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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möbel kaufen bei Laden mit finanziellen Problemen



Barnabas
11.08.2012, 14:04
Liebe Gemeinde,

Bei uns steht ein größerer Möbeleinkauf an. Unser Innenarchitekt sagt, das der Laden, bei dem wir eigentlich kaufen wollen, kurz vor "Finger heben" ist.

Gibt es juristische Möglichkeiten, zu bestellen, ohne Gefahr zu laufen, eine Anzahlung zu verlieren, sollte er zwischenzeitlich insolvent gehen?

Wie sähe das aus, wenn wir statt Anzahlung einen Schuldschein unterschreiben? Wäre das ein Unterschied?

Oder gibt es Vertrags Konstrukte, das wir unsere Solvenz nachweisen und uns zur Abnahme der bestellten Möbel verpflichten? Denn mit meinem Halbwissen denke ich das wäre der beste Weg...

Geht um eine ziemlich hohe Auftragssumme, von daher kommt eine Bestellung bei diesem Laden nur in Frage, wenn das juristisch wasserdicht geregelt ist..

Vielen Dank im Voraus für kompetente Meinungen :)

hugo
11.08.2012, 14:06
Und warum kommt kein anderer in Frage ???
Was nutzt es wenn deine Anzahlung eventuell abgesichert ist jedoch der Herstellen nicht liefert.

löwenzahn
11.08.2012, 14:10
Gut, daß Ihr den Laden unterstützen möchtet.

Ist hier eine Bankbürgschaft möglich?

LG

Michael

ehemaliges mitglied
11.08.2012, 14:15
Und warum kommt kein anderer in Frage ???
Was nutzt es wenn deine Anzahlung eventuell abgesichert ist jedoch der Herstellen nicht liefert.

Die Frage stellt sich mir auch.

Barnabas
11.08.2012, 14:24
Die Frage stellt sich mir auch.

Das ist mir klar, dieses Risiko wird bleiben.

Prinzipiell möchten wir dort kaufen, da wir dort immer gute Erfahrungen gemacht haben, und wie gesagt auch mit diesem Volumen zur Sanierung unseren Teil bringen wollen...


Bzgl Bankbürgschaft: Würde dass eine Anzahlung im Insolvenzfall absichern?! Denke wir sind doch trotzdem nur nachrangige Gläubiger?!

Donluigi
11.08.2012, 14:28
Ganz blöd: was ist mit Paypal?

NicoH
11.08.2012, 14:33
Wenn der Laden pleite ist, ist Deine Anzahlung weg. Was ist mit Ware gegen Geld?

Chefcook
11.08.2012, 14:34
Aus einer Bürgschaft oder Garantie entsteht ein Anspruch gegen den Bürgen oder Garantiegeber, d.h. der hat nichts mit der Insolvenz eines Unternehmens zu tun.
Es ist ja im Grunde eine "Lieferausfallversicherung" auf Eure bereits an das Unternehmen geleistete Anzahlung. Eine Bürgschaft wird auch erst dann wirksam, wenn Ihr die Anzahlung geleistet habt.

@ Nico: Können die meisten Unternehmen bei großen Bestellungen schlicht nicht, auch wenn sie "Geldmaschinen" wären.

Edith sagt grad noch: Wichtig ist der Unterschied zwischen Garantie und Bürgschaft. Garantie ist verschuldenunabhängig. Egal, was warum passiert ist - sobald der Laden nicht mehr liefern kann, könnt ihr die Anzahlung zurück bekommen. Eine Bürgschaft ist jedoch davon abhängig, dass das Unternehmen, für das gebürgt wird, ein Verschulden an der Nichtlieferung trifft.
Am besten zur Bank gehen und beraten lassen. Die wissen das besser als ich.

Barnabas
11.08.2012, 14:37
Wer wäre denn der Bürge, die Möbelhersteller?! Sind nämlich einige.. =)

Ware gegen Geld wird wohl bei dem Volumen nicht klappen, ohne Anzahlung scheint das nicht zu machen zu sein.

