Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung erhalten Waldorf Fromme
Hallo
brauche mal Kurz einen Anwaltlichen Rat oder ist einer von den Juristen hier zufälliger weise so im Thema für eine Vertretung meines Falles
heute habe ich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
angeblich habe ich am 1.10.12 über edonky einen Film für 2 Minuten zum Tausch angeboten
Kosten Anwalt 506 euro Schadenersatz für Warner Bros 450 Euronen
nun lese ich Überall das ich die Vorgeschriebene Unterlassungserklärung nicht Unterzeichen soll sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung hinschicken soll.
Wie soll sie ausschauen habe einiges an Unterlassungserklärungen gefunden aber welche
gerne PM
Danke
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/
Da wirste weitergeholfen!
PS: Finger weg von Tauschbörsen! Will dich hier net anschwärzen aber dein Avatar sagt einiges :bgdev:
Hallo,
gibt ein relativ frisches Urteil bezüglich Filesharing und Kinder, einfach mal googlen. Da ich selbst 2 17 Jährige habe, die ab und zu mal eine Lan Party machen, hab ich in der Fritzbox ein paar Sachen gesperrt!
butze soche solche tauschbörsen garnicht
mal ein eine idee von mir alle internet anbieter haben ja einen geissen ip bereich
ich möchte keinem bösses unterstellen
aber mal durchgesponnen
inet anbieter hat ja immer den gleichen ip bereich
wenn ich solche abmahnbriefe verschicken will setze ich mich morgen zusammen und ünbberlege mal heute ist anbieter x drann suche mir eine ip von diesem anbieter und treffe müller meier und schicke dem eine abmahnung
wie will müller beweisen das er das nicht war
Vielleicht helfen die:
http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-waldorf-frommer
Viele Grüße
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 22:39
Wende dich vertrauensvoll an Nico.
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 22:50
Vielleicht helfen die:
http://www.dr-abmahnung.de/abmahnung-waldorf-frommer
Viele Grüße
Tolle Seite, kaum schaut man, geht der Live-Chat auf. Hier das Ergebnis:
"Alexander Wachs: Willkommen! Wie kann ich Ihnen helfen?
ich: Super, wie wird morgen das Wetter in SFO?
Hallo? Kann der Markus in kurzen Hosen laufen?
Alexander Wachs: ja, das darf er
ich: Danke!
Alexander Wachs: Gern"
:gut:
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:00
Was willst Du mehr? Markus darf da morgen in kurzen Hosen laufen. Wenn das keine Information ist, dann weiß ich auch nicht mehr. ;) :rofl:
Flinsteiner
26.11.2012, 23:05
Der ist ja echt!
"Wie wird das Wetter morgen in SFO"
"Haben Sie mich schon gefragt... ja er darf kurze Hosen tragen"
:rofl:
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:07
Hast du gedacht ich denke mir das aus? :motz:
Flinsteiner
26.11.2012, 23:12
Bin eher von einem Chat-Bot ausgegangen.
Die Idee das sich jemand um die Uhrzeit noch vor den Rechner klemmt und Website-Besucher persönlich begrüßt ist auch etwas abwegig oder ;)
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:13
Ich hatte dieses Jahr selber dreimal Probleme. Nicht wie bei Dir, aber irgendwie ist meine damalige Bankverbindung in die falschen Hände gekommen. Anfangs wollte ich das selber "regeln", aber für mich, keine Chance. Da kann man sich aufreiben. Habe mich verrückt gemacht. Hab's dann meinem Rechtsanwalt übergeben. Kosten - die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutz. Ich bin keiner, der schnell zur Polizei, Rechtsanwalt, etc. rennt, aber sowas kann einen kaputt machen.
edit sagt: nicht finanziell, aber wenn man sich reinsteigert...
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:18
Eine RV zahlt in der Regel keine Kosten wegen Urheberrecht, weil Straftat.
Gib es zum Anwalt und es ist Ruhe. Es wird eine modifizierte UE abgegeben und der Verstoß glaubhaft bestritten. Die Kosten für den eigenen Anwalt liegen auf jeden Fall unter den Kosten die WF verlangt.
WF betreibt das Geschäft als Massenabmahner. Wenn sich jemand per RA wehrt bist du raus.
Und ja, Nico kann das richtig gut! :gut:
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:34
Hängt m.E. von der RV ab. Meine würde es nicht tragen, das stimmt. Trotzdem ist ja meine Empfehlung Deiner gleich: geh zum Rechtsanwalt. Auch wenn das mit Kosten verbunden ist, anders wird's sehr "nervenaufreibend". Wir hatten doch hierzu neulich einen Thread...
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:42
Ach ja - noch schnell, was bei mir war:
Von meinem Konto wurde per Lastschrift, UNBERECHTIGT Geld abgebucht.
Ich Depp habe die Firma (DIE ICH GAR NICHT KANNTE) gebeten, dies zu unterlassen.
Dann hatten die meine Kontaktdaten...
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:47
Ah, ok. Ich dachte es ging um Urheberrecht.
@Christoph: Habe ich das richtig verstanden, dass die dich für etwas abmahnen, was du gar nicht getan hast?
Dann sollen die das doch mal nachweisen.
Vielleicht kann auch mal ein Profy hier sagen, was passieren könnte wenn man in so einem Fall einfach gar nicht reagiert.
ehemaliges mitglied
26.11.2012, 23:55
Schon mal in so einer Situation gewesen, Paddy?
Also Inkasso hatte ich nach vier Wochen vor der Tür. Auch wenn das jetzt mal gar nichts heißt, belastet hat mich das schon.
edit sagt: eben in meinem Fall, der, zwar nicht dem Anliegen des TS entspricht, aber, ähnliche Wellen schlägt: Du stehst auf, guckst auf Deine Kontiauszüge (Brief, Mail, etc.) und los geht das...
Vielleicht kann auch mal ein Profy hier sagen, was passieren könnte wenn man in so einem Fall einfach gar nicht reagiert.
Dann kriegst Du eine Woche nach Fristablauf 'ne einstweilige Verfügung zugestellt.
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 00:01
... die mit weiteren Kosten verbunden ist.
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 00:03
Was muss ich denn in einem solchen Fall beim RA löhnen?
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 00:08
Nicht nur beim Rechtsanwalt, das Gericht möchte für die EV auch Gerichtskosten.
Barnabas
27.11.2012, 04:00
Tolle Seite, kaum schaut man, geht der Live-Chat auf. Hier das Ergebnis:
"Alexander Wachs: Willkommen! Wie kann ich Ihnen helfen?
ich: Super, wie wird morgen das Wetter in SFO?
Hallo? Kann der Markus in kurzen Hosen laufen?
Alexander Wachs: ja, das darf er
ich: Danke!
Alexander Wachs: Gern"
:gut:
:rofl: :rofl: :rofl:
Barnabas
27.11.2012, 04:00
Und für kurze Hosen ist es definitiv zu kalt ;)
Dann kriegst Du eine Woche nach Fristablauf 'ne einstweilige Verfügung zugestellt.
Ne einstweilige Verfügung ist doch die gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.
Also für etwas, das ich nicht getan habe? Wie wären denn die Konzigwensen, wenn man darauf auch nicht reagiert?
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 06:45
Interessante Geschichte im Zusammenhang mit Tauschbörsen und Torrentanbietern:
http://www.sueddeutsche.de/digital/unerwarteter-effekt-durch-filesharing-filmumsaetze-seit-megaupload-aus-gesunken-1.1532688
ersteinmal vielen dank für die tips
eimsbush
27.11.2012, 07:56
Wichtig: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=104
Lesen:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/forum/viewforum.php?f=5&sid=649eb5ca321448ddc73372835c10d201
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=78&start=2140
Bei weiteren Fragen: PM
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 08:29
Ne einstweilige Verfügung ist doch die gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.
Also für etwas, das ich nicht getan habe? Wie wären denn die Konzigwensen, wenn man darauf auch nicht reagiert?
Auf jeden Fall kommt 2 x der Mann mit den Pfandsiegeln. 1 x für die Gerichtskosten und das 2 x für die Anwaltskosten.
Was machst du denn wenn ein ungerechtfertigter Mahnbescheid bei dir ankommt? Nichts tun oder Widerspruch einlegen? ;)
...wegen Urheberrecht, weil Straftat.
Das halte ich für ein Gerücht. Urheberrecht ist Teil des Privatrechts.
Es gibt kaum eine Fallkonstellation, die nicht schon gerichtlich diskutiert wurde. Ob Partner oder Kinder, gehackter Anschluss oder nicht, oder, oder, oder. Für all diese Konstellationen gibt es daher Gerichtsentscheidungen und die gehen meistens zu Lasten des Anschlussinhabers (außer die bereits zuvor angesprochene jüngste Entscheidung "Morpheus", die Eltern ein Stück weit aus der Verantwortung nehmen).
Wenn Du es nicht warst, solltest Du prüfen, ob es sonst jemanden gibt, der Deinen Anschluss nutzen kann. Partnerin, Kinder? Wie alt? Hattest Du die Kinder über die Unrechtmäßigkeit illegalen Filesharings aufgeklärt? Hast Du WLAN? Wenn ja, hast Du das WLAN verschlüsselt/abgesichert?
RAMichel
27.11.2012, 09:32
Aus gegebenem Anlass:
BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
Nun wissen wir es genau: Wer sein Kind ausreichend belehrt, der haftet bei Urheberrechtsverstößen im Internet nicht. Man muss aber ausdrücklich über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Anbei ein Muster für die Aufklärung eures minderjährigen Nachwuchses:
"Kind XY"
bestätigt hiermit folgendes:
Ich bin über die Gefahren der Verletzung von Rechten im Internet belehrt worden.
Mir ist jetzt folgendes bekannt:
1. Im Internet gelten dieselben Rechte für den Schutz urheberrechtlicher Werke wie überall.
2. Bilder, Videos, Filme, Texte und Musik sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt.
3. In Tauschbörsen im Internet (insb., aber nicht ausschließlich Filesharing, Torrent-Netzwerke
usw.) werden häufig Urheberrechte verletzt.
4. Inhalte, die über Suchmaschinen angezeigt oder aufgefunden werden, ohne dass ein
Urheberrechtsvermerk vorhanden ist, sind nicht gemeinfrei, dürfen also nicht nach Belieben verwendet werden. Vielmehr ist man vor einer
Nutzung oder gar Verbreitung an Dritte verpflichtet, die Rechtslage genauestens zu ermitteln,
um nicht urheberrechtliche Verstöße zu begehen. Im Zweifelsfalle sind die Eltern zu fragen.
Ich erkläre, dass ich die oben genannten vier Punkte verstanden habe und beachten will. Daher
verpflichte ich mich, die oben genannten Punkte zu beachten, mich insb. nicht an Torrent-
Netzwerken zu beteiligen, keine Inhalte zum Download durch Dritte zur Verfügung zu stellen, sofern
ich hierfür nicht mit Sicherheit weiß, dass ich die für eine solche Verbreitung erforderlichen Urheber- oder
Lizenzrechte besitze.
Es ist mir bekannt, dass für den Fall, wenn ich über einen fremden Anschluss (freies Netz Hotspot, geschützten
WLAN-Zugang eines Bekannten oder Familienangehörigen) einen Urheberrechtsverstoß begehe,
neben mir als Handelndem nach der Rechtsprechung oft auch der Inhaber des Anschlusses als sog.
Störer zur Verantwortung gezogen wird. Damit dies nicht passiert, werde ich solche Verstöße
nicht begehen.
Ort, Datum Unterschrift XY
Im Internet finden sich weitere gleichartige Belehrungen, die auch verwendet werden können. Wichtig ist, dass sie für ein halbwegs vernünftiges Kind nachvollziehbar und verständlich formuliert sein müssen. Verquastes juristisches Geschwurbel dürfte deshalb nicht als Belehrung ausreichen.
wie will müller beweisen das er das nicht war
Deine IP ist der Schlüssel für eine solche Klage oder Abmahnung. Wenn dein Provider eine gerichtliche Aufforderung hat die IP/User zum Zeitpunkt des Vorfalls herauszugeben, ist bewiesen das über diese IP eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Die 2te Frage ist dann, wer hat über deine IP dieses getan - Du, Kind, Frau, oder ggfs. von außen das WLAN gehackt...
Wenn die oben genannten Fakten vorliegen (IP/USER/Zeitpunkt/UrH.Verletztung), dann geh zum Fachanwalt. Blöd, weil das nicht immer klar ist ob du mit einem nullinger (0) rauskommst oder gegen Zahlung eines Betrages X + Unterlassungserklärung. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass die Standard PW der Router bei der Inbetriebnahme zu ändern sind.
Bei der Tkom z.B waren Anfang Jan 2012 die Security einiger WLAN Routers anfällig - sowas reicht ggfs. aus, das Verfahren abzuweisen.
Wie kann man sich generell schützen ? Man kann die Angreifbarkeit minimieren => WLAN ausschalten wenn man es nicht braucht und weg ist... gibt leider genug leute mit viel Langeweile, die Tools ausprobieren...
Ich glaub ja immernoch, dass da eine fiese Masche hinter allem steckt. So einfach wie es teilweise diese "Online-Anwälte" sich es machen.
Folgendes Szenario geht mir dabei durch den Kopf:
- Anwalt A und Anwalt B schliessen beide ihr Jurastudium ab.
Anwalt A zu B:
- Hey ich arbeite dann bei so ner Abmahnkanzlei. Voll ganz easy going immer irgendwelche IP´s abklappern, Massenweiße Briefe in Kopie verschicken. 50% zahlen auch gleich brav, da kann ich mir bald n Porsche rauslassen und viel Stress hab ich auch nicht, dafür ist ja meine Büroschubbse ;-)
- Die anderen 50% die nicht zahlen die bekommst halt du Anwalt B. Denen versuchst du dann ein wenig zu helfen bei so Onlinesachen ;-) So haben wir beide was davon. Abgemacht?
Wo machen wir heute eigentlich Mittagspause? Beim Griechen nebenan?
Anwalt B zu A: Jo läuft! :bgdev:
Möchts nicht den meisten Anwälten so unterstellen, aber irgendwie kann ichs mir net verkneifen.
GT3 Racer
27.11.2012, 11:59
Nein, der Anfang ist:
Geiz ist Geil:
Wo bekomme ich was für umme?
Nein, der Anfang ist:
Geiz ist Geil:
Wo bekomme ich was für umme?
Stimmt auch wieder...
Das ist wohl ein bisschen zu einfach.
Dass gegen illegales filesharing vorgegangen wird halte ich grundsätzlich für richtig. Ich würde auch nicht wollen, dass meine Werke - wenn ich denn welche hätte - kostenlos bezogen werden und mir so Einnahmen entgehen.
Ob hier ein illegales filesharing vorliegt kann ich nicht beurteilen. Da hilft letztlich wohl nur der Gang zum RA. Meistens sind die Chancen aber schlecht.
.. mit dem WLAN hat man schnell die Seuche am Bein - einfach so, weil man keinen 100% Schutz hat. Ich klammere mal unartige Kinder und ihr Fehlverhalten im Haushalt aus...
Man surft also nur bisl rum, hier und da - ganz legal und wird dann eines Tages mit so etwas konfrontiert, fällt aus allen Wolken und fühlt sich nur noch mies und hilflos.... nur weil irgendwelche Spitzbuben eine Lücke im System gegen einen ausgenutzt haben...
Die Anwälte springen dann gerne ein, die Rechte in $$$ umzumünzen...dagegen ist fast nichts einzwenden.
Wenns ne billige Masche wird, um Geld einzutreiben hört der Spass natürlich auf... ich glaube da können Forenbetreiber schöne Storys erzählen... da gibts auch ohne Ende Beispiele für Abmahnungen
Auf jeden Fall kommt 2 x der Mann mit den Pfandsiegeln. 1 x für die Gerichtskosten und das 2 x für die Anwaltskosten.
Was machst du denn wenn ein ungerechtfertigter Mahnbescheid bei dir ankommt? Nichts tun oder Widerspruch einlegen? ;)
Hätte ich noch nie. ;) Im Übrigen kenne ich ein paar gute Anwälte.
Mir geht's ums Grundsätzliche.
Müssen die die Anschuldigung nicht irgendwie beweisen? So kann einem ja jeder Depp mit einer konstruierten Anschuldigung ans Bein pinkeln.
Die Frau eines Freundes wurde kürzlich auch abgemahnt. Ein Computerprofy hat in dem Fall festgestellt, dass die Datenmenge des angeblich getauschten Films an betreffendem WLAN-Anschluss in der angegebenen Zeit unmöglich hätte geladen werden können.
Trotzdem haben sie sicherheitshalber eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Gezahlt haben sie bis heute nicht, wollten es auf eine Klage ankommen lassen. Vom Abmahner haben sie seither allerdings nichts mehr gehört...
eimsbush
27.11.2012, 13:50
Man sollte in dem o.g. Fall genau so vorgehen, wie in meinem ersten Link beschrieben.
Und dabei ist es völlig unerheblich, ob man schuldig ist oder nicht. Man hat nach Abgabe der mod.UE viele Monate Zeit um a) seine Verteidigung vorzubereiten und jeden Monat 50 Euro bei Seite zu legen oder b) zu beten, dass WF einen vergessen (was auch vorkommt).
Hätte ich noch nie. ;) Im Übrigen kenne ich ein paar gute Anwälte.
Mir geht's ums Grundsätzliche.
Müssen die die Anschuldigung nicht irgendwie beweisen? So kann einem ja jeder Depp mit einer konstruierten Anschuldigung ans Bein pinkeln.
Die Frau eines Freundes wurde kürzlich auch abgemahnt. Ein Computerprofy hat in dem Fall festgestellt, dass die Datenmenge des angeblich getauschten Films an betreffendem WLAN-Anschluss in der angegebenen Zeit unmöglich hätte geladen werden können.
Trotzdem haben sie sicherheitshalber eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Gezahlt haben sie bis heute nicht, wollten es auf eine Klage ankommen lassen. Vom Abmahner haben sie seither allerdings nichts mehr gehört...
Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
Die Richtigkeit der ermittelten Daten kann dann angegriffen werden, was idR schwer ist.
Ich lasse von solchen Dingen die Finger. Das sollten Kollegen machen, die Erfahrung damit haben und das regelmäßig machen.
Die (ggf. modifizierte) Unterlassungserklärung sollte im Zweifel abgegeben werden um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu verhindern, welches man meist verliert.
Danke, damit kann ich (im Gegensatz zu dem teilweise im Netz zu findenden Geschwurbel) etwas anfangen. :gut:
Doch, die Ansprüche und damit das illegale filesharing muss vom Anspruchsteller bewiesen werden.
Meist erfolgt dies durch Programme, die IP-Adressen ermittlen. Die zugehörigen Adressdaten etc. werden dann aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von den Telekommunikationsanbietern bekannt gegeben.
Richtig.
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 16:22
Interessant ist dabei, dass die Dienstleister, die die Log-Daten liefern dabei selbst die Dateien im Internet verteilen und ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begehen. Nicht ohne Grund sitzen diese Firmen in der Schweiz.
Warum sollten Dienstleister, die im Auftrag der Musikindustrie tätig sind, keine entsprechende Lizenz haben?
ehemaliges mitglied
27.11.2012, 18:03
Also quasi ein Angelschein?
lactor69
27.11.2012, 18:27
Ich finde es viel interessanter, dass im Rahmen der privatrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen die Auswertung/Zuordnung von IP-Adressen vollumfänglich gesetzlich legitimiert ist, im Falle der Verfolgung von Straftaten aber hohe Hürden hierfür gesetzt worden sind und z.B. seit Jahren über die sog "Vorratsdatenspeicherung" (was ja zum Teil nichts anderes meint) diskutiert wird.
Aber das ist nun sicher politisch...
Bitte klärt einen blutigen Laien etwas auf.
Da ich auch ein minderjähriges Kind habe machen mir solche Sachen Angst. Ich wüsste mich nämlich nicht wie ich in meiner Abweseheit solche Seiten Grundsätzlich eleminieren kann.
Wird das Urheberrecht nur durch Downloads sprich Filesharing verletzt oder reicht schon das anklicken einer solchen Seite bzw. das schauen per "Livestream" ?
Wenn beide Fälle das Urheberrecht verletzen werden auch beide rechtlich belangt oder bezieht es sich doch überwiegend auf Downloads ?
Danke wie immer im voraus :gut:
lactor69
27.11.2012, 19:48
I.d.R. wird nur das "Anbieten" von Content verfolgt. Da man durch den Download der notwendigen Filesharingsoftware aber quasi automatisch den eigenen PC mitsamt seinen Daten für andere Nutzer des Filesharingnetzwerks öffnet bzw. seine Dateien für andere Nutzer zur Verfügung stellt, wird man auf diesem Wege zwangsläufig immer auch zum "Anbieter".
Ich habe noch keine Abmahnung gesehen, in welcher explizit nur der "Download" bzw. das Anschauen abgemahnt worden ist.
Danke Torsten , hilft mir schon etwas weiter :gut:
Das beides illegal ist steht für mich ausser Frage . Wenn ich also irgendwie, wenigsten einen Download verhindern kann fühle ich mich schon etwas sicherer. Wobei diese Sicherheit auch trügerisch ist .
eimsbush
27.11.2012, 21:16
Doch Fälle für reinen Download gibt es auch genug. Gerade mit WF als Kanzlei.
@TE: egal was hier steht, NUR so verhalten wie s.o. - oder gleich zum Anwalt (was aber nicht zwingend sein muss beim aktuellen Stand bei Dir)
Ich habe noch keine Abmahnung gesehen, in welcher explizit nur der "Download" bzw. das Anschauen abgemahnt worden ist.
...was im Wesentlichen daran liegt, dass der in Streit stehende Schaden nicht höher als
1 Tonträgereinheit oder 1 Download liegt...
Man kann sich in etwa vorstellen, wie hoch der Aufwand wäre, diesen Schaden "einzutreiben"..?!
Strafrechtlich liegt aber unstrittig eine Urheberrechtsverletzung vor. Die Staatsanwaltschaften stellen
zur Zeit solche Strafverfahren ein.
Bitte klärt einen blutigen Laien etwas auf.
Da ich auch ein minderjähriges Kind habe machen mir solche Sachen Angst. Ich wüsste mich nämlich nicht wie ich in meiner Abweseheit solche Seiten Grundsätzlich eleminieren kann.
Wird das Urheberrecht nur durch Downloads sprich Filesharing verletzt oder reicht schon das anklicken einer solchen Seite bzw. das schauen per "Livestream" ?
Wenn beide Fälle das Urheberrecht verletzen werden auch beide rechtlich belangt oder bezieht es sich doch überwiegend auf Downloads ?
Danke wie immer im voraus :gut:
Also entweder Ports im Router sperren oder auf dem Rechner in der Firewall blockieren als Admin und Junior ein eingeschränktes Konto anlegen.
ludicree
30.11.2012, 13:02
Doch Fälle für reinen Download gibt es auch genug. Gerade mit WF als Kanzlei.
Und auf was für Daten sollen die bitte basieren?
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