sausapia
03.03.2013, 11:40
Liebes allwissendes Forum,
ich beabsichtige, mir in diesem Jahr einen Joungtimer (993 Targa/Cabrio) zu gönnen. Beim Autokauf ist meist noch Barzahlung gefordert und ich suche auch im benachbarten Ausland (Belgien, Niederlande), weil dort Fahrzeuge etwas günstiger sind und die Distanz von Düsseldorf geringer als bspw. nach HH oder M ist.
Nun frage ich mich, wie ich formal korrekt mit einem hohen Bargeldbetrag ins Ausland reise. Auf den Zollseiten steht:
"Jede Person, die 10.000 Euro oder mehr Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel dabei hat und bei sich trägt (z.B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag den Zollbediensteten auf Nachfrage mündlich angeben."
Nun frage ich mich, ob es damit getan ist, über die Grenze zu fahren und nur auf Nachfrage der Zollbeamten eine korrekte Angabe zu machen. Es ja meist so, dass man per PKW mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht vom Zoll angehalten wird. Ich habe nichts zu verbergen und ich möchte nur vermeiden, dass ich vom Zoll stundenlang wegen eventueller Verdächtigungen aufgehalten werde.
Soll / kann ich mir von meiner Bank irgend einen Nachweis bei Bargeldabholung ausstellen lassen oder habt Ihr einen Rat. Unter Umständen sehe ich auch Probleme, wo keine sind :weg: .
Intensiver muss ich ohnehin überlegen, wie ich das Bargeld und mich schütze, aber das möchte ich hier nicht thematisieren. Am liebsten wäre mir ohnehin ein bargeldloser Transfer, aber die Zug um Zug-Geschäfte sind in der Abwicklung meist zu kompliziert bzw. kostspielig.
ich beabsichtige, mir in diesem Jahr einen Joungtimer (993 Targa/Cabrio) zu gönnen. Beim Autokauf ist meist noch Barzahlung gefordert und ich suche auch im benachbarten Ausland (Belgien, Niederlande), weil dort Fahrzeuge etwas günstiger sind und die Distanz von Düsseldorf geringer als bspw. nach HH oder M ist.
Nun frage ich mich, wie ich formal korrekt mit einem hohen Bargeldbetrag ins Ausland reise. Auf den Zollseiten steht:
"Jede Person, die 10.000 Euro oder mehr Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel dabei hat und bei sich trägt (z.B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag den Zollbediensteten auf Nachfrage mündlich angeben."
Nun frage ich mich, ob es damit getan ist, über die Grenze zu fahren und nur auf Nachfrage der Zollbeamten eine korrekte Angabe zu machen. Es ja meist so, dass man per PKW mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht vom Zoll angehalten wird. Ich habe nichts zu verbergen und ich möchte nur vermeiden, dass ich vom Zoll stundenlang wegen eventueller Verdächtigungen aufgehalten werde.
Soll / kann ich mir von meiner Bank irgend einen Nachweis bei Bargeldabholung ausstellen lassen oder habt Ihr einen Rat. Unter Umständen sehe ich auch Probleme, wo keine sind :weg: .
Intensiver muss ich ohnehin überlegen, wie ich das Bargeld und mich schütze, aber das möchte ich hier nicht thematisieren. Am liebsten wäre mir ohnehin ein bargeldloser Transfer, aber die Zug um Zug-Geschäfte sind in der Abwicklung meist zu kompliziert bzw. kostspielig.