Chefcook
11.08.2012, 14:53
Nein, eine Bank bürgt.

Der Lieferant muss zur Bank gehen und sich von denen eine Bürgschaft für dieses Geschäft ausstellen lassen, d.h. der exakte Umfang und exakte Auflistung aller gelieferten Waren und Tätigkeiten muss vorher stehen und kann auch nicht mehr geändert werden, sobald die Bürgschaft ausgestellt ist. Die Bank verlangt eine Gebühr für die Bürgschaft, je nach Dauer und Solvenz des Lieferanten. Lieferdokumente / Abnahmeprotokolle müssen dann in aller Regel als Beleg für die korrekte Lieferung auch an die Bank gehen.
Die Gebühren können je nach Solvenz und Dauer zwischen sehr gering bis sehr hoch sein.
Dann leistet Ihr die Anzahlung. Damit wird die Bürgschaft wirksam bis zum Tag der Lieferung. Tritt die Lieferung nicht wie versprochen ein, haftet die Bank als Bürge für Euren finanziellen Ausfall, sofern es durch ein Verschulden des Lieferanten ausfällt.

Deshalb auch die Unterscheidung zwischen Bürgschaft und Garantie. Wenn ich Geschäft in Ländern wie Afghanistan, Mali oder Irak gemacht habe, habe ich keine Bürgschaft als Sicherheit akzeptiert, nur eine Garantie. Kriegerische Handlungen oder sogenannte "Acts of God" sind kein Verschulden des Lieferanten, wodurch die Bank als Bürge nicht leisten muss. Bei einer Garantie spielt das keine Rolle. Eine Insolvenz eines innländischen Unternehmens ist aber m.W. ein Verschulden des Lieferanten, so dass hier die Bank als Bürge leisten muss.

Nur als Beispiel: Für ein Geschäft nach USA mit Anzahlungsvolumen in Höhe von ca. 4 Mio Dollar wurden für eine Bankbürgschaft von 12 Monaten bei einem früheren Lieferanten von uns ca. $45k Gebühren fällig. Hängt aber wie gesagt total von der Dauer und dem Risiko für die Bank ab, denn die macht mit der Bürgschaft im Grunde nichts anderes als eine Wette gegen die Pleite des Unternehmens.

Hat es hier keinen Banker, der das genauer darlegen kann? Bin wie gesagt da selbst kein Fachmann...

Insoman
11.08.2012, 14:58
nur wird er unter diesen Voraussetzungen keine Bank finden, die für ihn bürgt - warum sollte diese das tun ?

entweder ohne Anzahlung kaufen oder einen anderen Anbieter suchen

Im Falle einener Insolvenz ist die Anzahlung futsch und Du darfst Dich in die Gläubitabelle eintragen lassen - ob der Verwalter den mit Dir geschlossenen Vertrag erfüllen will ? eher nicht

Curator
11.08.2012, 15:06
Markus, da ist nichts zu machen. Ein (nahezu?) insolventer Anbieter wird kaum jemanden finden, der für ihn eine Sicherheit welcher Art auch immer leistet. Ich würde das Risiko nicht eingehen wollen. Wenn Du bei diesem Anbieter bleiben willst, dann solltest Du erst zahlen, wenn Du gleichzeitig die Möbel erhältst.

Eine vermittelnde Lösung könnte darin bestehen, von diesem Anbieter Möbel in demjenigen Volumen zu beziehen, in welchem er Dir Ware gegen Geld, also keine Vorauszahlung, anbieten kann. Die über dieses Volumen hinausgehenden Möbel kaufst Du von einem anderen Anbieter.

Chefcook
11.08.2012, 15:06
Für Unternehmen mit Euler-Hermes B (das ist schon die schlechteste Stufe von "Ausreichend") oder B- (die beste Stufe von "Mangelhaft) bekommt man noch recht problemlos Bürgschaften gegen entsprechende Gebühren. Und offen gesagt: Auf die Hörensagenaussage eines Architekten würde ich da erst mal weniger geben, sondern mit dem Unternehmen direkt sprechen. 2009 war Porsche auch weniger als einen Monat von der Insolvenz entfernt und trotzdem haben die Leute dort noch Autos gekauft und auch bekommen ;)

Im Grunde ist die Bürgschaft einfach das Versprechen, dass das Unternehmen schon nicht hops gehen wird. Wenn die eine Bürgschaft beibringen können, würde ich dort kaufen, wenn nicht, dann nicht.

