Ole
14.01.2013, 18:18
Hallo Kollegen, wie im Titel erwähnt benötige ich Hilfe in einer Rechtsfrage.
Folgendes Szenario: Drei Freunde haben eine Firma gegründet
Gesellschafter a, besitzt 40% Anteil an der Firma Gesellschafter b und c je 30%. Gesellschafter a ist zugleich Vorsitzender der Geschäftsführung (alles im Handelsregister hinterlegt).
a hat Einzelunterschrift, b und c haben Kollektivunterschrift zu zweien.
Kann Gesellschafter a, alleine entscheiden, dass z.B. Gesellschafter b keine Zeichnungsberichtigung mehr hat? Sprich, kann er ihn aus dem HR als Zeichungsberechtigte Person löschen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gruss Mike
Folgendes Szenario: Drei Freunde haben eine Firma gegründet
Gesellschafter a, besitzt 40% Anteil an der Firma Gesellschafter b und c je 30%. Gesellschafter a ist zugleich Vorsitzender der Geschäftsführung (alles im Handelsregister hinterlegt).
a hat Einzelunterschrift, b und c haben Kollektivunterschrift zu zweien.
Kann Gesellschafter a, alleine entscheiden, dass z.B. Gesellschafter b keine Zeichnungsberichtigung mehr hat? Sprich, kann er ihn aus dem HR als Zeichungsberechtigte Person löschen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Gruss Mike