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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schulden "einklagen"



vandehölln
27.12.2012, 09:54
Guten Morgen :)!

Grundsätzlich sagt man ja, man soll schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher werfen aber ab und an gehts mir einfach ums Prinzip....

Ein Bekannter ("Freund") schuldet mir einen mittleren 3-stelligen Betrag. Schriftlich hab ich leider nichts ausser einer Facebookunterhaltung über 12 Tage und der Bitte er solle mir doch endlich meine xxx€ überweisen (also kein Vertrag oä., dass es die Forderung aber tatsächlich gibt kann man aber indirekt mit dieser Unterhaltung beweisen....)!

Jetzt stellt sich die Frage ob ich damit überhaupt zum Anwalt gehen KANN/SOLL oder ob die Wahrscheinklichkeit bei 99,6%, dass mich jeder Anwalt/Richter mit großen Augen anschaut und mich fragt ob ich das ernst mein.

Und natürlich ganz wichtig: "Was kostet mich der Spaß?" (nehmen wir mal an Verhandlung/Verurteilung - fertig...)

danke
Hans

oli81-fdb
27.12.2012, 09:59
Könnte mir vorstellen das es schwierig wird ! Würde es weiter mit der Vernunft probieren bevor du ein Fass aufmachst.
Klar ist es ärgerlich aber ich denke die Beweise sind nicht auf deiner Seite (Vertrag,oä).

madmax1982
27.12.2012, 10:06
Das einzige was ich tun würde, ist einen gerichtlichen Mahnbescheid besorgen. Das kostet nicht die Welt, auch im Verhältnis zu ner 3stelligen Summe. Legt der Kollege innerhalb der Frist keinen Widerspruch ein, hast Du ne Handhabe, um einen Gerichtsvollzieher mit Pfändung o.ä. zu beauftragen; wenn was zu holen ist.

NicoH
27.12.2012, 10:09
Nehmen wir mal einen Streitwert von € 500,-.

Ein Mahnbescheid kostet € 23,-.

Die Kosten für Gericht und einen Anwalt pro Seite betragen insgesamt € 420,35 ;)

vandehölln
27.12.2012, 10:14
btw. bin aus Österreich :)

Donluigi
27.12.2012, 10:15
Und Geld hast du dann noch nicht :ka: Dennoch würd ich den Weg aus Prinzip wählen, wenn der Kontrahent ein Depp ist.

Und Mahnbescheide bringen wenig. Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. Bei solchen Summen ist man als Gläubiger in ner ziemlich uncoolen Position.

knieschleifer
27.12.2012, 10:17
Hallo Hans,
beweisen mußt Du den Darlehensvertrag schon. Das geht aber nicht nur mit einem schriftlichen Vertrag sondern auch mit anderen Beweismitteln, etwa durch Zeugen!
Bevor Du mit einem gerichtlichen Mahnbescheid "liebäugelst" solltest Du aber zunächst mal den Darlehensrückzahlungsanspruch förmlich fällig stellen.
Also: Brief (Einschreiben) an Deinen Schuldner, dass Du das Darlehen kündigst und Rückzahlung bis zum soundsovielten anmahnst!
Dann sehen wir weiter!
Beste Grüße, Thomas!

vandehölln
27.12.2012, 10:21
Wenn er hartgesotten ist, widerspricht er dem einfach. B

die Befürchtung hab ich auch :) fast niemand wird das Ding einfach im Rundordner ablegen und nichts tun...

eine "allgemeine" Rechtschutzsversicherung (ohne irgendwelche Sondervereinbarungen) wird diesen Schmu wahrscheinlich nicht übernehmen, richtig?

knieschleifer
27.12.2012, 10:22
Ein geradezu klassischer Fall FÜR eine Rechtsschutzversicherung!!!!!

vriesi
27.12.2012, 10:23
http://www.moskau-inkasso.com/presse.html#SZ
Machete bringt die Kohle bei! ;-)

vandehölln
27.12.2012, 10:24
Ein geradezu klassischer Fall FÜR eine Rechtsschutzversicherung!!!!!

jetzt wirds interessant :D - die hätt ich!

