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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufvertrag bei priv. Uhrenverkauf?



NOmBre
15.10.2012, 19:05
Hallo zusammen,

ich hab meine Uhr bei Chrono24.de so gut wie verkauft jedoch hat der Käufer gemeint ich solle einen Kaufvertrag erstellen und ihm zukommen so wie ich es mir vorstelle? :grb:

Ich täte eben kurz die persönlichen Daten von uns aufnehmen inkl. Anschrift sowie eben die Uhr mit keinerlei Umtausch Möglichkeit, da eben privat gekauft (gesehen und für gut befunden) außerdem ist noch 1 Jahr Rolex Garantie drauf.
Datum und Unterschrift beider.

Mehrwertsteuer etc kann ich ja nicht mit angeben da Privatverkauf.

Er würde sie persönlich abholen. Soll ich dann um eine Anzahlung auf mein Konto bitten und den Rest in Bar?

Was meint ihr? Passt das so? Soll ich da noch was aufnehmen??

Hubertus
15.10.2012, 19:07
schick mir mal eine PN mit Deiner Email, dann schicke ich Dir eine Vorlage.

AndreasL
15.10.2012, 19:10
Sollte so doch passen. Habe noch nie einen Kaufvertrag benötigt.

Und hier noch etwas Input inkl. Kaufvertrag: http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?t=27447&highlight=Kaufvertrag

ehemaliges mitglied
15.10.2012, 19:12
hab zwar nichts zu verheimlichen, aber ich hätte als vk keinen bock auf sowas.

AndreasL
15.10.2012, 19:13
P.S. Hatte mal einen Käufer, der wollte auch einen haben. Dafür musste er sich auch darum kümmern.

hugo
15.10.2012, 19:14
Auch hier im Sc angeboten ??

NOmBre
15.10.2012, 19:15
Naja also eigentlich seh ich kein Problem darin einen Vertrag aufzusetzen. Besonders von privaten fremden Leuten kann ich ihn schon verstehen, dass er auf Nummer sicher gehen will.

Ist auch nur eine Kleinigkeit find ich. Dann haben wir beide was in der Hand.

AndreasL
15.10.2012, 19:20
Auch hier im Sc angeboten ??

Ja, war ein Member hier. Damals war er neu.

hugo
15.10.2012, 19:25
Ja, war ein Member hier. Damals war er neu.

War eine Frage an den Ts ;-)

NOmBre
15.10.2012, 19:27
Nein, wie geschrieben bei chrono24 angeboten. Der Käufer macht wie gesagt einen seriösen Eindruck.

Würde ihm eben eine Vorlage zumindest mit den Uhrendaten als Vorlage schicken. Den Rest füllen wir halt bei Abholung aus.

Ich werd aber nochmals mit ihm telefonieren, nicht dass Missverständnisse auftreten...

Hubertus
15.10.2012, 19:39
Kaufverträge sind gerade als Käufer nicht dumm, zumindest wenn man die nimmt, wo sinnvolle Sachen drin stehen, die einen auch schützen ;-)

Und zum Thema Anzahlung, wozu denn, wenn er sowieso abholen kommt?

ehemaliges mitglied
15.10.2012, 19:42
Besonders von privaten fremden Leuten kann ich ihn schon verstehen, dass er auf Nummer sicher gehen will.


soll er halt neu vom konzessionär kaufen.

kann auch nach hinten losgehn, so ein vertrag...da muss man schon gucken was man reinschreibt.

Treo
15.10.2012, 19:43
Also ich kaufe nur mit Kaufvertrag. Seit diesem Jahr weiß ich auch aus welchem Grund.

Vorher wollte ich diesen lediglich als Versicherungsnachweis haben.

ehemaliges mitglied
15.10.2012, 19:45
Was ist dieses Jahr passiert?

Treo
15.10.2012, 19:51
Hab ne Uhr gekauft, welche dann allerdings nicht die zugesicherten Eigenschaften hatte (Beschädigungen im Werk - Glasboden; keine Gewährleistung mehr durch den Hersteller, obwohl diese zugesagt war, da die Uhr fremd geöffnet wurde, siehe Beschädigungen...)

AndreasL
15.10.2012, 19:57
Ein Glasboden hätte mir schon gereicht, wenn dies erwähnt gewesen wäre. War das hier im SC?

NOmBre
15.10.2012, 19:58
Zu der Anzahlung: Nunja ein Teil wäre getilgt und die Summe nicht mehr so groß. Ich hoffe ja er kommt nicht nur mit 50 Euro Scheinen an...


Kaufverträge sind gerade als Käufer nicht dumm, zumindest wenn man die nimmt, wo sinnvolle Sachen drin stehen, die einen auch schützen ;-)

Und zum Thema Anzahlung, wozu denn, wenn er sowieso abholen kommt?

Treo
15.10.2012, 19:59
@AndreasL
Nein, war auch keine Rolex ;-) andere Hersteller haben auch schöne "Töchter"

AndreasL
15.10.2012, 20:01
Wieviel Anzahlung stellst Du Dir denn vor? Wenn Ihr den Kaufvertrag erst bei Abholung ausfüllt, hat der Käufer nichts in der Hand, aber vermutlich schon mehr als 50 EUR Anzahlung geleistet. Macht also auch wenig Sinn.

Hubertus
15.10.2012, 22:34
Eine Anzahlung würde ich als Käufer aber auch nicht leisten, wenn ein Abholen der Uhr vereinbart wird. Ich würde mir ja die uhr auch erst anschauen wollen, bevor ich dann den Kaufvertrag unterschreibe.

dpg666
16.10.2012, 09:57
Ich finde es völlig legitim, dass der Käufer einen Kaufvertrag haben möchte...

Wenn ich eine Uhr verkaufe, dann liegt mir sogar als Verkäufer etwas dran, dass ein KV erstellt wird - Absicherung bei späteren Unklarheiten. Ohne anderweitige Vereinbarung haftet man als Verkäufer mit einer 24monatigen Gewährleistung.

Und als Käufer - kann viele Vorteile haben, wenn man den Kauf nachweisen kann. Denkt nur mal an den wiederverkauf, wenn der kritische Kaufinteressent Angst hat, dass es sichrem einen Fake handelt und kein Beleg vorweisbar ist.

Auch darf man nicht vergessen, dass es sich vielleicht um Beträge handelt, die so manch einem Kopfschmerzen bereiten.

Da ich Beruflich und Privat viel mit Verträgen zu tun habe, wundert es mich mittlerweile nicht mehr, wenn komische Anfragen gestellt werden. Viele Menschen sind diesbezüglich einfach unerfahren und unbeholfen. Nicht immer gleich falsche Schlüsse daraus ziehen...

Hubertus
17.10.2012, 21:26
Und - mittlerweile alles glatt gegangen?