Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gravur am Bodendeckel - Sachmangel?
Hallo Zusammen,
ich bin völlig verblüfft wofür manche Mitmenschen Ihre Nerven lassen...
Ich habe eine ca.3 Jahre alte Tissot Quarzuhr privat, ohne Garantie und ohne Rechnung mit verbrauchter Batterie über ein Forum verkauft.
Ursprünglich wollte ich dafür 140€ haben.
Nachdem ich mit einem Kaufinteressenten 10 Tage (!) sporadischen Emailkontakt hatte und er meinen Preis immer tiefer ansetzte, kam es zum Verkauf - 110€ (davon 6,9 für DHL).
Als er die Uhr bekommen hat schrieb er folgendes: "Sehr schöne Uhr in tollem Zustand - vielen Dank."
Einen Tag später findet er eine Gravur auf dem Bodendeckel....
Nun kommt das: "bitte gib mir Bescheid, ob ich dir die Uhr zurückschicken soll oder ob du mir die 20 Euro erstattest.
Ich bin ehrlich gesagt stinksauer und mein Geduldsfaden ist mächtig gespannt. So werde ich die Uhr nicht akzeptieren, nur um das gleich mal klar zu stellen.
*Lt. meinem Uhrenverkäufer kostet ein neuer Gehäuseboden übrigens 50 - 70 Euro!"
Auf meine Frage warum man bei dieser für ihn ja schönen Uhr im tollen Zustand jetzt den völlig intakten und Wasserdichten Deckel tausche sollte, anstatt sich jetzt an der Uhr zu erfreuen kam dies:
"Du hast mir eine Uhr mit riesiger Gravur verkauft, die du beim Verkauf verschwiegen hast. Diese Gravur stellt einen Sachmangel dar.
Ich finde es mächtig dreist von dir, jetzt auf einen Privatverkauf hinzuweisen. Dass du die Rücknahme ausgeschlossen hast, ist bei Vorliegen eines Sachmangels nichtig. Sagt zumindest mein Anwalt.
Noch einmal zur Erinnerung: Wir haben uns auf einen Preis von 110 Euro geeinigt. Allerdings ohne Gravur / Sachmangel.
Lt. Aussage meines Anwalts muss ich dir jedoch zunächst eine Frist zur Nachbesserung setzen, was ich hiermit mache. Du kannst gerne die Uhr bis zum 8.3.2013 in den versprochenen Zustand, d.h. ohne Gravur, versetzen / versetzen lassen. Wenn du so verfahren möchtest, dann sende ich dir zur Behebung des Sachmangels*gerne*die Uhr zurück. Also?
Weitere Zeit und Anstrengungen werde ich für diesen Fall nicht aufwenden.*Wir können die Angelegenheit auch gerne "anders" lösen. Dann wird es aber teuer für dich."
Ich selbst habe die Uhr vor einiger Zeit bei Ebay gekauft, und weder der fehlende Hinweis auf diese Gravur, noch deren Existenz hat mich irgendwie gestört - ich habe noch nicht einmal daran gedacht...
Wie sieht es aus? :grb:
Grüße Euch!
Nimm die Uhr zurück, fertig. Hartgeldstricher wollen da nur noch mehr rausschinden.
Der Tonfall ist echt strange!
Wie Michi schon schrieb: zurücknehmen und gut.
Das BGB regelt sowas im 434 (1), das müsstest Du mal nachschauen.
Nimm die Uhr zurück, fertig. Hartgeldstricher wollen da nur noch mehr rausschinden.
+1
Hartgeldstricher wollte ich dann trotzdem mal googeln :) Klick (http://www.wordnik.com/words/hartgeldstricher)
Da sind ein paar Begriffe, die mir hier deutlich besser passen.
/leif
1234marc
22.02.2013, 14:16
Keine Ahnung ob du im Recht bist oder nicht. Ich würde das Teil zurücknehmen, ich streite mich nämlich höchst ungerne, schon garnicht um solche Beträge
docpassau
22.02.2013, 14:33
Zum einen: ich finde den Tonfall deines "Handelspartners" auch völlig unangemessen und völlig daneben. Und ich denke auch, dass es ihm nur ums Nachverhandeln geht, denn wenn mich etwas an einer Uhr stört helfen auch 20 Euro nicht.
Nur eines: ich mag auch keine privaten Gravuren anderer auch auf gebrauchten Dingen, das hättest du schon vorher angeben sollen....
Ob das ein Sachmangel ist ? Keine Ahnung...
Ansonsten seh ich das wie die anderen: nimm die Uhr zurück und lass den Chaoten nicht länger zetern.
Es interessiert mich jetzt schon, ob das ein Sachmangel unter diesen Rahmenbedingungen sein kann!?
Nochmal: privat, ohne Garantie und ohne Rechnung mit verbrauchter Batterie und ca. 3Jahre alt
Und:
irgendetwas in mir sagt : ich habe keine Lust mich erpressen zu lassen...
........und bei einem Streitwert von 100€ (welcher Anwalt läuft da los?)
Der Hanseat
22.02.2013, 14:40
Die Fragestellung ist doch unabhängig vom Wert des Gegenstandes.....
Würdest Du eine Rolex kaufen und der Deckel hätte eine Gravur von der vorher nicht die Rede war, würdest Du das akzeptieren?
Nimm sie zurück.... lohnt den Stress nicht....
Klar, zurücknehmen oder 70 Euro für einen neuen Deckel erstatten. Mich erinnert das an einen Autoverkauf vor vielen Jahren. Der Käufer war von Beruf Gerichtsdiener und wollte auch im Nachhinein den Kaufpreis drücken. Dazu schickte er mir auch einen Brief, der vor juristischen Vokabeln nur so strotze. Letzen Endes erwies sich der komplette Inhalt aber als heiße Luft, gehört habe ich von dem nie wieder was.
Ich finde eine Gravur auf dem Deckel ist bei einem solchen Deal durchaus erwähnenswert, weil die Uhr so nicht mehr im vom Verkäufer erwarteten Originalzustand ist.
Ob das jetzt in den Bereich Sachmängelhaftung fällt, ist sicher fraglich, aber selbst wenn nicht, ist diese verschwiegene Veränderung sicher ein Grund zur berechtigten Rückabwicklung des Geschäfts.
Zurück nehmen und fertig.
Unabhängig vom "Streitwert" finde ich, dass Du die Uhr nicht korrekt beschrieben hast und sich der Verkäufer zurecht aufregt. Dass Du Dich daran nicht gestört hast, ist mE vollkommen unerheblich! Ich würde zwar einen anderen Ton wählen, v.a. nicht bei 100.- mit einem Anwalt drohen, aber Dich doch höflich um eine Rückabwicklung bzw. Kostenübernahme bei der Mängelbehebung ersuchen!
Mir ist es vor einiger Zeit auch passiert, dass ein Käufer einer meiner Uhren mit Glasboden eine im Verkaufstext nicht erwähnte Gravur der Platine reklamiert hat, obwohl diese sogar auf einem Foto deutlich erkennbar war. Ich hab einen Preisnachlaß gewährt und gut wars.
RAMichel
22.02.2013, 15:37
Die riesige Gravur tät mich ja mal interessieren. Die Idee des Käufers, so den Preis für einen alten Wecker zu drücken ist nicht schlecht. Ich würde testen, ob er den angekündigten Weg geht. Die größten Bläher machen üblicherweise nichts. Und bei knapp 100 Euro Streitwert wird er sicher Probleme haben, einen Anwalt zu finden, der dafür eine Klage schreibt. Sollte er einen finden, hat man viel Spaß vor Gericht. Mir wäre es das Wert. Daher mein Rat. Nichts machen. Nicht mehr antworten, seine Mailadresse sperren. Fertig.
1234marc
22.02.2013, 15:45
Sry Thomas, keine Ahnung ob das *rechtens* ist was du vorschlägst, da kennst du dich sicherlich 1000x besser aus als ich.
Ich weiß auch nicht ob man hier einfach nachträgliches Preisdrücken unterstellen kann, mag sein, muß aber nicht.
Nur einfach aussitzen? Bei einer eigentlich berechtigten Reklamation? Find ich nicht gut.
Der Novize
22.02.2013, 15:58
Die Gravur hättest Du erwähnen sollen, ja.
Ob es ein "Sachmangel" im eigentlichen Sinn ist, weiss ich nicht.
Menschen, die gleich mit "ihrem" Anwalt kommen, mag ich besonders gerne.
Komisch, ich habe gar keinen eigenen, brauch ich einen?
