Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bank will nachträglich Bilder vom Inneren der Immobilie
Hallo Forum,
ich habe Anfang des Jahres ein Haus erworben und einen Teil des Kaufpreises über meine Hausbank finanziert. Soweit so gut.
Letzte Woche hat mich mein Bankberater kontaktiert mit der Aussage, er bräuchte noch Bilder vom Inneren der immobilie da seit Januar ein neues Gesetz rückwirkend gilt.
Ist das normal? Was steckt hier genau dahinter?
Danke & Gruß
Wolnex
Geraldpeter
18.09.2012, 16:30
Hi,
das wäre mir neu. Dann soll doch Dein Berater das Kind beim Namen nennen.
Ab einer gewissen Finanzierungshöhe kann ein Gutachten notwendig sein, aber das ist nicht neu.
Also, soll er sich erklären!
G.
1325fritz
18.09.2012, 16:32
Was für ein Gesetz soll das sein??? Für was braucht deine Bank Bilder von innen???
Fragen über Fragen und wenn's unbedingt sein muß, dann mach ihm halt ein Bild von der Toilette und dem Keller. Sorry fürs Semmeln.
Aber von mir bekäm der erstmal keine Bilder. Kann mir momentan auch kein Grund bzw. Gesetz vorstellen weshalb Bilder von innen, da das Haus ja schon bezogen ist. ;)
Setz dich mit deiner Bank zusammen und lass dir das erläutern warum, weshalb usw.
Dann kannst du entscheiden, wie du weiter vorgehst.
Seltsam. Geld schon geflossen ?
Vllt. ist's ja auch deshalb... ;)
http://www.latimes.com/news/nation/nationnow/la-na-nn-carson-city-gold-20120917,0,5763811.story
Dann hast Du sofort einen "Berater" am Hals.
Grüße vom
Ulli
Smartass
18.09.2012, 17:09
Gesetz rückwirkend? Kenne ich nur vom Röhm-Putsch '34... :bgdev:
Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung), gibts den jetzt nicht mehr?
Ab jetzt Zwangsbebilderung der eigenen vier Wände? :grb: Für sowas gibt es schon F@cebook auf rein freiwilliger Basis... :ka:
Also, so ein Gesetz möchte ich sehen. Frag den Berater mal, welches Bildformat und welche Bildgröße der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Welches Gesetz soll das sein? Immobilienfremdfinanzierungsabbildungsgesetz?
:rolleyes:
Sehr fragwürdig in vielen Punkten.
fiumagyar
18.09.2012, 17:15
Mal so dahin getippt,
würde ich sagen, die Revision hat ihm die Ohren langezogen, da intern Bilder vorgeschrieben sind und der Kollege
es verpennt hat.
Smartass
18.09.2012, 17:24
Dann argumentiert man aber seriöserweise nicht mit einer gesetzlichen Grundlage, wenn sie denn so genannt wurde.
harlelujah
18.09.2012, 17:25
Nach Street-View kommt jetzt Flat-View
Smartass
18.09.2012, 17:34
8o :kriese:
Nach Street-View kommt jetzt Flat-View
Fänd ich gut, dann bräuchte ich nachts in fremden Wohnungen nicht immer so elend lange den Tresor suchen
So ein Gesetz gibts definitiv nicht.
Erkundige dich mal nach der Beleihungswertermittlung! Vielleicht hat der Kollege da geschlampt!
DS-XELOR
18.09.2012, 18:35
Du heißt nicht zufällig Dr. Jürgen Schneider ? :D
Ich hab ja auch schon einiges bei der Bank vorgelegt, aber Bilder wollte bisher nur das Finanzamt oder die Versicherung.
The Banker
18.09.2012, 18:45
Machen wir mitunter auch so, wenn vor dem Kauf/ Darlehensvalutierung noch keine Innenbesichtigung möglich war. Wo der Safe steht interessiert dabei nicht wirklich :D. Tut es weh, einfach im Flur und einem Zimmer kurz das IPhone draufzuhalten und dem Bankfritzen zuzumailen :ka:? Dann hat er das Papier in der Akte und kanns abhaken.
Die Begründung mit der gesetzlichen Regelung ist natürlich selten dämlich...
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung hatte ich dieser Tage auch die Anfrage eines Bänkers, ob er von einem von mir bewerteten Einfamilienwohnhaus einige Außen- und auch Innenfotos bekommen könnte.
Ich hatte das Objekt für den Verkäufer bewertet, der Verkauf war inzwischen erfolgt und der Käufer/neue Eigentümer hatte mein Gutachten dem Geldinstitut wohl auszugsweise, aber ohne aussagekräftige Fotos, im Rahmen der Finanzierung vorgelegt. Für interne Zwecke scheinen die Bänker also neuerdings gerne Fotos des Gebäudeinneren haben zu wollen, da auch in meinem Fall die Finanzierung und der Kauf der Immobilie schon erledigt waren.
Vielleicht kann Thilo (The Banker) uns da genauer aufklären?
Edit: Thilo war schneller...
The Banker
18.09.2012, 18:48
Nochmal kurz zu den Fotos Hans: Es geht einfach nur um die Unterscheidung völlig abgewohnte Drecksbude oder gepflegtes Parkett und toll saniert. Da der Bankmensch nun nicht wegen jeder Immobilienfinanzierung durch die Objekte trabt macht das schon Sinn für eine Bewertung ;)...
(...) Die Begründung mit der gesetzlichen Regelung ist natürlich selten dämlich...
Also eine Lüge?
The Banker
18.09.2012, 18:49
Keine Ahnung, ich kenne aber kein IhrmüsstEureWohnungenvoninnenfotografieren-Gesetz :D...
Da ich ja beim roten S bin: wir haben das schon immer so gehandhabt, also Bilder innen und außen, kaufmännische Sorgfalt bei der Bewertung. Wir spielen nicht mit den Kundeneinlagen.
Wir haben aber auch keine Tranchen von drittklassigen Hauskrediten aus Südtexas erworben...
Hm, also wenn mich mein Bankberater schon wegen so einer Kleinigkeit anlügen würde, dann wäre das aber die längste Zeit mein Bankberater gewesen.
ehemaliges mitglied
18.09.2012, 18:54
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung hatte ich dieser Tage auch die Anfrage eines Bänkers, ob er von einem von mir bewerteten Einfamilienwohnhaus einige Außen- und auch Innenfotos bekommen könnte.
Ich hatte das Objekt für den Verkäufer bewertet, der Verkauf war inzwischen erfolgt und der Käufer/neue Eigentümer hatte mein Gutachten dem Geldinstitut wohl auszugsweise, aber ohne aussagekräftige Fotos, im Rahmen der Finanzierung vorgelegt. Für interne Zwecke scheinen die Bänker also neuerdings gerne Fotos des Gebäudeinneren haben zu wollen, da auch in meinem Fall die Finanzierung und der Kauf der Immobilie schon erledigt waren.
Vielleicht kann Thilo (The Banker) uns da genauer aufklären?
Edit: Thilo war schneller...
Vielleicht das Ergebnis der Schrott-Immobilien-Gaudi, bei denen so viele Banken als Finanzierer mit drinhängen ????
Nochmal kurz zu den Fotos Hans: Es geht einfach nur um die Unterscheidung völlig abgewohnte Drecksbude oder gepflegtes Parkett und toll saniert. Da der Bankmensch nun nicht wegen jeder Immobilienfinanzierung durch die Objekte trabt macht das schon Sinn für eine Bewertung ;)...
Das ist mir eigentlich klar, Thilo. Aber in meinem Fall war ja der Kauf schon erledigt und die Bank (in dem Fall Sparkasse) kannte mein Gutachten, halt nur ohne Fotos. Der neue Eigentümer hat wohl vor, das Haus sowieso komplett umzubauen, so dass von dem vorhandenen Innenausbau eh nichts mehr übrig bleibt. Zumal in meinem Fall das Kellergeschoss aufgrund eines Wasserschadens komplett zu sanieren war.
sausapia
18.09.2012, 18:58
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Du antwortest ihm, die Innenfotos gerne zu schicken, sobald er Dir die Gesetzesgrundlage nennt.
2. Ein paar Fotos zu machen und sie ihn zu schicken.
"1." bringt ih´n in eine unangenehme Situation, führt zu Diskussionen ergo mehr Arbeit für Dich und im Endeffekt wirst Du die Foto wahrscheinlich trotzdem schicken. Ggf. hast Du daran Spass, aber bedenke auch, dass Du ggf. mal in einen finanzielle Notlage geraten kannst und auf Deinen Bankberater angewiesen bist.
> imho "2"
The Banker
18.09.2012, 18:59
Hans: Wenn schon valutiert und er will komplett umbauen verstehe ich den Sinn auch net ganz...
Vielleicht das Ergebnis der Schrott-Immobilien-Gaudi, bei denen so viele Banken als Finanzierer mit drinhängen ????
Es handelt sich bei meinem Fall auch um eine Finanzierung durch das rote S, die haben sich, wie Thilo schon schrob, aus der Schrott-Immobilien-Geschichte (weitgehend) raus gehalten.
@ Thilo: Die kaufmännische Sorgfalt war aus meiner Sicht schon durch mein Gutachten gegeben, zumal ich von dieser Sparkasse öffentlich bestellt und vereidigt bin.
ehemaliges mitglied 24812
18.09.2012, 19:08
Gesetz rückwirkend? ...
Das gab/gibt es. Ende der 90-er, also noch zu DM-Zeiten, wurde das Steuerrecht in Bezug auf Erbschaft und Schenkung geändert. Bei Immobilien wurde der Ertragswert zugrunde gelegt und nicht mehr der Einheitswert; zumindest galt dies bei vermieteten Immobilien.
Als das bekannt wurde, haben viele noch zum 31.12.199x Immobilien übertragen. Das Gesetz trat rückwirkend zum 01.07.199x des selben Jahres in Kraft.
Nagelt mich jetzt nicht auf den Juli fest, meine es wäre zur Jahreshälfte gewesen.
Naja war wohl eher die Spekulationsfrist. So mehr oder weniger.
Das mit der Bewertung nach ErbSt- Recht war vor ein paar Jahren und auch nicht der Einheitswert (in dem Sinne) und auch nicht rückwirkend sondern mit einer Option welches Recht der Steuerpflichtige anwenden möchte...
Und was, wenn ihnen nicht gefällt, was auf den Bildern ist? Wollen sie den Kredit zurückfordern?
Geraldpeter
18.09.2012, 19:33
Trotzdem peinlich für den Berater,
besser wäre gewesen, gleich reinen Tisch zu machen à la "sorry, ich habs vergessen"
Dann ist das Klima gleich viel besser.
Jetzt muss er schauen, wie er aus der Nummer wieder raus kommt - viel Vergnügen:supercool:
G.
RAMichel
18.09.2012, 19:44
Sag dem "Berater" doch einfach, Deine Frau sei völlig abgedreht, als du mit der Kamera im Haus herumgelaufen bist, um für die Bank zu knipsen. Dann hat sie Dir die Kamera weggenommen und mit Scheidung gedroht, wenn Du anderen Leuten Fotos ihrer privaten Gemächer gibst. Da hätten die früher drauf kommen können. Deine Möglichkeiten sind jetzt erschöpft. Biete ihm an, dass er mit Deiner Frau wegen der Fotos gern verhandeln kann. Empfiehl ihm aber, ggf. mit Personenschutz anzurücken...:supercool:
Wow, sind ja einige aufschlussreiche Antworten zusammen gekommen.
Danke erstmal dafür an die Members!
Es handelt sich bei meiner Bank auch um die mit dem roten S.
Und Bilder vom Inneren der Immobilie hat die Bank nicht, die hatte ich nämlich auch nie.
Ich tippe stark das in dem Laden intern Bilder vom "Inneren" vorgeschrieben sind.
Gruß
Wolnex
nimm die Bilder hier:
http://www.snopes.com/photos/crime/drugmoney.asp
golfinhamburg
18.09.2012, 20:13
bei mir haben die auch erst nach der kompletten Auszahlung gesehen, dass sich das Haus niemand angesehen hat und dann haben die das nachgeholt, ist doch kein Problem !
Wow, sind ja einige aufschlussreiche Antworten zusammen gekommen.
Danke erstmal dafür an die Members!
Es handelt sich bei meiner Bank auch um die mit dem roten S.
Und Bilder vom Inneren der Immobilie hat die Bank nicht, die hatte ich nämlich auch nie.
Ich tippe stark das in dem Laden intern Bilder vom "Inneren" vorgeschrieben sind.
Gruß
Wolnex
The Banker
18.09.2012, 20:32
:D Wohl war...
Oh freut mich, dass du das so relaxt sehen kannst. Ist ja nicht immer einfach, wenn man so die Coroperate Identity eimal intus hat;-)
ehemaliges mitglied
18.09.2012, 20:44
Es handelt sich bei meinem Fall auch um eine Finanzierung durch das rote S, die haben sich, wie Thilo schon schrob, aus der Schrott-Immobilien-Geschichte (weitgehend) raus gehalten.
@ Thilo: Die kaufmännische Sorgfalt war aus meiner Sicht schon durch mein Gutachten gegeben, zumal ich von dieser Sparkasse öffentlich bestellt und vereidigt bin.
Seid wann bestellen Sparkassen Sachverständige und vereidigen diese ? Gibts bei euch keine IHKs mehr ? 8o
@Heiko: Genau, gerade wollte ich fragen, wo eigentlich das Problem ist.
@Wolnex: Tu deinem Berater den Gefallen, dann ist er vielleicht flexibler als er sein müsste, wenn du mal etwas von ihm brauchst.
ehemaliges mitglied
18.09.2012, 21:06
Hallo,
dass die Banken nun auch Innenaufnahmen der seit Jahresbeginn finanzierten Immobilien benötigen begründet sich in der Tatsache, dass erst dann diese Immobilien einen entsprechenden Wertansatz erfahren dürfen bei einem Verkauf der Forderung der Bank an eine Drittbank ( Risikoportfolio ) Bei den meisten Sparkassen nicht unbedingt relevant, da diese überwiegend von dieser Praxis keinen Gebrauch machen.
ich meine, das ist sogar geltendes EU Recht.
Grüße
Robert
Wenn in zig Jahren die nächste Verhandlung über das Objekt ansteht, ist der Bankberater bestimmt nicht mehr da. Entweder befördert oder wie ich in diesem Fall annehme arbeitslos. Ich würd ihm was husten. Und wirklich flexible Berater gibts kaum. Stimmen die Zahlen, kommt ein Vetrag bei raus. Wäre ja dumm, wenn sie sich ein Geschäft entgehen lassen. Stimmen die Zahlen nicht, kommt kein Vertrag raus. Egal ob du jetzt nett bis oder nicht. Wenn er Bilder will, soll er welche von seinem Haus an die Akte hängen.
avalanche
18.09.2012, 21:20
@Wolnex: Tu deinem Berater den Gefallen, dann ist er vielleicht flexibler als er sein müsste, wenn du mal etwas von ihm brauchst.
Win-Win in Ehren, aber wenn ich so dreist angelogen werde, müsste er mir als Gegenleistung rückwirkend schon den Libor Zinssatz auf die nächsten 20 Jahre garantieren :bgdev:
Wenn Du dieses quid-pro-quo-Spiel spielen willst, solltest Du das allerdings dokumentieren: "Sehr geehrter Herr S, obwohl weder ich noch mein Anwalt die von Ihnen in Bezug genommene gesetzliche Grundlage kennen oder finden konnten, komme ich Ihrem Wunsch gerne nach und füge Bilder meiner Wohnung bei. Hochachtungsvoll, W". Und dann diese E-Mail oder diesen Brief schön aufheben.
Hm, also wenn mich mein Bankberater schon wegen so einer Kleinigkeit anlügen würde, dann wäre das aber die längste Zeit mein Bankberater gewesen.
Der Typ ist ja Bankberater und nicht Kundenberater :bgdev:
/leif
vincentjun
18.09.2012, 21:45
Hmmm... Mittlerweilen hab ich das zweite Haus bei dem "S" innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bilder von Innen hat noch niemand angefordert ..ist das neu?
Geht das ab Summe "x" ?
Was will man sehen, vorher nacher?
Oder geht's um Neubau ?
SteveHillary
18.09.2012, 21:50
Thilo hat alles gesagt!
Der Knabe wird's einfach vergessen haben! Imho ist nix dabei ein paar Bilder zu knipsen und gut ist!
Allerdings und wie auch schon geschrieben: Die Geschichte mit dem Gesetz ist voll daneben und äußerst unprofessionell!
Ob du ihn damit auflaufen lässt, ist deine Entscheidung!
Seid wann bestellen Sparkassen Sachverständige und vereidigen diese ? Gibts bei euch keine IHKs mehr ? 8o
Hallo Tom,
das läuft unabhängig von einer Bestellung bei einer Kammer. Die Sparkassen sind ja auch öffentlich-rechtliche Organisationen und wenn man für die tätig sein möchte (z.B. für Beleihungswertermittlungen u.a.), wird man nochmal separat vereidigt.
Müsste meine Urkunde jetzt noch mal suchen gehen, was ich damals beeidet habe, im Eid ging es, glaube ich, vorwiegend um die unabhängige neutrale fachgerechte Tätigkeit und die Verschwiegenheit.
Ohne die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Sparkasse selbst hätten meine Gutachten dort ein Akzeptanzproblem gehabt. Ist zwar nicht unbedingt zu verstehen, da ich nach der Vereidigung keine andere Arbeit abgeliefert habe als vorher, aber wenn sie es gerne so hätten!
Schränkt zumindest den Kreis der Mitbewerber, deren Gutachten von der Sparkasse akzeptiert werden, ein. Neben mir gibt es nur noch zwei weitere Kollegen mit dem Segen der Sparkasse.
Aber vielleicht weiß auch da Thilo mehr...
The Banker
19.09.2012, 07:40
Leider nicht Hans. Wir haben zwei interne Gutachter und akzeptieren keine externen Gutachten.
Die Bude ist von 1972 und der S-Bank vom Typus her bestens bekannt.
Der Verkäufer war bzw. ist zudem auch bei der (gleichen) S-Bank.
Ich nehme hier eine gößere Renovierung vor, hätte aber im Prinzip auch ohne Renovierung einziehen können.
Ich werden den Knaben wohl noch etwas "hängen lassen", ihn aber sicher nicht auflaufen lassen.
Bei uns kam auch ein "Sachverständiger" vorbei. Nach 3 Photos und 10 min Plausch beim Espresso war die Sache auch vorbei.
löwenzahn
19.09.2012, 10:12
Wenn Du dieses quid-pro-quo-Spiel spielen willst, solltest Du das allerdings dokumentieren: "Sehr geehrter Herr S, obwohl weder ich noch mein Anwalt die von Ihnen in Bezug genommene gesetzliche Grundlage kennen oder finden konnten, komme ich Ihrem Wunsch gerne nach und füge Bilder meiner Wohnung bei. Hochachtungsvoll, W". Und dann diese E-Mail oder diesen Brief schön aufheben.
Halte ich für eine gute Lösung.
Wir haben mal bei unserem Bankberater die Ärmel hochgekrempelt und sind ihn sehr scharf angegangen. Ergebnis: unser Ziel erreicht, aber er schaut uns nicht mehr an. Ist menschlich irgendwie blöd gelaufen. Andererseits war der Berater eh kompetenzarm, bzw. wurde durch den Zusammenschluß von vielen kleinen Raiffeisen-Volksbanken zu einer großen Bank mit Zentrale in einer bayerischen Stadt kompetenzarm gemacht.
LG
Michael
... ging es, glaube ich, vorwiegend um die unabhängige neutrale fachgerechte Tätigkeit und die Verschwiegenheit...
Wenn von einem Sachverständigen im Auftrag einer Bank regelmäßig Gutachten erstellt werden sollen, ist eine über den üblichen Gutachtenauftrag hinausgehende Vereinbarung sicher gebräuchlich.
Aber wie auch immer die das dann nennen mögen, mit einer "Öffentlichen Bestellung und Vereidigung" hat das imho wenig zu tun:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html
Wenn mich mein persönlicher Kundenberater um so etwas bitten würde, würde ich es wahrscheinlich machen.
In meinem Fall (DB) rief allerdings wiederholt ein Callcenter (!) an und wollte plötzlich einen Termin "wegen der Bewertung meiner Immobilie" mit mir verabreden. Und das wenige Monate nachdem (vor der Kreditvergabe) bereits ein Sachverständiger durch die Wohnung getrippelt war.
Als ich deswegen meinen Kundenberater angerufen habe, fiel er aus allen Wolken und meinte spontan "Was solln der Quatsch, und warum weiss ich davon nix?" und setzte mich auf eine interne No-Call Liste. Seitdem ist Ruhe.
Servus -
es geht der Bank wohl nicht darum was für Bilder an der Wand hängen sondern
wohl grundsätzlich um eine Einschätzung wie ein Sanierungszyklus / respektive
der CAPEX einzustellen ist. Wertrelevant hier im Innenbereich Heizung/Haustechnik,
Küche, Bad/Bäder, Bodenbelag, Fenster (mal so als grobe Übersicht).
Davon mache ich auf jedenfall immer Bilder, wenn Du Dir ein paar Liegenschaften pro
Tag anschaust hast Du nämlich ruckzuck irgend etwas vergessen.
Das aus Schweizer Perspektive, soviel anders wird's in D. auch nicht sein.
