Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regelung Gesetzliche Feiertage Aussendienst
Townmaster
16.10.2012, 19:28
Da ja Allerheiligen vor der Tür steht und ich im Sommer den Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich folgende Frage zur gesetzlichen Feiertagsregelung.
Nehmen wir an ein Mitarbeiter im Aussendienst wohnt im Bundesland NRW, der Sitz des Arbeitgebers ist das Bundesland Bayern. Sein Einsatzort ist das Bundesland Niedersachsen und ein Teil von NRW.
Gelten die gesetzlichen Feiertagsregelungen des Wohn- oder Firmensitz bzw. Einsatzortes in dem Fall?
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1810_feiertagsrecht-ist-der-einsatzort-oder-der-betriebssitz-massgebend/
Townmaster
16.10.2012, 21:27
Thanks,
die genannte Quelle hatte ich auch schon gesichtet, doch leider ist meine Situation doch noch ein wenig komplizierter da ich ja nicht ein Bundesland als Einsatzgebiet befahre sondern Niedersachsen und NRW. Welches Bundesland zählt dann an dem besagten Tag und wer entscheidet dieses ?
Na denn lege an dem Feiertag deine Tour so das dort kein Feiertag ist:D
Oder unterbezahlt und kein Bock ... :bgdev:
Hallo Andreas , ich kenne hier zwar kein Gesetz - aber wenn ich erst seit Sommer beim neuen Arbeitgeber im Außendienst tätig wäre, dann würde ich mir keine Gedanken machen, was ich am 01.11. im VK Gebiet Niedersachsen tun würde ;)
ehemaliges mitglied
16.10.2012, 23:10
Bleib auf der Couch und deklariere es als Bürotag.
ferryporsche356
16.10.2012, 23:40
Und schreibe keine Kundentermine in Deinen Wochenplan und tanke dann am gleichen Tag bei Dir im Dorf, wie es zuletzt einem (Ex-) Außendienstler eines Lieferanten von mir passiert ist. :bgdev:
Beschaizzen will auch gelernt sein.
Suerlänner
16.10.2012, 23:54
Sorry als Außendienstler solche Fragen zu stellen, man kann sich seine arbeit suchen, seit Jahren besuche ich Kunden sowohl am 31.10. obwohl in NDS kein Feiertag und am 01.11. in NDS.
Letztendlich wird ein AD Mitarbeiter nach Leistung bezahlt.....
Tangomat
16.10.2012, 23:59
..... Oder bei seinen Arbeitgeber nachfragen wie die offizielle Reglung ist.
Oder einfach Bürotag machen.
Also ich guck immer, dass ich an Maria Himmelfahrt einen Termin im Büro München hab.
Townmaster
17.10.2012, 13:25
Vielen Dank für die rege Teilnahme.
Über meine Einsatzbereitschaft braucht Ihr Euch keine Gedanken machen. Mir ist schon bewusst, dass ich in meinen neuen Job bei der kurzen Betriebszugehörigkeit mehr als nur 100% Leistung bringen muss und dieses auch gerne tue.
Einen Bürotag oder ähnliches vorzugaukeln ist sicher nicht meine Art. Ich habe die letzen 20 Jahren immer an Allerheiligen und am Fronleichnam gearbeitet.
Die gestellte Frage war rein interessehalber um in Erfahrung zu bringen, ob es für diesen Fall eine gesetzliche Regelung gibt oder nicht.
Wenn ich nicht einen Kollegen mit im Gebiet hätte bei dem die Situation absolut identisch ist, würde sich erst gar nicht bei mir die Frage auftun. Denn mein lieber Kollege macht an den beiden Feiertagen im Jahr frei mit der Begründung "sei schlau stell Dich dumm, bei uns ist doch Feiertag"
Da ich das kollegiale Verhältnis zu ihm nicht überstrapazieren möchte, ich aber auch meinen Chef gerecht werden will, ist die Situation schon sehr verzwickt.
..... Oder bei seinen Arbeitgeber nachfragen wie die offizielle Reglung ist.
Genau so! Weil ganz ehrlich, was willst du denn machen wenn dein Arbeitgeber eine andere Regelung vorschreibt als es gesetzlich vorgesehen wäre? Ich würde wegen so einer Sache kein Fass aufmachen und wenn du bisher an diesen Tagen auch immer gearbeitet hast, dann musst du damit im schlimmsten Fall halt weitermachen.
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