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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage, benötige Hilfe



Ole
14.01.2013, 18:18
Hallo Kollegen, wie im Titel erwähnt benötige ich Hilfe in einer Rechtsfrage.

Folgendes Szenario: Drei Freunde haben eine Firma gegründet
Gesellschafter a, besitzt 40% Anteil an der Firma Gesellschafter b und c je 30%. Gesellschafter a ist zugleich Vorsitzender der Geschäftsführung (alles im Handelsregister hinterlegt).

a hat Einzelunterschrift, b und c haben Kollektivunterschrift zu zweien.

Kann Gesellschafter a, alleine entscheiden, dass z.B. Gesellschafter b keine Zeichnungsberichtigung mehr hat? Sprich, kann er ihn aus dem HR als Zeichungsberechtigte Person löschen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Gruss Mike

NicoH
14.01.2013, 18:20
Deutsche GmbH oder nach Schweizer Recht?

Agent0815
14.01.2013, 18:22
Wo sind wir denn ? In D oder CH oder evtl. sogar AU ?



Nico war schneller ;)

Ole
14.01.2013, 18:22
Schweizer Recht (GmbH), jedoch wird das Deutsche Recht bestimmt ähnlich sein oder? Wie ist es den?

Gruss Mike

Agent0815
14.01.2013, 18:26
Schweizer Recht (GmbH), jedoch wird das Deutsche Recht bestimmt ähnlich sein oder? Wie ist es den?

Gruss Mike

An hypothetischen Diskussionen beteilige ich mich nicht - hab nur von Schweizer Uhren ein wenig Ahnung, aber nicht vom Schweizer Gesellschaftsrecht :ka:

Ole
14.01.2013, 18:28
An hypothetischen Diskussionen beteilige ich mich nicht - hab nur von Schweizer Uhren ein wenig Ahnung, aber nicht vom Schweizer Gesellschaftsrecht :ka:

Wie ist dies den in D geregelt?

Gruss Mike

NicoH
14.01.2013, 21:20
Nun, das höchste Organ in einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Person (oder Personen), die das Geld stellt, bestimmt auch den/die Geschäftsführer.

Hier sind jetzt alle drei Geschäftsführer auch Gesellschafter (zu unterschiedlichen Teilen). Wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, haben b und c 60% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Damit könnten sie sogar a als Geschäftsführer abberufen ;) Da sollte aber was im Vertrag geregelt sein - etwa dass Geschäftsführer nur mit 2/3-Mehrheit berufen oder abberufen werden können. Wenn nichts geregelt ist, steht's Zwei gegen Einen für b und c.