"Wir können die Angelegenheit auch gerne "anders" lösen. Dann wird es aber teuer für dich."
Da müsste man schon im Bereich der Nötigung sein. Aber da berät ihn "sein" Anwalt sicher kompetent...
Nimm die Uhr zurück, danke ihm, dass er in Deinem Leben nur eine untergeordnete Rolle spielen durfte und gut ist.
Das ist es nicht wert, hierfür ein Fass aufzumachen.
Spacewalker
22.02.2013, 15:59
Er schreibt doch zuerst, dass die Uhr in einem tollen Zustand ist; also hat er sie sich doch angesehen. :ka:
Wenn ihm dann am nächsten Tag einfällt, dass ihm die Gravur nicht gefällt, will er nur den Preis drücken.
Rückabwicklung und vergessen, den Honk.
misterbannister
22.02.2013, 16:00
Nimm die Uhr zurück, fertig. Hartgeldstricher wollen da nur noch mehr rausschinden.
hartgeldstricher.....DAS ist mein wort der woche........find ich sehr gut!!!
ehemaliges mitglied
22.02.2013, 16:25
konnte man diese gravur auf den verkaufsbildern sehn ?
The Banker
22.02.2013, 16:47
Zurücknehmen, schade um die Nerven wegen den paar Penunzen... Solche Typen mag ich auch :wall:.
Ich würde auch die Sachmängelhaftung bejahen.
Wenn der Käufer z.B. seinerseits die Uhr mit einer Deckelgravur verschenken wollte,
hätte er von einer schon vorhandenen Gravur durchaus wissen sollen.
(Dies ist nur ein Beispiel...)
Die Uhr wurde zumindest nicht korrekt beschrieben.
Ich habe hier im Forum einmal eine gravierte Datejust gekauft.
Diese Gravur wurde beschrieben-dafür gab es einen erheblichen Preisnachlass
beim Kauf. Ich habe dann in Köln einen neuen Deckel montieren lassen
und habe, obwohl der Tausch nicht billig war, unter dem Strich einen guten
Kauf getätigt. So in etwa gehört sich das.
JoeBlack1822
22.02.2013, 17:29
Die Uhr wurde falsch / unvollständig beschrieben.
Eine Gravur ist meines Erachtens eine wesentliche Eigenschaft.
Fehler des Verkäufers, also anstandslos zurücknehmen das Teil!
ehemaliges mitglied 24812
22.02.2013, 17:40
Wie zuvor genannt, hätte die Gravur ewähnt werden müssen/sollen. Ich wäre als Käufer auch sauer, wenn etwas eingraviert worden wäre, was mir der Verkäufer verschwiegen hätte. Du siehst schon - hätte, wäre, wenn
Ich verstehe den Käufer. Nimm die Uhr zurück und erstatte nach Begutachtung des Zustandes den Kaufpreis.
...und jede Wette: Wenn Du sagst, Uhr her, dann Geld zurück, hörst Du nichts mehr....
ehemaliges mitglied 24812
22.02.2013, 17:59
War das Angebot so gut Michi? ;)
LOL, ich gehör ned zu den Hartgeldstrichern, ich mag Scheine sehen und ne Tissot oder ähnliches läuft bei mir unter Stahl-Ressourcenverschwendung. Aber die Jungs wollen immer nur den EK verbessern- wenn man dann sagt "Rückabwicklung" isses vorbei.
Aber die Jungs wollen immer nur den EK verbessern- wenn man dann sagt "Rückabwicklung" isses vorbei.
Wahrscheinlich hast Du recht, aber ich liebe auch diese "1a-Zustand wie neu"-Verkäufer, die dann
auf Reklamation damit aus dem Busch kommen, dass der ein oder andere kleine Fehler sie selbst nicht
gestört hat. Die kalkulieren damit auf die Trägheit des Käufers-das finde ich genauso übel.
Spacewalker
22.02.2013, 19:00
Aber die Jungs wollen immer nur den EK verbessern- wenn man dann sagt "Rückabwicklung" isses vorbei.
Das ist nicht nur bei Uhren so. Ich hatte auch beruflich schon solche Kandidaten.
Da funktioniert alles angeblich nicht richtig, man will daher vereinbarte Leistungen nicht bezahlen, etc. .......
