Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benötige Expertenrat im Mietrecht
Alfafahrer
19.12.2012, 19:47
Ich habe derzeit folgendes Problem:
Ich habe für meinen Sohn über einen befristeten Zeitraum von 3 Monaten ein Zimmer in einer "WG" gemietet, der Mietvertrag endet zum 31.12.2012.
Mitbewohner und Vermieter der WG ist der Sohn der Eigentümer.
Nun zu den Problempunkten:
Der Auszug steht an und der liebe Vermieter schiebt Stress.
Wir werden die Begehung des Zimmers bereits am kommenden Freitag durchführen, der frühzeitige Auszug wird seitens des Vermieters "ausnahmsweise geduldet", die Miete ist für den kompletten Monat gezahlt, übrigens in bar wie die anderen Mieten samt Nebenkosten auch.
Die Kaution habe ich dem Vermieter bei Einzug bar gegen Quittung übergeben (500.- Euro), wie mir mein Sohn gerade mitgeteilt hat hat der Vermieter die Kaution allerdings nicht zinsbringend angelegt sondern wohl in der Zuckerdose gebunkert, nach Meinung des Vermieters hätte sich der Aufwand nicht gelohnt.
Ist eine verzinsliche Anlage der Kaution auch bei einer Mietzeit von nur 3 Monaten gesetzlich verpflichtend?
Im Laufe der Mietzeit ist an der, ca. 20 Jahre alten, Duschkabine ein Teil eines Scharniers gebrochen, die Dusche wird von allen genutzt. Der Vermieter hat sich meinem Sohn gegenüber dahingehend geäussert, dass er das Teil eh hätte tauschen lassen müssen, hat ihm jetzt allerdings eine Rechnung über 35.- Euro für den Tausch präsentiert, dies wird er von der Kaution abziehen.
Im ebenso alten und abgenutzten Teppichboden ist blöderweise ein fingerkuppengroßes Brandloch, der Vermieter will jetzt ein Angebot zum Austausch des gesamten Teppichbodens einholen und dies dann von der Kaution in Abzug bringen, mit anderen Worten, er will die Kaution vorerst einbehalten.
Sind diese Dinge rechtens?
Die Abrechnung der Nebenkosten soll pauschal zu 40% für meinen Sohn und 60% zu Lasten des Vermieters erfolgen, ohne Nachweis der Flächenanteile oder ähnliches. Meines Wissens nach ist dies doch unzulässig?
Ich werde mich am Freitag zurückhalten müssen, der lieber Vermieter hat mir über meinen Sohn bereits mit Rausschmiss und Polizei drohen lassen.
Für Tipps wäre ich als dankbar
Der Novize
19.12.2012, 20:10
Hallo,
Kaution:
Muss zu banküblichen Zinsen angelegt werden, auch wenn sich das nicht rentiert. Die niedrigen Zinsen sind dann Euer Problem und nicht das des Vermieters. Anlegen sollte er es allerdings. Er muss Euch bei Rückzahlung die Zinsen eben aus eigener Tasche drauflegen. Es gibt auch extra Mietkautionskonten - solche habe ich laufen.
Duschkabine:
Könnte unter die Kleinreparaturklausel fallen. Kommt auf den Mietvertrag an.
Teppich:
Gibt es Zeugen, dass Dein Sohn den Schaden verursacht hat? Dann eher Haftpflicht als Kaution.
Und gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug? Vielleicht war der Brandfleck schon vorher drin?
Vermieter, die gleich mit Polizei (mit welcher Handhabe denn bitte? Die lachen ihn höchstens aus), Rauswurf oder noch besser "ihrem" Anwalt drohen, finde ich schon immer putzig.
Ach ja, in jeder größeren Stadt gibt es einen Mieterschutzbund. Da wird Euch auch geholfen.
lol
Zinsen für 3 Monate bei 500€,mal selber gerechnet bei 0,5% p/J auf dem Sparbuch.
Alles andere regelt der Mietvertrag,auch bei 3 Monaten oder man spricht vernünftig miteinander.
Der Novize
19.12.2012, 20:15
Ich denke auch nicht dass es Sinn machen würde, wegen der paar Kröten ein Fass aufzumachen.
Aber wenn der Vermieter schon Harre spalten möchte, dann möge er bitte selber auch so korrekt sein.
Sage ich als Vermieter.
Alfafahrer
19.12.2012, 20:32
Danke für die Antworten.
