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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal ne Frage bzgl. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer



Der Herr Krämer
06.02.2013, 08:48
Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage, im Netz habe ich nicht wirklich eine Antwort gefunden:

Wie verhält es sich, wenn ich von einer Privatperson, die derzeit in den VAE arbeitet, eine Uhr kaufen möchte? Werden dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig? Und falls ja, in welcher Höhe?

Danke schon mal vorab für eine Antwort!

Oliver

Ingo.L
06.02.2013, 08:52
Steuer 19%, Zoll war mal irgendwas um nen Euro rum , ist das noch so?

benaja
06.02.2013, 08:53
Hallo zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage, im Netz habe ich nicht wirklich eine Antwort gefunden:

Wie verhält es sich, wenn ich von einer Privatperson, die derzeit in den VAE arbeitet, eine Uhr kaufen möchte? Werden dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig? Und falls ja, in welcher Höhe?

Danke schon mal vorab für eine Antwort!

Oliver
alles war von außerhalb der EU, resp. der Zollunion eingeführt wird kostet 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Komplettpreis incl Versandkosten und ein paar wenige Euro/oder weniger Zollgebühr.

Der Herr Krämer
06.02.2013, 08:53
Okay...danke...:gut:

Kai_Krone
06.02.2013, 08:58
Und wenn Du "Zoll" oder "Einfuhrsteuer" in die Suche eingibst findet Du sehr viele Informationen zu dem Thema. Unter "Einfuhrumsatzsteuer" findet man tatsächlich gar nichts.

PTF
06.02.2013, 09:08
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Gibt ne schöne Seite vom Zoll :)

Der Herr Krämer
06.02.2013, 09:28
Okay, danke...wusste nur nicht, wie es sich verhält, wenn eine Privatperson die Uhr verschickt und nicht persönlich einführt.

Agent0815
06.02.2013, 10:09
Unter "Einfuhrumsatzsteuer" findet man tatsächlich gar nichts.

:grb: - nun ja, 8 Seiten Suchergebnis sind jetzt nicht gerade nix ;)

PTF
06.02.2013, 10:10
.. da fällt mir ein, wenn derjenige ne LC 100 verkauft, zahlste nüx

hugo
06.02.2013, 10:13
und jetzt machen wir es mal ein wenig kompliziert :D

hat der VK die uhr dort TAX FREE gekauft oder von Deutschland,einem EU Land,oder nicht EU Land dort bei seiner Einreise eingeführt :grb: Lebt bzw arbeitet er dort schon länger als 12 Monate,kommt er ab und an auf Heimaturlaub nach Hause .....

Fragen über Fragen :D

nominator
06.02.2013, 10:14
.. da fällt mir ein, wenn derjenige ne LC 100 verkauft, zahlste nüx

das ist ein Märchen - die Einfuhr aus einem Drittland (VAE) macht die Ware zu einer Drittlandsware, da spielt der Länder - Code keine Rolle (könnte ja zuvor von einem Araber in Deutschland gekauft und die Umsatzsteuer beim Ausflug erstattet worden sein). Ohne INF3 geht da nichts ...

Gruß,
Ralph

PTF
06.02.2013, 10:19
ok, ich dann dachte zu einfach - z.B. ein Deutscher der eine LC100 als Privatmann mitgenommen hat, und jetzt verkaufen will - das alles innerhalb irgendwelcher (Erst)Wohnortsübergangsfristen

wie gut das ich selber nur andere Probleme habe :)

ehemaliges mitglied
06.02.2013, 11:27
Wonach wird denn die Einfuhrumsatzsteuer bemessen ? Wie sieht es denn aus, wenn man die Uhr zu einem "Freundschaftspreis" verkauft, der deutlich unter dem Zeit-/Marktwert liegt ?

Gruss, Juergen

Kai_Krone
06.02.2013, 12:20
:grb: - nun ja, 8 Seiten Suchergebnis sind jetzt nicht gerade nix ;)

Ups, da muss ich mich vertippt haben bei der Suche .... :embarassed:

Ingo.L
06.02.2013, 12:24
Wonach wird denn die Einfuhrumsatzsteuer bemessen ? Wie sieht es denn aus, wenn man die Uhr zu einem "Freundschaftspreis" verkauft, der deutlich unter dem Zeit-/Marktwert liegt ?

Gruss, Juergen

Manche Zöllner sind doof, die glauben das. Andere sinds nicht, die ermitteln ruckzuck nen marktüblichen Preis und rechnen danach ab

nominator
06.02.2013, 13:37
Hallo Jürgen,


Wonach wird denn die Einfuhrumsatzsteuer bemessen ? Wie sieht es denn aus, wenn man die Uhr zu einem "Freundschaftspreis" verkauft, der deutlich unter dem Zeit-/Marktwert liegt ? Gruss, Juergen

prinzipiell gilt immer der Transaktionspreis. Eine unterfakturierte Rechnung wird der Zoll aber nur im Fall fortgeschrittener, geistiger Ermüdung akzeptieren. Die Handelswerte von international gebräuchlichen Gütern, dazu gehören Massenuhren wie Rolex auch, sind leicht bei eBay oder auf entsprechenden Händlerportalen abzurufen. Eine neue DD im Platin für 5.000 USD zu verkaufen wird dir jedenfalls kein Zollbeamter abnehmen, wenn du das unter einem "Freundschaftspreis" verstehst ...

Liebe Grüsse,
Ralph

NicoH
06.02.2013, 13:38
D.h. bei einem Geschenk würde sich die Einfuhrumsatzsteuer nach dem tatsächlichen Wert richten?

Ingo.L
06.02.2013, 13:51
Ja

nominator
06.02.2013, 13:58
... Geschenke aus Drittländern sind nur bis 22 Euro frei. Kostet das "Geschenk" mehr, ist es zu versteuern. Bei Uhren 80 Cents Zoll - Euro pro Uhr und 19% des Handels- bzw. Rechnungswertes. Wäre das anders, könnte ja einer einem eine Rolex schenken und der andere schenkt ihm später 30.000 Euro, denn beim Im- oder Export von Geldscheinen werden diese zur Ware.

Gruß,
Ralph

w650
06.02.2013, 14:21
Wenn du die Uhr schon hast und auch länger trägst wird sie doch auch deutliche Tragespuren haben. Ohne Box und Papieren im Koffer und Uhr am Arm wer soll dir dann nachweisen das du sie nicht schon bei der Abreise in Deutschland hattest?

NicoH
06.02.2013, 14:22
Danke Ralph :dr:

nominator
06.02.2013, 15:22
Bitte Nico! =)

Hallo w650,


Wenn du die Uhr schon hast und auch länger trägst wird sie doch auch deutliche Tragespuren haben. Ohne Box und Papieren im Koffer und Uhr am Arm wer soll dir dann nachweisen das du sie nicht schon bei der Abreise in Deutschland hattest?

hier hat sich ein kleiner, aber steuerlich entscheidender Denkfehler eingeschlichen: Es gibt eine Beweislastumkehr! Nicht der Zoll muss dir beweisen, dass du die Uhr (oder irgend etwas anderes von Wert) eingeschmuggelt hat, sondern du dem Zoll, dass es sich um eine Ware aus dem freien Verkehr der EU handelt. Kaufst du also eine gebrauchte Krone hier auf einer Messe (der Ländercode interessiert niemanden) ohne Rechnung mal eben so, fliegst ins Drittland und kommst wieder zurück mit der Uhr an deinem Arm oder im Koffer, das ist gleich, kann es dir passieren, dass der Zoll dich, wenn du den grünen Ausgang nimmst ("Nichts anzumelden"), eine versuchte Steuerhinterziehung begehst. Das ist kein Witz, sondern ein Straftatbestand.

Die Uhr wird geschätzt, wenn keine Rechnung vorhanden ist, und der Abgabenbetrag festgesetzt (Einfuhrabgabenbescheid). Die Uhr kann auch als Sicherheit beim Zoll bleiben, bis der Abgabenbetrag entrichtet wurde, dann bist du das gute Stück erst einmal los. :pale: Gibst du sie nicht freiwillig her, wird sie beschlagnahmt.

Gelingt der Nachweis nicht, wird dich ein Sachbearbeiter zu einer angemessenen Geldauflage (Geldstrafe) verdonnern, die oft im Bereich des Höhe der Abgaben anzusiedeln ist - du würdest also zuerst steuerlich und dann strafrechtlich zur Kasse gebeten. Vorbestraft wärst du deswegen noch nicht, weil die Tagessätze, die zur Ermittlung deiner Geldauflage, nicht in Bereiche kommen, wo das relevant würde. Glück gehabt! :bgdev:

Was tun? Vor dem Ausflug aus der EU beim Zoll ein INF 3 anfordern, mit dem die "Nämlichkeit" deiner Uhr durch Seriennummer / ein gutes Bild / Handelsrechung usw. fest gehalten wird, so dass du bei der Wiedereinfuhr später mit dieser Unterlage beweisen kannst, dass es sich um eine Uhr aus dem freien Verkehr handelt. Die Uhr hat dann Rückwarencharakter.

Vlt. etwas umständlich, aber bei einer teuren Uhr wäre mir 10 Minuten Papierarbeit mit dem Zoll der Mühe wert - alles andere fängt bei 3 Stellen an und muss bei 4 nicht aufhören.

Gruß,
Ralph

Flo74
06.02.2013, 15:59
Wenn der Verkäufer im nicht EU-Ausland ursprünglich Deutsche Ware (LC100) nach D schickt, bedarf es einer D-Rechnung als Nachweis.
Quasi so, als würde man sein Eigentum per Post vorab nach Hause schicken.
Dass es dann Jemand anderes abholt ist ja klar.
Dafür sollte es optimaler Weise dann eine Art "Abholvollmacht" vom Absender geben, der den Abholer namentlich angibt.

Knifflig wirds nur, wenn vom Namen her Absender und Rechnungsempfänger nicht zusammenpassen.
Dann muss weitere Belegung her.

So hat es mir das Zollamt hier in FFM/Wächtersbacher Str. erklärt.

Der Herr Krämer
06.02.2013, 17:53
Heißt: der private Verkäufer könnte die Uhr steuer-und zollfrei z.b. zu seinen Eltern schicken und ich könnte sie dann dort abholen???

hugo
06.02.2013, 18:54
Wenn er sie in D gekauft hat und das auch richtig nachweisen kann,ja.
Er muss das nachweisen und zwar schon wenn sie beim Zoll hängt,nicht seine Eltern,dort wird die gar nicht erst angeliefert.

Der Herr Krämer
06.02.2013, 20:23
Boah...ist das kompliziert...heisst im Klartext: er schickt eine Rechnungskopie des Uhrenkaufs in Deutschland im voraus an den Zoll ( in Deutschland) und avisiert, dass er eben diese Uhr an seine Eltern schicken wird???

Habe ich's jetzt geschnallt...???
:grb::grb::grb:

hugo
06.02.2013, 20:30
Da gibt das beim Zoll Formulare für,welche allerdings schon bei der Ausreise ausgefüllt werden müssen.Sonst kann es Probleme bei der Einreise geben ....
Ruf doch einfach mal bei der nächsten Zollstation in deiner Nähe an.
Die sind gar nicht schlimm und geben sehr genau Auskunft wie,was ....

mask
06.02.2013, 20:43
Nichts für Ungut, aber der wievielte Zollthread ist das eigentlich ? :rolleyes:

hugo
06.02.2013, 21:14
xxxxxxxxxx te

rainer07
06.02.2013, 22:28
Und fast alle werden letztlich als verzweifelter Versuch gestartet, in irgendeiner Weise doch um die Zollabgabepflicht drum herum zu kommen, um es nicht zu drastisch auszudrücken.

Beste Grüße