Barnabas
11.08.2012, 15:29
Klar,

Wir werden mit dem Laden nächste Woche direkt sprechen, wollte nur schonmal Mittel und Möglichkeiten durchsprechen.

Bin bei sowas schonmal reingefallen, ging zwar "nur" um 4k DM damals, aber die waren futsch.

tedeum
11.08.2012, 15:30
Bietet die Firma Kreditkartenzahlung an? Bei Amex würde man in einem solchen Fall das Geld zurückfordern können (Chargeback).
Gilt auch bei wenig solventen Airlines/Reiseveranstaltern.

Waschi.1
11.08.2012, 15:39
Oh das ist verzwickt 8o
Könnt ihr evtl ne geringe AZ anbieten ?
Oder möchte er soviel haben um seinen EK abzudecken ?

Barnabas
11.08.2012, 15:44
Weiß ich nicht,

Haben jetzt zwei Angebote von 2 Firmen vorliegen, und gehen nächste Woche in die Verhandlungen..

Möchte nur vorher gebrieft sein was ich beachten muss :)

@Marian:

Nächste Ausmisterei geht nächste Woche los, dann sag ich Bescheid!

Waschi.1
11.08.2012, 15:50
:gut:

Aber über den "Tip" kannst du ja echt froh sein 8o

Barnabas
11.08.2012, 15:55
:gut:

Aber über den "Tip" kannst du ja echt froh sein 8o

Ich Hänge das momentan tief. Gerüchte entstehen leider sehr leicht.

Aber es schadet nicht sich vorzubereiten, bin leider juristisch auch nur ein großer "Halbwissen" Jünger..

Wilder
11.08.2012, 23:20
Ginge das nicht auch andersrum?

Eine Anzahlung ist ja für den Händler eine Absicherung, dass die Ware abgenommen und bezahlt wird.
Wenn nun der Kunde eine Bankbürgschaft vorlegt, sollte das doch auch genügen.

Insoman
12.08.2012, 09:06
... und der Händler sieht darin einen kostenlosen Kredit.

Nicht umsonst verlangen Läden, diekurz vor dem Ende sind immer höhere Anzahlungen, siehe z.B. Astroh Küchen.


Manche werben auch mit einem guten Rabatt wenn man alles im voraus löhnt - ja klar mache ich doch gerne ;)

Jane76
12.08.2012, 09:42
Ich wäre vorsichtig, wenns bei der Firma nass reingeht, kann euer Kauf nicht viel ausrichten. U wenn's schief läuft, seid ihr die Deppen.

Barnabas
12.08.2012, 10:07
Danke für die zahlreichen Meinungen. Scheint tatsächlich juristisch keine wirklich Wasserdichte Möglichkeit zu geben.

Naja, wenn wir mit dem Laden gesprochen haben gebe ich nochmal Rückmeldung..

ferryporsche356
12.08.2012, 10:26
Ich mache grundsätzlich keine Anzahlung seitdem ich ein mal (übrigens auch beim Möbelkauf bei einem Kölner Möbelhändler) reingefallen bin. Wenn Firmen eine Anzahlung verlangen biete ich ihnen allerdings eine Bürgschaft meiner Bank an dass ich für diesen Kauf gut bin. Mit hat mal eine Firma mit der ich das gemacht habe erzählt dass das für sie auch OK war weil sie mit der Bürgschaft meiner Bank zu ihrer Bank gehen konnten und daraufhin der Kreditrahmen vergrößert wurde. Vielleicht ist das ein Weg.

jk737
12.08.2012, 10:27
Amex nur zur Besicherung durchziehen und Zahlung Zug um Zug vereinbaren. Nico, funktioniert das in D auch?

prosecco
12.08.2012, 11:33
Alte Regel !
Geld gegen Ware, dann geht am wenigsten schief!

