PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Firma mit Sitz in GER, Arbeitsplatz in AUT [Versteuerung, Arbeitsrecht]



ox-vorm-berg
16.12.2012, 14:26
Liebes allwissendes Forum,

ich denke derzeit über einen Arbeitsplatzwechsel nach. Konkret geht es um ein Angebot einer Firma, deren Stammsitz in Bayern ist, aber in Österreich eine Zweigstelle hat. Arbeiten werde ich weiterhin in Österreich, aber der Arbeitsvertrag beruht auf deutschem Recht. Angemeldet bin ich ebenfalls in GER. Und da beginnt meine Unwissenheit.

Daher meine erste Frage, ob deutsches Recht anzuwenden ist, wenn ich zu 90% in AUT arbeite?

Die zweite Frage ergibt sich hinsichtlich Versteuerung und Abführung/Koordination der Versicherungsbeiträge (Sozial-, Pensionsversicherung). Über die Firma wird in GER versteuert. Mir gehts prinzipiell darum keine Beiträge zu verlieren bzw. zu vermeiden, dass das AUT-Finanzamt bei mir anklopft und Geld will. Die nächste Frage bezieht sich auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung: wenn ich in GER angestellt bin, muss ich etwas beachten, wenn ich in Österreich lebe und hier das Gesundheitssystem nutzen möchte?

Stimmt es, dass bei den deutschen Brutto-Netto-Rechnern der Grundfreibetrag bereits enthalten ist? Ich komme bei der gleichen Summe auf 2000€ mehr Netto pro Jahr in AUT, was das Ganze erzeit extrem unattraktiv erscheinen lässt [Klasse I, keine Kinder, rest auf Default (also alles gesetzlich)].

Rechner_GER (http://www.gehalt.de/einkommen/nettorechner-ergebnis)
Rechner_AUT (http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/_start.htm)

Eine Überstundenpauschale ist dabei. Ist die in GER steuerfrei/steuerlich begünstigt? Wie viele Überstunden kann man pro Monat tatsächlich mit einer Pauschale abgelten, wenn man kein leitender Angestellter ist?

Ist eine Konkurrenzklausel für den kompletten deutschsprachigen Raum bis zu 3 Jahre nach Ausscheiden aus der Firma rechtlich zulässig? Von irgendwas muss ich ja leben, wenns mit der Firma nicht klappt.

Danke an alle, die sich die Zeit nehmen zu antworten. Mit den österreichischen Regelungen kenne ich mich aus, aber deutsches Arbeits- und Steuerrecht ist Neuland für mich. Würde mich auch über Seiten, die diese Themen gut erklären, freuen.

Danke nochmals.

LG :)

ox-vorm-berg
16.12.2012, 21:39
Habe die letzten Stunden recherchiert. Teils aber keine aktuellen Quellen. Daher würde ich mich über Feedback zu meinen Ergebnisse freuen.


Daher meine erste Frage, ob deutsches Recht anzuwenden ist, wenn ich zu 90% in AUT arbeite?

Muss prinzipiell vereinbart werden. Aber großes Fragezeichen betreffend dieses Punktes.


Die zweite Frage ergibt sich hinsichtlich Versteuerung und Abführung/Koordination der Versicherungsbeiträge (Sozial-, Pensionsversicherung). Über die Firma wird in GER versteuert. Mir gehts prinzipiell darum keine Beiträge zu verlieren bzw. zu vermeiden, dass das AUT-Finanzamt bei mir anklopft und Geld will. Die nächste Frage bezieht sich auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung: wenn ich in GER angestellt bin, muss ich etwas beachten, wenn ich in Österreich lebe und hier das Gesundheitssystem nutzen möchte?

Ad Lohnsteuer/Sozialversicherung (http://www.steuerberater.at/forum/187198/als_%C3%96sterreicher_in_deutschland_arbeiten)


Stimmt es, dass bei den deutschen Brutto-Netto-Rechnern der Grundfreibetrag bereits enthalten ist? Ich komme bei der gleichen Summe auf 2000€ mehr Netto pro Jahr in AUT, was das Ganze erzeit extrem unattraktiv erscheinen lässt [Klasse I, keine Kinder, rest auf Default (also alles gesetzlich)].

