PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsrat erbeten - Strafanzeige wegen Beleidigung erhalten



cuteluke
22.02.2013, 21:28
Heute erhielt ich Post vom Polizeipräsidium (Verkehrskommissariat) mit einer Anhörung bzgl. einer gegen mich gerichteten Strafanzeige wegen Beleidigung. Tatvorwurf: ich soll an Weiberfastnacht vor der Kita meines Sohnes jemanden mit den Worten "do you have any problem, stuff" und "betrunkenen Russen" beleidigt haben. (Zitat aus dem Tatvorwurf")

Tatsächlich trug es sich wie folgt zu (kein Witz):

Am Donnerstag den 7. Februar 2013 (Weiberfastnacht) kurz vor 12:00 Uhr mittags parkte ich mit meinem Auto kostümiert, gut gelaunt und nüchern nahe der Kindertagesstätte xxx, um meinen dort in Betreuung befindlichen Sohn kurz vor Schluss der Kindertagesstätte (an diesem Tag um 12:00 Uhr mittags) von der dortigen Kinderkarnevalsfeier abzuholen. Unverzüglich nach Verlassen des Autos entfernte ich mich von diesem zu Fuß Richtung Kindertagesstätte. Zu diesem Zeitpunkt (ca. bereits 20 m von dem Auto entfernt) bemerkte ich lautes Schreien hinter mir, das meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Es befanden sich zu diesem Zeitpunkt ein Mann sowie zwei kleine Kinder mitten auf der Straße. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich das Geschrei jenes Mannes noch auf seine Kinder. Sowohl Aggressivität als auch Lautstärke und Tonfall empfand ich als in jeder Hinsicht unangemessen bezüglich der Kommunikation mit einem kleinen Kind.
Ich sprach den Mann daher auf Deutsch an: "Kann ich Ihnen helfen?"

Der Mann brüllte nun weiter in einer (für mich osteuropäisch klingenden) Fremdsprache, die ich nicht verstand, erkennbar an mich als Adressaten gerichtet und gestikulierte in Richtung meines parkenden Wagens.

Da ich die Aufregung nun auf mich bezog, forderte ich den mir persönlich nicht bekannten Mann auf, "wenn er etwas von mir wolle, auf Deutsch zu sprechen, da ich russisch oder was immer er sprechen würde, nicht verstehe." Da der Mann fortfuhr, mich in Fremdsprache anzuschreien und ich den Grund für seine Aufregung verstehen wollte und mich um die Sicherheit meines Autos bei Verlassen des Ortes fürchtete, versuchte ich eine Sprachwechsel ins englische und fragte ihn: "Do you have a Problem with me ?" Ich bin der englischen Sprache fließend mächtig und halte regelmäßig Vorträge auf Englisch. Hätte ich eine Beleidigungsabsicht gehabt, wäre mir mit Sicherheit etwas treffenderes als "stuff" eingefallen. Die deutsche Bedeutung von stuff lautet "Zeugs, Krempel, Stoff, Sachen, Klamotten oä." Der mir zur Last gelegte Satz "Do you have a problem, stuff" ist sowohl im deutschen als auch im englischen vollkommen sinnlos und wurde von mir in dieser Form nicht geäußert. Da der Mann weiter fortfuhr, mich fremdsprachlich anzubrüllen und sich mir zudem in bedrohlicher Weise näherte, forderte ich ihn auf: "Stay away from me." (Zu deutsch: bleiben Sie weg von mir.") Da er die kurze Distanz zwischen uns aufrecht erhielt, nachdem ich einen Schritt rückwärts machte, in dem er mir folgte, fragte ich ihn sodann "Are you drunk ?" (Zu deutsch: "haben Sie getrunken ? / Sind sie betrunken ?") Dies erfolgte nicht in Beleidigungsabsicht, sondern erschien mir in Anbetracht des Auftretens des Herrn sowie der Tatsache, dass es sich um Weiberfastnacht handelt, als eine rationale Erklärung seines Verhaltens und diente mir dazu, zu einer Einschätzung der Situation zu gelangen. Zu diesem Zeitpunkt schaltete sich übrigens eine vorübergehende Mutter eines anderen Kindes der Kindertagesstätte in unseren Disput ein und sprach ausdrücklich und ausschließlich nur den Anzeigenerstatter an, was sein Verhalten eigentlich soll und ob es sich nicht schäme, hier vor den Kindern fast eine Prügelei anzufangen. Die Intervention der vorübergeheden Mutter in Richtung des Anzeigenerstatters ist und war für mich ein Indiz, dass für einen aussenstehenden Beobachter der Aggressor in dieser Situation eindeutig der Anzeigenerstatter war.

In diesem Moment schaltete sich der ca. 7-8jährige Sohn des Herrn in das Gespräch ein, der mir auf deutsch sagte, sein Vater wünsche, dass ich mein Auto vorfahre, damit andere Autos dieses Stelle passieren können, was aus seiner Einschätzung aufgrund von auf der anderen Straßenseite parkenden Fahrzeugen nicht möglich sei. Dieses war aus meiner Sicht zwar objektiv nicht notwendig, da mein Wagen verkehrsgerecht abgestellt war und mehrere Autos während unseres "Gespräches" die Stelle auch problemlos passierten.

Gleichwohl antwortete ich dem Jungen betont und pointiert freundlich auf deutsch "Wenn du mich so nett fragst, mache ich das gerne" bzw. "Wenn ich so nett gefragt werde, mache ich das gerne". Im Anschluss fragte ich den Jungen nach seinem Namen, was dem Vater offenkundig miessfiel. Darauf hin fuhr ich meinen Wagen einige Meter vor und verließ die Strasse im weiteren grußlos, um meinen Sohn pünktlich zur Schließung der Kindertagesstätte abzuholen.

Ich habe daher weder die zitierte Frage auf englisch gestellt (wobei sich meinem Verständnis nach auch keinerlei Beleidigung aus der Frage ergeben würde) noch den Herrn explizit als "betrunkenen Russen" bezeichnet.

Vielmehr habe ich beide Worte nur im og. Kontext verwendet, um ihn

a) aufzufordern, die Kommunikationssprache von dem für mich unverständlichen "russisch" (?) auf deutsch zu wechseln und
b) mit der Frage, ob er getrunken habe, seinen Gemütszustand und die Situation einzuschätzen.

Nachdem sich bei dem ein oder anderen das Schmunzeln ob der Schilderung gelegt hat, nun meine ernst gemeinte Frage(n):

Wie soll ich reagieren:

Og. Schilderung des Ablaufes als Stellungnahme abgeben, Aussagen zum Tatvorwurf bleiben lassen oder was sonst ?

Ich habe über dreissig Jahre aktiven rheinischen Karnevals ohne Strafanzeige wegen Beleidigung oder gar schlimmeren überstanden, nun habe ich Kinderdienst, damit meine Frau "Wievverfasteloovend" feiern kann, und nun das... :rolleyes: :wall:

Die og. Mutter steht wahrscheinlich nicht als Zeugin zur Verfügung, da ich offen gestanden, nicht mal weiss, wer das genau war. Ich habe halt Bedenken, dass die anwesenden Kinder meines "Kontrahenten" nicht unbedingt die objektivesten Zeugen sind.

Butch
22.02.2013, 21:34
Hornberger Schießen 2013.

RAMichel
22.02.2013, 21:44
Ich würde mich an keinen Vorfall erinnern können, wenn ich du wäre. ;-) Alles andere ist zu anstrengend.

cuteluke
22.02.2013, 21:46
Ich würde mich an keinen Vorfall erinnern können, wenn ich du wäre. ;-) Alles andere ist zu anstrengend.

im Ernst ? erfolgversprechende Strategie ?

habepe
22.02.2013, 21:47
Schöne neue Welt, Hauptsache Rechtsschutz versichert :grb::kriese:

markus247
22.02.2013, 21:47
Verkehrskommissariat hört sich sehr nach Österreich oder Schweiz an. Wo spielt denn das Ganze? Ich tummele mich nur im deutschen Strafrecht und bin auch nur dort fit.

The Banker
22.02.2013, 21:49
Haben die Ermittlungsbehörden wirklich nichts anders zu tun :grb:?

Butch
22.02.2013, 21:51
Mir ist etwas schleierhaft, was die Polizei, insbesondere das Verkehrskommissariat, mit einer
Beleidigungsanzeige am Hut hat. Öffentliches Interesse sehe ich nicht, hier wäre allenfalls
ein Personalienaustausch Thema, eine Einstellung durch die StA ist somit quasi vorprogrammiert.

