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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schufa Auskunft



fugazi
07.02.2013, 13:17
Meine Schwester die gerade mit dem Studium fertig ist, ist gerade auf Wohnungssuche in Berlin. Viele Vermieter verlangen dort wohl eine Bürgschaft, dass die Eltern im Falle eines Falles für die Miete aufkommen können. Das hat unser Vater auch bereitwillig gemacht. Noch bessere Chancen hat man anscheinend, wenn man auch noch eine aktuelle Schufa Auskunft vorzeigen kann. Das ist an sich auch kein Problem, ich habe jedoch Bedenken, dass wenn ein Dritter ein solches Dokument in die Hände bekommt, damit auch Missbrauch getrieben werden kann.

Bin ich da übervorsichtig oder ist tatsächlich Vorsicht angebracht?

Besten Dank im Voraus!

Retto
07.02.2013, 13:20
das gibt extra eine für arbeitgeber und vermieter.
da steht denn nur allgemein drin das z.b. keine negativ merkmale vorlieren

ehemaliges mitglied
07.02.2013, 13:33
Warum kein Avalkredit?

RAMichel
07.02.2013, 13:38
Mit den Schufa-Daten läßt sich nicht so viel anfangen, wenn keine Negativmerkmale eingemeldet sind. Zum Geldsparen empfiehlt es sich, die Auskunft nach § 34 BDSG bei der Schufa anzufordern (das "Produkt" ist etwas versteckt, aber läßt sich online finden). Die kostet nämlich nichts. Für die nahezu identische Auskunft greift die Schufa nämlich mal eben 18,50 Euro ab, ohne dass damit ein Mehrwert finanziert wird.

jagdriver
07.02.2013, 13:47
Genau!:gut:

Gruß
Robby

fugazi
07.02.2013, 16:54
Spitze Jungs! Das war mal wieder Network in Aktion. Was hab ich eigentlich gemacht bevor es R-L-X gab? :verneig:

Coney
07.02.2013, 17:07
Allerdings lassen die sich ewig Zeit für die kostenlose Auskunft und diese ist im Gegensatz zu der kostenpflichtigen nicht unverfänglich. Ich würde zahlen.

kurvenfeger
07.02.2013, 17:18
Schufa Auskunft für eine Wohnung? 8o
Ist ja übel. Ich fand schon die geforderten Selbstauskünfte bedenklich...

Coney
07.02.2013, 17:28
In München nichts Ungewöhnliches - warum auch?
Für jedes sky-Abo wird das gemacht - aber wenns um fünfstellige Summen pro Jahr geht nicht? :grb:

Retto
07.02.2013, 17:42
Ich weiß ja nicht wie da die Vermieter ticken,
aber wir lassen uns immer eine Bankauskunft vorlegen denn die zeigt deutlich eher die Bonität und Zuverlässigkeit
als eine Schufa


Also sowas gleich mit vorzuweisen macht auf jeden fall einen guten Eindruck wenn sie gut ausschaut

Coney
07.02.2013, 18:59
Ja, Bankauskunft braucht man in M auch... ;)

rolimai
07.02.2013, 21:38
Beispielsfall aus Berlin: Wohnung im Wedding, Student mit regelmäßigem festen Einkommen. Erwünscht: Selbstschuldnerische Bürgschaft bis zur Halskrause, die Schadensersatzansprüche einschließt, und Gehaltsnachweise des Bürgen für die letzten drei Monate. Reichlich überzogen m. E. Vermieter: Internationaler Investor mit Sitz in Luxemburg.

paddy
07.02.2013, 22:07
Beispielsfall aus Berlin: Wohnung im Wedding, Student mit regelmäßigem festen Einkommen. Erwünscht: Selbstschuldnerische Bürgschaft bis zur Halskrause, die Schadensersatzansprüche einschließt, und Gehaltsnachweise des Bürgen für die letzten drei Monate. Reichlich überzogen m. E. Vermieter: Internationaler Investor mit Sitz in Luxemburg.
Die Mietsicherheit (Kaution, Bürgschaft, wasauchimmer) ist gem. §551 (1), BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html) auf eine Höhe von drei Monatskaltmieten begrenzt. Wer Vermieter ist und wo der sitzt, ist da völlig latte.


Mit den Schufa-Daten läßt sich nicht so viel anfangen, wenn keine Negativmerkmale eingemeldet sind. Zum Geldsparen empfiehlt es sich, die Auskunft nach § 34 BDSG bei der Schufa anzufordern (das "Produkt" ist etwas versteckt, aber läßt sich online finden). Die kostet nämlich nichts. Für die nahezu identische Auskunft greift die Schufa nämlich mal eben 18,50 Euro ab, ohne dass damit ein Mehrwert finanziert wird.

Allerdings lassen die sich ewig Zeit für die kostenlose Auskunft und diese ist im Gegensatz zu der kostenpflichtigen nicht unverfänglich. Ich würde zahlen.
So siehts aus.

Der Mehrwert liegt im Inhalt und in der Auskunftsgeschwindigkeit. Die Gratisauskunft (die im Übrigen nur ein Mal im Jahr angefordert werde kann, zwei Monate später aber schon nicht mehr aktuell ist) dauert aktuell etwa 10 bis 14 Tage bis sie beim Empfänger in der Post ist. Bis dahin sind gute Wohnungen längst vermietet.

Die kostenpflichtige Auskunft bestätigt nur, dass keine Negativmerkmale bekannt sind (eine anderslautende wird der Mietinteressent nicht weitergeben, und kickt sich somit sauber selbst raus), und ist in der Regel innerhalb von spätestens drei Tagen beim Empfänger.


Schufa Auskunft für eine Wohnung? 8o
Ist ja übel. Ich fand schon die geforderten Selbstauskünfte bedenklich...
Die sind nicht bedenklich sondern dringend notwendig und vor Allem Rechtens, sofern es lediglich um die Abfrage von Fakten, die für die Vermietung der Wohnung notwendig sind geht, und nicht um persönliche Dinge wie beispielsweise Fragen nach Kinderwunsch, etc.

Wer ohne unter Anderem Selbstauskunft und Schufa vermietet, handelt imho fahrlässig. Und komm mir jetzt niemand mit Menschenkenntnis und Bauchgefühl, oder ähnlichem Blabla, da kann ich nur lachen.

Immerhin gehts um teils erhebliche Vermögenswerte, für viele gehört sowas zur Altersvorsorge. Aber bis ein Pleitegeier wieder draußen ist, vergehen manchmal ein bis zwei Jahre. Da sind schnell 20K Euro und mehr futsch, da reicht am Ende auch die Kaution nicht weit. Deshalb vorher prüfen, anstatt später in die Röhre zu gucken.




Ich weiß ja nicht wie da die Vermieter ticken,
aber wir lassen uns immer eine Bankauskunft vorlegen denn die zeigt deutlich eher die Bonität und Zuverlässigkeit
als eine Schufa...
Eine Bankauskunft ist imho eine halblebige Alternative zur Schufa. Die Bank wird dir, wenn überhaupt (die meisten Banken erteilen keine Mietauskunfte mehr), wie die Schufa nur Allgemeines bestätigen.

Aber vor Allem weißt du ja nicht, ob er nicht bei zwei Anderen Banken bis zum Hals in der Kreide steht, und einen 911 beim Händler finanziert hat. ;)

love_my_EXII
07.02.2013, 22:38
Mal ne doofe Frage, habe ich dich richtig verstanden Bernd, das eure Eltern (Vater), für die volljährige?! Tochter jetzt beim Vermieter gegen Mietausfall bürgt? Zusätzlich, zu Kaution, Selbstauskunft und dem Wisch von der Schufa?

Danke für Aufklärung,
Gruß,
Oliver

rolimai
07.02.2013, 23:09
Die Mietsicherheit (Kaution, Bürgschaft, wasauchimmer) ist gem. §551 (1), BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html) auf eine Höhe von drei Monatskaltmieten begrenzt. Wer Vermieter ist und wo der sitzt, ist da völlig latte.



Mit meinem Hinweis auf den Sitz des Vermieters habe ich nicht in Frage stellen wollen, dass das deutsche Mietrecht anwendbar ist.

Selbstverständlich hat der Vermieter zusätzlich drei Monate Kaution gefordert. Das mit der zusätzlichen Bürgschaft läuft über die Konstruktion "Freiwillig und unaufgefordert zur Erreichung des Zustandekommens des Mietvertrags", das ist der Kniff, mit dem 551 Abs. 1 BGB ausgehebelt wird.

paddy
07.02.2013, 23:55
... Das mit der zusätzlichen Bürgschaft läuft über die Konstruktion "Freiwillig und unaufgefordert zur Erreichung des Zustandekommens des Mietvertrags", das ist der Kniff, mit dem 551 Abs. 1 BGB ausgehebelt wird.
Das ist kein Kniff, siehe §551 (4) BGB: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam".

Mal abgesehen davon, dass die Formulierung selten dämlich ist, weil sie gleich noch schön schriftlich festhält, dass der Mieter zur Übersicherung genötigt war um die Wohnung zu bekommen. Da kann sich der Vermieter auch "freiwillig und unaufgefordert" in die Haare schmieren. Egal wie das formuliert ist, es bleibt eine Übersicherung.

Und eine solche fliegt dem Vermieter im Fall der Fälle um die Ohren, nutzt ihm also gar nichts. Dazu gibts auch Rechtssprechung, so schlau waren nämlich schon andere. Aber wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter... ;)

rolimai
08.02.2013, 08:08
BGH Z 111, 361, 07.06.1990, IX ZR 16/90, zum damaligen § 550 b.

Meines Erachtens gibt es noch keine Abkehr von dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Und diese Form der "tatsächlichen" Übersicherung von in der Regel überteuertem Wohnraum durch Wohnungseigentumskonzerne findet in großstädtischen Ballungszentren zunehmend statt: Vor allem Studenten tun sich dort immer schwerer, Wohnraum zu finden.

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 11:54
Und ? Sind doch alles durch die Gemeinschaft der Wohnungsmieter selbst verursachte Probleme.
Früher zahlten vermutlich 98% aller Mieter ordnngsgemäss ihre Miete, einen geringen Ausfall gab es immer.
Heute nimmt doch in Zeiten von um sich greifendem Hartz 4 und der LMaA-Mentalität der Leute das Schmarotzertum und die Mietnomaden immer mehr um sich. Einen Mietnomaden auf rechtlich einwandfreie Weise aus einer Wohnng zu bekommen, ist in Zeiten, wo Mieter durch den Gesetzgeber nur noch in Watte gepackt werden, eine Sache von Jahren. Bis dahin hat der Vermieter Mietausfall und wenn es dann zur Räumung kommt, ist die Wohnung zudem total demoliert.
Und der Nomade? Natürlich wieder so ein armer, unverschuldet in Not geratener Zeitgenosse, der zudem noch seine Frau und die 5 Kinder vom Hartz 4 durchfüttern muss und deshalb leider keine Miete und keine Reparaturkosten zahlen kann.
Und der Vermieter ? Der hat sich die Wohnng als Altersabsicherung vielleicht mühsam zusammengespart und steht jetzt vor den Scherben seiner Altersversorgung.

Sorry, wäre ich Vermieter, würde ich in den heutigen Zeiten den Mietern vor Mietvertragsabschluss auch ganz genau auf die Finger gucken und ensprechende Handschellen anlegen.....

ReneS
08.02.2013, 11:55
Ist normal geworden, ohne Schufa, Gehaltsnachweise/Bürgen, top Auftreten und Vitamin B bekommst Du bei uns auch kaum eine Wohnung. Da ist es einfacher sich eine Eigentumswohnung zu finanzieren als eine Wohnung zu mieten :ka:

ReneS
08.02.2013, 11:56
Und ? Sind doch alles durch die Gemeinschaft er Wohnungsmieter selbst verursachte Probleme. Früher zahlten vermutlich 98% aller Mieter ordnngsgemäss ihre Mieter, einen geringen Ausfall gab es immer. Heute nimmt doch in Zeiten von um sich greifendem Hartz 4 und der LMaA-Mentalität der Leute das Schmarotzertum nd die Mietnomaden immer mehr um sich. Einen Mietnomaden auf rechtlich einwandfreie Weise aus einer Wohnng zu bekommen, ist in Zeiten, wo Mieter durch den Gesetzgeber nur noch in Watte gepackt werden, eine Sache von Jahren. Bis dahin hat der Vermieter Mietausfall und wenn es dann zur Räumung kommt, ist die Wohnung zudem total ddemoliert. Und der Nomade? Natürlich wieder so ein armer, unverschuldet in Not geratener Zeitgenosse, der zudem noch seine Frau und die 5 Kinder vom Hartz 4 durchfüttern muss und deshalb leider keine Miete und keine Reparaturkosten zahlen kann.
Und der Vermieter ? D hat sich die Wohnng als Altersabsicherung vielleicht mühsam zusammengespart und steht jetzt vor dn Scherben seiner Altersversorgnug. Sorry, wäre ich Vermieter, würde ich in den heutigen Zeiten den Mietern vor Mietvertragsabschluss auch ganz genau auf die Finger gucken.....

:gut:

paddy
08.02.2013, 14:39
BGH Z 111, 361, 07.06.1990, IX ZR 16/90, zum damaligen § 550 b.
Meines Erachtens gibt es noch keine Abkehr von dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Und diese Form der "tatsächlichen" Übersicherung von in der Regel überteuertem Wohnraum durch Wohnungseigentumskonzerne findet in großstädtischen Ballungszentren zunehmend statt: Vor allem Studenten tun sich dort immer schwerer, Wohnraum zu finden.
Davon abgesehen, dass da mittlerweile zwei Mietrechtsreformen drüber gelaufen sind, der Punkt in dem vor dir zitierten Urteil ist "unaufgefordert".

Ich bleibe dabei, wenns drauf ankommt, fliegt dem Vermieter in dem von dir genannten Fall gerade die Formulierung "freiwillig und unaufgefordert" (wie unauffällig...) um die Ohren, weil jedem Honk klar wird, dass es eben genau das nicht war.

Der Mieter braucht dann nur noch wahrheitsgemäß angeben, dass ihm das als Bedingung vorgegeben wurde, ohne die der MV nicht zustande gekommen wäre. Das findet sich dann auch in einem etwas aktuelleren Urteil von 2005 (http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_23-O-67605_Ueberhoehte-Sicherheitsmassnahmen-im-Mietrecht-unzulaessig.news2271.htm): "Ohne Stellung der Bürgschaft wäre nämlich der Mietvertrag nicht zustande gekommen", dem dieses von 2006 (http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Bamberg_6-U-7505_Volle-Mietkaution-plus-Buergschaft-nicht-rechtens.news3107.htm) folgte.

Alles weitere überlasse ich Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

fugazi
10.02.2013, 09:52
Habe gerade noch mal reingeschaut.

Ja Oliver, du hast das richtig verstanden! In Berlin gibt es anscheinend auf die meisten Wohnungen einen solchen Ansturm, dass die Vermieter es sich aussuchen können...

Meine Schwester sucht schon seit Monaten und da versucht sie halt sämtliche Mittel, welche sie gut dastehen lassen auszuschöpfen.