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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gestern auf der Autobahn geblitzt-das erste mal!



ehemaliges mitglied
16.02.2013, 12:54
Hallo Leute,

ich wurde gestern auf der Autobahn mit 127-133km/h bei erlaubten 100km/h geblitzt.
Ich wurde noch nie geblitzt und dann gleich sowas. Die Probezeit ist zum Glück schon vorbei aber ich wollte mal fragen , was da jetzt auf mich zukommt?

ist es wirklich so das man einmal sagen kann, dass man das nicht war ?

Gruß Koko

markus247
16.02.2013, 12:59
127 kmh bringt 80,- € und 3 Punkte.
133 kmh führt zu 120,- € und ebenfalls 3 Punkte.

Wenn du ´ne Verkehrsrechtschutz hast, besuch mal deinen Anwalt. Da gibt´s Hilfe.

Viel Erfolg!

hugo
16.02.2013, 13:03
Warum,wozu !? Zahlen und gut ist.Selber Schuld.

markus247
16.02.2013, 13:07
Weil bei einem nicht geringen Teil der Verfahren schon der Einstellungsbescheid kommt, wenn ein Anwalt nur die Akte anfordert. Mit Rechtschutz ist das schon einen Versuch wert. Zudem halten auch nicht alle anderen Bescheide.

Freut mich aber, dass du die genügende Einsicht hast, kommentarlos und brav zu zahlen. :bgdev:

dj74
16.02.2013, 13:17
Hat was mit Anstand und Moral (http://www.anstandundmoral.com) zu tun, zu seinen Verfehlungen zu stehen.

hugo
16.02.2013, 13:17
Wenn ich weiss was ich getan habe,stehe ich dazu und zahle.
Ja ich zahle wenn ich mal wieder nichts in den Parkticketautomaten geschmissen habe,ja ich zahle wenn ich bei Spätorange über die Ampel gebrettert bin und ich zähle auch wenn sie mich beim zu schnell fahren erwischt haben ....

markus247
16.02.2013, 13:20
Aber woher weißt du denn ohne Überprüfung, ob du 39 km/h oder 41 km/h zu schnell warst? Nicht alle Geräte arbeiten ordnungsgemäß. Und der Unterschied bei der Bestrafung ist deutlich.

Wenn also eine Überprüfung durch Anwalt oder Gericht dazu führt, dass die Begehung des Delikts nicht oder nicht genügend sicher nachgewiesen werden kann, ist es weder unmoralisch noch unanständig, wenn die Bestrafung ausbleibt.

löwenzahn
16.02.2013, 13:33
Welche Geschwindigkeit wurde gemessen? Ich nehme an, der TS weiß es nicht. Nehmen wir weiter an, daß es 133km/h laut Tacho waren. 10% Vorlauf des Tachos abgezogen und weitere 3km/h Meßtoleranz ebenfalls. Dann kommen 35 Euro Strafe raus. Ok, man könnte ja zumindest mal das Beweisfoto abfordern. Aber wegen 35 Euro zur Polizei fahren.......

LG

Michael

EDIT: Wenn allerdings die angebene Geschwindigkeit das Meßergebnis der Polizei darstellt, heißt es einen Monat Laufen.

markus247
16.02.2013, 13:37
Dann kommen 35 Euro Strafe raus.

Das musst du mir aber mal erklären. Wie auch immer: Zur Polizei fahren hilft jedenfalls nicht weiter. Die stellen nicht ein, selbst wenn das Meßverfahren mangelhaft war. Das liegt einfach daran, dass es nicht in deren Kompetenz liegt.

löwenzahn
16.02.2013, 13:44
133km/h - 10% = 120km/h
120km/h - 3km/h= 117km/h
117km/h = 17km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
17km/h zuviel kosten laut nun aktuellem Bußgeldkatakog, sorry 30 Euro.

LG

Michael

EDIT: und sorry nochmal, Laufen erst ab 41km/h zu schnell

DS-XELOR
16.02.2013, 13:44
Bei 133 aufm Tacho bist Du exakt gemessen ca. 120 - 123 Km/h schnell. Davon gehen noch 3% Meßtoleranz, aufgerundet auf ganze Km/h, weg. Bleibt ein Bußgeld von glaub ich 30 Euro und somit keinerlei Kopfschmerzen übrig.
Zumal bei Schwerpunktkontrollen auf Autobahnen ( und das weiß ich von einem Freund bei der Polizei und aus Erfahrung) die Geräte sowieso höher justiert sind. Die interessiert keiner mit 110, sondern die wirklichen Raser.

120 bei 100 nach Tacho mit Tempomat, hab ich noch nie was bezahlt.

Außer und da wirds interessant: in Baustellen, Tunnels, an fest installierten Blitzern und natürlich bei einigen europäischen Nachbarn sind die Geräte sehr fein justiert.

markus247
16.02.2013, 13:47
Die prozentualen Abschläge sind leider Vergangenheit. Die Meßtoleranzen sind leider mit wachsender Qualität der Geräte nicht mehr postiv in´s Feld zu führen...:ka:

DS-XELOR
16.02.2013, 13:53
Ob die Meßtoleranz wegfällt weiss ich nicht, hab schon lange nix mehr gezahlt. Aber die Tachos gehen nach wie vor ein ganzes Stück vor.

Mehr Sorgen macht mir aber immer der Abstand auf der Autobahn.

docpassau
16.02.2013, 14:10
Die Tachos dürfen 7% vorgehen, wieviel tatsächlich, muss man selbst rausbekommen (z.B. GPS).

Wart erstmal ab, was kommt. Wenns ohne Punkte abgeht, dann zahl einfach. Ansonsten kannst du ja immer noch zum Anwalt gehen, der scahuen kann, ob die Messung korrekt war. Wobei 3 Punkte aber auch nicht wehtun, wenn du dich dann vernünftig verhältst.
Prinzipiell bin ich aber bei Udo, man sollte dazu stehen, wenn man weiss, dass man etwas "verbrochen" hat

RAMichel
16.02.2013, 14:11
Ich würde einfach warten, bis der Anhörungsbogen da ist. Erst dann lässt sich sagen, was zu tun ist. Ohne konkreten Vorwurf lässt es sich schlecht beraten.

T-800
16.02.2013, 15:15
Als Orientierung:
30kmh innerorts drüber
40kmh außerorts drüber
ab dann gibts fahrverbote, davor "nur" punkte und geldstrafen. Vorausgesetzt man ist nicht weiter vorbelastet und aus der Probezeit raus.

ehemaliges mitglied
16.02.2013, 15:17
[QUOTE=löwenzahn;3756249]133km/h - 10% = 120km/h
120km/h - 3km/h= 117km/h
117km/h = 17km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
17km/h zuviel kosten laut nun aktuellem Bußgeldkatakog, sorry 30 Euro.

LG

Michael

Also ich hatte nebenbei das Navi an (nicht eingebaut) und die Höchstgeschwindigkeit des Autos lag laut Navi-GPS bei 136km/h (mehr habe ich an dem Tag nicht geschafft, sonst 140 und 144 Berg ab :D ).

Nachdem ich geblitzt wurde, bin ich vom Gas gegangen und danach sofort gebremst weil u.a. weil so ein Voll....t einfach nach links gefahren ist.
In diesem Augenblick konnte ich im Augenwinkel was mit 120-128 erkennen, also weiß ich die Geschwindigkeit nicht aber sie liegt maximal bei 136km/h.
Und das mit der Tachotoleranz kann ich glaub ich wegen dem Navi vergessen... .

mactuch
16.02.2013, 15:29
Aber woher weißt du denn ohne Überprüfung, ob du 39 km/h oder 41 km/h zu schnell warst? Nicht alle Geräte arbeiten ordnungsgemäß. Und der Unterschied bei der Bestrafung ist deutlich.

Wenn also eine Überprüfung durch Anwalt oder Gericht dazu führt, dass die Begehung des Delikts nicht oder nicht genügend sicher nachgewiesen werden kann, ist es weder unmoralisch noch unanständig, wenn die Bestrafung ausbleibt.

Ganz meiner Meinung. Da hat die "Moral-Keule" auch nichts zu suchen. Dass in dem Fall nur der Bürger Fehler begeht, deren Betrafung er dann auch "moralisch einwandfrei" hinzunehmen hat, lässt dabei völlig außer Acht, dass auch Behörden Fehler machen können, falsch messen, falsch eichen, etc. Sich per Überprüfung durch einen Fachmann Gewissheit zu verschaffen ist auch meiner Meinung nach weder unanständig noch unmoralisch, zahlen kann man dann ja immer noch, nur eben mit bestätigter Gewissheit.

Nachdem der TS sich zur Höhe der genauen Geschwindigkeitsübertretung nicht sicher war, nicht weiß, welche Abweichung sein Tacho anzeigt und das alles am Ende Strafrelevant sein könnte, wäre es weder antständig noch moralisch einwandfrei, ein angeordnetes Bußgeld zzgl. ggf. Punkte einfach hinzunehmen, das wäre meiner Meinung nach eher naiv (vorsichtig formuliert...:bgdev:). Ob es einem der Aufwand wert ist, wenn's mit 50,-€ ohne Punkt ausgeht, muss dann jeder selber entscheiden, da wäre bei mir zum Beispiel Aufwand-Nutzen-Verhältnis nimmer gegeben.

PTF
16.02.2013, 16:02
i.d.R. werden pauschal 3 km/h von der gemessenen Geschwindikeit abgezogen. Wenn die Übertretung unterm Strich 41 km/h beträgt, ist der Lappen 1 Monat wech, alles andere ist doch egal...

http://www.bussgeldkataloge.de/


innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot



außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ehemaliges mitglied 24812
16.02.2013, 16:15
Hat was mit Anstand und Moral (http://www.anstandundmoral.com) zu tun, zu seinen Verfehlungen zu stehen.
:gut: :gut: :gut:

So'n Dankebutton wäre nicht schlecht hier.


... Wenn die Übertretung unterm Strich 41 km/h beträgt, ist der Lappen 1 Monat wech, alles andere ist doch egal ...

2x > 25 km/h innerhalb von 12 Monaten auch.

paddy
16.02.2013, 16:48
... 2x > 25 km/h innerhalb von 12 Monaten auch.
Dazu hast du sicher auch ne Quelle.

Andi S. aus V.
16.02.2013, 18:10
Die Tachos dürfen 7% vorgehen, wieviel tatsächlich, muss man selbst rausbekommen (z.B. GPS).

Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: Die 7 % beziehen sich auf den sogenannten Tachoendwert. D.h. wenn der Tacho bis 200 km/h geht, dann DARF er über den ganzen Tachobereich um 14 km/h vorgehen, z.B. bei echten 50 km/h darf er bis zu 64 km/h anzeigen und z.B. bei echten 100 km/h darf er bis zu 114 km/h anzeigen. Nachgehen darf ein Tacho übrigens gar nicht.

markus247
16.02.2013, 18:13
Dazu hast du sicher auch ne Quelle.

Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV ist bei wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen der Regelfall für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen beharrlicher Pflichtverletzung vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene zwei Geschwindigkeitsübertretungen von jeweils zumindest 26 km/h binnen eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Festsetzung einer Geldbuße (z. B. im Rahmen eines Bußgeldbescheids) begangen hat.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Berechnung der vorgenannten Jahresfrist häufig zu Fehlern kommt.
Ausschlaggebend ist nicht der Zeitpunkt der ersten Geschwindigkeitsübertretung. Weder der Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheides noch eine etwaige Anhörung bei der Anhaltung nach der Geschwindigkeitsübertretung sind hierfür relevant. Für die Berechnung ist ausschließlich der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung (z.B. des Bußgeldbescheids) über die erste Geschwindigkeitsübertretung ausschlaggebend.

Die Welt ist schon ungerecht, Paddy ;)

ehemaliges mitglied
16.02.2013, 18:22
Mich haben sie im Januar auf der A 71 erwischt (zwischen Tunnel Rennsteig und Tunnel alte Burg) - 11 km/h drüber, Bild war bei der 20,- EUR-Rechnung gleich dabei.

Janufer
16.02.2013, 18:45
Ich würde den Anhörungsbogen abwarten und dann erstmal schauen ob ´gefühlte´und ´gemessene´ Geschwindigkeit merklich auseinanderliegen.
Dann kannst Du immer noch entscheiden ob ein Anwalt nötig ist.
Und zur Moralkeule wurde ich sagen...ich würde es bezahlen und basta.

Grüsse Jan

eos
16.02.2013, 19:24
Ich würde einfach warten, bis der Anhörungsbogen da ist. Erst dann lässt sich sagen, was zu tun ist. Ohne konkreten Vorwurf lässt es sich schlecht beraten.

So und nicht anders. Ungelegte Eier und so ...

Butch
16.02.2013, 19:38
Ich würde den Anhörungsbogen abwarten und dann erstmal schauen ob ´gefühlte´und ´gemessene´ Geschwindigkeit merklich auseinanderliegen.
Dann kannst Du immer noch entscheiden ob ein Anwalt nötig ist.
Und zur Moralkeule wurde ich sagen...ich würde es bezahlen und basta.

Grüsse Jan

Na, das hört sich doch auch ganz vernünftig an.
Viel gehaltvoller können die Ratschläge eigentlich nicht mehr werden.

schnitzersl
17.02.2013, 07:52
Dazu hast du sicher auch ne Quelle.

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.....
Das Fahrverbot bekam ich nur mit Anwalt, Nachweis, dass ich mein PKW unbedingt zur Ausführung meiner beruflichen Tätigkeit brauche,
in einen nicht unerheblichen Geldbetrag umgewandelt. Bei einem weiteren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnlich schwerem Vergehen
habe ich ein richtiges Problem.

Gruß
Martin

schnitzersl
17.02.2013, 08:00
Diesen Blitzer verflucht jeder, der dort schon mal durchgefahren ist.
11km Tunnelstrecke bei 80km/h mitten in der Nacht, weit und breit kein anderer zu sehen, können schon ganz schön hippelig machen.
Da bekommt man für den den Tritt aufs Gaspedal zwischen den Tunneln auch noch ein Photo :motz:.

Gruß
Martin



Mich haben sie im Januar auf der A 71 erwischt (zwischen Tunnel Rennsteig und Tunnel alte Burg) - 11 km/h drüber, Bild war bei der 20,- EUR-Rechnung gleich dabei.

pelue
17.02.2013, 08:39
Wobei das alles eigentlich kein Thema ist: die Regeln sind bekannt. Ob sinnig oder nicht, egal. Jeder hat die Höhe der möglichen Strafe selbst in der Hand.

AndreasL
17.02.2013, 08:57
Dazu hast du sicher auch ne Quelle.

Das steht sogar auf den netten Briefen wegen der ersten Überschreitung drauf.

le0p0ld
17.02.2013, 10:45
Wobei das alles eigentlich kein Thema ist: die Regeln sind bekannt. Ob sinnig oder nicht, egal. Jeder hat die Höhe der möglichen Strafe selbst in der Hand.

So ist es. Und mit jeder Geschwindigkeitsüberschreitung nimmt man in Kauf, geblitzt zu werden. So what? Zahlen und gut ist.

paddy
17.02.2013, 10:54
...
Die Welt ist schon ungerecht, Paddy ;)
Dann hab ich bisher immer Glück gehabt, dass ich nicht ganz so schnell war. :D





Das Dumme ist ja, die ganze Raserei bringt so gar nix (hab ich das jetzt wirklich gesagt...?), außer einer vernachlässigbaren Zeitersparnis, Stress und erheblichem Mehrverbrauch (ich hab das wirklich gesagt... 8o).

dj74
17.02.2013, 11:28
Dem kann ich nur beipflichten.
Ich pendle seit gut zwölf Jahren täglich ca. 60 km einfach zur Arbeit, davon gut 50 km Autobahnanteil.
Für die Strecke brauch ich bei vernünftiger Fahrweise etwa 35, gemütlich maximal 40 Minuten.
Fahre ich "auf Teufel komm raus", schaffe ich es nur mit Mühe unter 30 Minuten.

Der Stress und die Verstöße gegen die StVo (und die damit verbundene Gefahr des erwischtwerdens) stehen in keinem Verhältnis zu der gewonnenen Zeit. Der höhere Verbrauch kommt auch noch dazu...

mike1
17.02.2013, 12:11
Dem kann ich nur beipflichten.
Ich pendle seit gut zwölf Jahren täglich ca. 60 km einfach zur Arbeit, davon gut 50 km Autobahnanteil.
Für die Strecke brauch ich bei vernünftiger Fahrweise etwa 35, gemütlich maximal 40 Minuten.
Fahre ich "auf Teufel komm raus", schaffe ich es nur mit Mühe unter 30 Minuten.

Der Stress und die Verstöße gegen die StVo (und die damit verbundene Gefahr des erwischtwerdens) stehen in keinem Verhältnis zu der gewonnenen Zeit. Der höhere Verbrauch kommt auch noch dazu...

Dem kann ich nur zustimmen gleiche Entfernung gleiche Zeitaufwände, daher in Ruhe und Sprit sparen :gut:

ehemaliges mitglied 24812
17.02.2013, 12:35
Mein täglicher Weg zur Arbeit beträgt 50 km mit 50% Landstraßen- und 50% BAB-Anteil. Je nach Fahrweise benötige ich zwischen 27 und 40 Minuten. Der Zeitgewinn hält sich in Grenzen, und so lasse auch ich es normal angehen.
Eher ist es die Unachtsamkeit, die einen in die Falle tappen lässt, als die Absicht zu rasen. Man konzentriert sich auf ein Telefonat und übersieht dadurch ein Verkehrsschild.
Da Polizei und Kommunen wesentlich häufiger kontrollieren, ist die Gefahr erwischt zu werden entsprechend größer. Früher wurde auf meiner "Hausstrecke" an 2 Stellen max. 1-2x pro Monat kontrolliert, heute an 6 Stellen mehrmals pro Woche. Da tappt man auf unbekannten Strecken entsprechend öfter in die sprichwörtliche Falle.