Sagst Du dann: Ok, wir machen eine komplette Rückabwicklung und bauen alles wieder ab, war's dann plötzlich doch nicht so schlimm. ;)
LOL, ich gehör ned zu den Hartgeldstrichern, ich mag Scheine sehen und ne Tissot oder ähnliches läuft bei mir unter Stahl-Ressourcenverschwendung.
:rofl:
The Banker
22.02.2013, 19:06
Das Spiel gibt es doch seit Jahren in der Bucht. Irgendwelche Klamotten haue ich seither lieber in die Altkleiderspende als mich mit den Hartgeldstrichern :rofl: - danke hierfür Michi - rumzuärgern.
AndreasL
22.02.2013, 19:07
Ob Sachmangel oder nicht. :ka: Es fehlt etwas bei der Beschreibung oder auf den Bildern und ich würde sie zurücknehmen.
Rolexplo
22.02.2013, 19:19
Mal offtopic.
Ich schmunzel immer wenn sofort Äußerungen , wie mein/ unser " Familienanwalt" wird das sofort regeln bla,bla,bla.
Mein Neffe , dessen langjährige Freundin übrigens im richtigen Leben wirklich Juristin ist, hatte mal einen Autounfall.
Die Unfallbeteiligte sprang sofort aus Ihrem Auto und sprach von " das wird teuer, mein Mann ist Anwalt.
Mein Neffe daraufhin ganz ruhig. Mein Opa ist Arzt, meinen Sie deshalb bin Ich immer gesund???:D
Koenig Kurt
22.02.2013, 19:23
Ja, "mein Anwalt" klingt wirklich immer zu drollig. Hört man auch nur von einer bestimmten Sorte Mensch.
Eine Gravur nicht zu erwähnen ist ungeachtet dessen dennoch unklug.
Beste Grüße,
Kurt
shocktrooper
22.02.2013, 19:39
Ich hab auch ein wenig mit Beschwerdemanagement zu tun - der Spruch "Mein Anwalt", alternativ die Drohung mit der Bildzeitung oder dem "oder ich wende mich ans Fernsehen" gehört wirklich fast zum Standardrepertoire..:ka:
Aber zum Thema - ich würde das Ding auch anstandslos rückabwickeln. Vom Ton abgesehen versteh ich aber das Käuferbashing nicht so ganz. Andersrum - hätte hier jemand ne Sub für einen normalen Preis gekauft und erst bei Erhalt entdeckt, dass auf dem Boden "Für Klausi von Mausi" steht, hätt er auch Plaque gekriegt, oder? ;)
Die Gravur: "Danke für den besten Sex der Welt-Kimberly!" wäre
hier nicht diskutiert wurden...
The Banker
22.02.2013, 21:03
Wobei so eine Scheidung auch teuer werden kann :D...
Uhr zurücknehmen und gut is!!!
Diesem A.... würde ich den Triumph des Schnappers nicht gönnen!
RAMichel
22.02.2013, 21:47
Ich würde spielen.
Der Ton macht doch die Musik.
Bei einem freundlichen Ton hätte ich Rückabgewickelt, aber so würde ich es aussitzen und Spaß haben....dein Gegenüber regt sich bestimmt mehr auf.
ehemaliges mitglied 24812
22.02.2013, 22:21
Der Ton macht zwar die Musik, aber Du solltest Dir überlegen, dass Du bei Deiner Beschreibung vorsichtig gesagt nicht ganz korrekt warst.
Bei einer Rolex würde ich doch auch ein ganz anderes Gefühl entwickeln.
Diese Tissot habe ich vor einem Jahr in irgendeinem Vollrausch oder geistiger Umnachtung bei Ebay erstanden, da war der Linksklick schneller als die zuständige Hirnhälfte, nun gut. Der Verkäufer sagte nix von Gravur, und ich scherte mich einen Dxxxx drum. Habe sie vielleicht drei mal im Garten getragen... Und mit meinem Kunden schrieb ich über eine Woche hin und her, habe ihm auch gesagt das die Batterie bald leer ist, und keine Rechnung, Garantie oder weiß die Geierin. Nur an die Gravur habe ich noch nicht mal gedacht.
Ihm gefällt die Uhr und er will offensichtlich 20€ als Entschädigung, oder mir das Teil zurücksenden zwecks Nachbesserung ;)
Ansonsten sieht die Uhr wie aus dem Laden aus, und er hat mich in den 10 Tagen von 140 auf 110 inclusive Versand runtergehandelt...
Hätte sie lieber an den Hund meines Nachbarn verschenken sollen... :-)
Aber... Ich kann immer noch nicht so recht an einen Sachmangel glauben...
RAMichel
22.02.2013, 22:56
Irgendwas findet sich immer, an dem man Preisnachverhandlungen festmachen kann. Ebay ist der Hort der Nachverhandler...
Nun mach Dir aber keinen Kopf und verschwende Energie auf die Sache. Mach entweder nichts oder biete die Rücknahme an. Ich vermute, damit ist die Sache dann so wie so erledigt.
ehemaliges mitglied 24812
22.02.2013, 23:06
Sachmangel hin oder her. Du schreibst selbst, dass Du nicht mehr an die Gravur gedacht hast. Somit liegt der Fehler doch ganz klar bei Dir. Entweder bietest Du ihm jetzt die geforderten 20€ Nachlass an, oder ziehst die Rückabwicklung vor. Bei Letzterem wirst Du sehen wie ernst es dem Käufer ist. Jetzt einfach zu unterstellen, dass er nur den Preis drücken will, ist mir zu platt und zu billig. Sollte es so sein, bist Du die Uhr los, ansonsten erstattest Du ihm den Betrag.
Habe ich aber richtig verstanden, dass die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen waren? Dann könnte die Uhr die letzte Grotte sein und überall kaputt, aber Du würdest als Verkäufer für gar nichts mehr haften.
JoeBlack1822
23.02.2013, 01:01
Habe ich aber richtig verstanden, dass die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen waren? Dann könnte die Uhr die letzte Grotte sein und überall kaputt, aber Du würdest als Verkäufer für gar nichts mehr haften.
Ja, wenn die Mängel vom Verkäufer offengelegt wurden bzw. nicht arglistig verschwiegen.
Die Gravur wurde aber doch vom Verkäufer nicht erwähnt und kann auch nicht vom Käufer als Eigenschaft der Uhr vorhergesehen werden.
markus247
23.02.2013, 01:02
Na ja, Nico. Der Ausschluss der Gewährleistung endet ja bei der Arglist. Ob eine Gravur auf dem Deckel darunter subsumiert werden kann, mag diskutabel sein. Aber "die letzte Grotte" wird man so jedenfalls nicht ohne Probleme los.
Mir wäre es einen Rechtsstreit nicht wert.
Edith sagt, dass es Peter wohl ähnlich sieht...
Also wenn ich irgendwas verkaufe mit Personalisierung, dann mach ich davon ein Foto oder erwähne es im Text. Gibt doch immer nur Ärger so man irgendetwas verschweigt. Dadurch ist stress schon vorprogrammiert, egal ob eine Tissot, eine Nikon ein Stuhl oder sonstwas.
Ich möchte auch keine Uhr mit einer privaten Gravur. Mit Sachmangel hat das zwar glaube ich nichts zu tun, aber das Produkt ist einfach fehlerhaft beschrieben.
Der Ton ist natürlich mehr als speziell. Aber es gibt halt auch solche Menschen, die Reaktion schließt du aus indem du (!) keine Fehler machst. Nimm den Wecker zurück.
Irgendwas findet sich immer, an dem man Preisnachverhandlungen festmachen kann. Ebay ist der Hort der Nachverhandler...
Nun mach Dir aber keinen Kopf und verschwende Energie auf die Sache. Mach entweder nichts oder biete die Rücknahme an. Ich vermute, damit ist die Sache dann so wie so erledigt.
Genau so.
"Mein" Anwalt würde beim Gegenstandswert von 100€ keinen Finger rühren :D
Wäre ich Rechtsanwalt, würde ich es natürlich machen, aber nach Zeitaufwand abrechnen ;)
RAMichel
23.02.2013, 12:12
Dann gibt es aber keinen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch im Obsiegensfalle.:bgdev:
Markus, das war vielleicht etwas drastisch ausgedrückt, ja. Aber wer Dinge von Fremden unter Ausschluss der Gewährleistung kauft, geht immer ein Risiko ein.
An Stelle des TS würde ich weiter ruhig schlafen können...
markus247
23.02.2013, 12:17
Da gebe ich dir vollständig recht. Mir würde das auch keine schlaflosen Nächte bereiten. Das hängt aber mit der wirtschaftlichen Seite zusammen. Bei einer Patek mit ´nem Haufen Komplikationen und einem gleichgelagerten Problem wäre mein Gang zum Anwalt eine sichere Sache...
ehemaliges mitglied 24812
23.02.2013, 12:19
Ich finde es insgesamt eigentlich befremdlich, dass man etwas verschweigt und den Käufer darauf sitzen lassen will - Recht und Gesetz, Absicht oder nicht, hin oder her. Da erwarte ich vom Threadstarter eine gewisse Charakterstärke und nicht das Suchen von Zuspruch für sein Handeln.
Dass die Antwort des Käufers vom Wortlaut her anders hätte ausfallen können steht außer Frage. Ggf. ist er ein impulsiver Mensch und hat direkt nach dem Auffallen der Gravur überreagiert. Das jetzt aber als Grund dafür zu suchen, dass man ihn auf dem in meinen Augen mangelbehafteten Artikel sitzen lässt, finde ich ist eine bodenlose Frechheit.
... Das hängt aber mit der wirtschaftlichen Seite zusammen. Bei einer Patek mit ´nem Haufen Komplikationen und einem gleichgelagerten Problem wäre mein Gang zum Anwalt eine sichere Sache...
Nicht jeder ist so betucht wie viele hier, ggf. ist für den Käufer der Kaufpreis eine Menge Geld.
markus247
23.02.2013, 12:26
Nicht jeder ist so betucht wie viele hier, ggf. ist für den Käufer der Kaufpreis eine Menge Geld.
Das habe ich auch zu keiner Zeit behauptet. Unabhängig von der jeweiligen finanziellen Ausstattung ist es aber doch ein Unterschied, ob Kosten in Höhe von 72,50,- € oder eben solche in satter vierstelliger Höhe entstehen.
Persönlich würde ich den Wecker übrigens auch zurücknehmen, wenn mir die Angabe zu der Gravur beim Angebot durchgerutscht wäre.
Also ich finde die Ratschläge ebenfalls sehr befremdlich. Wenn wir den Tonfall des Käufers außen vor lassen, liegt die "Schuld" ganz klar beim Verkäufer. Es geht doch hier nicht um den Betrag den sie Uhr kostet, sondern um das Prinzip. Eine Gravur ist meiner Meinung nach ein Merkmal, das ich beim Verkauf angeben muss. Ich wollte keine Uhr mit Gravur. Zumindest wenn ich diese im Glauben kaufe, dass sie keine hat. Weiß ich es, ist es etwas anderes.
Euch möchte ich hören, wenn Ihr ein Auto kauft, um im Armaturenbrett steht der Name der Beifahrerin eingraviert. Ach ne, DAS ist ja was anderes, kostet ja mehr...
Nochmals, unabhängig vom Tonfall, kleine Brötchen backen: entschuldige Dich für das im Verkaufstext "vergessene" Detail und biete ihm die Rückname an. Hast DU da keinen Bock drauf, überweise ihm den Betrag den er haben will oder handel mit ihm eine andere Summe aus.
Ein bisschen Anstand schadet nie. DU hast was vergessen, nicht der Käufer.
Achso: Ist eine Gravur im Endeffekt für einen Unbeteiligten nicht letztlich ein großer hässlicher Kratzer?
Die Uhr wurde falsch / unvollständig beschrieben.
Eine Gravur ist meines Erachtens eine wesentliche Eigenschaft.
Fehler des Verkäufers, also anstandslos zurücknehmen das Teil!
+1
Grüsse Jan
Spacewalker
23.02.2013, 13:20
Ich wäre ja voll bei Euch, wenn der das direkt moniert hätte. Aber erst schreiben, dass die Uhr in einem sehr guten Zustand ist, und dann am nächsten Tag die Gravur bemängeln? :grb:
Nur, dass ich das jetzt ganz richtig einordnen kann: wegen 20.- (in Worten: zwanzig) machst Du so ein Fass auf?