Donluigi
27.12.2012, 10:26
Da greift der Rechtschutz? Das bezweifle ich sehr. Bei Vertragsfragen zwischen Privatpersonen sind die immer ziemlich knauserig.

knieschleifer
27.12.2012, 10:29
Dann auf zu dem Anwalt Deines Vertrauens! Der wird -wie oben ausgeführt- zunächst außergerichtlich den Anspruch fällig stellen (die Rechtsgrundlagen sind in Österreich vergleichbar mit denen in Deutschland) und dann entweder das Mahnverfahren einleiten (wenn der Schuldner sich nicht rührt) oder gleich Klagen (wenn der Schuldner irgend ne Ausrede vorbringt oder das Darlehen per se bestreiten sollte)
good luck, Thomas

vandehölln
27.12.2012, 10:31
wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben...

Leute ihr habt mir sehr geholfen, einige Ideen/Anregungen hab ich ja erhalten.

Vielen Dank!

P997TT
27.12.2012, 10:31
Meine Meinung:

Bei DEM Betrag...

* Kohle vergessen

* "Freund" vergessen

* NICHT vergessen, ALLEN - insbesondere Bekannten des Bekannten - davon zu erzählen

P.S.:
Allen einen Guten Rutsch !

knieschleifer
27.12.2012, 10:33
Da greift der Rechtschutz? Das bezweifle ich sehr. Bei Vertragsfragen zwischen Privatpersonen sind die immer ziemlich knauserig.

Hallo Tobias,
die Rechtsschutzversicherer werden generell immer "knauseriger"! Aber gerade im Bereich von Vertragsproblemen zwischen Privatleuten haben sie mit die schlechtesten Karten Kostendeckung abzulehnen ( kommt natürlich immer auf den konkreten Fall und den VERSICHERUNGSUMFANG an)!

vandehölln
27.12.2012, 10:36
[QUOTE=P997TT;3685663]

* Kohle vergessen

* "Freund" vergessen

/QUOTE]

Kommt in weiterer Folge...vorher bin ich gerne bereit nochmal die Summe zu investieren um ihm das Leben so ungemütlich wie nur möglich zu machen (natürlich nur auf legale Art und Weise...)

madmax1982
27.12.2012, 10:40
Nehmen wir mal einen Streitwert von € 500,-.

Ein Mahnbescheid kostet € 23,-.

Die Kosten für Gericht und einen Anwalt pro Seite betragen insgesamt € 420,35 ;)

8o davon kann man leben?

knieschleifer
27.12.2012, 10:43
8o davon kann man leben?

Wer als Anwalt nur solche Streitwerte hat, geht fast zwangsläufig pleite!

markus247
27.12.2012, 10:51
@ knieschleifer: Schön, wenn man da noch die einträglichen Strafsachen wegen der Betrugsanzeige dazu erledigen kann ;)

@ madmax: Es gibt gottlob auch etwas lukrativere Mandate.

@TS: Achtung, Verjährung überprüfen. Am Dienstag freuen sich wieder einige Schuldner :op:

Die Anfrage bei der Versicherung kannst du auch telefonisch gestalten. Viel Erfolg bei der Durchsetzung. Schade, wenn es sich um einen Freund handelt.

vandehölln
27.12.2012, 11:00
Verjährung ist wohl noch kein Thema, die Schuld besteht seit 3 Wochen ;)!

markus247
27.12.2012, 11:09
Verjährung ist wohl noch kein Thema, die Schuld besteht seit 3 Wochen ;)!


Na dann würde ich ihn erst noch einmal anschreiben und Konsequenzen unter einer Fristsetzung androhen.
Du kannst ja parallel schreiben, dass du die Angelegenheit unter strafrechtlichen Gesichtspunkten (Stichwort: Eingehungsbetrug) überprüfen lässt.

