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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kurze Ebay Frage



Fluzzwupp
01.12.2012, 10:59
Moin

hab am 27.10.2012 einen Pulli bei Ebay verkauft.

Gestern, also am 30.11.2012 kommt eine Email vom Käufer, er möchte eine Rückabwicklung.

Ich möchte dem nicht zustimmen.

Frage: Hat er dazu ein Recht?

Kein versteckter Mangel o.ä., Beschreibung / Bebilderung war korrekt.

Danke :gut:

crazy_joeblunt
01.12.2012, 11:01
Das Recht dazu hat er nicht, wenn Privatverkauf!
Selbst bei Gewerbe sind es nur 14 Tage.
Das einzige was passieren kann ist, das Du eine negative Bewertung bekommst.

Fluzzwupp
01.12.2012, 11:12
Wenn dem so ist, werde ich mich dagegen via Ebay wehren. Aber danke für die Info!

crazy_joeblunt
01.12.2012, 11:39
Ebay mischt sich meistens in solche Diskussionen nicht ein, das wird eher schwierig.
Weise ihn darauf hin, das er auch für Rückporto aufkommt und lass Dir das Ding zurückschicken, sperr ihn auf der Accountliste und stell ihn neu ein.
Ist zwar der ärgerlichere Weg, aber der stressfreiere......

ehemaliges mitglied
01.12.2012, 11:41
könntest auch laufen lassen, er wird nicht bezahlen und einen fall wegen säumiger zahlung eröffnen. so kriegst deine gebühren wieder...

müßtest dann natürlich neu einstellen.

edit, seh gerade hast bestimmt schon hin und her geschrieben...

NicoH
01.12.2012, 11:45
So 100% klar ist noch nicht, ob der Käufer das gar nicht erst bezahlen will, oder ob das schon bezahlt und verschickt ist und der Käufer das nun zurückgeben (und sein Geld wiederhaben) will.

ehemaliges mitglied
01.12.2012, 11:47
Will er wirklich nach mehr als 4 Wochen eine Rückabwicklung ? Oder ist das ein Tippfehler ? Hat er denn schon gezahlt ? Fragen über Fragen....... :D

ehemaliges mitglied
01.12.2012, 11:47
@ nico, stimmt auch wieder ;) :dr:

retsyo
01.12.2012, 12:04
Rückabwicklung klingt, als wäre der Deal inkl. Bezahlung bereits abgeschlossen.

Fluzzwupp
01.12.2012, 12:07
Er hat schon bezahlt, schon vor 1 Monat, kein Tippfehler ;)

Ich wäre doch schön doof, wenn ich mich darauf einlasse. :flauschi:

retsyo
01.12.2012, 12:10
Wenn Du den "privat, keine Garantie, keine Rückname, bla bla" Satz reingeschrieben hast, dann ist die Geschichte gelutscht.

ehemaliges mitglied
01.12.2012, 12:14
Er hat schon bezahlt, schon vor 1 Monat, kein Tippfehler ;)



und er hat den pulli auch schon seit nem monat ?

wenn ja, LOL

Mawal
01.12.2012, 12:18
ein Monat ist zu lang und man sieht mal wieder ebay ist für Privatverkäufer ein Zoo

Fluzzwupp
01.12.2012, 12:41
und er hat den pulli auch schon seit nem monat ?

wenn ja, LOL

Ja, ist echt so.

ehemaliges mitglied
01.12.2012, 12:56
wenn du das privatperson bla bla und rückgabe in der auktion ausgeschlossen hast, würde ich mir da garkeine sorgen machen.

ich hatte was ähnliches auch mal war glaub ich sogar was über nem monat :D

Hudlhe
01.12.2012, 12:57
Der wird dir doch irgend einen Grund für die Rückabwicklung genannt haben, Pulli kaputt gegangen etc.???

Keiner kommt doch auf die Idee grundlos einen Pulli bei einem Privatverkauf nach 1 Monat zurückgeben zu wollen :grb:

Fluzzwupp
01.12.2012, 13:02
Er sagt, der Pulli (D&G) weicht in div. Merkmalen von seinen bisherigen D&G Produkten ab, glaubt mir aber gleichzeitig das er authentisch ist, was er übrigens auch ist ;)

Ich hab leider keine Rechnung mehr, hab ihm aber auch den Laden genannt, wo ich ihn erworben hatte mit dem Hinweis, er möge sich das doch dort bestätigen lassen.

Meine Vermutung: Er passt nicht, er mag ihn nicht oder er wollte ihn nur einmal tragen oder was weiß ich.

Der größte Witz: Wir reden hier über 45 EUR "Streitwert".

Danke an Euch alle für die Hinweise und das mitschmunzeln :)

usummer
01.12.2012, 13:06
Da bekommt man ja mal wieder richtig Lust auf ebay etwas zu verkaufen!

Hudlhe
01.12.2012, 13:13
Dann gibts ja nur 2 Möglichkeiten:

1. Kontakt abbrechen, negative Bewertung kassieren...

2. Wenn dir viel an deinem einwandfreien Ebayprofil liegt, Pulli zurück nehmen und hier im NW anbieten...


Musst du selber entscheiden wieviel dir ne negative bzw. positive wert ist ;)

Fluzzwupp
01.12.2012, 13:19
Ich nehm das nicht zurück. Schon aus Prinzip nicht. Es sei denn, es wäre berechtigt, und das ist es nicht.

Ich bin da eigen :D

Hudlhe
01.12.2012, 13:21
:gut:

Ichfreumich
01.12.2012, 13:39
Wahrscheinlich unterscheidet sich dieser Pulli von seinen bisherigen, weil es der erste authentische ist.

retsyo
01.12.2012, 15:12
Recht gut möglich. :D

ehemaliges mitglied
01.12.2012, 15:25
Auch gegen eine ungerechtfertigte bzw. falsche Bewertung kannst du dich wehren. Go for it!

Waschi.1
01.12.2012, 17:03
Hat er Dich schon bewertet ? :D

Fluzzwupp
01.12.2012, 20:44
Nein. Bisher auch noch keine Reaktion auf meine Verneinung der Rückabwicklung...;)

flyfisher
01.12.2012, 21:05
Ich nehm das nicht zurück. Schon aus Prinzip nicht. Es sei denn, es wäre berechtigt, und das ist es nicht.

Ich bin da eigen :D

Find' ich gut. Würde ich genauso machen. Ich habe bei ähnlichen Aktionen auch schon mal die eine oder andere schlechte Bewertung eingefahren. Ist mir latte. Nach einem Jahr bist Du eh' wieder bei 100% positiv:D

Zetta
01.12.2012, 21:52
Ärgerlich,.. nächstes Mal im Network für 20 oder 30 anbieten und alle sind glücklich ;)

Barnabas
01.12.2012, 22:07
Übel... Deswegen verkaufe ich Sachen nur hier, oder gebe sie an die kleiderspende... Dieses Pack bei eBay braucht echt kein Mensch...

ehemaliges mitglied
02.12.2012, 11:21
Er hat schon bezahlt, schon vor 1 Monat, kein Tippfehler ;)

Ich wäre doch schön doof, wenn ich mich darauf einlasse. :flauschi:

Dann wäre das einzige, was ich dem Deppen noch antworten würde, : "Geh schaizzen !" .........:gut:

Diamand&Pearls
02.12.2012, 12:41
Ich nehm das nicht zurück. Schon aus Prinzip nicht. Es sei denn, es wäre berechtigt, und das ist es nicht.

Ich bin da eigen :D
Ojeeee, ich denk da nur an mich=( der kann jetzt den selben Pulover besitzen, und dir ein Fake unterjubeln, du musst es dann beweisen,,,, ich verkaufe hochwertige Sachen nur noch mit Rechnung, da sind soviele ******** unterwegs, das man schon Angst hat irgendwas zu verkaufen, selbst bei einen kleinen Gameboyspiel;)

tobstar
03.12.2012, 14:47
Oder einfach alles ins Network, bringt vielleicht etwas weniger, dafür kein Theater.

Fluzzwupp
04.12.2012, 16:49
Der Typ hat jetzt einen Fall bei Ebay eröffnet, er hat seine Geschichte erzählt, ich meine Sicht der Dinge, lt. Ebay wird mir keine Schuld zugesprochen und der Fall geschlossen.

Bin mal gespannt, ob er wegen der 40 EUR noch Anzeige bei der Polizei erstattet :rolleyes:

Klamotten verkaufe ich jedenfalls nur noch dort, wenn ich den Bon noch habe.

retsyo
04.12.2012, 16:56
Wegen was soll der denn jetzt Anzeige erstatten?!

Fluzzwupp
04.12.2012, 17:07
:ka:

retsyo
04.12.2012, 17:12
Ja eben. Ne Anzeige bei den Grünen muss schon irgendwie eine Grundlage haben, sonst bitten die den gleich wieder vor Tür.

Fluzzwupp
04.12.2012, 17:19
Ja mal sehen, ob noch was kommt, ich hoffe ja nicht. Geht mir auf den S**k.

retsyo
04.12.2012, 17:22
Da kann gar nix mehr kommen.

Das war ein als Privatverkauf gekennzeichnetes Geschäft und als Privatverkäufer musst Du schlicht und ergreifend keine Rücknahme anbieten - sofern mit der verkauften Ware alles in Ordnung war, wovon ich ausgehe.

Mach Dir keine Sorgen und lass Dich davon nicht so viel beschäftigen. Alles ist gut.

Fluzzwupp
05.12.2012, 14:07
So, jetzt hab ich die negative Bewertung erhalten, war ja zu erwarten. Was für ein Troll.

Naja, so what. 137 positve vs eine negative.

Danke für Euren Beistand :gut:

emjey
05.12.2012, 14:19
Dazu nur mal aus Interesse noch ne Frage, wenn ebay den Fall zu deinen Gunsten entschied, sollten die dann nicht auch eine sich darauf beziehende negative Bewertung löschen?
Macht natürlich nochmals bissl Arbeit mit dem dazugehörigen Schriftverkehr...kann auch verstehen, wenn man da keinen Bock mehr drauf hat.

ehemaliges mitglied
05.12.2012, 14:22
So, jetzt hab ich die negative Bewertung erhalten, war ja zu erwarten. Was für ein Troll.

Naja, so what. 137 positve vs eine negative.

Danke für Euren Beistand :gut:

Ein passender Kommentar zu dieser Bewertung kann durchaus Abschreckungspotential für weitere Trolle haben. ;)

Hudlhe
05.12.2012, 14:36
Was hat er denn reingeschrieben in die Bewertung?

Fluzzwupp
05.12.2012, 14:40
Er:

"Originalität nicht nachweisbar, fehlendes Hologramm etc., keine Kooperation"

Ich:

"Zahlt & verlangt geschlagene 30 Tage später volle Rückerstattung ohne Beweis ;)"

Mein Kommentar ist aber nur ein Kommentar auf seine Bewertung, ich hatte ihn ja schon positiv bewertet...:rolleyes:

Fluzzwupp
05.12.2012, 14:42
Dazu nur mal aus Interesse noch ne Frage, wenn ebay den Fall zu deinen Gunsten entschied, sollten die dann nicht auch eine sich darauf beziehende negative Bewertung löschen?
Macht natürlich nochmals bissl Arbeit mit dem dazugehörigen Schriftverkehr...kann auch verstehen, wenn man da keinen Bock mehr drauf hat.

Ich hab a) kein Bock mehr und b) is das ein Dschungel da im Ebay Klärungscenter den ich bis heute nich kapiere :wall:

Hudlhe
05.12.2012, 14:48
Mei, da könnte man sich noch ewig rumstreiten. Schließlich kann er ja auch nicht beweisen das es eine Fälschung ist. Kostet hald alles Zeit und Nerven. Und obs das wert ist...