PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fremdfahrer in meinem Wagen geblitzt ... was tun ?



hallolo
28.09.2013, 14:48
Hi liebe Mitinsassen,


seit dieser Woche gibt es ein 1a-Foto meiner Frau am Steuer meines Wagens :gut: in einem offiziellen Brief der Stadt Göttingen. Was passiert denn wenn ich nun die Aussage verweigere? Das Foto ist so eindeutig, daß ich bereits für eine Zeugenaussage angeschrieben wurde, kein Ticket an mich, welches ich erstmal wegdelegieren muss.

Fällt er Tatbestand dann auf mich zurück oder habe ich eine chance, daß es im Sand verläuft?

Danke für sachkundigen Beistand. :top:

siebensieben
28.09.2013, 14:56
Zahlen, dazu stehen, fertig.

Insoman
28.09.2013, 14:56
Über wie viel Geld unterhalten wir uns? Sind punkte im Spiel?

Wenn nicht - Zahlen und gut.

So ein Fahrtenbuch kann lästig sein

RAMichel
28.09.2013, 14:58
Wenn es sich um deine Frau handelt und du nicht als Fahrer in Betracht kommst, wird die Owi-Behörde im Regelfall durch Melderegisterabfrage, Personalausweisfotoabgleich und notfalls Ermittlung vor Ort Deine Frau ermitteln (oder auch nicht). Es ist daher sinnvoll, einfach nicht zu reagieren. Für Dich besteht kein Risiko, für das Ticket in Anspruch genommen zu werden.

Donluigi
28.09.2013, 15:30
Wenn du Pech hast, erlegen dir die die Führung eines Fahrtenbuchs auf. Das willst du nicht.

RAMichel
28.09.2013, 15:34
So schnell geht das nun auch wieder nicht mit dem Fahrtenbuch. Lass die Behörde doch erst mal die Fahrerin ermitteln.

Donluigi
28.09.2013, 15:35
Das sicher nicht, aber es droht als Damenkloschwert.

RAMichel
28.09.2013, 15:48
Nicht, wenn er nach 3 Monaten (gerechnet ab Tatzeitpunkt) die Fahrerin benennt.

ulfale
28.09.2013, 15:49
Edit: ich glaub, ich hab den Hintergrund Deiner Frage verstanden!

FritzEots
28.09.2013, 15:50
Personalausweisfotoabgleich , so was geht heute schon...=(

ibi
28.09.2013, 15:54
Personalausweisfotoabgleich , so was geht heute schon...=(

na klar :op:

hier thomas, nach 3 monate ist das ganze dann verjährt?

steboe
28.09.2013, 16:59
Wie wärs wenn Du zunächst die Schuld auf Dich nimmst und dann später anhand des Fitos nachweist das ein Irrtum vorlag und ihr beide dann jede Aussage verweigert?

ehemaliges mitglied
28.09.2013, 17:03
Wenn ich meine Frau als "Fremdfahrer" betiteln würde, hätte ich ein ganz anderes Problem.

Sind Punkte im Spiel, oder 'nur' Geld?

paddy
28.09.2013, 18:30
Personalausweisfotoabgleich , so was geht heute schon...=(
Heute? Das machen die schon immer.

hallolo
28.09.2013, 19:02
Wenn ich meine Frau als "Fremdfahrer" betiteln würde, hätte ich ein ganz anderes Problem.

Sind Punkte im Spiel, oder 'nur' Geld?

So wies aussieht Punkte ... Außerdem wollte ich meine Frau ausm Thread-Titel raushalten Darren, hier ist schon soweit alles ok :dr:

Und dazu stehen ist nicht die Frage, nur meine eigene Frau "anzuzeigen" ... finde ich halt auch irgendwie seltsam ... nicht umsonst gibt es für diesen Fall das Recht zur Verweigerung der Aussage und deshalb wollte ich wissen, was die Konsequenz dieser Verweigerung ist.

hallolo
28.09.2013, 19:05
Edit: ich glaub, ich hab den Hintergrund Deiner Frage verstanden!

:ulfale:

pelue
28.09.2013, 19:11
Zu schnell gefahren, erwischt worden ... einfach zahlen ist keine Option?

hallolo
28.09.2013, 19:13
Zu schnell gefahren, erwischt worden ... einfach zahlen ist keine Option?

Ja doch, aber es ist nur die Zeugenaussage im Haus, noch gar kein Ticket, ist das denn so schwer aus der Frage rauszulesen ... =(

Joni123
28.09.2013, 19:31
Mach, was Thomas gesagt hat: Abwarten. Die werden sich schon melden, falls sie deine Frau ermittelt haben.

madmax1982
28.09.2013, 20:09
Hatte ich auch schon. Mit dem TTT telefoniert, getan was mir geraten wurde und den mir zur Last gelegten Tatbestand nicht zugegeben und das wars dann auch....

rolimai
28.09.2013, 20:20
Ganz ordentliche Zusammenfassung zum Thema hier:

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_01_04.html

hallolo
28.09.2013, 20:34
Danke Christoph und die anderen (Thomas etc...) erstmal. Es konsolidiert sich also auf "ignorieren".

hallolo
23.10.2013, 11:04
so, Abschluss des Themas: Meine Frau, die Fremdfahrerin ;), hat sich gestern selbst angezeigt. Ihr ist das Spielchen zu blöd, wer Mist gebaut hat, soll auch den Kopf hinhalten sagt sie.

Artur
23.10.2013, 11:12
Bei Fahrverbot mutiert Sie unweigerlich zu Fremdgeherin, oder Busfahrerin? =)

Guter Abschluß, habe ich letztens mit meiner 'Raserin' auch so gemacht!

Clapton
23.10.2013, 11:25
hat sich gestern selbst angezeigt. Ihr ist das Spielchen zu blöd, wer Mist gebaut hat, soll auch den Kopf hinhalten sagt sie.

Recht hat sie :gut:

Micha-K
23.10.2013, 11:41
Abschließend noch eine Frage bitte. Wenn sich deine Frau nicht gemeldet hätte, wärst dann nicht du als Halter zur Kasse gebeten worden? So war es doch zumindest früher...

RAMichel
23.10.2013, 12:06
Für Verstöße im ruhenden Verkehr kann der Halter herangezogen werden, aber nicht dann, wenn sich die Räder am Fahrzeug drehen.

hallolo
23.10.2013, 13:10
wie im Thread beschrieben, schlimmstenfalls droht eine Fahrtenbuchauflage ... und das kann lästig sein ... für meine Frau ;)

mws
23.10.2013, 13:24
wie im Thread beschrieben, schlimmstenfalls droht eine Fahrtenbuchauflage ... und das kann lästig sein ... für meine Frau ;)

Fahrtenbuchauflage ist auf das Fahrzeug bezogen. Es betrifft dann auch dich, wenn Du mit dem Auto fährst.

hallolo
23.10.2013, 13:26
weiss ich doch Namensvetter, aber da nur sie die Kiste fährt ...

mws
23.10.2013, 13:27
:dr:

hallolo
23.10.2013, 13:32
:dr: