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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschluss einer gemeinsamen Lebensversicherung



Joni123
19.09.2012, 14:15
Ich muss gerade in der Uni eine Hausarbeit schreiben:

In dieser kommt der folgende Satz vor:

"Die Eheleute A und B schließen bei dem Versicherungsunternehmen V eine Lebensversicherung auf den B mit A als Versicherungsnehmerin ab."

Hier gibt es bestimmt jemanden, der sich mit sowas auskennt. Bedeutet das in der Praxis, dass in solchen Fällen beide unterschreiben müssen oder nur der B? Die Frage ist vielleicht dumm, aber ich habe überhaupt keine Ahnung und das ist für die Fallbearbeitung ziemlich relevant.

Danke für euere Hilfe

hadi
19.09.2012, 15:02
In Österreich definitiv beide! (Volljährigkeit vorausgesetzt, natürlich)

Ingo.L
19.09.2012, 16:04
Sprich, wen willst du loswerden und dabei reich werden :bgdev:

Ingo.L
19.09.2012, 16:13
So, wieder on Topic

Das ist ein Vertrag zugunsten Dritter


Bei einer Lebensversicherung bedarf es dazu der Zustimmung der Versicherten Person, § 159 Abs. 2 VVG a. F. Anders als in der Schadens- und Unfallversicherung hat der Versicherte bei Auseinanderfall von Versicherungsnehmer und Versichertem keine Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (§§ 75 ff., § 179 Abs. 2 VVG).[1] Die versicherte Person muss allerdings nach § 159 Abs. 2 VVG in den Vertrag einwilligen bzw. kann nachträglich genehmigen (§ 184 BGB). Bis zur Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam.[2] In Literatur und Rechtsprechung wurde in der Vergangenheit ein ohne die Zustimmung des Versicherten geschlossener Vertrag als nichtig angesehen.[3]

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherte_Person

Also lebt die Oma noch was länger :D

Joni123
19.09.2012, 16:23
Vielen Dank :verneig:

Edit: Also ist derjenige, bei dessen Todesfall gezahlt wird der Versicherte und die Person, die dann das Geld bekommt der Versicherungsnehmer? :grb:

Ingo.L
19.09.2012, 16:46
nein.

A zahlt die Beiträge (Versicherungsnehmer, muss unterschreiben), B Versicherte Person (muss zustimmen), C bekommt wenn B stirbt das Geld (muss dafür nix machen)

A & C können dieselbe Person sein, aber auch unterschiedliche , z.B. A Gatte, B Gattin, C Kind(er)

Joni123
19.09.2012, 16:57
Achso, alles klar, vielen Dank :gut: