PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer kann helfen, Firma verkauft was kann ich tun ? Gibts hier RA für Arbeitsrecht ?



Hunter99
15.11.2012, 17:02
Hallo zusammen,

mich plagt im Moment ein grosses Problem und ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte und vielleicht ein paar Tips für mich hat.;(

Worum gehts....

die Firma meiner Frau wurde verkauft. Dies wurde bisher nur mündlich einigen Mitarbeitern mitgeteilt. Bisher nicht schriftlich. Fakt ist aber, der Deal soll zum 1.1 über die Bühne gehen. Meine Frau ist dort 15 Jahre beschäftigt und nun machen wir uns natürlich einige Gedanken wie das so weiter geht.

Bisher konnte ich folgendes zusammentragen:

Arbeitsverträge werden übernommen und es gibt einen Bestandsschutz von 12 Monaten. Kündigungen bezügliches des Betriebsübergangs dürfen nicht ausgesprochen werden. Der Arbeitnehmer kann innerhalb 1 Monat nach SCHRIFTLICHEM Zugang der Erklärung des Arbeitgebers der Betriebsübernahme widersprechen. Soweit so gut, was mich jetzt aber noch genauer interessiert sind folgende Punkte:

Wird der Betriebsübernahme widersprochen und es besteht keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung, hat der Arbeitnehmer

a) Anspruch auf eine Abfindung ?

b) muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und Gehalt weiterzahlen, für die Dauer der Kündigungsfrist, auch wenn keine Arbeit mehr da ist. Sozusagen freigestellt ?

c) Wird eine Niederlassung geschlossen, kann der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten in einer anderen Filiale zu arbeiten, die z.b. 150 km entfernt ist ?

d) Wir, ohne Widerspruch, für den neuen Arbeitgeber weitergearbeitet und dieser kündigt nach einem Jahr ( Bestandschutz ), muss dieser eine Abfindung zahlen oder nicht ?

Es wäre wirklich schön wenn mir jemand dazu einige FUNDIERTE Antworten geben könnte. Vielen Dank schon mal im voraus ,

Herman
15.11.2012, 17:32
Aus fundierten, eigenen Erfahrungen kann ich dir raten:
Warte den 01.01. ab. Bis dahin kann noch soviel passieren, dass es die Nerven nicht wert sind, die du/ihr bis dahin verlieren kannst.
Wirklich! Mach dich nicht verrückt, du kannst den "Deal" eh nicht (mehr) beeinflussen.


Dazu kommt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung nicht besteht. (Es sei denn, sie war vertraglich vereinbart. Was unwahrscheinlich ist)
Folglich kann eine Abfindung nur erstritten werden.

Wenn der Arbeitgeber dich ordentlich kündigt und in der Zwischenzeit freistellt, zahlt er das Gehalt weiter.

In der Familie habe ich einen Fall, wo das Büro in München geschlossen wird und in Nürnberg neu geöffnet wird. Wer nicht nach Nürnberg fahren/umziehen will, hat keine Arbeit mehr.



Alles Gute & viel Erfolg!
Johann

Hunter99
15.11.2012, 17:43
Johann, vielen Dank.

Das mit der Abfindung habe ich auch schon gehört. In der Praxis ist es jedoch so, dass viele AG bereits bei d Kündigung die Abfindung anbieten um einen Kündigungsschutz Prozess zu vermeiden. Man rechnet mit 0,5 Monats Brutto pro Jahr.

Es gibt an dieser Sache generell etwas was mich stört. Nicht bezogen auf unseren Einzelfall. Wo bleibt die Moral gegenüber seinen Arbeitnehmern, die über Jahre hinweg der Firma die Stange gehalten haben auch wenns mal nicht so gut war. Wird Loyalität, Verbundenheit und Beständigkeit heute nicht belohnt ? Wenn eine Firma verkauft wird, wird die Kohle aufgeteilt, an die Ag denkt da keiner, die werden mit verhöckt, die Kohle reicht ja für einige da oben.

15 Jahre fahre ich in meine firma und morgen kommt einer der sagt du fährst jetzt 200 km, oder ziehst um sonst kannst du weg bleiben. Wo bleibt da die Moral ?

Man, Man, Man, war das früher auch schon so oder ist das eine verdammte Entwicklung unserer neuen schnelliebigen Zeit ? zahlen nur noch Werte die mit Geld, Umsatz und Gewinn zu tun haben ?

Und vor allem, muss man alles so hinnehmen ???

Wenn ich manchmal an die Zukunftsperspektiven meiner Kidis denke wird mir fast übel. Wir sollen immer länger arbeiten um einzuzahlen, bekommen aber mit 45 zu hören das man zu alt ist. Das passt alles nicht mehr zusammen.

Fluzzwupp
15.11.2012, 17:57
Man rechnet mit 0,5 Monats Brutto pro Jahr.

Also ich kenn höhere Zahlen als 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Beschäftigung. Eher 1-1,5, Betriebsräte starten auch gerne mal mit einer Forderung zwischen 2 und 3.

Und normalerweise wird das auch netto verhandelt, d.h. ein Progressionsnachteil wird ausgeglichen, so dass man auch das übliche bisherige Netto-Äquivalent erhält.

Herman
15.11.2012, 18:17
Ja Micha, das mit der Moral ist immer so eine Sache.
Auch je nach dem von welcher Richtung man sie betrachtet.


Ich kann mir vorstellen, dass das früher sogar noch schlimmer war.
Die Arbeitnehmervertreter haben ja da ihren Teil dazu beigetragen. Vieles wurde besser, einiges schwieriger.

Der Fairnesshalber sei gesagt, dass auch Arbeitnehmer bei einem besseren Angebot, tolleren Job, der Karriereleiter folgend, oder der Liebe wegen ihre Arbeit nach Jahren hinschmeißen und sich nicht um den Arbeitgeber kümmern.



Was der Florian schreibt kenne ich auch.
Jedoch hat nicht jede Firma (fähige) Betriebsräte und auch nicht jede Firma hat das Geld solche Abfindungen zu zahlen.



Ich denke um deine Kids musst du dir keine Sorgen machen. Die Welt dreht sich ja weiter ......




Gruß
Johann

paddy
15.11.2012, 19:13
... Der Fairnesshalber sei gesagt, dass auch Arbeitnehmer bei einem besseren Angebot, tolleren Job, der Karriereleiter folgend, oder der Liebe wegen ihre Arbeit nach Jahren hinschmeißen und sich nicht um den Arbeitgeber kümmern....
Wahre Worte. Ich hab aus Loyalität zu einem Ex-Arbeitgeber selbigem sogar mal einen Nachfolger vermittelt, das dürfte aber eher selten sein. In der Regel juckt das den Arbeitnehmer aus meiner Erfahrung nämlich einen feuchten Dreck.


... Der Arbeitnehmer kann innerhalb 1 Monat nach SCHRIFTLICHEM Zugang der Erklärung des Arbeitgebers der Betriebsübernahme widersprechen. ...
Auf welcher Grundlage?

Hunter99
15.11.2012, 19:25
Auf der Grundlage, dass der AN der Übernahme der eigenen Person nicht zustimmen muss.

geimer
15.11.2012, 19:46
Wird der Betriebsübernahme widersprochen und es besteht keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung, hat der Arbeitnehmer

a) Anspruch auf eine Abfindung ?

Grundsätzlich nein - Abfindung gibts nur, wenn die Kündigung nicht berechtigt ist; nach Betriebsveräußerung hat der alte Arbeitgeber aber keinen Betrieb mehr, so dass er eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen kann.

b) muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und Gehalt weiterzahlen, für die Dauer der Kündigungsfrist, auch wenn keine Arbeit mehr da ist. Sozusagen freigestellt ?

Grundsätzlich ja, die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, auch wenn der Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist.

c) Wird eine Niederlassung geschlossen, kann der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten in einer anderen Filiale zu arbeiten, die z.b. 150 km entfernt ist ?

Verpflichten im Sinne von Zwingen nicht. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt eine Niederlassung zu schließen; wenn der Mitarbeiter nicht umzieht, kann er gekündigt werden, grundsätzlich ohne Abfindung.

d) Wir, ohne Widerspruch, für den neuen Arbeitgeber weitergearbeitet und dieser kündigt nach einem Jahr ( Bestandschutz ), muss dieser eine Abfindung zahlen oder nicht ?

Grundsätzlich ist eine Abfindung nur auf Verhandlungsbasis zu zahlen und besteht keine Pflicht. Wesentlich ist, ob nach einem Jahr ein Kündigungsgrund vorliegt oder nicht - kein Kündigungsgrund - dann Abfindung.

Entscheidend sind Details und konkrete Umstände - was geschieht mit dem Standort, gibt es einen Sozialplan, etc. Ich würde zunächst Auskunft bei Betriebsrat anfordern und hilfsweise RA vor Ort aufsuchen.

PS Die Möglichkeit,nach Unterrichtung über den betriebsübergang innerhalb von einem Monat zu widersprechen, ergibt sich aus § 613 a Abs. 6 BGB.

Hunter99
15.11.2012, 20:14
Hallo Jan,
danke für Deine Mühe und den Ausführungen.

Wenn ich zusammenfasse heisst das also, das ein Widerspruch in den meisten Fällen eher ungünstig ist.

Wenn nicht Widersprochen wirdund der neue AG würde nach dem Jahr kündigen, wird also bei Berechnung einer Abfindung auch die Zeit bei dem alten AG mit einbezogen - Richtig ?

Jetzt gibt es ja einen Arbeitsvertrag in dem auch die Arbeitsstätte steht. Wird nun vom neuen AG diese Niederlassung geschlossen, ist es doch für den AN sicher nicht zumutbar in eine sagen wir mal 200 km entfernte NL zu fahren. Was dann ?

Im Grunde genommen wäre das ja dann zu einfach. Ich kaufe eine Fa. übernehme alle Mitarbeiter obwohl ic das ga nicht will. So nun mache ich die NL zu, was ich eigentlich schon bei Übernahme vorhatte und biete den AN die Weiterbeschäftigung in einer 200 km entfernten NL an. Da weiss ich doch von vornherein, dass die meisten selbst kündigen da der Weg nicht durchführbar ist. Somit ist der neue AG fein raus und muss auch nix zahlen. Klasse - geht das so einfach ?

ehemaliges mitglied
15.11.2012, 20:56
(...) Somit ist der neue AG fein raus und muss auch nix zahlen. Klasse - geht das so einfach ?
Google einfach mal nach Bad-Bank, Auffanggesellschaft o. ä., dann kannst Du Dir die Frage selbst beantworten ... und hast Lesestoff für Monate. ;)

100%ige Loyalität gibt es - heutzutage - kaum noch; weder auf Arbeitgeber-, noch auf Arbeitnehmerseite. Wenn mein AG jemand findet, der die gleich Leistung für weniger Geld liefert, oder mehr Performance für das gleiche Geld, stehen meine Karten schlecht. Anders herum sieht es ähnlich aus (selbstverständlich muss für BEIDE das Komplett-Paket passen).

Somit habe ich nur einen Tipp: Sprechenden Menschen kann geholfen werden - früher, heute und morgen sicherlich auch noch. Viel Erfolg Dir, bzw. Deiner Frau!

geimer
15.11.2012, 21:26
Wenn ich zusammenfasse heisst das also, das ein Widerspruch in den meisten Fällen eher ungünstig ist.

- Ja

Wenn nicht Widersprochen wirdund der neue AG würde nach dem Jahr kündigen, wird also bei Berechnung einer Abfindung auch die Zeit bei dem alten AG mit einbezogen - Richtig ?

- Ja. Betriebszugehörigkeit wird angerechnet

Jetzt gibt es ja einen Arbeitsvertrag in dem auch die Arbeitsstätte steht. Wird nun vom neuen AG diese Niederlassung geschlossen, ist es doch für den AN sicher nicht zumutbar in eine sagen wir mal 200 km entfernte NL zu fahren. Was dann ?

- das Risiko, dass der Arbeitgeber einen Standort schließt, kann einem keiner nehmen. Es besteht kein Zwang, an einem anderen Standort tätig zu werden, aber man verliert auch den Arbeitsplatz;

Im Grunde genommen wäre das ja dann zu einfach. Ich kaufe eine Fa. übernehme alle Mitarbeiter obwohl ic das ga nicht will. So nun mache ich die NL zu, was ich eigentlich schon bei Übernahme vorhatte und biete den AN die Weiterbeschäftigung in einer 200 km entfernten NL an. Da weiss ich doch von vornherein, dass die meisten selbst kündigen da der Weg nicht durchführbar ist. Somit ist der neue AG fein raus und muss auch nix zahlen. Klasse - geht das so einfach

Dem Grunde nach ja - es kann ja kein Arbeitgeber gezwungen werden, einen Standort fortzuführen, wenn er dies unternehmerisch nicht will. Die Betriebsstilllegung kann aber teuer werden, wenn beispielsweise an dem Standort ein Betriebsrat besteht und Sozialplan eingerichtet wird. etc.

Und natürlich auch viel Glück Euch beiden;

im Zweifel empfiehlt es sich auch, erstmal die Informationsschreiben abzuwarten und dann zum Anwalt zu gehen - insbesondere gerade dann, wenn man kein Informationsschreiben erhält, weil dies bedeuten kann, dass einen der neue Arbeitgeber nicht übernehmen will - um den Verbleib beim alten nebst Kündigung zu vermeidne, müßte man sich beim neuen einklagen, denn der alte ArbGeber wird die Kündigung aussprechen, da er den Arbeitsplatz nicht mehr zur Vfg stellen kann.

RainbowCologne
16.06.2015, 20:57
b) muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten und Gehalt weiterzahlen, für die Dauer der Kündigungsfrist, auch wenn keine Arbeit mehr da ist. Sozusagen freigestellt ?

Grundsätzlich ja, die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, auch wenn der Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist.

.
Gilt das auch, wenn der AG die Firma - kleine Firma- aus Altersgründen schliesst, die AN aber erst kurz vorher darüber informiert? Eine Einhaltung der Kündigungsfristen bis zum Zeitpunkt der Schliessung somit gar nicht mehr möglich sind?
Eine Nachfolgefirma gibt es nicht.

Vespapapa
16.06.2015, 22:00
Hallo Micha,

meine 1te Frage überhaupt wäre:

Gibt es einen Betriebsrat in der Firma ?

Wenn ja, was sagt er den zum Thema
--Abfindung ...

Gibt es einen Sozialplan, in dem Fakten stehen ?
-- z.B. Errechnend der Abfindungshöhe,
-- Besonderheiten bei einem gewissen Alter 45 Jahre oder 50 Jahre...

Besteht eine Behinderung ( nach SBG IX ) ?

Besteht eine Gleichstellung ( nach SGB IX ) ?

Was hat der BR, ggf. GBR /KBR unternommen ?

Dies wäre vom BR /Deiner Frau im Austausch
zu erfahren.

hadi
16.06.2015, 23:05
Und ihr seit sicher, dass diese Anfrage noch aktuell ist? Muss man erst mal finden, diesen thread...

Rolli128
16.06.2015, 23:14
Die Anfrage von RainbowCologne ist SEHR aktuell :op:

NicoH
16.06.2015, 23:17
RainbowCologne heißt zwar nicht Micha, aber die Antwort auf ihre Frage lautet "Ja".

Vespapapa
16.06.2015, 23:52
Uuuups

Hallo Birgit 8o

Sorry, dazu kann ich nix sagen =(

NicoH, danke für den Hinweis !

RainbowCologne
17.06.2015, 07:03
Danke für die Info

Edmundo
17.06.2015, 07:51
Es gibt an dieser Sache generell etwas was mich stört. Nicht bezogen auf unseren Einzelfall. Wo bleibt die Moral gegenüber seinen Arbeitnehmern, die über Jahre hinweg der Firma die Stange gehalten haben auch wenns mal nicht so gut war. Wird Loyalität, Verbundenheit und Beständigkeit heute nicht belohnt ? Wenn eine Firma verkauft wird, wird die Kohle aufgeteilt, an die Ag denkt da keiner, die werden mit verhöckt, die Kohle reicht ja für einige da oben.

15 Jahre fahre ich in meine firma und morgen kommt einer der sagt du fährst jetzt 200 km, oder ziehst um sonst kannst du weg bleiben. Wo bleibt da die Moral ?

Man, Man, Man, war das früher auch schon so oder ist das eine verdammte Entwicklung unserer neuen schnelliebigen Zeit ? zahlen nur noch Werte die mit Geld, Umsatz und Gewinn zu tun haben ?

Auch allgemein, auch wenn es Dich betrifft: Grundsätzlich muss man doch einem Eigentümer zugestehen, etwas wieder verkaufen zu können. Auch nach 15 Jahren und mehr. Auch ein Mietshaus wird verkauft und die Mieter darin auch. Genauso ist das bei einer Firma. Die Angestellten sind ja nicht unwichtig für eine Firma. Nur Räume zu kaufen würde ja keinen Sinn machen (meist zumindest nicht).

Es gibt Bestandsübernahme, das ist ja auch schon mal was. Das der neue Eigentümer u.U. etwas ändern möchte oder sich das Recht vorbehalten möchte, ist doch auch klar. Bestandsschutz von 1 Jahr hattest Du jetzt ja auch nicht, ganz im Gegenteil nur die Kündigungsfrist. Also ist das schon mal was. Ob nach dem 1 Jahr was geschieht, wenn sich der neue Eigentümer das Geschäft, die Auftragslage und auch die Mitarbeiter angesehen hat, ist ja noch offen. Wenn alles super ist, wieso soll er was ändern. Aber wieso soll er nicht schauen, dass es besser läuft und dass er sich von nicht effektiven Mitarbeitern trennt.

Alles blöd, ich bin auch angestellt, aber man sollte beide Seiten sehen. Deine Sichtweise ist da sehr einseitig und auch negativ. Ich würde erst mal abwarten, was passiert. Oder in den Jahr in Ruhe nach was anderem schauen. Zeit ist ja genug. Vielleicht wird aber auch alles besser oder bleibt so wie es war. Dann hast Du Dir unnötig einen Kopf gemacht.