Und ums Prinzip kanns ja wohl a net gehen, da Du ja offensichtlich vergessen hast, die Gravur zu erwähnen!
ehemaliges mitglied 24812
23.02.2013, 13:51
Ich wäre ja voll bei Euch, wenn der das direkt moniert hätte. Aber erst schreiben, dass die Uhr in einem sehr guten Zustand ist, und dann am nächsten Tag die Gravur bemängeln? :grb:
Was ändert das? Es kann doch vorkommen, dass man einen Artikel bekommt, ihn ggf. unter terminlichen Druck auf die Schnelle begutachtet und erst im Nachhinein einen Mangel feststellt. Er will ja einen Tag später keinen Kratzer bemängeln, den er ggf. selbst verursacht hat, sondern eine dem VK bekannte Gravur auf der Rückseite. Meines Erachtens vollkommen ok. Einzig und allein nicht ok ist das Händeln des Käufers.
Ich wiederhole mich...
...und jede Wette: Wenn Du sagst, Uhr her, dann Geld zurück, hörst Du nichts mehr....
ehemaliges mitglied 24812
23.02.2013, 14:18
War das Angebot so gut Michi? ;)
Wiederhole ich mich auch mal. :D
Um welche Summe geht's hier noch mal? Zurück damit und gut - oder schick ihm die 20,-, fände ich auch fair. Eine nachträgliche Gravur des Bodendeckels gehört in der Verkaufsbeschreibung erwähnt, da gibt's hoffentlich keine zwei Meinungen.
ehemaliges mitglied
23.02.2013, 14:22
Das alles bekräftigt mich in meiner Einstellung, Artikel unter 1000,- EUR nicht zu verkaufen, sondern lieber wegzuwerfen.
Wenn jemand irgendwas von mir nicht gefällt, wähle ich IMMER die komplette Rückabwicklung oder eine Neulieferung, NIE eine Ermäßigung des Preises. Ich sehe das als Kundenservice an. Allerdings ist in 95% der wenigen Fälle dann Schicht im Schacht, d.h. ich höre nie wieder was von dem Kunden- also kann es nicht so störend gewesen sein, zumal wir auch immer die vollen Kosten tragen... :ka:
Moin Leute,
nochmals - es geht nicht um die 100€ und schon gar nicht um die 20€ - ich schrieb bereits ich hätte die Uhr lieber dem Hund meines Nachbarn geschenkt, so als Leckerli...
Das Kerlchen unterhielt mich vor dem Kauf 10Tage lang in 10€ Schritten, dann habe ich ihm mitgeteillt: Schluß jetzt, die Uhr landet bei Ebay und gut...
Dann hat er 'drüber geschlafen' und mir dringlich von Ebay abgeraten und 110€ incl. Versand angeboten.. Den Rest kennt Ihr...
Also dann, zurück damit und dem Nachbarshund schenken. Du wirst sehen, Michi behält recht.
Koenig Kurt
23.02.2013, 14:58
Ah, die Drohung mit der Bucht und ein darauf folgend eiliges Handeln. Das lässt das Vergessen des Erwähnens der Gravur doch anders erscheinen.
Sehr befremdlich, was ich hier von so manchem lesen muss. Und ich freue mich schon auf den nächsten Thread, in dem ein VK nicht erwähnt hat, dass ein Serviceglas auf der Rolex pappt - dann ist wieder was los...
Artur, Deine Schreibe wird zunehmend unattraktiver, nicht "das Kerlchen" hat vergessen, etwas eventuell für ihn Entscheidendes zu erwähnen, sondern Du. Dein Thread ist weder eine Zier für Dich noch für ein paar andere. Mag aber auch nur ich so sehen.
Weiterhin gute Geschäfte,
Kurt
Eine Rückabwicklung wäre sicher eine saubere Lösung, aber ich lese aus den "Angeboten" des Käufers (Nachbessern oder 20.-) nirgends raus, dass er an einer Rückabwicklung interessiert ist!
@Kurt: fully agree, wobei in Ebbys Thread mit der DD eh schon so was "drohen" könnte (Glas ohne Laserkrone) ;)
Ah, die Drohung mit der Bucht und ein darauf folgend eiliges Handeln. Das lässt das Vergessen des Erwähnens der Gravur doch anders erscheinen.
Sorry, das war keine Drohung - ich hatte einfach kein Bock mehr täglich Post von Ihm zu bekommen.
Und was die Absicht des Einstellens bei Ebay mit dem nicht erwähnen der Gravur zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht ganz.
Dennoch steht mein Entschluß fest, ihm die Rückabwicklung zu gewähren. Keinen Preisnachlass.
Wieso lamentierst du denn so lang da rum? Der Fehler liegt nunmal bei dir. Rückabwicklung und fertig.
Hast einen Magneten für solche Deals ;-)
Koenig Kurt
23.02.2013, 15:41
Sorry, das war keine Drohung - ich hatte einfach kein Bock mehr täglich Post von Ihm zu bekommen.
Und was die Absicht des Einstellens bei Ebay mit dem nicht erwähnen der Gravur zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht ganz.
Dennoch steht mein Entschluß fest, ihm die Rückabwicklung zu gewähren. Keinen Preisnachlass.
Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Aber es erschien mir auch nicht absurder, als einen Thread zu eröffnen, in dem Du Dich über einen Käufer Deiner Ware ereiferst, obwohl Du nachweislich einen Fehler gemacht hast. Wenn auch Dir eine Gravur als hinlänglich erscheinen mag, dem Käufer tut es das eben nicht. Und mir täte es das auch nicht.
Und egal, ob es ihm nun nur um den letzten gesparten Cent geht oder nicht, "vergesse" ich das Erwähnen eines doch nicht unerheblichen "Mangels" oder einer Eigenschaft und stelle mich danach auch noch über den Käufer, hat das für mich nichts mehr mit gutem Stil zu tun.
Dass Dir andere auch noch raten, es auszusitzen oder es drauf ankommen zu lassen, zeigt, wes Geistes Kind sie sind. Gefällt mir nicht, aber wie ich schon schrieb, das ist nur meine Meinung.
Spacewalker
23.02.2013, 16:13
Was ändert das? Es kann doch vorkommen, dass man einen Artikel bekommt, ihn ggf. unter terminlichen Druck auf die Schnelle begutachtet und erst im Nachhinein einen Mangel feststellt. Er will ja einen Tag später keinen Kratzer bemängeln, den er ggf. selbst verursacht hat, sondern eine dem VK bekannte Gravur auf der Rückseite. Meines Erachtens vollkommen ok. Einzig und allein nicht ok ist das Händeln des Käufers.
Aber gerade eine Gravur sieht man doch, im Gegensatz zu einem Kratzerchen vielleicht, auf Anhieb. :ka:
Daher bin ich gedanklich voll bei Michi.
Ist doch echt vollkommen unsinnig dieser Faden! DU hast nen Fehler gemacht also steh dazu! Biet ihm Rückabwicklung an (wobei du auch sein Porto übernehmen solltest) oder du lässt ihm die 20 Euro nach. Für dich scheint das nicht viel Geld zu sein, aber für manche Leute ist das eine Menge.
Stell dir vor wie es dir an seiner Stelle gehen würde. Eine Gravur ist nunmal nicht unerheblich und würde mich auch sehr stören
RAMichel
23.02.2013, 17:32
Vier Seiten Thread wegen einer Rückdeckelgravur. Nicht schlecht. :-)
Doktor Krone
23.02.2013, 18:51
wobei bei Weitem nicht jeder post sich auf die Gravur bezieht ...
Hmmm... und eigentlich wollte ich nur wissen, ob eine Gravur als Sachmangel definiert werden kann...
(Aber ich merke es macht Euch immer wieder Spaß solche Threads zu füttern - ich denke das bringt so manche menschliche Eigenschaft zum Vorschein =) - dafür bin ich auch so gerne hier)
wenn das Deine Frage ist: ja
RAMichel
23.02.2013, 20:46
Gravur = Sachmangel? Kommt darauf an. :-)
Gibt doch auch schon einen feinen Thread dazu :) Klick (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?t=87568)
Ein schöner Thread :gut:
Alles Uhren mit Wertsteigerung :dr:
so...ein letztes Update
Ich habe erkannt (besser:eingesehen) das der Fehler auf meiner Seite lag. :embarassed:
Habe mich dafür entschuldigt, und den Rest nach seinen Wünschen auf den Weg gebracht.
Erkenntnis:
Eine Gravur ist durchaus ein Sachmangel, wenn der Käufer es nicht vorab weiss und akzeptiert, egal ob bei Swatch oder Rolex.
Dann können wir hier schließen, war also nicht unnütz Eure Meinung zu hören! :gut:
Doktor Krone
26.02.2013, 18:23
:gut:
RAMichel
26.02.2013, 18:48
Weichei ;)
...ist schon in Ordnung so. Hast Du fein gemacht. :dr:
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