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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : garantie, 2 oder 3 jahre



200D
29.04.2005, 11:23
moin nochmal,
wer kann mir sagen warum bei manchen uhren eine garantie von 2 jahren ist, wie bei meiner gekauft 11/04 und bei anderen uhren wie ich jetzt unter uhrenangebote im forum gelesen habe 3 jahre?

gruß
stefan (200D)

ehemaliges mitglied
29.04.2005, 11:24
Manchmal gibt der Juwelier (z.b. Wempe) noch ein Jahr zusätzlich.

PCS
29.04.2005, 11:24
Kommt drauf an, wo die Uhr gekauft wurde.
Wempe beitet 3 Jahre...

Spider-Man
29.04.2005, 11:25
Rolex gewährt 2 jahre internationale Garantie.

Wempe (Konzessionär) gewährt 3 Jahre Garantie (=2 Jahre vom Hersteller/Rolex und 1 Jahr zusätzlich von Wempe!)

Braucht man das 3. Jahr Zusatzgarantie bei einer Uhr die ein Leben lang hält??? :wall:

;)

Dennis
29.04.2005, 11:27
2 sind Pflicht, alles andere liegt in der Hand des Händlers.

newharry
29.04.2005, 13:04
Original von Dennis
2 sind Pflicht, alles andere liegt in der Hand des Händlers.

Garantie ist nicht Pflicht, Gewährleistung hingegen schon ;)

ehemaliges mitglied1
29.04.2005, 21:41
Bei Wempe ist das 3 Jahr eine Hausgarantie, die sagen sich was soll bei ener Rolex schon in 3 Jahren kaputt gehen. Bei Quartzuhren gibt es Batterien in den ersten 5 Jahren auch umsonst. Sieht gut aus, wird meistens nicht in Anspruch genommen.

dibi
29.04.2005, 22:05
Original von newharry

Original von Dennis
2 sind Pflicht, alles andere liegt in der Hand des Händlers.

Garantie ist nicht Pflicht, Gewährleistung hingegen schon ;)

6 Monate Garantie ist Pflicht, nicht mehr und nicht weniger, danach ist noch 1,5 Jahre Gewährleistung Pflicht.

Gruß
Dirk

fvw1932
30.04.2005, 08:20
Also nochmal von vorne.

Seit dem 01.01.2002 ist es durch die Brüsseler EU-Richtlinie bei Verkauf von Neuware durch gewerbliche Verkäufer an private Verbraucher gesetzlich vorgeschrieben, daß der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung geben muß, wobei innerhalb der ersten 6 Monate bei Auftreten eines Sachmangels die Beweislast dafür, daß der Sachmangel nicht schon bei Übergabe an den Käufer angelegt war, beim Verkäufer liegt.
Nach 6 Monaten liegt diese Beweislast beim Käufer, also für die restlichen 18 Monate.
Wenn ein gewerblicher Verkäufer eine Garantie gibt, so ist das eine freiwillige Leistung des Verkäufers, welche er auch frei gestalten kann, was Dauer(3 Jahre, 4 Jahre, lebenslang etc.) und Umfang(z.B. Höhe der maximalen Erstattung im Garantiefall, Geltungsbereich, beinhaltete Teile etc.)anbetrifft.

Also: Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben, Garantie ein freiwilliges Haltbarkeitsversprechen.

alexis
30.04.2005, 10:55
2 oder 3 jahre!

Maga
30.04.2005, 10:56
Original von alexis
2 oder 3 jahre!

was ist das denn für ne Aussage, Alexis ??? :rolleyes:

alexis
30.04.2005, 11:00
2 oder 3 jahre!

Maga
30.04.2005, 11:07
:wall: :wall: :wall: :wall: :wall:

Zizou
30.04.2005, 11:07
Volk der Dichter und Denker...

newharry
30.04.2005, 14:43
Original von dibi

Original von newharry

Original von Dennis
2 sind Pflicht, alles andere liegt in der Hand des Händlers.

Garantie ist nicht Pflicht, Gewährleistung hingegen schon ;)

6 Monate Garantie ist Pflicht, nicht mehr und nicht weniger, danach ist noch 1,5 Jahre Gewährleistung Pflicht.

Gruß
Dirk

Ist die ersten 6 Monate auch keine Garantie, sondern nur Gewährleistung mit Beweislastumkehr ;)

Jetzt aber Schluß mit der Klugscheißerei, wenden wir uns wieder den unwichtigen Dingen des Lebens zu =)

alexis
30.04.2005, 18:42
oder 2 bis 3 jahre! :D