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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage: KFZ-Versicherungsfrage - Vollkasko-Schaden!



esingen
20.03.2013, 09:33
Hallo,
ich muss mal was fragen. Vielleicht kann jemand helfen, bevor ich was falsch mache.

Jetzt bitte nicht lachen, ich könnte *****n.

Wir sind heute morgen mit 2 PKWs vom Hof gefahren (Eigenheim(Einzelhaus). Meine Frau vorweg, ich hinterher. Ich hab gedacht, die ist weg. War sie nicht! Ich also rückwärts auf den parkenden Wagen meiner Frau aufgefahren. Unglaublich dämlich, aber so war es leider.

Ich bin bei der HUK24 Vollkasko versichert. Habe auch einen Schaden pro Jahr frei. Mit beiden Fahrzeugen.

Mein Wagen hat sichtbar nicht wirklich was abbekommen. Der Wagen meiner Frau vorne schon. Da muss die Werkstatt ran. Stoßstange verzogen. PDC etwas eingedrückt.

FRAGE: Ist das auch ein ganz normaler Vollkaskoschaden, wenn beide Fahrzeuge uns gehören und es auf dem eigenen Hof passiert ist???

Danke
Gruß aus HH

DS-XELOR
20.03.2013, 09:49
Auf wen sind denn die Fahrzeuge angemeldet ?

Sollte aber in der Vollkasko normalerweise kein Problem sein, denn dafür ist die ja da.

esingen
20.03.2013, 09:53
Ich möchte nur nicht bei der Versicherung in die Röhre gucken, wenn ich da jetzt was falsch machen. Deshalb frag ich.

Einer auf meine Frau versichert und einer auf mich.

Angemeldet sind beide auf mich.

pfandflsche
20.03.2013, 10:03
ohne mich damit wirklich auszukennen...

aber einen ganz normalen schaden gibt es doch ohnehin kaum...

und bei zwei fahrzeugen,die zusammen in einem haushalt gemeldet sind..und zudem noch bei ehepartnern..und das ganze auch noch auf privatem grund..dazu noch jeweils ein schadensfall im jahr frei..stelle mir gerade die visage des sachbearbeiters der versicherungsbude vor...

aber möglicherweise rettet dich/euch da die vollkasko...

wirf doch vor erstellung der anzeige des schadensfalles einen blick in die versicherungsbedingungen...schafft in vielen fällen klarheit über die korrekte schilderung des vorganges als solchen.

esingen
20.03.2013, 10:08
Als Versicherung würd ich natürlich auch gleich auf Betrug tippen, logisch.
Ist aber leider wirklich so gewesen.

pfandflsche
20.03.2013, 10:10
glaube ich dir..kein thema...augenblicksversagen...hinterher möchte man mit dem schädel gegen die wand rennen...vor wut über sich selbst...habe selbst genug knaller in der hinsicht abgeliefert im leben.

wie gesagt..vor abgabe der schadensmeldung lektüre der versicherungsbedingungen...gründliche lektüre...

habepe
20.03.2013, 10:13
Meine Meinung dazu: Wer bei einer billigen Internetversicherung Kunde ist, sollte nicht Andere um Rat bitten!!!
Bei einem Serviceversicherer würde es vom Vertreter die richtigen Informationen geben!

ReneS
20.03.2013, 10:16
Ist ein ganz normaler Vollkaskoschaden so wie sich das anhört. Zumindest an Deinem Fahrzeug. Der Schaden am Fahrzeug Deiner Frau ist ein Haftpflichtschaden Deines Fahrzeuges. Wenn Du also in Haftpflicht und Vollkasko bei Deinem Fahrzeug je "einen Schaden frei" hast, geht das. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob Du einen Rabattschutz vereinbart oder einen Altvertrag mit der alten Rückstufungstabelle hast, sonst bist Du zwar im ersteren Fall bei der HUK24 noch immer mit Deinen aktuellen Prozenten, wenn Du aber wechselst oder beim nächsten Crash rausgeworfen wirst werden an die Nachversicherung die höheren Prozente übermittelt.

Wenn der Schaden nicht zu hoch ist, würde ich das einfach selbst zahlen und das nächste Mal besser aufpassen. Hättest Du einen vernünftigen Versicherungsvertreter, könntest Du das je nach Vollmachten sicher anders lösen.

Wäre Deine Frau Dir aufgefahren und Du würdest Deinen Schaden selbst tragen, ginge es über die Vollkasko Deiner Frau. Dann würde ich die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen lassen, Dein Schaden bleibt unerwähnt, Thema erledigt.
Blöd, dass es nicht so gelaufen ist...

ReneS
20.03.2013, 10:17
Meine Meinung dazu: Wer bei einer billigen Internetversicherung Kunde ist, sollte nicht Andere um Rat bitten!!!
Bei einem Serviceversicherer würde es vom Vertreter die richtigen Informationen geben!

:dr:

Vielleicht lernt der TE ja daraus...

crazy_joeblunt
20.03.2013, 10:27
Ist ein ganz normaler Vollkaskoschaden so wie sich das anhört. Zumindest an Deinem Fahrzeug. Der Schaden am Fahrzeug Deiner Frau ist ein Haftpflichtschaden Deines Fahrzeuges. Wenn Du also in Haftpflicht und Vollkasko bei Deinem Fahrzeug je "einen Schaden frei" hast, geht das. Jetzt stellt sich nur die Frage, ob Du einen Rabattschutz vereinbart oder einen Altvertrag mit der alten Rückstufungstabelle hast, sonst bist Du zwar im ersteren Fall bei der HUK24 noch immer mit Deinen aktuellen Prozenten, wenn Du aber wechselst oder beim nächsten Crash rausgeworfen wirst werden an die Nachversicherung die höheren Prozente übermittelt.

Wenn der Schaden nicht zu hoch ist, würde ich das einfach selbst zahlen und das nächste Mal besser aufpassen. Hättest Du einen vernünftigen Versicherungsvertreter, könntest Du das je nach Vollmachten sicher anders lösen.

Wäre Deine Frau Dir aufgefahren und Du würdest Deinen Schaden selbst tragen, ginge es über die Vollkasko Deiner Frau. Dann würde ich die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen lassen, Dein Schaden bleibt unerwähnt, Thema erledigt.
Blöd, dass es nicht so gelaufen ist...
:top: genauso

cardealer
20.03.2013, 10:29
Meine Meinung dazu: Wer bei einer billigen Internetversicherung Kunde ist, sollte nicht Andere um Rat bitten!!!
Bei einem Serviceversicherer würde es vom Vertreter die richtigen Informationen geben!

hier werden ständig Members beraten die Uhren günstiger im Netz und nicht beim Konzi kaufen. Von daher passt der Post wohl nicht hier her.

pfandflsche
20.03.2013, 10:33
unabhängig von erwägungen,welches modell eines versicherungsabschlusses/-modells der jeweilige verbraucher wählt...und ich wähle auch stets die finanziell am wenigsten aufwendige variante...ist das entscheidende für den fragesteller schon in einem post erwähnt worden...

esingen
20.03.2013, 10:39
Schon mal vielen Dank. Hab eh 300 Euro SB. Werd also erstmal zum befreundeten VW-Händler fahren und mal gucken, ob ich das ggf. auch so regeln kann. Der Wagen meiner Frau ist ja gut weg gekommen. Da seh ich fast nix.

Nach dem VW-Besuch werde ich dann mal abwegen, was ich mache.

Zu meiner "preiswerten" Versicherung und den Kommentaren:-)

Durch die Ersparnis, die dich gegenüber einer anderen Versicherung hab, könnte ich den Schaden quasi schon so abdecken.
Trotzdem ist es natürlich einfacher, wenn man nicht bei einer Online-Vers. versichert ist, da ist schon was dran.

Danke

rongos
20.03.2013, 10:42
Meine Meinung dazu: Wer bei einer billigen Internetversicherung Kunde ist, sollte nicht Andere um Rat bitten!!!
Bei einem Serviceversicherer würde es vom Vertreter die richtigen Informationen geben!

So ein Unsinn! Was ich schon mit "normalen" Versicherungen erlebt habe...

cardealer
20.03.2013, 10:43
Hallo,
Der Wagen meiner Frau vorne schon. Da muss die Werkstatt ran. Stoßstange verzogen. PDC etwas eingedrückt.




Der Wagen meiner Frau ist ja gut weg gekommen. Da seh ich fast nix.