Es geht mir hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
Na und vom Prinzip her haben beide Recht.
Da es jedoch um Kleinkram geht und beide rum zicken
hilft vernünftig miteinander sprechen ...
sach nicht, das ginge Dir ums Prinzip - das wäre so, als würdest Du Dir nen Hund nur wegen der shice kaufen ;)
wie alt war denn der TEppich bei Einzug ? lässt er sich nicht reparieren ? keinesfalls würde ich einen kompletten Austausch akzeptieren.
Alfafahrer
19.12.2012, 20:41
Na und vom Prinzip her haben beide Recht.
Da es jedoch um Kleinkram geht und beide rum zicken
hilft vernünftig miteinander sprechen ...
Stimmt zu 100%.
Ich hatte meinem Sohn auch mitgeteilt, dass ich mich mit seinem Vermieter über die Streitigkeiten gerne unterhalten möchte, daraufhin kam es dann zum angedrohtn Rausschmiss samt Polizeiandrohung, wenn ich seiner (Vermieter) Auffassung widerspreche.
Alfafahrer
19.12.2012, 20:42
wie alt war denn der TEppich bei Einzug ?
Geschätze 20 Jahre
The Banker
19.12.2012, 20:47
Oh, dann ist er Vintage. Das wird teuer...
bernie1978
19.12.2012, 20:49
Was kostet denn die Butze im Monat?
Alfafahrer
19.12.2012, 20:54
22 qm, 365 inkl. NK
lachender
19.12.2012, 21:24
der Teppich ist schon 2-mail abgeschrieben, da kann der Vermieter nicht wirklich was in Abzug bringen und die olle Dusch, da könnt ihr euch die 35 Euro teilen, bring ihm einen Playboy mit, dann beruhigt sich der Vermieter bestimmt wieder, hier mal was zum Teppich, welches Dir weiterhelfen sollte...
Teppichboden. Für einen mitvermieteten Teppichboden gelten die gleichen Grundsätze wie für Einrichtungsgegenstände. Im Lauf der Mietzeit nutzt sich ein Teppichboden ab. Die notwendige Erneuerung muss der Vermieter auf eigene Kosten vornehmen (OLG Hamm, RE WM 91, 248).
Nutzungsdauer Teppichboden. Ein Teppichboden ist durchschnittlich nach einer Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren als verschlissen anzu- sehen (LG Duisburg, WM 89, 10; AG Wennigsen, WM 87, 258), nach anderer Ansicht nach 5 bis 10 Jahren (LG Kiel, WM 98, 215). Für die Frage, ob ein Teppichboden abgenutzt ist, kommt es jedoch nicht allein auf das Alter und die übliche Lebensdauer an. Daneben sind die Qualität des Teppichs, der konkrete Erhaltungszustand und der Abnutzungsgrad von Bedeutung (LG Hamburg, WM 88, 107).
Teppichboden und Auszug. Sind nach dem Auszug Abdrücke von Möbeln und einige Flecken zu sehen, liegt das im Rahmen der üblichen Abnutzung. Schadensersatz kann der Vermieter nur verlangen, wenn der Mieter den Teppich übermäßig stark strapaziert oder aus Unachtsamkeit Schäden verursacht hat. Dazu gehören Brandflecken durch Zigaretten, aber auch größere, nicht zu beseitigende Flecken wie etwa von einem verschütteten Glas Rotwein. Der Vermieter kann aber nicht verlangen, dass der Mieter vollen Kostenersatz leistet. Er muss bei der Berechnung des Schadens einen Abzug „neu für alt“ vornehmen. (LG Münster, WM 89, 508)
Donluigi
19.12.2012, 21:27
Laß ihn drohen, vor Gericht gewinnen Mieter immer. Die Sache mit den Mieten in Bar dürfte das FA interessieren.
ehemaliges mitglied
19.12.2012, 21:38
Heißt der Vermieter Elmar und die Bude ist in Münster? Dann kenne ich den und der Brandfleck ist von mir. :D
Laß ihn drohen, vor Gericht gewinnen Mieter immer.
Nicht, wenn der Vermieter den richtigen Anwalt hat :D
Im Ernst - Du hast eigentlich in allen Punkten ganz überwiegend recht.
Die Kaution ist allerdings beim Vermieter und der wird sie im Zweifel einfach einbehalten.
Dann musst Du auf Rückzahlung klagen, was ziemlich aufwändig ist.
Bei dem Streitwert von max. 500€ fallen nach dem RVG für den RA gerade mal rund 150€ brutto an.
Im Zweifel wird das Verfahren geführt wie ein 50.000€ Verfahren mit Beweisaufnahme etc.
Ganz ehrlich und nicht bös gemeint - ich würde Dir das für das Entgelt nicht machen.
Versucht Euch zu einigen und wenn was "verloren" geht - abhaken.
Klar ist das ärgerlich, aber alles andere macht wirtschaftlich keinen Sinn ... was der Vermieter vermutlich auch weiß.
Grüße,
20 Jahre alter Teppich inner Studenten Bude...legga... :rofl: ... dann noch uralt Dusche reklamieren....mann kanns ja mal versuchen...
Gruss
Wum
Und gerade weil der Vermieter auf dieser Tour fährt, würde ich ihm die Hammelbeine lang ziehen
Das sehe ich ähnlich. Da es in der Regel um Kleinbeträge geht, macht halt keiner was. So lange bis mal jemand den Kreis durchbricht und es richtig weh tut...
Donluigi
20.12.2012, 09:59
+1 Strolche soll man hängen
Klar, das Verhalten des Vermieters ist Mist. Hängt ihn! ;-)
Aber selbst wenn es mal ein Mieter durch zieht, macht der Vermieter mit denen, die es nicht tun, ein gutes Geschäft.
Sein Kostenrisiko ist einfach recht gering.
Der Herr Schönfelder und ich nenne das aber auch Betrug
Betrug?
Worin soll denn die Täuschungshandlung liegen aufgrund welcher es zur Vermögensbeschädigung kam?
Mit Strafrecht hat das meiner Meinung nach nichts zu tun.
wenn er weiß, dass er mit seinen von ihm fingierten Ansprüchen nicht durchkommt und nur darauf baut, dass der andere klein bei gibt ist ein strafbares handeln m.E. schon gegeben
bei vermietungen kommt es immer zu "schwund" ist wohnbedingt und ist nomal....wenn ich aber ne Wohnung mit so nemm alten Teppich anpreise vermiete....
wir vermieten auch....hier und da neuen Auslegeware oder Parkette wenn gewünscht....mal neu streichen, Badezimmerfliessen neu ect ... pp ....dafür wird ja auch Miete gezahlt oder mal ist ein Boiler kaputt....ein Kühlschrank...
Gruss
Wum
siebensieben
20.12.2012, 13:25
Drei Monate dauerte das Mietverhältnis. Also war beim Abschluss doch der Teppich schon oll und gefühlte 20 Jahre alt, und die Duschtüre sicher auch. Wurde das denn dokumentiert? Denn, so wie es klingt, würde man ja in soetwas jetzt nie einziehen, hat es aber damals gemacht. Und in drei Monaten kann man das doch nicht so sehr verwohnen.
X-E-L-O-R
20.12.2012, 13:46
Die Kaution kann er im Zweifelsfall m.E. bis zu 6 (?) Monate zurückhalten, mit dem Hinweis, dass die NK Abrechnung noch nicht vorliegt o.ä.
Auch das vorgeschobene Argument, dass Schäden aufgetreten sind, und die Höhe noch nicht klar ist, berechtigt ihn m.E. dazu.
Die Experten hier können das genauer erklären.
Worauf ich hinaus will: Wenn er wirklich so ein A..... ist, wie es den Anschein hat, wirst Du die Kaution u.U. mit einem Anwalt einfordern müssen. Oder Mieterbund (die idR auch Anwälte beschäftigen).
Ich musste einer Kaution auch schon einmal monatelang hinterher rennen. Und bei mir hat dann tatsächlich erst der Gang zum Mieterbund Bewegung in die Sache gebracht.
Wenn eine gütliche Einigung zu machen ist (auch zähneknirschend Deinerseits) würde ich das vorziehen.
Der Mieterbund, oder Mietervereine dürfen nur außergerichtlich vertreten.
Den Vermieter außergerichtlich auffordern dürfte wohl vergebene Liebsmüh sein.
Für ein gerichtliches Verfahren wirst kaum einen Anwalt finden, da dieser schlicht draufzahlt.
Wenn eine gütliche Einigung zu machen ist (auch zähneknirschend Deinerseits) würde ich das vorziehen.
Meine Rede ;)
Ich bin seit Jahren schwerpunktmäßig im Miet- und WEG-Recht unterwegs und führe jährlich deutlich über 50 Gerichtsverfahren in diesem Bereich (Wohnraum und gewerblich), allerdings fast ausschließlich auf Seiten von Vermietern.
Ich bleib dabei - alles andere als eine, wie auch immer geartete, Einigung macht hier Null Sinn.
RAMichel
20.12.2012, 15:32
+1
Hier hilft wirklich nur eine außergerichtliche Einigung. Kein vernünftig denkender Anwalt nimmt so ein Mandat an.
X-E-L-O-R
20.12.2012, 16:11
Der Mieterbund, oder Mietervereine dürfen nur außergerichtlich vertreten.
Den Vermieter außergerichtlich auffordern dürfte wohl vergebene Liebsmüh sein.
Das sehe ich nicht ganz so pessimistisch. Bei mir hat es damals geholfen. Weil es dem Vermieter signalisiert: Ned mim Kommaander!
...allerdings fast ausschließlich auf Seiten von Vermietern.
Das sehe ich nicht ganz so pessimistisch. Bei mir hat es damals geholfen. Weil es dem Vermieter signalisiert: Ned mim Kommaander!
Mit denen steh ich halt auf einer Art Kriegsfuß ;)
Nicht selten bekomme ich von dort Sachen, die mich an den einstigen Spruch der Ausbildungsrichter im Justizausbildungszentrum erinnern:
"Lernt ordentlich und schreibt ein gutes Examen, sonst landet ihr irgendwann im Mieterverein."
Klar, so einseitig ist es natürlich nicht, aber von Mietervereinen lassen sich "erfahrene" Vermieter in der Regel nicht schocken.
immer diese Zahlungsverweigerer - hinterher heulen se wieder - Auaaua mein Arm, Auauaua meine Nase und so weiter :keule:
*ironiemodusoff*
Alfafahrer
20.12.2012, 19:19
Danke für die bisherigen Tipps und Ratschläge:verneig:
Wie ich gerade in einem Telefonat mit meinem Sohn erfahren habe, bereitet sich der Vermieter (und Mitbewohner) schon den ganzen Nachmittag auf die morgige Abnahme vor. Er hat zwischenzeitlich Zeugen für morgen organisiert (seine Großeltern) für den Fall dass ich ausraste, er hat wohl Telefonate mit Anwälten geführt, in denen er sich Tipps geholt hat, wie er die Kautionsrückzahlung vollständig oder zumindest zum Großteil verhindern kann. Laut meinem Sohn Originalton, er konnte wohl Teile des Telefonats mithören: Dann sag ich denen ich überweise die Kaution und mach es dann einfach nicht.
Und im Vorfeld hat er vorsorglich der Polizei schon mitgeteilt, dass ich morgen um 15.00 Uhr da bin.
Wir also lustig.
Was ist denn das für ein seltsamer Typ?
love_my_EXII
20.12.2012, 20:10
Sorry, aber kann es sein das dass nur ein Teil der Story ist?
Ich mein, wenn die Miete bezahlt ist - kann es dem Vermieter wurscht sein wann ich da physisch ausziehe - Übergabe, Schlüssel abgeben so dass er lüften/heizen und der neue Mieter evtl. schon renovieren kann. Fertig.
35€ für ein Ersatzteil für die Duschkabine? Geschenkt.
Aber Polizei "verständigen" weil du zur Übergabe anwensend sein möchtest? Tipps einholen wie man die Kaution einbehalten kann? Und alles so, das dein Sohn das mitbekommt? Und das bei nem Studentenzimmer und 500,- Kaution?!
Entweder ist der Vermieter unzurechnungsfähig oder es gab da seit Tag 1 nur Stress.
Gruß,
Oliver
Nach der Info würde ich einen Anwalt mitnehmen. In dem Fall wärs mir auch egal was der kostet. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt.
Andernfalls bin ich ganz bei Oliver.
Alfafahrer
20.12.2012, 21:50
Sorry, aber kann es sein das dass nur ein Teil der Story ist?
Entweder ist der Vermieter unzurechnungsfähig oder es gab da seit Tag 1 nur Stress.
Leider nein, es ist die ganze Geschichte. Und ja, es gab von Anfang an Stress.
Nur ein Beispiel:
Als mein Sohn im November, als es kalt wurde (sein ZImmer ist unterm Dach und die Dämmung wohl bescheiden) die Heizung angemacht hat wurde er vom lieben Vermieter dahingehend angeschnauzt, er solle die Heizung auslassen und stattdessen einen dicken Pullover anziehen.
siebensieben
20.12.2012, 21:51
Irgendwas ist da faul.
Alfafahrer
20.12.2012, 21:54
Nach der Info würde ich einen Anwalt mitnehmen. In dem Fall wärs mir auch egal was der kostet. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt.
und genau das werde ich morgen Vormittag als erstes tun. Das Geld ist mir dann auch völlig wurscht, hier gehts mittlerweile um s Prinzip
markus247
20.12.2012, 23:35
Viel Erfolg auf der Suche! Bei allen Kollegen die ich kenne, brennt gerade der Baum 8o
Kurz vorm Jahreswechsel sind gerade in diesem Jahr die Schreibtische voll. Das wird also schwer.
Wo ist denn die Übergabe? Vielleicht kann ich noch einen Kollegen empfehlen, der sich im Mietrecht tummelt...
Mal ne blöde Frage wegen der Kaution.
Man hätte die ja auf ein Kautionskonto einzahlen müssen welches auf den Mieter lautet und nur gekündigt werden kann wenn Mieter und Vermieter ihr Einverständnis geben, oder?
Viel Erfolg auf der Suche! Bei allen Kollegen die ich kenne, brennt gerade der Baum 8o
Kurz vorm Jahreswechsel sind gerade in diesem Jahr die Schreibtische voll. Das wird also schwer.
Wo ist denn die Übergabe? Vielleicht kann ich noch einen Kollegen empfehlen, der sich im Mietrecht tummelt...
Da sagst was - bei uns ist auch so was wie Weltuntergangsstimmung ;)
Dem TS viel Glück und Erfolg bei der Übergabe.
Meistens läuft das viel entspannter als erwartet.
Alfafahrer
21.12.2012, 06:55
Wo ist denn die Übergabe? Vielleicht kann ich noch einen Kollegen empfehlen, der sich im Mietrecht tummelt...
Die Wohnung ist in Winnenden
Mal ne blöde Frage wegen der Kaution.
Man hätte die ja auf ein Kautionskonto einzahlen müssen welches auf den Mieter lautet und nur gekündigt werden kann wenn Mieter und Vermieter ihr Einverständnis geben, oder?
Ja, und der Mieter kann theoretisch die Miete zurückhalten bis der Vermieter die korrekte Anlage der Kaution nachweist. Bringt hier aber nix mehr ;-)
Ja, schon klar dass das hier nichts mehr bringt ... war auch nur als Hinweis für das nächste mal gedacht ;)
markus247
21.12.2012, 07:49
Die Wohnung ist in Winnenden
In der Gegend kenne ich leider keinen Kollegen persönlich. Ich wünsche euch aber viel Erfolg auf der Suche und bei der Übergabe selbst. :gut:
wird das etwa der Auslöser für den bevorstehenden Weltuntergang ? Ich sach nur: Kettenreaktion
X-E-L-O-R
21.12.2012, 10:13
Mensch, wenn ich sowas lese, muss ich immer daran denken, wie viel Glück ich bei meiner Eigenbedarfskündigung vor fast drei Jahren hatte. Sowas kann auch mal schnell eskalieren, zumal der Mieter bereits in den vergangenen Jahren recht schwierig war.
Auf Anraten des Forums "wasserdichte" Eigenbedarfskündigung vom Anwalt aufsetzen lassen (auch wenn´s ein bisserl was koschd), freundliches Gespräch mit den Mietern im V o r f e l d zwecks Darlegung der Gründe, Kündigung dann ein paar Tage später mit einem Zeugen abgegeben, sich 4-5 Monate später über den Auszug der Mieter gefreut. Und das alles ohne "Beschleunigungshandgeld"...
Der Novize
21.12.2012, 19:26
Mal ne blöde Frage wegen der Kaution.
Man hätte die ja auf ein Kautionskonto einzahlen müssen welches auf den Mieter lautet und nur gekündigt werden kann wenn Mieter und Vermieter ihr Einverständnis geben, oder?
Das hatte ich in meinem ersten Post auch gemeint.
Aber das Kind ist - wie gesagt - schon in den Brunnen gefallen.
Ich hoffe, dass sich alles am "Stichtag" halbwegs in Wohlgefallen auflöst.
Ich drücke Dir die Daumen.
Viel Erfolg bei der Abnahme!
Hoffentlich erscheint der Ausgang der Geschichte nicht in der BamS
/leif
ich gucke schon immer im newsticker, ob da was von Großkeilerei bei Zimmerübergabe steht :D
Alfafahrer
21.12.2012, 20:41
Ne, ganz so schlimm war es dann doch nicht, ausserdem hatte ich meiner besseren Hälfte fest versprochen mich im Griff zu haben.
Lief aber so ähnlich wie erwartet ab. Der liebe Vermieter meines Sohnes hat uns zusammen mit seinen Großeltern (die Zeugen) erwartet, erst mal eine halbe Stunde warten lassen und uns dann seine Ergebnisse präsentiert: Eine fertige, von ihm erstellte Nebenkostenabrechnung (gerechnet bis 31.12!) mit einer relativ hohen Nachzahlung sowie die Instandsetzungskosten der Duschkabine.
Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen werde und die Reparaturkosten aufgrund der fehlenden Klausel im Mietvertrag nicht akzeptiere kam die erartete Reaktion:
Sie haben genau zwei Möglichkeiten: entweder Sie akzeptieren meine Aufstellungen und zahlen mir die Kosten sofort bar, als Gegenleistung gibt es die Kaution, oder ich rufe die Polizei ie wegen Hausfriedensbruchs.
Die Beamten waren auch relativ schnell vor Ort und konnten dann auch gleich eine Anzeige wegen Nötigung aufnehmen, denn "zufällig" waren seine zwei Möglichkeiten auf meinem Diktiergerät zu hören, ich hatte das Diktiergerät in meiner Hemdentasche ganz vergessen.
Letztenendes haben wir uns dann auf einen Betrag geeinigt, das Protokoll erstellt und die Schlüsselübergabe vollzogen.
Anschliessend ist ihm dann noch ganz heiss eingefallen, dass da joch was mit dem Teppichboden war, er wollte nochmal das Zimmer mit mir begutachten, ich habe ihn dann allerdings einfach stehen lassen und bin nach Hause gefahren.
Der Novize
21.12.2012, 21:17
Wahnsinn - hat doch tatsächlich die Polizei gerufen.
Es gibt echt traurige Gestalten da draussen...
Sachen gibt's .... tsetsetse
Aber gut gekontert, Chapeau.
Der Novize
21.12.2012, 21:34
Obwohl ich beim unangekündigten Mitschnitt von Gesprächen auch schon wieder Bauchweh bekomme...
avalanche
21.12.2012, 21:59
Obwohl ich beim unangekündigten Mitschnitt von Gesprächen auch schon wieder Bauchweh bekomme...
Tja, wenn das alle Patienten praktizieren würden :bgdev:
Der Novize
21.12.2012, 22:14
Beim dritten Mal Defibrillation mit 360 Joule ist der Chip formatiert.
Ach nein, wir haben jetzt einen biphasischen im OP - also 150 Joule.
Dann eben viermal Grillen.
ehemaliges mitglied 24812
21.12.2012, 22:43
Mal ne blöde Frage wegen der Kaution.
Man hätte die ja auf ein Kautionskonto einzahlen müssen welches auf den Mieter lautet und nur gekündigt werden kann wenn Mieter und Vermieter ihr Einverständnis geben, oder?
Meines Wissens nach muss das Geld nur insolvenzsicher angelegt sein. Einige Banken bieten für Vermieter Sammelkonten an, auf denen sie die Kautionen ihrer Mieter einzahlen können. Meines Wissens nach reicht die Zuordbarkeit und die Insolvenzsicherheit aus um dem Gesetz Genüge zu tun.
Letztendlich gilt, "Wo kein Kläger, da ...".
Einige meiner Mieter möchten die Kaution in Raten zahlen. In der Regel entspreche ich deren Wünschen und lasse das Geld in Raten mit der Miete auf mein Mietkonto überweisen.
Am Ende des Mietverhältnisses werden, falls Schäden vom Mieter lt. Abnahmeprotokoll zu tragen sind, von der Kaution abgezogen; der Mieter bekommt die Kaution mit der üblichen Sparbuchverzinsung innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme erstattet.
Bislang gab es in der Vergangenheit keine Probleme mit dieser Vorgehensweise. Wie gesagt, "Wo kein Kläger, ...".
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