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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung vom Fachmann machen lassen?



DanielSan
26.08.2012, 19:05
Hallo,
folgende Situation, ich erwarte für Anfang nächsten Jahres eine relativ hohe Steuerrückzahlung. Sobald die Rückzahlung da ist möchte ich davon spontan in den Urlaub fliegen. Daher ist mir natürlich wichtig, dass alles richtig gemacht wird und das Geld schnell bei mir ist ;)
Ich dachte daher die Erklärung einem Steuerberater zu überlassen.
Meine Fragen:
1. Geht das schneller wenn es ein Fachmann macht?
2. Was zahlt man ca. für eine Steuererklärung vom Fachmann?
3. Ich gehe davon aus, dass mir meine Firma die benötigten Unterlagen recht früh im Januar aushändigen wird, wenn ich die Unterlagen dann direkt beim Steuerberater einreiche, kann ich dann mit einer Rückzahlung bis Anfang März rechnen?

Hoffe ihr könnt mir etwas helfen, bin auf dem Gebiet ein Neuling

Mawal
26.08.2012, 19:32
was es kostet, kommt darauf an...

...ansonsten eine Steuererklärung wird meiner Erfahrung nach weder besser noch schneller beim FA bearbeitetet, wenn sie vom Steuerberater kommt.

Steuererklärung mit mit Steuerberater dauert eher länger als wenn man es selber macht, auch meine Erfahrung.

Also in deinem Fall, wenn du dir sicher bist. Mach die Erklärung selbst und sofort.

Suerlänner
26.08.2012, 19:38
Kommt auf die Situation an und welche Einkommen vorliegen.

Ich mache als Angestellter mit nicht vermieteten Eigentum meine Steuererklärung mit der WISO Software (seit 1996) und gebe in der Regel Mitte April meine Stuer ab und bekomme von FA auch bis auf einige Euro den durch das Programm errechnete Geld zurück.

Ist eine Fleißarbeit alle persönlichen Daten erstmalig einzupflegen, aber die Erklärung hast Du denn an einem verregneten Wochenende komplett fertig und kannst gleich Online per Elster abgeben.

wesub
26.08.2012, 19:42
Bei Aldi Steuerprogramm für 4,99 kaufen, gibt es immer kurz vor dem Jahreswechsel.
Damit die Steuererklärung erstellen, ist ziemlich easy, da mit vielen Plausibilitätskontrollen ausgestattet und dann die Erklärung unbedingt elektronisch über Elster einreichen. Mit Elster eingereichte Steuererklärungen werden vom FA relativ schnell bearbeitet.

ehemaliges mitglied
26.08.2012, 20:07
(...) Ist eine Fleißarbeit alle persönlichen Daten erstmalig einzupflegen, aber die Erklärung hast Du denn an einem verregneten Wochenende komplett fertig (...)
Ich verbringe verregnete Wochenende lieber im Spa o. ä. ... habe mich daher vor ein paar Jahren beim Lohnsteuerhilfeverein e. V. angemeldet; kostet - je nach Bruttoeinkommen - zwischen 96,- und 161,- Euro p. a.; finde ich eine faire Investition, da ich denen alle Formulare und Co. einfach in einem Schuhkarton abliefere und dann alles fein säuberlich geordnet in einem Aktenordner zurück erhalte. Zudem bringen die dann den kpl. Schriftverkehr auf den Weg und kümmern sich ebenfalls, wenn mal ein Einspruch fällig ist.

Evtl. ist das ja auch was für Dich? Ich würde das immer wieder machen.

steely-mike
26.08.2012, 20:22
Ich mache seit Jahren meine SE selber. Dieses Jahr habe eine Steuerberater. Was ich bislang festgestellt habe ist, dass der Zeitaufwand groesser ist, denn ich muss alle Unterlagen einscannen und per Mail versenden. Mal sehen, ob der Steuerberater etwas herausholen kann...

PS> wie kann man eigentlich die deutsche Tastaturbelegung wieder herstellen. Fragezeichen.

paddy
26.08.2012, 20:25
Hallo,
folgende Situation, ich erwarte für Anfang nächsten Jahres eine relativ hohe Steuerrückzahlung. Sobald die Rückzahlung da ist möchte ich davon spontan in den Urlaub fliegen. Daher ist mir natürlich wichtig, dass alles richtig gemacht wird und das Geld schnell bei mir ist ;)
Ich dachte daher die Erklärung einem Steuerberater zu überlassen.
Meine Fragen:
1. Geht das schneller wenn es ein Fachmann macht?...
Wenn du mit schneller gehen die Rückerstattung meinst, meiner Erfahrung nach nein.

DanielSan
26.08.2012, 21:07
Gut, dann werd ichs mal selber probieren!
So 6 Wochen wartet man sicher mindestens auf die Rückzahlung oder?