Genauso gut: "Bargeld lacht!"

Das meiste andere ist für mich neumodischer Firlefanz!

Donluigi
12.08.2012, 12:05
Geld gegen Ware ohne Anzahlung? Das sieht der Händler, der bei manchen Produkten nennenswert in Vorleistung gehen muß, ab Bestellung bei seinem Lieferanten im Obligo steht und womöglich dann von seinem Kunden im Regen stehen gelassen wird, sicher ganz anders. Und was das mit Bargeld zu tun hat, ist mir jetzt auch nicht klar :ka:

PCS
12.08.2012, 12:08
Wow! Wieder ein echter Qualitätsbeitrag. :rolleyes:

Thread gelesen? Wirklich? Auch verstanden? Oder einfach nur mal hauptsache irgendwas geschrieben?

Donluigi
12.08.2012, 12:10
Ich wollts nicht so direkt schreiben :D

Barnabas
12.08.2012, 12:18
Ist schade wenn so ein Thread so abdriftet.

Geht hier ja nur darum, einen Händler zu fördern, ohne sich selber finanziell einem Risiko auszusetzen...

prosecco
12.08.2012, 12:20
Damit mein ich: Zahlbar in Bar bei Lieferung!
Gern gesehen bei Händlern!!

Der Händler muss Ware akquirieren, der Kunde muss Geld akquirieren! So ist das nunmal.

Und derjenige der Geld vorhält, ist auch in Vorleistung gegangen denn er hat für das Geld gearbeitet .

benjik
12.08.2012, 12:23
Nein, leider immer noch nicht verstanden.

MacLeon
12.08.2012, 12:32
Wenn Du dort kaufen willst, biete eine Bankbürgschaft an. Beim Kauf unserer Küche haben wir das so gemacht. Für das Küchenstudio, in dem wir gekauft hatten, ist dies der übliche Weg und wurde von vorneherein von dem Verkäufer so angeboten.

Zudem kannst Du vereinbaren, dass die Leistungen Zug um Zug zu erbringen sind.

Curator
12.08.2012, 12:40
Bankbürgschaft seitens des Kunden ist prinzipiell eine gute Idee, führt zwar zu einer gewissen Sicherheit seitens des Anbieters, weil er für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kunden abgesichert wird. Der Anbieter erhält aber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerade kein Geld und gerade dies dürfte für einen Anbieter, gerade wenn er nahezu insolvent ist, von Interesse sein.

Barnabas
12.08.2012, 12:43
Aber eine Bürgschaft würde mich doch in Haftung bringen im Insolvenzfall? Oder sehe ich das falsch?!

ferryporsche356
12.08.2012, 12:51
Wenn Deine Hausbank Dir ein Schreien aufsetzt dass sie sich verpflichten nach mängelfreier Lieferung Betrag X binnen 3 Tagen zu leisten solltest Du safe sein und der Händler hat was in der Hand was wiederum er seiner Bank oder dem Lieferanten vorzeigen kann und ihm helfen sollte.

Wurstwasser
12.08.2012, 13:08
Du kannst doch mit Erfüllungswirkung beim Amtsgericht hinterlegen. Die Auszahlung an die Firma durch das AG wird von der Erbringung der Gegenleistung (Lieferung) abhängig gemacht. Der Händler kann in Höhe des EK an den Produzenten/Großhändler von dem hinterlegten Betrag direkt abtreten. Alle sind glücklich :)

