cuteluke
22.02.2013, 21:28
Heute erhielt ich Post vom Polizeipräsidium (Verkehrskommissariat) mit einer Anhörung bzgl. einer gegen mich gerichteten Strafanzeige wegen Beleidigung. Tatvorwurf: ich soll an Weiberfastnacht vor der Kita meines Sohnes jemanden mit den Worten "do you have any problem, stuff" und "betrunkenen Russen" beleidigt haben. (Zitat aus dem Tatvorwurf")
Tatsächlich trug es sich wie folgt zu (kein Witz):
Am Donnerstag den 7. Februar 2013 (Weiberfastnacht) kurz vor 12:00 Uhr mittags parkte ich mit meinem Auto kostümiert, gut gelaunt und nüchern nahe der Kindertagesstätte xxx, um meinen dort in Betreuung befindlichen Sohn kurz vor Schluss der Kindertagesstätte (an diesem Tag um 12:00 Uhr mittags) von der dortigen Kinderkarnevalsfeier abzuholen. Unverzüglich nach Verlassen des Autos entfernte ich mich von diesem zu Fuß Richtung Kindertagesstätte. Zu diesem Zeitpunkt (ca. bereits 20 m von dem Auto entfernt) bemerkte ich lautes Schreien hinter mir, das meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Es befanden sich zu diesem Zeitpunkt ein Mann sowie zwei kleine Kinder mitten auf der Straße. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich das Geschrei jenes Mannes noch auf seine Kinder. Sowohl Aggressivität als auch Lautstärke und Tonfall empfand ich als in jeder Hinsicht unangemessen bezüglich der Kommunikation mit einem kleinen Kind.
Ich sprach den Mann daher auf Deutsch an: "Kann ich Ihnen helfen?"
Der Mann brüllte nun weiter in einer (für mich osteuropäisch klingenden) Fremdsprache, die ich nicht verstand, erkennbar an mich als Adressaten gerichtet und gestikulierte in Richtung meines parkenden Wagens.
Da ich die Aufregung nun auf mich bezog, forderte ich den mir persönlich nicht bekannten Mann auf, "wenn er etwas von mir wolle, auf Deutsch zu sprechen, da ich russisch oder was immer er sprechen würde, nicht verstehe." Da der Mann fortfuhr, mich in Fremdsprache anzuschreien und ich den Grund für seine Aufregung verstehen wollte und mich um die Sicherheit meines Autos bei Verlassen des Ortes fürchtete, versuchte ich eine Sprachwechsel ins englische und fragte ihn: "Do you have a Problem with me ?" Ich bin der englischen Sprache fließend mächtig und halte regelmäßig Vorträge auf Englisch. Hätte ich eine Beleidigungsabsicht gehabt, wäre mir mit Sicherheit etwas treffenderes als "stuff" eingefallen. Die deutsche Bedeutung von stuff lautet "Zeugs, Krempel, Stoff, Sachen, Klamotten oä." Der mir zur Last gelegte Satz "Do you have a problem, stuff" ist sowohl im deutschen als auch im englischen vollkommen sinnlos und wurde von mir in dieser Form nicht geäußert. Da der Mann weiter fortfuhr, mich fremdsprachlich anzubrüllen und sich mir zudem in bedrohlicher Weise näherte, forderte ich ihn auf: "Stay away from me." (Zu deutsch: bleiben Sie weg von mir.") Da er die kurze Distanz zwischen uns aufrecht erhielt, nachdem ich einen Schritt rückwärts machte, in dem er mir folgte, fragte ich ihn sodann "Are you drunk ?" (Zu deutsch: "haben Sie getrunken ? / Sind sie betrunken ?") Dies erfolgte nicht in Beleidigungsabsicht, sondern erschien mir in Anbetracht des Auftretens des Herrn sowie der Tatsache, dass es sich um Weiberfastnacht handelt, als eine rationale Erklärung seines Verhaltens und diente mir dazu, zu einer Einschätzung der Situation zu gelangen. Zu diesem Zeitpunkt schaltete sich übrigens eine vorübergehende Mutter eines anderen Kindes der Kindertagesstätte in unseren Disput ein und sprach ausdrücklich und ausschließlich nur den Anzeigenerstatter an, was sein Verhalten eigentlich soll und ob es sich nicht schäme, hier vor den Kindern fast eine Prügelei anzufangen. Die Intervention der vorübergeheden Mutter in Richtung des Anzeigenerstatters ist und war für mich ein Indiz, dass für einen aussenstehenden Beobachter der Aggressor in dieser Situation eindeutig der Anzeigenerstatter war.