Rechner_GER (http://www.gehalt.de/einkommen/nettorechner-ergebnis)
Rechner_AUT (http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/_start.htm)


Alle Grundfreibeträge sind in den Rechnern enthalten.


Eine Überstundenpauschale ist dabei. Ist die in GER steuerfrei/steuerlich begünstigt? Wie viele Überstunden kann man pro Monat tatsächlich mit einer Pauschale abgelten, wenn man kein leitender Angestellter ist?

Hier (http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/ueberstunden-pauschale-regelung-zur-bezahlung-ist-unzulaessig.html) ist die Rede von 10% der Normalarbeitszeit von 40h. Ist das das Maximum? Steuerlich begünstigt?


Ist eine Konkurrenzklausel für den kompletten deutschsprachigen Raum bis zu 3 Jahre nach Ausscheiden aus der Firma rechtlich zulässig? Von irgendwas muss ich ja leben, wenns mit der Firma nicht klappt.

Beispielsweise ist die Zulässigkeit eines örtlichen Verbotsumfangs über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eher die Ausnahme.
Die Dauer des Wettbewerbsverbots darf maximal zwei Jahre betragen.
Konkurrenzverbot (http://www.personalzentrum.de/arbeitsrecht/anmerkungen_zu_den_klauseln_im_nachvertraglichen_w ettbewerbsverbot.html)

Ist die Klausel damit komplett nichtig?

Danke an alle, die sich doch noch die Zeit nehmen auf dieses sensible Thema zu antworten.

THX_Ultra
17.12.2012, 07:44
Ich war bei einer Firma mit Sitz in England angestellt, habe aber österreichische steuern und entsprechendes Gehalt bekommen. Das ganze wurde dann über ein Personalbüro zb. TMF abgewickelt. Für Pensionsversicherung, Krankenversicherung usw in Österreich wahrscheinlich die angenehmere Variante.

Die Konkurrenzklausel erscheint mir doch sehr sehr hoch gegriffen.

Agent0815
17.12.2012, 09:30
In Kürze:

Welches Zivilrecht auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist, unterliegt der Vertragsfreiheit

Sozialversicherung: In AU

Steuern: 90% in AU - 10% in D

Es gibt keine steuerfreien Pauschalen für Überstunden in D

Wenn keine Karenzentschädigng für das Wettbewerbsverbot vorgesehen ist, ist dieses eh unwirksam. Zudem ist es m.E. sachlich und evtl. auch zeitlich schon überzogen. Wobei allein zeitliche Überschreitungen immer geltungserhalten reduziert werden.

Hypophyse
17.12.2012, 11:20
Meines Wissens ist in diesem Fall österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden, die in DE abgeführten Steuern werden in AT angerechnet (Doppelbesteuerungsabkommen "DBA") und eine überzogene Konkurrenzklausel wird (so ein Schaden betragsmäßig überhaupt nachgewiesen werden kann) vom Gericht zurechtgestutzt.

Hol dir bitte unbedingt professionellen Rat.

ox-vorm-berg
18.12.2012, 17:36
Danke an alle, die geantwortet haben. :)

Falls jemand in eine ähnliche Lage kommt: die Arbeiterkammer WIEN meint: Versteuerung aliquot zu jeweiligen Arbeitstagen in AUT bzw. GER, Sozialversicherung in AUT, anwendbares Recht ist zu vereinbaren, Konkurrenzverbot ist überschießend (sowohl die Dauer als auch die umfassenden Länder).

Nochmals danke allen Antwortern. :)

Agent0815
19.12.2012, 12:05
In Kürze:

Welches Zivilrecht auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist, unterliegt der Vertragsfreiheit

Sozialversicherung: In AU

Steuern: 90% in AU - 10% in D

Es gibt keine steuerfreien Pauschalen für Überstunden in D

Wenn keine Karenzentschädigng für das Wettbewerbsverbot vorgesehen ist, ist dieses eh unwirksam. Zudem ist es m.E. sachlich und evtl. auch zeitlich schon überzogen. Wobei allein zeitliche Überschreitungen immer geltungserhalten reduziert werden.

Hattest mir ned getraut ;)