:grb::D

esingen
20.03.2013, 10:57
Verwirrung!
Der Wagen meiner Frau sieht gut aus. Meiner hat den Schaden.

PCS
20.03.2013, 11:05
Dann is es doch eh Deine VK.

banzaff
20.03.2013, 11:18
da hilft eigentlich nur ein Blick in den Versicherungsschein bzw -Bedingungen.

Viele Versicherungen schliessen genau so etwas explizit bei der Kasko aus.

Bauchgefühl sagt, dass die HUK24 dazugehört:bgdev:

docpassau
20.03.2013, 11:51
HUK24 ist eben eine günstige Versicherung ohne Aussendienst, man weiss vorher, dass man da keinen Vertreter hat, der solche Fälle "eben mal auf dem kleinen Dienstweg" löst. Aber die Ersparnis wiegt solche kleinen Crashs doch manchmal auf. Deshalb bin ich auch - neben anderen- bei der HUK24 Kunde.
Hinsichtlich des Unfalls lies halt nochmal deine Vertragsbedingungen und dann schildere dem Service dort eben per mail, was geschehen ist. Ich hab da dann auch schon sinnvolle Tipps bekommen. Und wenns die Bedingungen hergeben wird dann auch gezahlt.
Es ist nicht immer alles schlecht bei einer online Versicherung....

Coney
20.03.2013, 12:14
Meine Meinung dazu: Wer bei einer billigen Internetversicherung Kunde ist, sollte nicht Andere um Rat bitten!!!
Bei einem Serviceversicherer würde es vom Vertreter die richtigen Informationen geben!

Und wer anderen keinen Rat geben will, sondern nur den Oberlehrer machen möchte, sollte auf solche Fragen besser gar nicht antworten.

ferryporsche356
20.03.2013, 12:51
Ich habe vor einigen Jahren mit meinem Firmenwagen ein anderes Auto meiner Firma angefahren, mehrere K Schaden.
Damals hat die Versicherung nicht gezahlt. :grb: :ka:

Retto
20.03.2013, 13:28
ist eigentlich der fall des klassischen eigenschadens wie auch schon mehrfach für gericht behandelt:
http://www.ra-****.de/verkehrsunfall_zwischen_eigenen_fahrzeugen.htm

aus der Praxis, wir hatten so einen Fall auch bei einem Kunden.
da haben wir zumindest den Vollkasko Schaden am verursacher fahrzeug übernommen.
den schaden am Auto was angefahren wurde allerdings nicht.


edith:
der RA heißt nun einmal k o t z :grb:

Omelex
20.03.2013, 22:15
Keine Sorge!

Einfach so melden, wie es passiert ist. Die jeweilige VK der Fahrzeuge bezahlt!

Die KFZ Haftpflicht bezahlt nicht, da Eigenschaden, die VK schon.

Dies wird auch im verlinkten Beitrag, relativ zu Anfang, so geschrieben.

Dabei spielt auch keine Rolle. ob es ein Service -Versicherer oder ein Direktversicherer ist.

Abend gerettet hoffe ich,
Grüße Uwe

hugo
21.03.2013, 07:45
und wie steigen die %te ??oder ist das nur bei tk so ?

habepe
21.03.2013, 08:07
und wie steigen die %te ??oder ist das nur bei tk so ?

TK ist immer 100%!!!!

ehemaliges mitglied
21.03.2013, 08:55
und wie steigen die %te ??oder ist das nur bei tk so ?

Das wird Dir Dein Versicherer sagen - die Zeiten, in denen man nur eine Klasse/Gruppe hoeher eingestuft wurde, sind lange vorbei.

Coney
21.03.2013, 09:09
War nicht von einem "Freischuss" pro Jahr die Rede?

esingen
21.03.2013, 10:55
Ja, ein Schaden pro Jahr frei.

ReneS
21.03.2013, 14:35
Aber nur bei Altverträgen ab 25 schadenfreien Jahren. Alle mir bekannten Gesellschaften haben seit 2012 für Neuverträge auch neue Rückstufungstabellen, d.h. nur mit kostenpflichtigem Rabatt-Schutz "einen pro Jahr frei", der Rabattretter fällt dann weg.
Wer also von '12 auf '13 wegen ein paar Euro gewechselt hat, hat u.U. seinen kostenlosen "Freischuss" verloren.