prosecco
12.08.2012, 13:12
Vielleicht wäre es einfach damit getan beim Lieferanten des Händlers direkt eine Anzahlung zu leisten.
Ich kann schon sehr gut verstehen einem Händler helfen zu wollen,gerade wenn man sieht wie viele kleine und mittlere Händler aus dem Markt gedrängt werden. Fachhändler verschwinden, Ketten entstehen oder weiten ihr Geschäft aus .
Ich selber bin kein Freund von Ketten und kaufe möglichst nur noch bei Fachhändlern und kleinen Geschäften, der Service ist individueller und aufmerksamer. Man kennt mich beim Namen und kümmert sich auch gerne.
Jedoch wenn ich von Möbelbranche und insbesondere Baubranche höre ist Skepsis bzw Vorsicht angesagt . Auch aus dem Kfz Gewerbe hört man immer wieder von Menschen die um ihr Geld gebracht werden. Sicherlich immer noch gemessen am Gesamtvolumen wenig Fälle, aber für den Einzelnen zum Teil mit fatalen Folgen!
Auf der anderen Seite stehen Händler und Handwerker bei denen Rechnungen nicht bezahlt werden, Kunden wegen jedem Blödsinn einen Nachlass heraushandeln wollen usw .

Interessant wäre in diesem Fall auch,in welchem Verhältnis sich der TS und der Möbelhändler kennen (gab es schonmal Schwierigkeiten)
Vertrauen gehört eben auch dazu auf beiden Seiten !

Maga
12.08.2012, 13:16
im Baugewerbe arbeitet man seit Jahren schon mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragserf%C3%BCllungsb%C3%BCrgschaft) ...

RAMichel
12.08.2012, 13:20
Ich würde grundsätzlich nicht bei einem Händler kaufen, der offenkundig den Pleitegeier über sich schweben hat. Da bin ich zu wenig Gutmensch. In anderen Fällen würde ich den Weg über die Bankbürgschaft wählen. Im Küchenhandel funktioniert das doch auch.

paddy
12.08.2012, 13:47
doppelt.

paddy
12.08.2012, 13:51
... Jedoch wenn ich von Möbelbranche und insbesondere Baubranche höre ist Skepsis bzw Vorsicht angesagt . Auch aus dem Kfz Gewerbe hört man immer wieder von Menschen die um ihr Geld gebracht werden. Sicherlich immer noch gemessen am Gesamtvolumen wenig Fälle, aber für den Einzelnen zum Teil mit fatalen Folgen!...
Es geht doch nichts über fundiertes Hörensagen... :gut:

Deine wenigen Fälle sind Honks, die es besser wussten als Andere, und damit auf die Schnauze gefallen sind. Weder in der einen noch der anderen Branche besteht ein nennenswertes Risiko für jedeweden Vertragspartner, sofern er keine dummen Fehler macht.

Maga
12.08.2012, 13:54
Ich würde grundsätzlich nicht bei einem Händler kaufen, der offenkundig den Pleitegeier über sich schweben hat. Da bin ich zu wenig Gutmensch. In anderen Fällen würde ich den Weg über die Bankbürgschaft wählen. Im Küchenhandel funktioniert das doch auch.

Thomas, einerseits hast Du natürlich recht ... aber wenn das alle Kunden so machen, hat der Laden keine Chance mehr; ebenso die Angestellten. Kunden wie Markus könnten wieder für Aufträge, Gewinne und Lohnzahlungen sorgen; auch nicht verwerflich ;)

Curator
12.08.2012, 14:42
Aber eine Bürgschaft würde mich doch in Haftung bringen im Insolvenzfall? Oder sehe ich das falsch?!

Wenn Du den Kaufvertrag so ausgestaltest, dass der Anbieter vorleistungspflichtig ist, der Kaufpreis also (unmittelbar) nach Lieferung der Ware von Dir zu begleichen ist, dann musst Du bei ausbleibender Lieferung der Ware nicht zahlen. Daran ändert dann auch die Bürgschaft Deiner Bank nichts. Die wird ja nur in Anspruch genommen, wenn Du nicht leistest.

Ich bewege mich da aber auf fremdem Terrain. Vielleicht kann Nico noch kurz Stellung nehmen, ob das auch für das deutsche Recht zutrifft.

