Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Interessantes Gerichtsurteil: Uhren sind kein Schmuck
Uhren sind kein Schmuck
Armbanduhren sind Zeitmesser und kein Schmuck – selbst wenn sie mit Gold und Platin besetzt sind. Mit dieser Begründung verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz einen Hausratversicherer dazu, einem Kunden mehr als 40*000 Euro Schaden zu ersetzen. So viel waren die Uhren wert, die ihm bei einem Einbruch gestohlen wurden. Der Versicherer wollte nur 20*000 Euro zahlen, weil Schmuck nur bis zu dieser Grenze versichert war (Az. 10 U 771/11).
Viele Grüße
Kay
Könnte einmal hilfreich sein, danke für's einstellen :gut:
Verstehe ich das Urteil richtig? Wenn Uhren als Zeitmesser betrachtet werden sind sie bis zur Versicherungssumme des Hauses/Wohnung abgedeckt (so wie Möbel, Kleidung, sonstige Einrichtungen) ?
RedArrow56
01.09.2012, 14:01
Hört sich zunächst ganz gut an für uns Uhrenverrückte. Allerdings ist, so glaube ich, ein Urteil immer auch auf dein Einzelfall bezogen. In einem anderen Streitfall könnte das von einem anderen Gericht durchaus anders entschieden werden. Die Bedingungen der Versicherer verwenden i.d.R. den Begriff Wertsachen. Mir wurde auf Anfrage erklärt, dass Versicherer auch Stahluhren im Wert von mehreren tausend Euro als Wertsache einstufen. Das bedeutet, dass ohne qualifiziertem Verschluss (Tresor mit entsprechender Einstufung) maximal 20.000 Euro Schadendeckung besteht. Meine Empfehlung: Bitte mit der eigenen Hausratversicherung klären. Das Risiko eines Rechtsstreites würde ich jedenfalls nicht eingehen.
Freundliche Grüße
Wilfried
Einfach mal suchen ...
Gibt mehrere Threads zu dem Thema und kein Schmuck wurde hier auch schon mehrmals diskutiert.
ludicree
01.09.2012, 14:41
Also es ist schon mal ein OLG, darauf kann man sich zunächst schon mal berufen.
Ich kann nur jedem raten seine Hausratversicherung zu überprüfen. Es ist problemlos möglich bis zu 80k Wertsachen inkl. Uhren und Edelmetalle *ohne* einen Tresor zu versichern.
Der Novize
01.09.2012, 16:06
Das Thema hatten wir schon mal.
Ob es jetzt das OLG war, weiss ich allerdings nicht.
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