Gruß Frank
@ Paddy: So, hab mal nachgesehen. Grundlage der Bestellung ist § 12 des Hessischen Sparkassengesetzes:
"Der Vorsitzende der Verwaltung des Trägers ist befugt, auf Antrag des Vorstandes der Sparkasse bei Vorliegen eines Bedürfnisses Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen, welche die Aufgabe haben, für Zwecke einer Beleihung durch die Sparkasse Grundstücke (Hausgrundstücke, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie gewerblich genutzte Grundstücke) zu schätzen."
Hallo Forum,
mein Berater nannte mir nun folgende Begründung für die nachträglichen Bilder:
Der Rahmen für die Bewertung von Immobilien als Sicherungsobjekte ergibt sich aus den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung - kurz BelWertV. Zu nennen wäre hier der § 24 "Wohnwirtschaftlich genutzte Objekte bei Vergabe von Kleindarlehen".
Grüße
Wolnex
Flinsteiner
26.10.2012, 18:56
Wie oft ich diese Frage schon gehört habe :D und ich stelle sie mir selbst auch immer wieder. Mein Büro macht viele dieser Besichtigungen für Banken und mich stören dabei eigentlich 3 Punkte
1. Meißtens ist das Darlehn schon genehmigt und ausgezahlt
2. Weiß der Kunde nichts davon das im Darlehnsvertrag dazu ein Zweizeiler steht
3. Ist der Sinn dahinter mir noch nicht ganz klar
Wenn ich mal mit unseren Auftraggebern darüber spreche heißt es meist das die Darlehnsvergabe Richtlinien geändert wurden und die Daten halt nun nachträglich gesammelt werden. Das scheint mir auch am verständlichsten zu sein.
Die Idee mit dem Beleihungswert hatte ich zu erst auch, macht aber in meinen Augen keinen Sinn da die Besichtigung meist nach Auszahlung beauftragt wird, oder nach Auslauf der Zinsbindung.
Die Besichtigung selbst ist recht unspektakulär, auf die Innenbesichtigung entfällt ein 1 1/2 seitiger Fragebogen ala "Fliesen oder Parkett; Gas oder Öl" dazu Fotos von Wohnzimmer, Küche, Heizung und Sicherungskasten. An sich nicht weiter wild, für sich selbst muss man aber entscheiden ob man das will. Wir haben klar die Order aus gegeben nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden die Aufnahmen zu machen, bisher hat kein Kreditinstitut sich da quer gestellt.
Mittlerweile sind kommen einige Banken neu dazu, es lässt sich definitiv ein Trend erkennen, dass diese Vorgehensweise bald üblich ist.
Ich für meinen Teil stehe der Sache jedoch skeptisch gegenüber, nicht auf Grund von Misstrauen oder der Angst vor Einbrüchen, sonder einfach weil sich mir der Sinn nicht erschließt.
Flinsteiner
26.10.2012, 19:03
Hallo Forum,
mein Berater nannte mir nun folgende Begründung für die nachträglichen Bilder:
Der Rahmen für die Bewertung von Immobilien als Sicherungsobjekte ergibt sich aus den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung - kurz BelWertV. Zu nennen wäre hier der § 24 "Wohnwirtschaftlich genutzte Objekte bei Vergabe von Kleindarlehen".
Grüße
Wolnex
Na das wär ja mal ne vernünftige Antwort gewesen, witzig dass ich das erst hier erlese :D
Jedoch sehe ich auf den ersten Blick jetzt keine Verpflichtung des Kreditgebers diese Besichtigungen durch zu führen. Mglw. gab es in der Vergangenheit einen Urteilsspruch der Flächendeckend den Banken zum Verhängnis werden könnte wenn keine Besichtigung durch geführt wurde. :grb:
siggi415
26.10.2012, 19:13
Da habe ich wohl was überlesen. ;)
Viele Banken bewerten aktuell sukzessive alle (vor allem vermietete und gewerblich genutzte) Objekte neu.
Nach meinen Informationen hängt das vor allem mit den aktuellen Beleihungsvorgaben zusammen, welche von interner und externer Revision nach Basel II und III geprüft werden.
Wer so eine Besichtigung ablehnen möchte ist sicher gut beraten, vorher in seinen Darlehensvertrag zu schauen. Im Zweifel braucht die Bank Selbigen, genau wie auch der Kunde, nicht zu verlängern. ;)
Ich verstehe aber auch nicht, wo hier das Problem liegt.
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