Und wenn Du Dich äußerst, Luke: Ich würde das nicht so bemüht hinschwurbeln. Es war wohl
ein banales Wortgefecht, welches etwas aus den Fugen geraten ist. Keine Beleidigung ist keine
Beleidigung-feddisch...

Ich spreche für NRW.

habepe
22.02.2013, 21:51
Verkehrskommissariat hört sich sehr nach Österreich oder Schweiz an. Wo spielt denn das Ganze? Ich tummele mich nur im deutschen Strafrecht und bin auch nur dort fit.
Es war die Rede vom rheinischen Karneval.......

markus247
22.02.2013, 21:54
Nein. Er hat den rheinischen Karneval überstanden. Das sagt nicht aus, wo sich dieser Vorfall ereignet hat...

ulfale
22.02.2013, 22:04
In Ö verwendet man weder den Ausdruck "Polizeipräsidium", noch die Bezeichnung "Verkehrskommissariat"

Ingo.L
22.02.2013, 22:04
Da es um das Auto ging, könnte es eine Beleidigung im Strassenverkehr sein. Deswegen auch Post vom Verkehrskommisariat.

Wenn ich das richtig sehe, drohen bei einer Verurteilung 5 Punkte

https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/beleidigung.html

Ich würde das ernst nehmen.

RAMichel
22.02.2013, 22:05
Luke, wenn Du bei einer informellen Vernehmung umfangreiche Einlassungen abgibst, besteht eher die Gefahr, dass Du dich in dem Gestrüpp verhedderst. Besser ist es, sich nicht bewußt an den Vorfall erinnern zu können, zumal der Anzeigeerstatter offenkundig leichte Sprachprobleme hat. Wenn du auf direkte Schilderung des Anzeigesachverhalts eine dunkle Erinnerung daran hast, dass dich ein Ausländer vermutlich auf dein lustiges Kostüm angesprochen, du ihn aber nicht verstanden hast, kannst Du das meines Erachtens so aussagen. Das war es dann aber auch. du hast der Sache keine Bedeutung zugemessen, weil du ja nur deinen Sohn abholen wolltest. Ende der Aussage. Falls du dir das nicht zutraust: Rechtsanwalt beauftragen.

paddy
22.02.2013, 22:07
ich würde in dem Fall nichts ohne Anwalt machen.

RAMichel
22.02.2013, 22:14
ich würde in dem Fall nichts ohne Anwalt machen.

Das sage ich meinen Mandanten auch immer :-)

cuteluke
22.02.2013, 22:21
Verkehrskommissariat hört sich sehr nach Österreich oder Schweiz an. Wo spielt denn das Ganze? Ich tummele mich nur im deutschen Strafrecht und bin auch nur dort fit.

Es war im Rheinland (ergo NRW) zu Karneval (Weiberfastnacht).

Warum Verkehrskomissariat ist mir auch vollkommen schleierhaft. Steht aber auf der Anhörung des PP.

Koenig Kurt
22.02.2013, 22:29
ich würde in dem Fall nichts ohne Anwalt machen.


Das sage ich meinen Mandanten auch immer :-)

Was die hoffentlich auch beherzigen und einen (auf)suchen.

Beste Grüße,
Kurt

RAMichel
22.02.2013, 22:34
Bei Beleidigungsdelikten kommt so gut wie nie was heraus, weil das öffentliche Interesse fehlt. Die meisten Staatsanwälte stellen kurzerhand ein. Egal ob mit oder ohne Anwalt.

1325fritz
22.02.2013, 22:59
Stimmt, wurde auch mal von einem Radfahrer wegen angeblicher Beleidigung angezeigt.( noch gar nicht so lange her )
War auf der Polizeistation, konnte mich an den Fall nicht erinnern, also keine Aussage gemacht, Wochen später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft .......Verfahren eingestellt. ;)........ohne Anwalt.

mask
22.02.2013, 22:59
Was muss man sich eigentlich alles gefallen lassen ? :ka:

Calimero
23.02.2013, 03:42
Sachverhalt so schildern -Aussage gegen Aussage - Verfahren wird eingestellt - kein öffentliches Interesse.

MacLeon
23.02.2013, 06:37
ich würde in dem Fall nichts ohne Anwalt machen.

Sagt mein Anwalt auch.

Smoke
23.02.2013, 07:07
Der Ladung der Polizei musst Du nicht folgen und solltest das auch nicht tun.
Geh zum RA, der beantragt Akteneinsicht und kann dann sehen, was genau Dir zur Last gelegt wird.
Entsprechend kann man dann reagieren.

Wird mit relativ großer Wahrscheinlichkeit eingestellt.

paddy
23.02.2013, 08:08
Sachverhalt so schildern -Aussage gegen Aussage - Verfahren wird eingestellt - kein öffentliches Interesse.
Ich hatte mal Ähnliches mit einem Herrn mit Migrationshintergrund. Der hat mich auf nem zweispurigen Zubringer geschnitten worauf ich mir erlaubt habe zu hupen, damit er mich nicht rammt.

Daraufhin hat er mich wegen Beleidigung angezeigt und mir diverse Stinkefinger, Vogelzeige und Ähnliches unterstellt. Wurde auch eingestellt. Ich meine sogar, dass ich noch mit der Polizei telefoniert habe, und der zuständige Beamte inhaltlich genau das oben Zitierte sagte.

Damals hatte ich "meinen Anwalt" noch nicht. ;)

Smoke
23.02.2013, 08:19
Über die Einstellung entscheidet halt die StA und da sitzen nicht selten 25-jährige Mädels (Vater Verwaltungsrichter, Mutter Professorin für angewandte Kleintierpsychologie), deren Lebenserfahrung sich problemlos auf einem DIN A6 Blatt zusammenfassen lässt.
Da kommen dann schon mal - sagen wir - recht skurrile Anklagen raus.

markus247
23.02.2013, 08:25
Sachverhalt so schildern

Das würde ich einem Mandanten ganz sicher vor einer Akteneinsicht nicht raten. Weiteres gerne per PN.

knieschleifer
23.02.2013, 08:32
Das würde ich einem Mandanten ganz sicher vor einer Akteneinsicht nicht raten. Weiteres gerne per PN.

100%ige Zustimmung! Dass man vor Akteneinsicht keine Beschuldigteneinlassung abgibt lernt man schon in der ersten Stunde des Fachanwaltskurses !

paddy
23.02.2013, 08:52
Wie, erst beim Fachanwaltskurs? ;)

knieschleifer
23.02.2013, 09:00
Wie, erst beim Fachanwaltskurs? ;)

"spätestens":D

ehemaliges mitglied
23.02.2013, 09:32
Also ich finde, dass Du sehr besonnen reagiert hast, Luke. Ich hätte da nicht so ruhig bleiben können. Bei mir wär's wohl so gelaufen, wie es Dirk geschrieben hat.

Exige
23.02.2013, 09:40
100%ige Zustimmung! Dass man vor Akteneinsicht keine Beschuldigteneinlassung abgibt lernt man schon in der ersten Stunde des Fachanwaltskurses !


Sollte eigentlich in der ersten Vorlesung zur StPO erwähnt werden ;)

Rollit
23.02.2013, 09:41
Die Russen sind halt die besseren Deutschen.

Alessandro
23.02.2013, 09:47
Hat schon jemand empfohlen dem Russen zur Besänftigung einen 911er zu schenken?! :dr:

Hudlhe
23.02.2013, 10:01
Die stehen eher auf Cayenne...

Alessandro
23.02.2013, 10:03
Wer nicht?!?! :D

Coney
23.02.2013, 10:27
Hat noch jemand was Sinnvolles zum Thema beizutragen? Und auch Aufforderungen zur Selbstjustiz mögen bitte unterbleiben.

ehemaliges mitglied
23.02.2013, 10:44
Nö, momentan nicht. Mich würde allerdings interessieren, wie die ganze Geschichte ausgeht. Wäre schön, wenn Du uns dann schreiben würdest, Luke. Viel Glück!

RAMichel
23.02.2013, 12:11
Das Teil wird ohne Wenn und Aber eingestellt. Egal ob mit dem Berufen darauf, einen solchen Vorfall nicht mitbekommen zu haben oder nach Akteneinsicht und Anwaltseinlassung, der Mandant könne sich an einen solchen Vorfall nicht erinnern.

markus247
23.02.2013, 12:20
Das Teil wird ohne Wenn und Aber eingestellt.

Uih, da bist du aber bereit, dich sehr weit aus dem Fenster zu lehnen. Zugegeben, die Einstellungswahrscheinlichkeit ist hoch. "Ohne Wenn und Aber" gehört bei mir nach fast fünfzehn Jahren Anwaltsdasein nicht mehr zum aktiven Wortschatz. Wie war das noch mit den Pferden vor so mancher Apotheke...? ;)

RAMichel
23.02.2013, 12:34
Bei mir ist noch keiner wegen einer solchen "Sache" angeklagt oder verknackt worden. Die hiesigen Staatsanwälte haben alle keine Lust auf solchen Popelkram; sobald die Akte bei der StA ankommt, wird mit Formschreiben die Einstellung mangels öfftl. Interesses mitgeteilt.

markus247
23.02.2013, 12:39
Da scheint es ja durchaus unterschiedliche Herangehensweisen zu geben. Solche Vorfälle werden bei uns auch häufig auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Janufer
23.02.2013, 13:00
Die Russen sind halt die besseren Deutschen.
Jetzt aber nicht ins Russen Bashing verfallen, sonst kommt direkt noch eine Anzeige:D
Ich hatte einen ähnlichen Vorfall, der zwar schon Jahre her ist, aber damals habe ich bei der Vorladung eine ´lautstarke Unterhaltung´eingeräumt allerdings eine Beleidigung klar verneint. Verfahren ist dann eingestellt worden. Wenn Staatsanwälte jeder Sache diesen Kalibers nachgehen würden, hätten sie viel zu tun!
Also ruhig bleiben, da kommt nach der Anhörung garantiert nix mehr.
Falls doch, kannst Du dann immer noch deinen Anwalt einschalten.

Grüsse Jan

RAMichel
23.02.2013, 13:07
Wenn er auf dem Revier eine Aussage als Beschuldigter macht, ist die später nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Daher ist ein gepflegtes Nichterinnern der beste Weg, wenn man ohne Anwalt und Kosten die Sache hinter sich bringen will. ;-)

Butch
23.02.2013, 13:09
Man muss sich doch nur einmal vor Augen führen, wie groß das staatliche (öffentliche)
Interesse an der Aufklärung dieses Sachverhaltes ist und zu einer schuldhaften Verurteilung
eines Täters führen könnte. Dann hat man doch eine Antwort.

Die Durchsetzung privater Ansprüche hat damit nichts zu tun und bleibt hier doch sowieso
außen vor.

markus247
23.02.2013, 13:17
Die Durchsetzung privater Ansprüche hat damit nichts zu tun und bleibt hier doch sowieso
außen vor.

Der von mir angesprochene Weg der Privatklage ist strafrechtlicher Natur. Mit privaten oder zivilrechtlichen Ansprüchen hat das Verfahren nichts zu tun.

Butch
23.02.2013, 13:18
Okay, dann habe ich das missverstanden.

Smoke
23.02.2013, 15:01
Leider war mein obiger Beitrag gar nicht so unernst. Ich habe schon erlebt, dass solche Dinge angeklagt wurden. Zwar selten, kommt aber vor.

ehemaliges mitglied
23.02.2013, 18:13
@ TS:

Aus meiner - bescheidenen - strafrechtlichen Sicht gibts genau 2 Alternativen:

Entweder abwarten, nix tun und Tee trinken und schauen ob der Staats- oder Amtsanwalt den Käse gemäss 153, 153a StPO einstellt oder auf den Privatklageweg verweist. Im übrigen halte ich hier auch eine Einstellung gemäss 170 Abs. 2 StPO für möglich, da ich den Beleidigngsvorwurf schon vom angeblichen Wortlaut her nicht unbedingt für gegeben ansehe.

Ansonsten hilft nur: Anwalt einschalten, Akte anfordern lassen und dann gemensam entscheiden, ob man sich zu dem Vorwurf einlässt oder nicht, ggf. wie. Das kostet natürlich Geld, eine Rechtsschutz übernimmt das nicht (nur für den Schlauberger oben, der gleich gemeint hat, mit der RS argumentieren zu müssen).

Doktor Krone
23.02.2013, 19:01
oh oh ... (http://www.urbandictionary.com/define.php?term=staff)

ups ... (http://www.urbandictionary.com/define.php?term=stav)

;)

(bezieht sich auf den Eingangspost)

Butch
23.02.2013, 19:09
Hehe...so habe ich das noch gar nicht gesehen... ;-)

madmax1982
23.02.2013, 20:55
Schuldig! :rofl: