, dass das hier ähnlich ist. Der Schaden wird von einem Gutachter sicherlich höher geschätzt und sein Kumpel wird deswegen nicht hochgestuft. Die 50,- EUR und das Abendessen müsste er hingegen selber zahlen, also der Kumpel. M.E. sollte man, wenn man schon jährlich die Versicherungen zahlt, in einem Schadensfall die auch nutzen. Oder nicht?

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 22:25
@ hugo, du hast leicht reden ;) die ganze zeit auf die ecke gucken ist auch uncool.

gibt doch hier bestimmt leute die das mim lasern draufhaben oder jemanden kennen...wär doch gelacht !

eos
09.08.2012, 22:29
Ich denke Rolex selbst hat das mit dem Lasern 'drauf.

ducsudi
09.08.2012, 22:39
Rolex lasert das nicht.

Wer sagt denn, daß nur das Horn durch den Sturz gelitten hat?

Das Horn beim Fachmann lasern lassen, der gegnerischen Versicherung den Fall schildern,daß die Uhr runtergefallen ist und zum KV zum Hersteller geschickt wird, das Lasern selber zahlen und eine Revi bei Rolex durchbdie Versicherung zahlen lassen....

eos
09.08.2012, 22:49
Rolex lasert das nicht.


Warum nicht?

ehemaliges mitglied
09.08.2012, 22:50
die tauschen direkt.

Nico030
10.08.2012, 08:59
Wer sagt denn, daß nur das Horn durch den Sturz gelitten hat?

Der TS hat bestimmt noch mehr gelitten!

ehemaliges mitglied
10.08.2012, 10:09
Garantiert hat das Uhrwerk einen solchen Sturz nicht ohne irgendwelche Schäden überstanden.
Uhrwerk von Rolex begutachten lassen , KV erstellen für die gesamte Wiederherstellung und diesen der Versicherung vorlegen !
Danach entspannt abwarten wie die Uhr weiterhin laufen wird und ggf alles dann bei der anfallenden Revi machen lassen.

Uhrbayer
10.08.2012, 11:22
Naja, ob da ne Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Du eine Armbanduhr verleihst, daran fehlt mir der Glaube.


Selbst wenn ich meine Uhr verliehen habe, trägt doch der "Leiher" auch die Verantwortung dafür. Ob dafür seine Haftpflichtversicherung einspringt sollte dann doch sekundär sein. Zahlt die Versicherung nicht, zahlt der, der die Uhr fallen lies den Schaden selber, oder?

Sette
10.08.2012, 13:46
Hi,
die Versicherung zahlt bei Verleih sicher nicht, der Benützer müsste das selbst übernehmen.

Sonst bräuchte man keine Vollkasko beim Auto - ich würde immer mit dem Kumpel Auto tauschen (oder zumindest dann behaupten) und wenn ich seines zu Schrott fahre, würde meine Privathaftpflicht das übernehmen - nene, so geht's nicht :flop:

Am sichersten wäre es meiner Meinung nach
- die abgelegte Uhr versehentlich runtergefegt oder
- die abgelegte Uhr angeschaut (ohne Erlaubnis oder Rücksprache)
zu haben.

retsyo
10.08.2012, 14:03
Er hat sie ja nicht "verliehen".

Zeitgenosse
10.08.2012, 15:44
Hallo,

ich würde hier dringend die vorgegebene Reihenfolge einhalten.

Also der/die Bekannte meldet den Schaden der Versicherung. Im Schadensbericht genau und schlüssig den Hergang schildern und am besten gleich Zeugen benennen.

Bei solchen Schadenfällen wie teure Handys, Notebooks oder wie hier teuren Uhren runtergefallen gehen die Versicherungen gerne von Gefälligkeiten aus.

Siehe auch SAT1 oder RTL "Die Versicherungsdetektive"

Die Versicherung gibt dann in der Regel den nächsten Schritt vor. Wahrscheinlich werden sie ein Gutachten vom Hersteller fordern.

Erst wenn die Deckungszusage da ist würde ich über Reparaturen abweichend vom Gutachten oder Kostenvoranschlag verhandeln.

ludicree
10.08.2012, 18:10
genau so ist es richtig. erst schaden anmelden und anweisungen abwarten. es ist sicher nicht die erste uhr, die dort abgewickelt wird.

generell sollte die haftpflicht greifen wenn jemand bei einem zu besuch ist, eine uhr aus dem regal in die hand nimmt und unbeabsichtigt fallen lässt.

uhrmacher
20.08.2012, 17:02
Als öffentlich bestellter und vereidgter Sachverständiger für das Uhrmacherhandwerk habe ich fast täglich mit Haftpflichtschäden zu tun. Nach den Bildern zu urteilen, müßte das Gehäuse ersetzt werden (kann man aber erst ganau nach einer persönlichen Begutachtung sagen)
Bei einem ähnlich gelagerten Fall einer Rolex belief sich der Schaden im mittleren vierstelligen Bereich.

Grüße aus der Uhrmacherwerkstatt

Uli

1500
20.08.2012, 19:13
Uli, dich muss man wohl bookmarken, wenn man regelmässig mit Uhren zu tun hat ?

Bernd

labskaus
21.08.2012, 08:30
mit WIG-schweißgerät materialpunkt drauf und dann beimodellieren...

h.