In einem solch frühen Stadium würde ich mir noch keine Kosten ans Bein binden...

ehemaliges mitglied
27.12.2012, 11:42
Bevor ich dem Depp Geld hnterherwerfen würde mit fragwürdigen Erfolgsaussichten, würde ich ihm ne letzte Frist setzen zur Zahlung, verbunden mit der Ankündigung, dass man für den Fall weiterer Nichtzahlung davon ausgeht, dass er von Anfang an über seine Rückzahlungsabsichten bewusst getäuscht hat, womit der Tatbestand des Eingehungsbtruges erfüllt wäre.

Wenn er das dann immer noch nicht kapiert, Strafanzeige erstatten, das wird am Ende für ihn teurer und dem TS machts mehr Spass. Nur nicht direkt mit ner Anzeige drohen, das erfüllt ggf. selbst den Tatbestand der Nötigung. ;)

MacLeon
27.12.2012, 11:47
Bevor ich dem Depp Geld hnterherwerfen würde mit fragwürdigen Erfolgsaussichten, würde ich ihm ne letzte Frist setzen zur Zahlung, verbunden mit der Ankündigung, dass man für den Fall weiterer Nichtzahlung davon ausgeht, dass er von Anfang an über seine Rückzahlungsabsichten bewusst getäuscht hat, womit der Tatbestand des Eingehungsbtruges erfüllt wäre.

Wenn er das dann immer noch nicht kapiert, Strafanzeige erstatten, das wird am Ende für ihn teurer und dem TS machts mehr Spass. Nur nicht direkt mit ner Anzeige drohen, das erfüllt ggf. selbst den Tatbestand der Nötigung. ;)

:gut:

@TS: Dein Fall bestätigt die Richtigkeit des Spruchs, dass man Freunden nur so viel Geld leihen sollte, wie man ihnen auch schenken würde.

MBA
27.12.2012, 12:06
Aus Österreichischer Sicht sehe ich 3 Möglichkeiten

* es bleiben lassen (unbefriedigend)

* Bei seinem zuständigen Bezirksgericht einen "bedingten Zahlungsbefehl" beantragen.
Kannst Du auf der Justiz-Seite downloaden, ausfüllen und per Post an das zuständige BG schicken.
Die erlassen dann den Zahlungsbefehl. Da kann er dann zahlen oder einen Einspruch erheben.
Wenn keine Zahlung und kein Einspruch kommt, kannst Du einen Exekutionstitel beantragen und diesen exekutieren lassen. (Wieder ein separater Antrag beim BG)
Alle Kosten trägt da der Schuldner. (sofern was zu holen ist)

Es herrscht bei dem Betrag kein RA Zwang. Du kannst dich auch im Falle einer Verhandlung (wenn er Einspruch erhebt) selbst beim BG vertreten.


oder andere Variante:

* Schick ihm ein (seriöses) Inkassobüro. zB den KSV und gib eine Negativmeldung bei allen Kreditauskunfteien bekannt.
Einschliesslich Deltavista. Dann hat er sicher Probleme bei den nächsten Verträgen ... :bgdev:


Edit: Prüfe vorher, ob er eh kein Insolvenzverfahren laufen hat...

thegravityphil
27.12.2012, 12:09
Meine Meinung:

Bei DEM Betrag...

* Kohle vergessen

* "Freund" vergessen

* NICHT vergessen, ALLEN - insbesondere Bekannten des Bekannten - davon zu erzählen

P.S.:
Allen einen Guten Rutsch !

So würde ich das auch machen! :gut:

Hypophyse
27.12.2012, 13:55
Unter http://www.edikte.justiz.gv.at/ (http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/suche!OpenForm&subf=v)kannst du eruieren, ob bereits ein Schuldenregulierungsverfahren läuft.

Eventuell gibt's ja seriöse Familienangehörige, die dem Schuldner etwas unter die Arme greifen wollen. Eine höfliche Nachfrage hat schon so manchen Stein ins Rollen gebracht.

eos
27.12.2012, 14:28
Ich würde die Sache mit einem Mahnbescheid angehen. Danach ist es wie beim Poker: Die Kunst ist zu wissen, wann man aussteigen muss. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es verdammt schwer werden kann seine Kohle zu bekommen und man muss auf dem Weg dorthin immer wieder was in den Topf werfen, um im Spiel zu bleiben. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Aktionen des Gerichtsvollziehers, all das kostet Geld und muss zunächst berappt werden - auch wenn der Gerichtsvollzieher niemanden antrifft oder das Konto gar nicht mehr existiert.

