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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baurechtsexperten bezüglich Kellerraum



siebensieben
22.03.2013, 12:38
Frage an die Spzialisten: Bekannte von uns haben eine Neubau-Eigentumswohnung gekauft, mit entsprechendem Kellerraum. Jetzt sieht das an der Wand so aus:

http://i6.photobucket.com/albums/y206/schlumpf/Architektur/P1390428Large_zps14c16864.jpg

http://i6.photobucket.com/albums/y206/schlumpf/Architektur/P1390426Large_zpsb9645273.jpg

http://i6.photobucket.com/albums/y206/schlumpf/Architektur/P1390427Large_zps74da8246.jpg

Überall Leitungen unter der Decke, und an einer Wand ganz massiv Leitungen auf der Wand. Meiner Meinung nach ist hier der Gebrauchsnutzen durch Rohrleitungen erheblich beeinträchtigt, die Rohre an der Wand sind niedriger als 2 m. Im Übrigen gibt's Revisionsöffnungen, das heißt, der Eigentümer muss hier ggf. seine Regale oder ähnliches abbauen, wenn dort mal an den Rohren gearbeitet werden muss.

Was soll der Käufer machen? Natürlich müssen irgendwo Leitungen entlanglaufen, und man muss sie auch warten können. Aber hier in diesem Keller ist der Nutzen doch sehr massiv eingeschränkt, an einer Wand das Fenster, an der anderen eine billige Blechwand, an der dritten die Rohre, nirgends kann man Regale anbringen, zumindest nicht in ausreichender Höhe. In anderen Kellerabteilen übrigens genau das gleiche, da schneiden manche Abwasserrohre auch ganz schön die Kurve und kürzen ab, sodass nicht mal der Raum bis in die Ecken nutzbar ist.

Natürlich kommt das ganze daher, dass die Flächen heutzutage ausgeknirscht werden müssen bis zum Geht-nicht-Mehr.

Und noch ein kleines Detail: In der Küche war ein Dunstabzug mit 150 mm Durchmesser in der Baubeschreibung enthalten, das Loch ist aber nur 100 mm im Durchmesser. Kann er Nachbesserung verlangen? Man müsste eine neue Kernbohrung machen, was nicht ganz leicht ist, und man muss dann auch die Fassade entsprechen nacharbeiten, und und und...

Wie schätzen das die Experten ein? Anwalt einschalten und Rechte durchsetzen? Geld abziehen? Der Käufer ist nicht auf Krawall gebürstet, aber bei diesen beiden Punkten ist er schon unzufrieden. Und der Keller ist deutlich geringer nutzbar als die vorschriftsmäßigen sechs Quadratmeter.

max mustermann
22.03.2013, 12:53
Kann ich aus eigener Erfahrung sprechen: wie wir noch in einer Genossenschaftswohnung wohnten, war neben unserem Kellerabteil eines mit dem selben Gegebenheiten und ohne Türschloß.
Als es nach einem halben Jahr offensichtlich noch nicht bezogen war, ließ mich die Hausverwaltung wissen, daß es wegen der Rohrleitungen nicht vermietet werden kann, aber ich es für lau bis auf Widerruf gerne nutzen kann...., was ich auch bis zum Auszug viele Jahre später tat.

Der Raum hatte übrigens fast 20 m².

siebensieben
22.03.2013, 12:59
Aber er hat dafür bezahlt, ist ja auch im Teilungsplan enthalten.

max mustermann
22.03.2013, 13:06
Würde ich selbstverständlich nicht auf sich beruhen lassen und sofort auf Wertminderung pochen, bin nicht interessiert, jederzeit fremde Handwerker in meine vier Wände lassen zu müssen, abgesehen von der durch die Rohre eingeschränkten Bewegungsfreiheit in meinem Kellerabteil.

Es tut mir leid, zur rechtlichen Lage kann ich dazu nichts sagen.

hugo
22.03.2013, 13:09
Gerhard,
ich als GWS frage mich gerade was bzw. wo für die untere SML Leitung ist.
Und vor allem wie die Mauerdurchführung abgedichtet werden soll.Wenn ich das richtig deute ist das eine Aussenwand,oder ?
Ist hinter den Lochblech ein Kellerlichtschacht ?

ehemaliges mitglied
22.03.2013, 13:12
Mal 'ne bloede Frage....hat der Kaeufer vor dem Kauf sich den Keller nicht angesehen. ?

Coney
22.03.2013, 13:44
"Neubau-Eigentumswohnung" heißt in diesem Fall wohl Kauf vor Fertigstellung.

max mustermann
22.03.2013, 13:46
Üblicherweise (hier zumindest) Kauf vor Baubeginn.....

ehemaliges mitglied
22.03.2013, 13:47
OK - Danke, sollte nicht komisch wirken, sorry fuer OT.

siebensieben
22.03.2013, 17:05
So ist es, Kauf vor Baubeginn, oder zumindest mit Ausschachtung oder so ähnlich. @ Udo: Das ist ein anderes Thema, aber nicht weniger abenteuerlich. Die untere Leitung scheint wohl Regenwasser zu sein, die obere Schmutzwasser. Wofür der Bogen ist, keine Ahnung. Vor allem: Die "hintere" Leitung an der Wand (ja, Außenwand, rechts daneben Lichtschacht ohne Fenster, nur Lochblech, frage mich, wie kalt der Keller werden soll und ob die Decke überhaupt richtig gedämmt ist, aber das nur am Rande) ist höher als die im Vordergrund. Das heißt, dass im Normalfall Wasser immer in der Leitung steht, bis hin zur nächsten Fallleitung. Beim Mauerdurchbruch (scheint mit Dichtmanschette zu sein) hat man den Querschnitt von DN 125 auf DN 100 reduziert (wie sinnvoll!??) und mit einem HT-Rohr gearbeitet. Das ist Pfusch, aber ein anderes, nicht zu vernachlässigendes Thema. Dem gehen wir auch noch nach.

Weiß denn jemand, ob es eine Regelung gibt, wie hoch ein Kellerraum sein muss? Sonst sagen die, ist doch kein Problem, der Raum unter den SML-Rohren ist doch mit 1,90 m hoch genug. Ich muss auch noch mal in der Baubeschreibung lesen, was da über die Kellerräume steht, und ob da von Fenstern in den Kellerlichtschächten die Rede ist.

paddy
22.03.2013, 17:23
Normalerweise wird die Duldung einer solchen Leitungsführung inklusive des Zugangs zu Wartungszwecken in der Teilungserklärung geregelt. Schon mal dort nachgeschaut?


... Weiß denn jemand, ob es eine Regelung gibt, wie hoch ein Kellerraum sein muss? ...
Soweit ich weiß 2,00 m. Ich würde aber mal einen Architekten fragen... ;)

hugo
22.03.2013, 17:40
So ist es, Kauf vor Baubeginn, oder zumindest mit Ausschachtung oder so ähnlich. @ Udo: Das ist ein anderes Thema, aber nicht weniger abenteuerlich. Die untere Leitung scheint wohl Regenwasser zu sein, die obere Schmutzwasser. Wofür der Bogen ist, keine Ahnung. Vor allem: Die "hintere" Leitung an der Wand (ja, Außenwand, rechts daneben Lichtschacht ohne Fenster, nur Lochblech, frage mich, wie kalt der Keller werden soll und ob die Decke überhaupt richtig gedämmt ist, aber das nur am Rande) ist höher als die im Vordergrund. Das heißt, dass im Normalfall Wasser immer in der Leitung steht, bis hin zur nächsten Fallleitung. Beim Mauerdurchbruch (scheint mit Dichtmanschette zu sein) hat man den Querschnitt von DN 125 auf DN 100 reduziert (wie sinnvoll!??) und mit einem HT-Rohr gearbeitet. Das ist Pfusch, aber ein anderes, nicht zu vernachlässigendes Thema. Dem gehen wir auch noch nach.

Weiß denn jemand, ob es eine Regelung gibt, wie hoch ein Kellerraum sein muss? Sonst sagen die, ist doch kein Problem, der Raum unter den SML-Rohren ist doch mit 1,90 m hoch genug. Ich muss auch noch mal in der Baubeschreibung lesen, was da über die Kellerräume steht, und ob da von Fenstern in den Kellerlichtschächten die Rede ist.

Was für ein Pfusch ....

Die Bogen in U Form sollen einen Geruchverschluss da stellen.Wofür allerdings erschließt sich mir nicht so ganz.
Desweiteren steht das U auch immer voll Wasser.
Regenentwässerung durch den Keller ? Viel Spass bei einem Rückstau und undichten oder durchkorrodierten Leitungen.
Geht gar nicht,oder bei euch so üblich ??? Kann ich mir nicht vorstellen.
Dichtmanschette sehe ich auch nicht,das sieht nach Filzschutzschlauch aus.
Da gehört eine Mauerdurchführung von Deuma oder ähnlich hin.
Kellerwanne muss 100%ig dicht sein.
Viel Erfolg.

siebensieben
22.03.2013, 18:06
Es sieht so aus, als sitze die Dichtmanschette weiter außen, aber Du hast recht, normalerweise hat die Deuma-Dichtung innen und außen einen verschraubten Dichtring. Diese Stelle ist ziemlicher Pfusch.

@paddy: Hier gibt's keine vernünftigen Architekten. ;) Und die, die vernünftig sind, haben keine Ahnung. :supercool: MAl sehen, werde weiter recherchieren.

paddy
22.03.2013, 18:20
Normalerweise wird die Duldung einer solchen Leitungsführung inklusive des Zugangs zu Wartungszwecken in der Teilungserklärung geregelt. Schon mal dort nachgeschaut?...
Ein anderes Beispiel für solche (notwendigen) Regelungen ist im Extremfall sogar die Hinterlegung von Schlüsseln, bzw. Duldung des Zugangs zur (meist obersten) Wohnung für die Aufzugswartung bzw. in Notfällen bei Gebäuden, in denen es für die oberste Wohnung einen direkten Zugang vom Aufzug gibt.

RAMichel
22.03.2013, 18:36
Ich würde mir im Teilungsplan die Angaben zum Kellerraum anschauen. Sind dort evt. Leitungen eingezeichnet? Dann sind die meistens auch in der Teilungserklärung erwähnt und die Duldungspflichten benannt.

Die Ausführung der Rohrarbeiten finde ich höchst bedenklich. Soll der "Geruchsverschluss" im Rohr etwa verhindern, dass Ratten über die Regenwasserkanalisation in die Leitungen gelangen können? Der Bogen ist aus meiner Sicht tatsächlich sinnlos. Mein Vater als Bauunternehmer hätte die Monteure so lange im Keller eingeschlossen, bis sie den Murks beseitigt und eine richtige Wanddurchführung erstellt hätten.

Onkel Benz
22.03.2013, 21:22
Hallo,

der Boten im unteren Rohr ist ein Geruchsverschluss. Hierbei müsste es sich um das normale Abwasserrohr handeln. Regenwasser wird ja außen über die Dachrinne mit angeschlossenem Fallrohr abgeleitet. Die Mauerdurchführung ist allerdings schon mangelhaft, hier ist
Keller definitiv nicht mehr dicht, neben Wasser und Feuchtigkeit können hier auch Schädlinge (Mäuse, Ratten, Insekten) in den Kellerraum geraten. Das gehört definitiv nachgebessert.
Wegen der Rohre: Ich denke dass müsste eigentlich im Teilnutzungsvertrag alles geregelt sein, bzw. im Bauplan des Käufers eingezeichnet. Wenn dem so ist, dann muss das vom Käufer auch so hingenommen werden.

Grüße

Paul

Wilder
22.03.2013, 22:54
Kann es sein, dass man im ersten Moment in die falsche Richtung denkt?

Handelt es sich evtl. um die rückwärtige Außenwand?

Dann wäre das untere Rohr die Regenwasserableitung, das Rohr verjüngt sich nicht, sondern erweitert sich in dem Fall.
Regenwasserrohre durch den Keller sieht man immer mal bei Grenzbebauung.

siebensieben
22.03.2013, 23:29
-Die Wand ist die Straßenseite. Dann wäre die Entwässerung durchs ganze Haus auf die Gartenseite, eher unwahrscheinlich. Aber ich werde fragen, ob man das Gefälle mal mit Wasserwaage messen kann. Jedenfalls ist der Wanddurchbruch Murks. Wegen des Teilungsplans werde ich mal nachforschen, bisher habe ich nur den der Wohngeschosse gesehen.

blarch
24.03.2013, 08:14
Seit wann macht man einen Geruchsverschluss in der Grundleitung im Keller? Zumindest in der Schweiz sitzt der Siphon immer direkt am jeweiligen Ablauf bzw. Einlaufschacht.