In diesem Moment schaltete sich der ca. 7-8jährige Sohn des Herrn in das Gespräch ein, der mir auf deutsch sagte, sein Vater wünsche, dass ich mein Auto vorfahre, damit andere Autos dieses Stelle passieren können, was aus seiner Einschätzung aufgrund von auf der anderen Straßenseite parkenden Fahrzeugen nicht möglich sei. Dieses war aus meiner Sicht zwar objektiv nicht notwendig, da mein Wagen verkehrsgerecht abgestellt war und mehrere Autos während unseres "Gespräches" die Stelle auch problemlos passierten.
Gleichwohl antwortete ich dem Jungen betont und pointiert freundlich auf deutsch "Wenn du mich so nett fragst, mache ich das gerne" bzw. "Wenn ich so nett gefragt werde, mache ich das gerne". Im Anschluss fragte ich den Jungen nach seinem Namen, was dem Vater offenkundig miessfiel. Darauf hin fuhr ich meinen Wagen einige Meter vor und verließ die Strasse im weiteren grußlos, um meinen Sohn pünktlich zur Schließung der Kindertagesstätte abzuholen.
Ich habe daher weder die zitierte Frage auf englisch gestellt (wobei sich meinem Verständnis nach auch keinerlei Beleidigung aus der Frage ergeben würde) noch den Herrn explizit als "betrunkenen Russen" bezeichnet.
Vielmehr habe ich beide Worte nur im og. Kontext verwendet, um ihn
a) aufzufordern, die Kommunikationssprache von dem für mich unverständlichen "russisch" (?) auf deutsch zu wechseln und
b) mit der Frage, ob er getrunken habe, seinen Gemütszustand und die Situation einzuschätzen.
Nachdem sich bei dem ein oder anderen das Schmunzeln ob der Schilderung gelegt hat, nun meine ernst gemeinte Frage(n):
Wie soll ich reagieren:
Og. Schilderung des Ablaufes als Stellungnahme abgeben, Aussagen zum Tatvorwurf bleiben lassen oder was sonst ?
Ich habe über dreissig Jahre aktiven rheinischen Karnevals ohne Strafanzeige wegen Beleidigung oder gar schlimmeren überstanden, nun habe ich Kinderdienst, damit meine Frau "Wievverfasteloovend" feiern kann, und nun das... :rolleyes: :wall:
Die og. Mutter steht wahrscheinlich nicht als Zeugin zur Verfügung, da ich offen gestanden, nicht mal weiss, wer das genau war. Ich habe halt Bedenken, dass die anwesenden Kinder meines "Kontrahenten" nicht unbedingt die objektivesten Zeugen sind.
Tatsächlich trug es sich wie folgt zu (kein Witz):
Am Donnerstag den 7. Februar 2013 (Weiberfastnacht) kurz vor 12:00 Uhr mittags parkte ich mit meinem Auto kostümiert, gut gelaunt und nüchern nahe der Kindertagesstätte xxx, um meinen dort in Betreuung befindlichen Sohn kurz vor Schluss der Kindertagesstätte (an diesem Tag um 12:00 Uhr mittags) von der dortigen Kinderkarnevalsfeier abzuholen. Unverzüglich nach Verlassen des Autos entfernte ich mich von diesem zu Fuß Richtung Kindertagesstätte. Zu diesem Zeitpunkt (ca. bereits 20 m von dem Auto entfernt) bemerkte ich lautes Schreien hinter mir, das meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Es befanden sich zu diesem Zeitpunkt ein Mann sowie zwei kleine Kinder mitten auf der Straße. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich das Geschrei jenes Mannes noch auf seine Kinder. Sowohl Aggressivität als auch Lautstärke und Tonfall empfand ich als in jeder Hinsicht unangemessen bezüglich der Kommunikation mit einem kleinen Kind.
Ich sprach den Mann daher auf Deutsch an: "Kann ich Ihnen helfen?"
Der Mann brüllte nun weiter in einer (für mich osteuropäisch klingenden) Fremdsprache, die ich nicht verstand, erkennbar an mich als Adressaten gerichtet und gestikulierte in Richtung meines parkenden Wagens.