Pappie
26.08.2012, 21:10
So 6 Wochen wartet man sicher mindestens auf die Rückzahlung oder?

:DWochen?:D

Eher Monate...

DanielSan
26.08.2012, 21:15
Also meine Arbeitskollegen haben es immer zwischen 4 und 8 Wochen auf dem Konto gehabt..

Pappie
26.08.2012, 21:17
Meine letzten beiden haben ca. 6 Monate gedauert.

ludicree
26.08.2012, 21:24
Bei mir macht es der Steuerberater.
Kostet ca. 120 für ein Jahr.

Ich denke nicht das man so ein Beamten-Biotop wie das Finanzamt durch unterschiedliche Aussteller im zeitlichen Ablauf beeinflussen oder vorausahnen kann.

Es kommt auf den Umfang der Erklärung an. Wenn da komplizierte Dinge dabei sind oder Sachen, die bei Fehlern teuer sind, sowie Dinge die im Bescheid geprüft werden müssen, so halte ich den Steuerberater für richtig. Als "normaler Angestellter" würde ich zu einer WISO Software raten, die tut den Job auch.

ehemaliges mitglied 24812
26.08.2012, 21:51
Als normaler Angestellter hat man sein Geld recht fix zurück, wenn man recht früh die Erklärung abgibt. Wer sie erst nach einigen Wochen erstellt, wie viele andere Steuerzahler, der muss sich nicht wundern, wenn er sich in einem dicken Stapel weit unten wiederfindet.

paddy
26.08.2012, 21:53
Gut, dann werd ichs mal selber probieren!
So 6 Wochen wartet man sicher mindestens auf die Rückzahlung oder?
Das hängt unter Anderem ab von:
- Dem Umfang Steuerklärung
- Der zeitlichen Abgabe
- Dem jeweiligen Finanzamt
- Dem zuständigen Sachbearbeiter
- etc...

ehemaliges mitglied
26.08.2012, 22:18
Kannst du dir Freibeträge eintragen lassen?
Dann zahlst du die Steuern (teilweise) erst gar nicht und hast das Geld gleich netto verfügbar.
Geht in der Regel für´s laufende Jahr bis kurz vor Jahresende, aber darüber muss dich der Steuerberater, auf deine
Situation bezogen, informieren.

kurvenfeger
26.08.2012, 22:34
Ich hab's urls normaler Angestellter über viele Jahre selbst gemacht. Mit Geburt unsrer Tochter, Elternzeit hier, Eltergeld da, Kinderfreibetrag etc. war mir das dann Anlass genug mal unseren Forumssteuerberater René alias Treo einzuschalten.
Einfach die alte Erklärung, Belege und ein paar Infos hingeschickt und das elende Gemurkse vergessen.
Ich mach das nicht mehr selbst...

DanielSan
26.08.2012, 23:13
Ich werd die Erklärung natürlich so bald wie möglich abgeben.
Ich habe am 1.6. angefangen zu arbeiten, davor war ich nach meiner Ausbildung über ein halbes Jahr arbeitslos.
Da ich am 1.6. angefangen habe, zahle ich aber trotzdem Steuern als würde ich seit dem 1.1. arbeiten.
Unser Buchhalter meinte daher das ich fast meine ganzen Steuern wieder bekomme.

steely-mike
27.08.2012, 08:57
Unser Buchhalter meinte daher das ich fast meine ganzen Steuern wieder bekomme.

OK, und welches Modell hast du im Auge? ;)

Treo
27.08.2012, 09:29
Ich werd die Erklärung natürlich so bald wie möglich abgeben.
Ich habe am 1.6. angefangen zu arbeiten, davor war ich nach meiner Ausbildung über ein halbes Jahr arbeitslos.
Da ich am 1.6. angefangen habe, zahle ich aber trotzdem Steuern als würde ich seit dem 1.1. arbeiten.
Unser Buchhalter meinte daher das ich fast meine ganzen Steuern wieder bekomme.

Nun ja das kommt auf deinen Verdienst an. Je geringer, dann ist die Tendenz da dass dies hinkommen könnte. Je höher, desto unwahrscheinlicher...... Außerdem kommt es auch noch auf ein paar andere Faktoren an.

Agent0815
27.08.2012, 10:18
Ich habe am 1.6. angefangen zu arbeiten, davor war ich nach meiner Ausbildung über ein halbes Jahr arbeitslos.
Da ich am 1.6. angefangen habe, zahle ich aber trotzdem Steuern als würde ich seit dem 1.1. arbeiten.
Unser Buchhalter meinte daher das ich fast meine ganzen Steuern wieder bekomme.

