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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pech gehabt - aber das kann es doch nicht sein .......



Hunter99
29.01.2013, 19:37
Hallo,

muss mal meinen Frust heute los werden.

Vor sechs Wochen, kurz vor Weihnachten, fährt meiner Frau ein Litauischer LKW in die Seite. Sie ist rechts und will einfach geradeaus und der LKW zieht plötzlich als er noch neben Ihr ist von der linken auf die rechte Seite ohne Blinker. Denke er hat gepennt.

So, Ihr ist nix passiert aber linke Seite vom Auto ist Schrott.

Jetzt sagt unser Anwalt, dass die Bearbeitung bis zu 4 Monaten dauern kann, da die Versicherungen, hier so ne Euroversicherung und in Litauen der Versicherer sich austauschen. Das alles per Post im Zeitalter von Mail. Ich finde sowas unmöglich. Der Geschädigte muss das über sich ergehen lassen obwohl er nichts davon zu vertreten hat. Wenn ich mir vorstelle, sowas passiert jemanden dessen Auto danach nicht mehr fahrbereit ist und der nicht über die finanziellen Mittel verfügt den Schaden erstmal aus eigener Tasche zu reparieren fange ich noch mehr an zu kochen. Vor allem wenn er das Auto täglich zur Arbeit bräuchte.

Verstehe nicht, dass die Versicherer nicht innerhalb einer gesetzten Frist solche Sachen abschliessen müssen. :wall::wall::wall::wall::wall:

blarch
29.01.2013, 19:48
Und genau aus diesem Grunde habe ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Hunter99
29.01.2013, 19:51
Wolfgang, deshalb gehts auch nicht schneller.

Als Geschädigter kannst du dir ab einem Schaden von über 1000 Euro ( Gutachte ) einen Anwalt nehmen. Bezahlen muss den der Gegner.

RAMichel
29.01.2013, 20:07
Im Vergleich zu früher lassen sich Unfälle innerhalb Europas durch die Einschaltung eines inländischen Regulierers eigentlich sehr zügig bearbeiten. Ist der Regulierer benannt und nicht gerade ein Assekuranzbüro, dann sollte die Sache in 4-5 Wochen bearbeitet sein, wenn keine Zweifel an der Schuldfrage bestehen. Wie Dein Anwalt auf 4 Monate kommt, erschließt sich mir nicht.

Hunter99
29.01.2013, 20:18
Hallo Thomas,

was meinst du mit inländischer Regulier ? Unser RA korrespondiert mit so einer Euro.... ? Versicherung. Diese wiederum mit der ausländischen. Das ganze ist vor Weihnachten passiert und jetzt schreibt die Versicherung wollen Sie eine Beschreibung des Unfallhergangs und ich glaube den Polizeibericht. Bereits bei der Aufnahme durch die Polizei musste der LKW Fahrer 35 Euro Bussgeld zahlen für den Verstoß " Fahrbahnwechsel ohne Blinkzeichen und ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten ". Somit, sagte zumindest der Polizist sei die Schuldfrage geklärt, da er ja direkt vor Ort den verstoß zugegeben hat.

dj74
29.01.2013, 20:22
Da braucht's keine ausländische Versicherung zu...
Vor ein paar Jahren zog sich eine Schadensregulierung einer großen deutschen Versicherung über sieben Monate hin.
Ich hatte laut Gutachten keine Schuld (auch keine Teilschuld), die Sachlage war im Prinzip sonnenklar, aber dennoch wurde ständig verzögert, wo es nur ging, trotz Anwalt seit der ersten Minute. Ich musste alles erst mal selbst zwischenfinanzieren, also Leihwagenkosten, neues Auto, eigener Gutachter...
Das hat tierisch genervt, auch wenn am Ende dann alles bezahlt wurde.

Ich wünsche dir eine schnellstmögliche Abwicklung.
Aber denke immer daran: Blech ist ersetzbar, Leben nicht, also sei froh, dass deiner Frau nichts passiert ist.

MattR
29.01.2013, 20:46
Nicht ungewöhnlich.

Ich hatte auch am 1. November einen Unfall alle beteiligten bei der HUK. Letzte Woche kam die Deckungszusage für die Reparatur des Schadens trotz Anwalt.

RAMichel
29.01.2013, 20:49
Bei eindeutiger Sachlage/geklärter Schuldfrage muss das zack zack gehen.

RAMichel
29.01.2013, 20:59
Hallo Thomas,

was meinst du mit inländischer Regulier ?
Bei Unfällen im Inland mit Ausländern als Gegner schreibe ich das Büro Grüne Karte an und bitte um Mitteilung eines inländischen Regulierers. Dann wird von dort ein Versicherer oder ein Assekuranzbüro (z.B. Assekuranz Arnold) benannt. Mit denen geht das eigentlich ganz zügig. Problematisch wird es nur, wenn der Ausländer mit dem rosafarbenen Grenzversicherungsschein eingereist ist. Verklagt wird bei anhaltender Verweigerung dann das Deutsche Büro Grüne Karte. Der Versicherer oder Regulierer ist nur durch das Büro bevollmächtigt, kann also nicht verklagt werden.