Curator
12.08.2012, 14:43
Thomas, einerseits hast Du natürlich recht ... aber wenn das alle Kunden so machen, hat der Laden keine Chance mehr; ebenso die Angestellten. Kunden wie Markus könnten wieder für Aufträge, Gewinne und Lohnzahlungen sorgen; auch nicht verwerflich ;)


Absolut einverstanden, Markus... Gleichzeitig muss das Risiko für den (anderen) Markus aber kalkulierbar sein.

Stringer Bell
12.08.2012, 14:47
Es geht doch nichts über fundiertes Hörensagen... :gut:

Deine wenigen Fälle sind Honks, die es besser wussten als Andere, und damit auf die Schnauze gefallen sind. Weder in der einen noch der anderen Branche besteht ein nennenswertes Risiko für jedeweden Vertragspartner, sofern er keine dummen Fehler macht.

Äh Sorry, fünfstelliger Anzahlungsverlust bei gehobenem Individualmöbelkauf kommt öfter vor, das ist wirklich keine Paranoia. Ähnlich Baubranche. Und es geht ja gerade darum, ob eine Anzahlung ein "dummer Fehler" wäre. Aber mach selbst wie du magst, zahl einfach an - sei cool und relaxed, kein Problem. :bgdev:

prosecco
12.08.2012, 14:51
Es geht doch nichts über fundiertes Hörensagen... :gut:

Deine wenigen Fälle sind Honks, die es besser wussten als Andere, und damit auf die Schnauze gefallen sind. Weder in der einen noch der anderen Branche besteht ein nennenswertes Risiko für jedeweden Vertragspartner, sofern er keine dummen Fehler macht.

Oh wir leben in einer wunderbaren Welt ! Kein Unrecht geschieht und allen geht es gut und wir alle mussten unserem geld noch nie hinterherlaufen. :rofl::rofl::rofl:

Stringer Bell
12.08.2012, 14:53
Viele gute Ideen und Resultate hier. Ich erlaube mir kleine Ergänzung / Systematisierung:

Was will Verkäufer (V)?: (i) Bonität/Sicherstellung dass Käufer (K) bei Lieferung zahlt und (unabhängig davon) (ii) Finanzierung / Liquidität. Das muss man unterscheiden, siehe noch unten.

K will kein Geld versenken wenn V pleite ist (natürlich will K eigentlich die spezielle Küche aber das läßt sich in dieser Konstellation nicht sicher erreichen.)

Kaufen alleine birgt zunächst “eigentlich” keine Gefahr für K. Geht V pleite, kann der Insolvenzverwalter grds. Zahlung nur gegen Lieferung verlangen. (Schön ist das trotzdem nicht, die Ware kriegst Du so nicht, es gibt Stress etc. aber das ist normales Lebensrisiko)

Bzgl. Leistung des K kann der V zunächst abgesichert werden, indem K vorleistet (=Anzahlung). Würde ich als K nicht machen. Insbes. wenn V “kurz (!) vorm Finger heben” steht, dann würd ich ihm das noch nicht mal gegen Sicherheiten (zB von V beigebrachte Garantie/Bürgschaft seiner Bank) geben, denn diese Sicherheiten müssen abstrakt sein (Garantie statt Bürgschaft, bzw. letztere in der Variante “auf erstes Anfordern”) und können trotzdem evtl. angefochten werden vom späteren Insolvenzverwalter des V. Ich würde sagen: Als Privatmann Finger weg von dieser Variante!

Bzgl. Leistung des K kann der V auch abgesichert werden, indem K nicht vorleistet, sondern “nur” eine Sicherheit (zB Bürgschaft oder Garantie seiner eigenen Bank beibringt). Aber auch hier muss K genau aufpassen. Denn die Bankbürgschaft oder Garantie darf keinesfalls “auf erstes Anfordern” o.ä. lauten. (Aus Sicht des K genau umgekehrt zum obigen, auch sonst spiegelverkehrten, Fall). Sie muß vielmehr so ausgestaltet sein, dass sichergestellt ist dass der Verkäufer bzw. dessen Insolvenzverwalter nur bei durchsetzbarem Kaufpreiszahlungsanspruch darauf zugreifen kann. Haut das hin, ist die Situation des K nicht schlechter als oben unter Ziff. 2 ohnehin (Zahlung von K, bzw. hier: K oder B, nur gegen Lieferung). (Und Achtung, die Bank hat ein gegenläufiges Interesse, also genau die Bürgschaftsbedingungen prüfen!)

=> Fazit: K sollte Sicherheit stellen (aber auf die genaue Ausgestaltung achten). V möchte natürlich lieber Anzahlung, da dann zugleich auch Finanzierungswirkung! Wenn ich als Privatperson handele, es um größere Beträge geht und die Bonität des Verkäufers nicht einwandfrei ist, dann würde ich ihm gegenüber nur die Absicherung meiner eigenen Zahlungsfähigkeit anbieten (jemand schrieb oben ja dass schon das dem V zu größerem Kredit bei seiner eigenen Bank verhelfen kann). Ich würde hingegen nicht vorleisten, auch nicht gegen Absicherung (weil als Privatmann zu kompliziert, das wasserdicht zu machen) sondern die Finanzierung/Liquidität des V den Profis (Banken und Geschäftspartnern) überlassen.:op:

Curator
12.08.2012, 15:14
Danke, Olaf, spannend!

Im Ergebnis sind wir dann aber doch gleicher Auffassung, oder? Vom Käufer beizubringende Sicherheit (in Form einer Bürgschaft oder Garantie) kombiniert mit Vorleistungspflicht des Verkäufers scheint eine gute Lösung zu sein, wenn der Verkäufer mitspielt. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Verkäufers hat der Käufer (und damit auch der Bürge/Garant) ein Leistungsverweigerungsrecht, kann also nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Verkäufer seinerseits nicht Erfüllung anbietet.

Stringer Bell
12.08.2012, 16:06
Danke, Olaf, spannend!

Im Ergebnis sind wir dann aber doch gleicher Auffassung, oder? Vom Käufer beizubringende Sicherheit (in Form einer Bürgschaft oder Garantie) kombiniert mit Vorleistungspflicht des Verkäufers scheint eine gute Lösung zu sein, wenn der Verkäufer mitspielt. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Verkäufers hat der Käufer (und damit auch der Bürge/Garant) ein Leistungsverweigerungsrecht, kann also nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Verkäufer seinerseits nicht Erfüllung anbietet.

ja, einverstanden, mit der kleinen Ergänzung dass man gar nicht so weit gehen muss "vorleistung des V" zu vereinbaren (das würde eigentlich heissen, K muss noch nicht mal bei Übergabe, sondern sogar erst später zahlen...), es genügt gleichzeitigkeit ("zug-um-zug"). schon dann muss V die ware physisch anbieten, um den KP anspruch zu "verdienen". das ist sozusagen der normalfall und wahrscheinlich meintest du das ohnehin.

Curator
12.08.2012, 16:16
Einverstanden, Olaf! Zug-um-Zug-Leistung genügt.

paddy
12.08.2012, 16:18
Äh Sorry, fünfstelliger Anzahlungsverlust bei gehobenem Individualmöbelkauf kommt öfter vor, das ist wirklich keine Paranoia. Ähnlich Baubranche. Und es geht ja gerade darum, ob eine Anzahlung ein "dummer Fehler" wäre. Aber mach selbst wie du magst, zahl einfach an - sei cool und relaxed, kein Problem. :bgdev:
Äh, sorry, wie meinem Beitrag einfach zu entnehmen ist, ging es in selbigem lediglich um die genannten Beispiele Baubranche (Stichworte für den mit pfoundem Halbwissen belesenen Laien: Vertragserfüllungbürgschaft, notarieller Kaufvertrag, Zug-um-Zug-Abwicklung, Treuhandabwicklung, Makler- und Bauträgerverordnung, etc., etc. ...) sowie die Kfz-Branche.

Außerdem enthielt er nirgends die Empfehlung (egal in welcher Branche) blind eine Anzahlung zu leisten. Ansonsten gilt wie immer lesen UND verstehen:


.... Deine wenigen Fälle sind Honks, die es besser wussten als Andere, und damit auf die Schnauze gefallen sind. Weder in der einen noch der anderen Branche besteht ein nennenswertes Risiko für jedeweden Vertragspartner, sofern er keine dummen Fehler macht.



Oh wir leben in einer wunderbaren Welt ! Kein Unrecht geschieht und allen geht es gut und wir alle mussten unserem geld noch nie hinterherlaufen...
Um es in Anlehnung an Percys Worte zu sagen: Beitrag gelesen? Wirklich? Auch verstanden? Oder einfach nur mal hauptsache irgendwas geschrieben?

Stringer Bell
12.08.2012, 17:19
Äh, sorry, wie meinem Beitrag einfach zu entnehmen ist, ging es in selbigem lediglich um die genannten Beispiele Baubranche (Stichworte für den mit pfoundem Halbwissen belesenen Laien: Vertragserfüllungbürgschaft, notarieller Kaufvertrag, Zug-um-Zug-Abwicklung, Treuhandabwicklung, Makler- und Bauträgerverordnung, etc., etc. ...) sowie die Kfz-Branche.

einfach bier abstellen und mal deinen eigenen beitrag noch mal lesen, inkl. den teil von elmars post den du zitiert hast. da geht es ausdrücklich um möbel, bau und kfz sektor. hmmm das heisst auch möbel oder? vielleicht vergessen zu löschen. aber beim durchlesen hätte es dir ja noch auffallen können bevor du loslegst. soviel zum thema "hauptsache irgendwas geschrieben...":dr:

paddy
12.08.2012, 19:12
Einfach Prosecco abstellen und nachdenken. Ich fasse es mal so zusammen, dass es auch meine siebenjährige Nichte versteht: Wer etwas kauft und nicht irgendwelche dämlichen Fehler macht leistet entweder keine Anzahlung, oder er sichert sich entsprechend ab, egal in welcher Branche. :dr:

Stringer Bell
12.08.2012, 19:35
Einfach Prosecco abstellen und nachdenken. Ich fasse es mal so zusammen, dass es auch meine siebenjährige Nichte versteht: Wer etwas kauft und nicht irgendwelche dämlichen Fehler macht leistet entweder keine Anzahlung, oder er sichert sich entsprechend ab, egal in welcher Branche. :dr:

einverstanden. und falls später doch noch anlass besteht für deine nichte, tiefer in das thema einzutauchen, dann kann sie ja diesen thread rauskramen und hier und da ein paar ideen aufschnappen. ;) und wenn kein anlass, dann umso besser natürlich...
:dr:

jk737
12.08.2012, 19:52
Einfach Prosecco abstellen und nachdenken. Ich fasse es mal so zusammen, dass es auch meine siebenjährige Nichte versteht: Wer etwas kauft und nicht irgendwelche dämlichen Fehler macht leistet entweder keine Anzahlung, oder er sichert sich entsprechend ab, egal in welcher Branche. :dr:

Zuviel Prosecco scheint irgendwie nicht so gut zu sein :grb: :ka:

Wie gesagt, die eigene Zahlungsfaehigkeit bei Vereinbarung mit Leistungspflicht Zug um Zug zu besichern, schadet nicht, Vorleistung schon, weil die ist im Insolvenzfalls futsch.

Barnabas
15.08.2012, 09:43
Kurzes Update:

Haben mit dem Händler gesprochen. Er verneinte finanzielle Schwieirgkeiten und hat dann von sich aus eine Anzahlungsverringerung und eine Bankbürgschaft für diese Zahlung angeboten.

Auch wenn bei einer Insolvenz evtl auch diese angefochten werden könnte passt das so. Möbel also bestellt, und damit hoffentlich für uns und den Händler alles gut.

Aber danke mal wieder für die Interessante Diskussion hier, konnte man wieder was lernen.. :gut:

Waschi.1
15.08.2012, 09:44
Danke für das Feedback :gut: So haben wir alle vielleicht wieder was dazugelernt :gut: