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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerberater anwesend? Frage zum Thema Beschäftigungsverhältnis im EU-Ausland.



trk1969
07.12.2012, 00:17
Hallo Forum!

Ist zufällig ein Steuerberater anwesend, der Fragen zu folgendem Sachverhalt beantworten kann?

Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in DE, Nebenwohnsitz in Österreich.
Angestellt mit Dienstsitz in Österreich bei einer österreichischen Firma.
Regelmässige Arbeitseinsätze in Deutschland (am Hauptwohnsitz) 3-4 Tage jede Woche; 1-2 Tage am Firmensitz in Österreich.
Laut der Firma findet aufgrund des Nebenwohnsitzes und Dienstsitzes in Österreich eine Entsendung des Arbeitnehmers nach DE statt (wobei der Arbeitnehmer seine Wohnung in DE nutzt).

Fragen:
- Wo ist der Arbeitnehmer steuerpflichtig?
- Können die Arbeitstage am Wohnsitz in DE wirklich als Entsendung aus AT gesehen und mit Spesen (Tag- und Nachtgeld) entschädigt werden?
- Gibt es eine Konstellation, bei der Lohnsteuer in AT, Sozial- und Krankenversicherung in DE abgeführt werden?

Bin für Auskünfte dankbar, gern auch im direkten Austausch per PN. Gerne auch Hinweise, wo weiterführende Information zu erhalten sind. Danke!

John Wayne
07.12.2012, 06:48
Ich habe immer wieder eine ähnliche Situation. Fazit vorab: Suche Dir einen Steuerberater oder WP der sich wirklich damit auskennt. Nicht nur mit den steuerlichen Aspekten sondern auch mit der Sozialversicherung. Der Steuerberater um die Ecke ist dafür nicht die beste Wahl. Das erspart dir ggf. viel Ärger. Normalerweise trägt der Arbeitgeber diese Kosten.

Lass dir vertraglich zusichern, dass eine ggf. höhere Steuerlast durch die Entsendung vom Arbeitgeber wieder vergütet wird.

Zu deinen Fragen:
- Steuerpflicht: Du bist da steuerpflichtig wo dein "gewöhnlicher Aufenthalt" ist. Oft wird die 183 Tage Regel angewandt. Heisst du bist da steuerpflichtig wo du dich mindestens 183 Tage aufgehalten hast. Dazu führst du ein "Steuertagebuch", das auflistet wann du dich in welchem Land aufgehalten hast.
- Wenn du dich von deinem Dienstsitz entfernst gibts Spesen.

Versuch gar nicht erst aus google schlau zu werden. Steuerrecht ist schon in einem Land komplex genug und kommt auch immer auf die persönliche Situation an. Such dir professionelle Hilfe.

Agent0815
07.12.2012, 11:37
Steuerpflicht:
Für die in AT ausgeübte Tätigkeit LSt-Abzug durch AG in AT. Für die in D ausgeübte Tätigkeit ESt in D, Zahlung durch AN.
Sozialversicherung:
Versicherungspflicht in D !

:D

Fluzzwupp
07.12.2012, 11:51
ich war 1 Jahr auf Secondment in Norwegen und kann Dir ebenfalls nur anraten einen auf das Entsendungsland spezialisierten Berater zu engagieren.

Agent0815
07.12.2012, 12:00
Hab noch eins vergessen: Ich glaube im DBA D/AT gibt´s ne Grenzgängerregelgung. Wie weit wohnst Du von der Grenze weg und wie weit ist die Betriebsstätte Deines AG in AT von der Grenze entfernt ?

trk1969
07.12.2012, 14:48
Vielen Dank für die Antworten!

"Grenzgänger" trifft nicht zu; es geht um Düsseldorf-Wien.

Fluzzwupp
07.12.2012, 14:55
:D

Bei mir war es Düsseldorf - Oslo ;)

Agent0815
08.12.2012, 09:54
Ist Düsseldorf so schrecklich, dass ihr da alle abhaut :grb: ?

@ René: Ok, da kein Grenzgänger, bleibt meine ursprüngliche Aussage stehen.