Da ich die Aufregung nun auf mich bezog, forderte ich den mir persönlich nicht bekannten Mann auf, "wenn er etwas von mir wolle, auf Deutsch zu sprechen, da ich russisch oder was immer er sprechen würde, nicht verstehe." Da der Mann fortfuhr, mich in Fremdsprache anzuschreien und ich den Grund für seine Aufregung verstehen wollte und mich um die Sicherheit meines Autos bei Verlassen des Ortes fürchtete, versuchte ich eine Sprachwechsel ins englische und fragte ihn: "Do you have a Problem with me ?" Ich bin der englischen Sprache fließend mächtig und halte regelmäßig Vorträge auf Englisch. Hätte ich eine Beleidigungsabsicht gehabt, wäre mir mit Sicherheit etwas treffenderes als "stuff" eingefallen. Die deutsche Bedeutung von stuff lautet "Zeugs, Krempel, Stoff, Sachen, Klamotten oä." Der mir zur Last gelegte Satz "Do you have a problem, stuff" ist sowohl im deutschen als auch im englischen vollkommen sinnlos und wurde von mir in dieser Form nicht geäußert. Da der Mann weiter fortfuhr, mich fremdsprachlich anzubrüllen und sich mir zudem in bedrohlicher Weise näherte, forderte ich ihn auf: "Stay away from me." (Zu deutsch: bleiben Sie weg von mir.") Da er die kurze Distanz zwischen uns aufrecht erhielt, nachdem ich einen Schritt rückwärts machte, in dem er mir folgte, fragte ich ihn sodann "Are you drunk ?" (Zu deutsch: "haben Sie getrunken ? / Sind sie betrunken ?") Dies erfolgte nicht in Beleidigungsabsicht, sondern erschien mir in Anbetracht des Auftretens des Herrn sowie der Tatsache, dass es sich um Weiberfastnacht handelt, als eine rationale Erklärung seines Verhaltens und diente mir dazu, zu einer Einschätzung der Situation zu gelangen. Zu diesem Zeitpunkt schaltete sich übrigens eine vorübergehende Mutter eines anderen Kindes der Kindertagesstätte in unseren Disput ein und sprach ausdrücklich und ausschließlich nur den Anzeigenerstatter an, was sein Verhalten eigentlich soll und ob es sich nicht schäme, hier vor den Kindern fast eine Prügelei anzufangen. Die Intervention der vorübergeheden Mutter in Richtung des Anzeigenerstatters ist und war für mich ein Indiz, dass für einen aussenstehenden Beobachter der Aggressor in dieser Situation eindeutig der Anzeigenerstatter war.
In diesem Moment schaltete sich der ca. 7-8jährige Sohn des Herrn in das Gespräch ein, der mir auf deutsch sagte, sein Vater wünsche, dass ich mein Auto vorfahre, damit andere Autos dieses Stelle passieren können, was aus seiner Einschätzung aufgrund von auf der anderen Straßenseite parkenden Fahrzeugen nicht möglich sei. Dieses war aus meiner Sicht zwar objektiv nicht notwendig, da mein Wagen verkehrsgerecht abgestellt war und mehrere Autos während unseres "Gespräches" die Stelle auch problemlos passierten.
Gleichwohl antwortete ich dem Jungen betont und pointiert freundlich auf deutsch "Wenn du mich so nett fragst, mache ich das gerne" bzw. "Wenn ich so nett gefragt werde, mache ich das gerne". Im Anschluss fragte ich den Jungen nach seinem Namen, was dem Vater offenkundig miessfiel. Darauf hin fuhr ich meinen Wagen einige Meter vor und verließ die Strasse im weiteren grußlos, um meinen Sohn pünktlich zur Schließung der Kindertagesstätte abzuholen.
Ich habe daher weder die zitierte Frage auf englisch gestellt (wobei sich meinem Verständnis nach auch keinerlei Beleidigung aus der Frage ergeben würde) noch den Herrn explizit als "betrunkenen Russen" bezeichnet.
Vielmehr habe ich beide Worte nur im og. Kontext verwendet, um ihn
a) aufzufordern, die Kommunikationssprache von dem für mich unverständlichen "russisch" (?) auf deutsch zu wechseln und
b) mit der Frage, ob er getrunken habe, seinen Gemütszustand und die Situation einzuschätzen.
Nachdem sich bei dem ein oder anderen das Schmunzeln ob der Schilderung gelegt hat, nun meine ernst gemeinte Frage(n):
Wie soll ich reagieren:
Og. Schilderung des Ablaufes als Stellungnahme abgeben, Aussagen zum Tatvorwurf bleiben lassen oder was sonst ?
Ich habe über dreissig Jahre aktiven rheinischen Karnevals ohne Strafanzeige wegen Beleidigung oder gar schlimmeren überstanden, nun habe ich Kinderdienst, damit meine Frau "Wievverfasteloovend" feiern kann, und nun das... :rolleyes: :wall:
Die og. Mutter steht wahrscheinlich nicht als Zeugin zur Verfügung, da ich offen gestanden, nicht mal weiss, wer das genau war. Ich habe halt Bedenken, dass die anwesenden Kinder meines "Kontrahenten" nicht unbedingt die objektivesten Zeugen sind.