Omelex
27.12.2012, 14:31
Hallo,

für mich wäre von Bedeutung, weshalb er nicht zahlt. dann lässt sich doch leichter die richtige Methode finden.

Leugnet er das Geld bekommen zu haben?
Behauptet er schon bezahlt zu haben?
Ist er nicht zahlungsfähig, bzw. gibt er das vor?
Vertröstet er von Tag zu Tag, gibt aber Zahlungsbereitschaft vor?
Bittet er m Aufschub für eine bestimmte, (unbestimmte) Zeit?

Gerade bei dem kurzen Zeitraum, erscheint mir das bedeutend, zumal es sich um einen Kollegen (Freund) handelt, (handelte).

Grüße Uwe

Edmundo
27.12.2012, 14:37
Verjährung ist wohl noch kein Thema, die Schuld besteht seit 3 Wochen ;)!

8o Na dann würde ich ein richtig großes Fass aufmachen. So lange besteht die Schuld schon. Unfassbar.

Wenn ich Richter wäre, würde ich Dich nach Hause schicken. Nach 3 Wochen mit so was die Gerichte beschäftigen ist echt Humbug, sorry. Und ganz ehrlich, als Rechtschutzversicherter bin ich froh, wenn solche Sachen die Versicherung noch nicht übernimmt.

RAMichel
27.12.2012, 14:49
Mein Tipp: Schuldner anschreiben und unter Nennung eines festen Zahlungstermins zur Zahlung auffordern (angemessene Frist setzen, die mit einem Kalender bestimmbar sein muss). Kommt keine Reaktion: Strafanzeige. Dann bekommt er eine schöne Einladung der zuständigen Polizeidienststelle mit dem Vermerk, er möchte sich zu seiner Vernehmung wegen Betruges melden. Das sorgt für erhöhten Blutdruck und beschleunigt die Zahlungswilligkeit, außer in den Fällen, in denen der Schuldner ein erfahrener Pleitegeier ist.

vandehölln
27.12.2012, 15:27
8o Na dann würde ich ein richtig großes Fass aufmachen. So lange besteht die Schuld schon. Unfassbar.

Wenn ich Richter wäre, würde ich Dich nach Hause schicken. Nach 3 Wochen mit so was die Gerichte beschäftigen ist echt Humbug, sorry. Und ganz ehrlich, als Rechtschutzversicherter bin ich froh, wenn solche Sachen die Versicherung noch nicht übernimmt.

Elmar, nichts für ungut aber am 10.12/11.12 hat er mir geschrieben er wäre noch nicht nach Hause gefahren da sein Auto nicht angesprungen wäre. 4 Tage später liegt er mit Mittelohrentzündung flach verspricht aber das Geld am 17.12 zu überweisen / Nachfrage am 17.12 werde auf 18.12 vertröstet / Nachfrage am 19.12 -> keine Reaktion / 20.12: werde auf 21.12 vertröstet / am 21.12 wurde das Geld angeblich überwiesen, Bankfeiertage hin oder her das Geld wäre heute definitiv drauf ergo krieg ich das Geld zu 99% nicht.

Und was noch erschwerend dazu kommt: Diese Sache ist eine BRINGSCHULD - zumindest bezeichne ich als Laie diese so - für mich heisst das: er muss sich melden, er hat dafür zu sorgen dass ich die Kohle krieg. Fakt ist aber, dass er sich bis jetzt KEIN EINZIGES Mal von selbst gemeldet hat.

Bei diesen Vorzeichen werde ich auch schon nach 3 Wochen ungeduldig. Eigentlich hab ich schon zu lange gewartet. Läuft die Sache andersrum (er meldet sich entschuldigt sich momentan keine Kohle zu haben etc.) wärs ganz was anderes. Ich wär ja schon mit monatlichen Raten á 100€ zufrieden...

madmax1982
27.12.2012, 16:18
8o Na dann würde ich ein richtig großes Fass aufmachen. So lange besteht die Schuld schon. Unfassbar.

Wenn ich Richter wäre, würde ich Dich nach Hause schicken. Nach 3 Wochen mit so was die Gerichte beschäftigen ist echt Humbug, sorry. Und ganz ehrlich, als Rechtschutzversicherter bin ich froh, wenn solche Sachen die Versicherung noch nicht übernimmt.

Wie lang soll man denn auf seine Kohle warten, bevor man der Unterstützung der Justiz "würdig" ist?
Wenn ein Zahlungstermin vereinbahrt wurde und der mit faulen Ausreden hinausgezögert wird, darf man schon schwere Geschütze auffahren und warum nicht die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die einem zur Verfügung stehen?
Ich denke, dass es am besten ist, zeitnah gegen säumige Zahler vorzugehen. Gesetzliche Fristen einhalten, aber nicht locker lassen und wie weit man gehen kann, hat der Eos sehr schön erklärt.

Hypophyse
27.12.2012, 16:50
Über die moralische Komponente sind wird doch schon längst hinaus. Mittlerweile handelt es sich um ein rein praktisches bzw. juristisches Problem.

Vanessa
27.12.2012, 17:09
Hmmm, alles so kompliziert....ich würd ihn etwas schütteln..... :D

Edmundo
27.12.2012, 17:54
Elmar, nichts für ungut aber am 10.12/11.12 hat er mir geschrieben er wäre noch nicht nach Hause gefahren da sein Auto nicht angesprungen wäre. 4 Tage später liegt er mit Mittelohrentzündung flach verspricht aber das Geld am 17.12 zu überweisen / Nachfrage am 17.12 werde auf 18.12 vertröstet / Nachfrage am 19.12 -> keine Reaktion / 20.12: werde auf 21.12 vertröstet / am 21.12 wurde das Geld angeblich überwiesen, Bankfeiertage hin oder her das Geld wäre heute definitiv drauf ergo krieg ich das Geld zu 99% nicht.

Und was noch erschwerend dazu kommt: Diese Sache ist eine BRINGSCHULD - zumindest bezeichne ich als Laie diese so - für mich heisst das: er muss sich melden, er hat dafür zu sorgen dass ich die Kohle krieg. Fakt ist aber, dass er sich bis jetzt KEIN EINZIGES Mal von selbst gemeldet hat.

Bei diesen Vorzeichen werde ich auch schon nach 3 Wochen ungeduldig. Eigentlich hab ich schon zu lange gewartet. Läuft die Sache andersrum (er meldet sich entschuldigt sich momentan keine Kohle zu haben etc.) wärs ganz was anderes. Ich wär ja schon mit monatlichen Raten á 100€ zufrieden...

Klar ist das unschön, aber die Verhältnismäßigkeit stimmt da für mich derzeit noch nicht. Er war immerhin mal Dein Freund (bis vor 3 Wochen?), und jetzt wirst Du nach 3 Wochen ungeduldig als wäre es der Unbekannte Säumling von der Ecke. Immerhin hast Du ihm Geld ohne Vertrag geliehen. Also war er für Dich mal zumindest " besonders kreditwürdig".

Warum gehst Du nicht bei ihm vorbei und fragst ihn? Gehst mit ihm zur Kasse und holst das Geld ab und gut ist? Vielleicht hat er auch einen Grund - klar sollte er das machen aber vielleicht traut er sich nicht.

Ganz ehrlich, ich finde das etwas übertrieben. Er wird sich wohl kaum mit einem dreistelligen Betrag absetzen wollen. Ich würde erst mal einen ernsthafteren Dialog untereinander versuchen und zwar persönlich.

Alles unschön, Geldgeschäfte unter Freunden. Ein Sprichwort sag: Mit Verwandten trink und lach, aber nie Geschäfte mach. Sollte man wohl auf Freunde ausweiten.

vandehölln
27.12.2012, 18:15
Naja besonders kreditwürdig....die Geschichte verlief anders. Wir fuhren zusammen am Freitag von Linz nach Wien. In Wien ist ihm dann aufgefallen, dass er ganz zufällig seine Geldbörse zu Hause "vergessen" hat. Kann natürlich auch nur eine Geschichte gewesen sein, die wenigstens werden in einer solchen Situation wohl sagen "OK Taschen ausleeren, glaub ich nicht"... btw. Freitag um 20.00 sind die Banken in Österreich geschlossen :D :D

Tja was soll ich sagen Freitag,Samstag,Sonntag...einiges unternommen haben wir dann auch. Am Sonntag bin ich dann mit dem Zug nach Hause da er sich in Wien noch mit einem Freund getroffen hat tja und seitdem warte ich auf die Kohle...witzigerweise hab ich ihm an diesem Tag auch noch zusätzlich 50€ überlassen um sein Auto zu tanken - auch in dieser Situation wird wohl niemand sagen "tja keine Ahnung wie du nach Hause kommst musst halt bis Montag warten..."

vandehölln
27.12.2012, 18:16
Seis drum, waren ja nützliche Tipps dabei, danke dafür!

tigertom
27.12.2012, 19:26
btw. bin aus Österreich :)

Ich auch, aber auch in Österreich gibt's solche und solche "Freunde" :ka:

ludicree
28.12.2012, 13:27
Mit der FB-Unterhaltung könntest du zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten.

Die Mitteilung dieses Schritts an den Schuldner könnte schon spontane Wunder bringen.

Kostet nichts.

RAMichel
28.12.2012, 14:23
Du könntest auch überlegen, gar nichts zu tun. ausbuchen, vergessen. Fertig. Die begebene Summe scheint ja eher ein Trinkgeld zu sein. Irgendwann kommt der Schuldner dann angetapert. Könnt ich drauf wetten.

cardealer
28.12.2012, 14:55
Naja besonders kreditwürdig....die Geschichte verlief anders. Wir fuhren zusammen am Freitag von Linz nach Wien. In Wien ist ihm dann aufgefallen, dass er ganz zufällig seine Geldbörse zu Hause "vergessen" hat. Kann natürlich auch nur eine Geschichte gewesen sein, die wenigstens werden in einer solchen Situation wohl sagen "OK Taschen ausleeren, glaub ich nicht"... btw. Freitag um 20.00 sind die Banken in Österreich geschlossen :D :D

Tja was soll ich sagen Freitag,Samstag,Sonntag...einiges unternommen haben wir dann auch. Am Sonntag bin ich dann mit dem Zug nach Hause da er sich in Wien noch mit einem Freund getroffen hat tja und seitdem warte ich auf die Kohle...witzigerweise hab ich ihm an diesem Tag auch noch zusätzlich 50€ überlassen um sein Auto zu tanken - auch in dieser Situation wird wohl niemand sagen "tja keine Ahnung wie du nach Hause kommst musst halt bis Montag warten..."

Ich stelle mir gerade mal vor wie das für mich auf der anderen Seite abgelaufen sein könnte:

Ich fahre mit nem Bekannten mit meinem Auto nach Wien. Dort stelle ich fest das ich mein Geld zu Hause vergessen habe. Wir wollen am Wochenende aber was unternehmen und mein Bekannter sagt ich zahle gibst mir das Geld dann später. Ok denke ich und es wird ein schönes Wochenende. Da ich am Sonntag nicht mit meinem Bekannten nach Hause kann bitte ich ihn nochmal um 50 Euro damit ich wieder heim komme.

Ich finde Geld leihen sieht anders aus. Hier wurde ein Wochenende zusammen verbracht und einer hat gezahlt.:ka:

edit fragt: bist Du vielleicht sauer weil Du mit dem Zug heimfahren mustest;)

vandehölln
28.12.2012, 15:35
Ich finde Geld leihen sieht anders aus. Hier wurde ein Wochenende zusammen verbracht und einer hat gezahlt.:ka:

edit fragt: bist Du vielleicht sauer weil Du mit dem Zug heimfahren mustest;)

Nein, nein die Sache war definitiv anders ausgemacht. Das Mittagessen hab selbstredend auch ich bezahlt, das ist in der Summe aber nicht enthalten und würd ich auch nie zurück verlangen...

cardealer
28.12.2012, 15:47
Nein, nein die Sache war definitiv anders ausgemacht. Das Mittagessen hab selbstredend auch ich bezahlt, das ist in der Summe aber nicht enthalten und würd ich auch nie zurück verlangen...

also hast Du auch noch andere Male eingeladen (gezahlt hast ja immer Du). Sicher das ihr beide euch über die Aufteilung der Zahlungen einig seit und er das genauso sieht?

Ich könnte das nicht. Das Mittagessen zahle ich aber den Kaffee schuldest du mir:ka:

ehemaliges mitglied
28.12.2012, 15:52
Na ja, der TS und sein Kumpel werden schon wissen, was ausgemacht war. Kumpel hatte ihm ja auch zugesagt, dass er zahlt.

Passion
28.12.2012, 16:07
Ich halte drei Wochen für reichlich früh, für solch intensive Vorgehensweisen.

Michi`s Tipp ist wohl der freundschaftlichste und Beste. Und menschlichste. Wie alle seine Tipps.

prosecco
28.12.2012, 16:08
Wie heißt doch der Typ bei " Asterix und Obelix "?

Verleihnix!!!

Und wenn ich jemandem mal in einer Kneipe einen Zwanni oder Fuffi geliehen habe, habe ich mein Geld immer wieder bekommen!
Oder ich hab's einfach vergessen, das kann mir dann auch egal sein.

gmt
28.12.2012, 16:42
Bist du sicher das ihr Freunde seit oder wart? Also wegen ner Hand voll Euro's machst du aber ein ganz schönes Faß auf nach so kurzer Zeit...vielleicht ist er im Moment ein wenig Klamm, das sollte er Dir als Freund natürlich schon sagen...

vandehölln
28.12.2012, 17:41
nehmen wir einfach mal an wir haben ein Pokerturnier Buyin 500,-- gespielt..danach haben nochmal 100+50eur den Besitzer gewechselt..und ja die Vereinbarung lautete definitiv: "geborgt nicht geschenkt"

tiger-vs-me
05.01.2013, 10:54
Verjährung ist wohl noch kein Thema, die Schuld besteht seit 3 Wochen ;)!

Du Glückskind... 3 Wochen für 3 stellig..... und wie deine Story aussieht habt ihr euch nen woEnde zulaufen lassen.....
Ich hab einem, deshalb, ehemaligen Freund (20 Jahre kannten wir uns bis dahin) einen kleinen 5stelligen Betrag geliehen....das ist 7 Jahre her.
Ich hab sogar einen Darlehnsvertrag aber er hat die Finger gehoben.
Seitdem bin ich happy wenn ich ab und an mal 200€ kriege....!

Vanessa
05.01.2013, 13:48
Du Glückskind... 3 Wochen für 3 stellig..... und wie deine Story aussieht habt ihr euch nen woEnde zulaufen lassen.....
Ich hab einem, deshalb, ehemaligen Freund (20 Jahre kannten wir uns bis dahin) einen kleinen 5stelligen Betrag geliehen....das ist 7 Jahre her.
Ich hab sogar einen Darlehnsvertrag aber er hat die Finger gehoben.
Seitdem bin ich happy wenn ich ab und an mal 200€ kriege....!

Upps, wenn ich Du wäre, würde ich ihm eine interessante rektale Anwendung einer Kreissäge zeigen...

markus247
05.01.2013, 15:37
Upps, wenn ich Du wäre, würde ich ihm eine interessante rektale Anwendung einer Kreissäge zeigen...

Da lässt sich auch niemals nachweisen, welcher Zahn der Verursacher der Schmerzen war...;)

tiger-vs-me
05.01.2013, 17:34
Schmerzt schult !
Hat aber auch schon 70% abgestottert....
Naja, 7 Jahre halt.....

Coney
05.01.2013, 18:20
Bitte keine Selbstjustiz-Fantasien, danke! :dr:

Retto
05.01.2013, 18:32
Wir hatten im Herbst auch Besuch von Peter zwegart von RTL weil er unsere ex-Mieter, ich korrigiere die Benutzer einer unserer Wohnungen die wir raus geklagt haben, vertritt von denen wir noch über 17.000€ bekommen.

Ich kenn das Gefühl, das bekommst echt das spucken

ehemaliges mitglied
31.07.2013, 22:31
Ja, ja:

"Nachtigall ick hör dir trapsen"

Ähnliche Situation HIER. Ich könnte mich in den Arzz beißen.

Einer Bekannten (mit der ich mal was hatte) Kohle geliehen und jetzt hört man nichts mehr. Beweis habe ich in Form eines Kontoauszuges. Eigentlich ist mir die Kohle wurscht. Mich treibt aber auf die Palme, dass sie sich weder meldet noch ans Telefon geht.

Wie ist das denn damals bei Dir ausgegangen, lieber TS?

ehemaliges mitglied
31.07.2013, 22:48
Ach so, noch zur Ergänzung - nicht dass das einer in den falschen Hals bekommt: Wir hatten einen Rückzahlungstermin vereinbart. Der ist jetzt seit zwei Wochen abgelaufen und auf dem Kontoauszug vermerkt. Ich habe mir dann vor einer Woche erlaubt, mal eine SMS hinzuschicken und zu fragen, wann sie denn überweisen möchte. Keine Antwort. Ich hab' in der letzten Woche drei mal versucht anzurufen - nichts. Die Alte will das aushocken und das treibt mich eben auf die Palme.

Wenn ich einem Geld schulde und zum vereinbarten Termin nicht zahlen kann, dann sage ich das doch wenigstens, oder?

tela
01.08.2013, 00:11
Überweise doch einfach ein Euro mit dem gleichen Bemerkungstext+Hinweis auf Fälligkeit. Bringt nicht viel, aber erregt Aufmerksamkeit und zerrt Möglicherweise an den Nerven.

Insoman
01.08.2013, 06:10
Schick ihr nen Mahnbescheid. Mal gucken was dann kommt

vandehölln
01.08.2013, 14:52
Wie ist das denn damals bei Dir ausgegangen, lieber TS?


ging bei mir relativ problemlos, hab den Bruder über Facebook angeschrieben der hat die Sache dann erledigt...

löwenzahn
01.08.2013, 16:01
Lieber Guido, ich schreibe aus Erfahrung. Hatte in der Vergangenheit einem guten Bekannten immer wieder mal ein paar Kröten geliehen, die ich auch immer wiedergesehen habe. Bei der letzten Rückzahlung gab´s dann Probleme, weil er gestorben war. Keine Familienangehörige bekannt und damit sehe ich auch nix mehr von dem Geld. Ok, im ersten Moment natürlich ärgerlich, aber mittlerweile habe ich mich beruhigt und es unter Freundschaftsdienst abgehakt.

LG

Michael

Joni123
01.08.2013, 17:09
Guido: ich würde auch einen gerichtlichen Mahnbescheid auf den Weg bringen und wenn das nichts nützt Klage, schon aus Prinzip, wenn jemand meint, sowas aussitzen zu können

ehemaliges mitglied
01.08.2013, 19:45
ging bei mir relativ problemlos, hab den Bruder über Facebook angeschrieben der hat die Sache dann erledigt...

Genau so habe ich es heute Vormittag auch gemacht. Kohle ist schon auf dem Konto. =)

Trotzdem vielen Dank für Eure Ratschläge. :gut: Ich bin ja normalerweise nicht derjenige, der gleich die Keule auspackt. Aber aussitzen geht imo gar nicht.

Schönen Abend!