So, so, der Buchalter meint :grb:

Wenn ich unterstelle, dass Du in der Zeit vom 01.01. - 31.05. ALG bezogen hast, wird das, wenn Du mit deinen tatsächlichen Aufwendungen nicht über den in die LSt-Tabellen eingearbeiteten WK- und SA-Pauschalen liegst bzw. außergewöhnliche Belastungen nachweisen kannst, wohl nicht so doll mit der Erstattung :ka:.

Mal eine Hausnummer bzgl. der Gebühren:
Jahresarbeitslohn 50.000: Mindestgebühr 186,71 - Höchstgebühr 1.493,69
Jahresarbeitslohn 100.000: Mindestgebühr 241,69 - Höchstgebühr 1.933,51
Die Gebühren bewegen sich aber i.d.R. zwischen der Mittelgebühr und der Mindestgebühr mit starker Tendenz in Richtung Mindestgebühr.

DanielSan
27.08.2012, 12:45
@Agent0815
so wie ich in einem spezialisierten Forum gelesen habe wird ALG2 gar nicht angerechnet.

DanielSan
27.08.2012, 12:46
OK, und welches Modell hast du im Auge? ;)

SO viel wirds leider nicht :D

DanielSan
27.08.2012, 12:50
Ich kann ja einfach mal meine Daten angeben (habe nichts zu verheimlichen).
Habe vom 1.1. - 31.5. ALG2 bekommen, zudem hatte ich einen Nebenjob wo ich 160€ im Monat verdient habe.
Seit dem 1.6. habe ich ein Einstiegsgehalt von 2020€ Brutto, komme bei 1360€ Netto raus.
Unser Buchhalter meinte das ich zwischen 1000-1500€ Steuern zurückbekomme.
Hat er sich denn so vertan? Weil der Mann hat eigentlich was aufm Kasten :ka:

Agent0815
27.08.2012, 13:16
@Agent0815
so wie ich in einem spezialisierten Forum gelesen habe wird ALG2 gar nicht angerechnet.

Das ist korrekt.
Ich dachte immer, nach der Berufsausbildung gäb´s ALG 1 auf der Basis eines üblichen Gehaltes bei Vollbeschäftigung :grb: - Zumindest war das früher mal so. Wobei ALG nicht unbedingt mein Fachgebiet ist :D

Jane76
27.08.2012, 13:38
Ich habe letztes Jahr meine Steuererklärung vom Fachmann machen lassen und mehr rausbekommen als letztes Jahr (wäre sicher ein Tag draufgegangen um ein annähernd ähnliches Ergebnis zu bekommen). keinen großen Aufwand hatte ich ausserdem(denk mit 70€ die Std bzw 35€ als Freundschaftspreis kann ich nix sagen). Werd nächstes Jahr wieder hingehn, da hab ich meine Ruhe und bin steuerl. gesehen immer auf dem neuesten Stand.

ibi
27.08.2012, 13:49
austreten aus dem verein :op:
spart geld & kummer :gut:

Agent0815
27.08.2012, 14:38
austreten aus dem verein :op:
spart geld & kummer :gut:

Ibi :top: - Hab ich schon lange gemacht. Vor Jahren als die mir immer noch die Erklärungsformulare zugesandt haben, hab ich die mal eingetütet und zurückgeschickt: "Vielen Dank für die Zusendung Ihres Prospektmaterials. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen habe ich mich jedoch entschlossen Ihrem Angebot zum Vereinseintritt nicht näher zu treten. Anbei deshalb die Unterlagen zu meiner Entlastung zurück" :D - Kam ned wirklich gut an !
Weshalb ? Na logisch ich hatte damals das richtig Formular ned benutzt. Das gibt´s aber seit 2005 hier zum runterladen: http://www.dieanderesteuerseite.de/Austrittserklaerung.pdf

So Leute auf geht´s :bgdev:

ehemaliges mitglied
27.08.2012, 17:46
http://www.dieanderesteuerseite.de/Austrittserklaerung.pdf

:rofl:

AndreasL
27.08.2012, 19:07
Die Rückerstattung stimmt in der Größenordnung; eher am oberen Ende. Sicherlich unterliegt das ALG dem Progressionsvorbehalt. Aber es wird gut. Mach einfach schnell selber, wenn die Unterlagen da sind und dann ab zum FA damit.

paddy
27.08.2012, 19:22
... http://www.dieanderesteuerseite.de/Austrittserklaerung.pdf...
Geil, aber leider von 2005, gibts das auch für 2013? :D

Agent0815
28.08.2012, 09:38
Geil, aber leider von 2005, gibts das auch für 2013? :D

Die 2013er ist im Druck. Für R-L-X Premium Member wird ein 4. Austrittsgrund hinzugefügt: Benötige das Geld für eine Krone (zwar nicht die vom Zahnarzt - aber trotzdem) :D