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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Belüftungsanlage im Bad / Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?



rakija
09.12.2012, 07:42
Guten Morgen,

bei mir im Badezimmer ist der Lüfter defekt, als ich den Deckel abmontierte stellte ich fest dass es sich nicht um einen 08/15 Lüfter handelt sondern ein Gerät was fest mit dem Gebäude verschraubt ist. Es sieht eher nach einem Industriegerät aus als nach normalen Lüfter die man so kennt.

Der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma hat auch keine Ahnung ob Sonder oder Gemeinschaftseigentum =(


Über eine Info wäre ich sehr Dankbar.


Mfg.
Jo

Hans E.
09.12.2012, 10:17
Wird wahrscheinlich Gemeinschaftseigentum sein. Um sicher zu gehen, Teilungserklärung lesen...

rakija
09.12.2012, 18:54
Hallo,

danke für deinen Beitrag,

leider steht diesbezüglich nicht viel in der Teilungserklärung :(


Mfg.
Jo

paddy
09.12.2012, 19:09
Für alles was nicht in der Teilungserklärung geregelt ist, gilt das WEG, hier im Besonderen §5 (http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__5.html).

rakija
10.12.2012, 06:56
Hallo Paddy,

also wenn ich es nicht falsch verstehe, sollte es Gemeinschaftseigentum sein oder?

Mfg.
Jo

Relax1
10.12.2012, 12:01
Schaut trotzdem nochmal in der TK direkt bei der Kostenverteilung nach. Oft steht geschrieben, dass die Einrichtungen, die nur vom Wohnungseigentümer bedient werden können, auch von diesem unterhalten werden müssen, z. B. Rollläden. Da wäre dann m. E. der Badlüfter dabei.

rakija
10.12.2012, 15:47
Hallo,

also, gerade hat mich der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma angerufen, der meinte dass es Sondereigentum ist. hat nichts mit dem Gebäude zu tun.

Es geht mir nicht darum dass ich den Lüfter und Einbau nicht zahlen möchte, sondern darum dass unser Verwalter "sehr" unzuverlässig ist=(. Kann ich vom Verwalter verlangen dass er mir was Schriftliches zukommen lässt wo drin steht dass es Sondereigentum ist?

Vielen dank für eure Antworten,

rakija
25.12.2012, 21:40
Hallo,

habe bereits einen Kollegen beauftragt mir den Lüfter zu besorgen und einzubauen. Muss diesen selber zahlen.


Wünsche euch ein ruhiges und gesundes Fest.

ehemaliges mitglied 24812
25.12.2012, 22:11
Hallo,

also, gerade hat mich der Mitarbeiter der Verwaltungsfirma angerufen, der meinte dass es Sondereigentum ist. hat nichts mit dem Gebäude zu tun.

Es geht mir nicht darum dass ich den Lüfter und Einbau nicht zahlen möchte, sondern darum dass unser Verwalter "sehr" unzuverlässig ist=(. Kann ich vom Verwalter verlangen dass er mir was Schriftliches zukommen lässt wo drin steht dass es Sondereigentum ist?

Vielen dank für eure Antworten,
Lass es als Tagesordnungspunkt auf die Agenda der nächsten Eigentümerversammlung setzen mit der Bitte um Klärung der aktuellen Situation. Dann könnt ihr ggf. darüber entscheiden, wie in Deinem Fall und künftig verfahren wird.

paddy
26.12.2012, 09:45
Hallo Paddy, also wenn ich es nicht falsch verstehe, sollte es Gemeinschaftseigentum sein oder?...
Sorry, hatte deine Frage übersehen.

Das passt imho so wie ihr es jetzt macht, ich sehe den Lüfter als Sondereigentum.