Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay-Problem, wie verhalten?
engelhorn
27.10.2013, 12:22
Herrschaften,
vorab erst einmal entschuldigung, dass ich ecuh (mal wieder) mit einem leidigen ebay Problem auf den Zeiger gehe :D wird wohl langsam Zeit, mich bei dem Verein abzumelden....
Habe folgendes Problem: im August das alte Handy meiner Tochter eingestellt (iPhone 3), dieses ist ihr während die Auktion lief in der Tiefgarage runtergefallen, Glas gesprungen, hab es dann in der Mülltonne entsorgt und die Auktion beendet. Jetzt gerade das Einwurfeinschreiben aus der Post gezogen, dass der damalige Höchstbiete das Handy für 2 Euro möchte ..... blabla bla... 8 Seiten Rechtsprechung aus dem Internet dazu .... Laut Ihm hat er nur keine Ansprüche, wenn das Gerät nachweislich gestohlen gemeldet wurde....
Stimmt das? Was ist für den Fall das das Gerät (wie bei mir) schlicht kaputt ging und ich es weggeworfen habe?
Gibt es Erfahrungen dazu?
Einfach das Schreiben ignorieren?
Was ein Terz, dass dafür Zeit draufgeht .... schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Von wem kommt das Einschreiben? Vom Bieter selbst? Würde ich ignorieren, bis etwas interessantes kommt oder ihm dickes LOL zurück schicken
ehemaliges mitglied
27.10.2013, 13:19
da hast du unter umständen ein problem.
wenn gebote drauf sind darfst du nichtmehr vorzeitig beenden. könnte teuer für dich werden, wenn der höchstbietende krass drauf ist.
fehlerhalten deinerseits.
engelhorn
27.10.2013, 13:20
@ eos: ja, kommt vom Bieter selbst. Also erst mal abwarten bis was vom RA kommt?
engelhorn
27.10.2013, 13:22
@116233: hab ich so auch schon mal gehört, aber was ist der Fall wenn das Ding tatsächlich kaputt ist? Also mit zweitem Account seinen Krempel selbst kaufen? Dachte, dafür gäbe es bei ebay die Möglichkeit zu beenden, wenn der Artikel kaputt oder verloren gegangen ist 8o
ehemaliges mitglied
27.10.2013, 13:26
ebay recht ist nicht deutsches recht.
du hättest einen artikel der in einer auktion läuft halt nicht weiter benutzen, sonder schon schön verpackt weglegen sollen.
wenn der andere schlau ist und es durchzieht kann es teuer werden, kommt aber auch auf den richter an...
differenz von gebot zum np (oder zeitwert) als schadensersatz.
Habe folgendes Problem: im August das alte Handy meiner Tochter eingestellt (iPhone 3), dieses ist ihr während die Auktion lief in der Tiefgarage runtergefallen, Glas gesprungen, hab es dann in der Mülltonne entsorgt und die Auktion beendet
Für mich persöhnlich gilt folgendes:
Wenn ich was zum Verkauf anbiete benutze ich es grundsätzlich nicht mehr !!!
Wenn du oder deine Tochter den Verkaufsgegenstand weiterhin benutzt hast, und das Teil warum auch immer geschrottest hast, musst du natürlich für Ersatz sorgen, oder dich mit dem Käufer irgendwie einigen.
Spacewalker
27.10.2013, 13:36
Lies Dir das mal durch. :dr:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
ebay recht ist nicht deutsches recht.
dazu eine frage:
ebay bietet das vorzeitige beenden technisch an.
dazu kann man abgegebene gebote streichen und folgende gründe angeben:
- der artikel steht nicht mehr zum verkauf
- der artikel ist defekt oder verloren gegangen
- anderer grund.
so ungefär.
gelten für beide nicht diese "rechte" der plattform?
eäre absurd wenn nicht, oder?
ehemaliges mitglied
27.10.2013, 13:44
was ebay anbietet und für sich selber korrekt findet, hat nichts mit deutschem recht zu tuhn oder wie man wirklich vorgehen sollte.
sind viele schon in die falle getappt.
neunelfer
27.10.2013, 13:44
Wenn ich hier ne Uhr anbiete trage ich die doch auch nicht mehr. Gehe ich auch von aus das der Rest das auch so macht. Weil was nützen mir dann die Angebotsbilder? Haut einer nem Tag vor dem Verlauf ne Macke rein die nicht auf den Bildern ist, ich ginge aber davon aus die ist im Zustand der Abbildungen, ich käme mir verarscht vor.
Zum Problem: ein Kumpel hat auch mal einen Artikel trotz Geboten beendet weil außerhalb verkauft und nach schreiben vom Anwalt gezahlt. Klar ist es ne Masche, aber trotzdem lag der Fehler bei dir. Richtig wäre es gewesen die Artikelbeschreibung zu ändern und den Bietern die Entscheidung zur gebotsrücknahne zu überlassen. Und mehr als die Mülltonne hätten die bestimmt gezahlt... Vll war es ja doch eher so wie bei meinem Kumpel..wenn ja, dann weißte immerhin warum du zahlst...;)
Hätte, wäre.... Das Malheur ist nun mal passiert. Also wenn ich einen Artikel vorzeitig beendet habe, hat mich eBay selbst nie darauf hingewiesen, das der Artikel nun an den Höchstbietenden verkauft werden muß. Man kann alle Gebote streichen lassen, dann ist die Sache erledigt, oder man kann den Artikel an den aktuell Höchstbietenden verkaufen. Mehr Möglichkeiten kenne ich nicht. Wenn man grundsätzlich vorzeitig beendete Angebote verkaufen muß, würde eBay doch diese Möglichkeit gar nicht anbieten und die Auktion würde grundsätzlich bis zum Ende laufen. Alles andere ist meiner Meinung unlogisch.
"Der Artikel ist beschädigt worden" ist ganz normal als Grund für vorzeitig beendete Angebote verfügbar.
Nach etwas googlen gab es 2011 wohl einen Gerichtsentscheid und ein Artikel muß in der Tat an den Höchstbietenden verkauft werden. Gut das es solche Threads wie diesen hier gibt. War mit gar nicht bewusst die Sache. Dann kann man in Zukunft eigentlich nur noch mit einem eigenen Zweitaccount, oder dem Account eines Freundes bieten bis dieser Höchstbietender ist, und dann die Auktion beenden.
Petedabomb
27.10.2013, 14:17
Jep:
Angebot beenden?
-> Ein oder mehrere Gebote:
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
ehemaliges mitglied
27.10.2013, 14:21
anderes beispiel, nur weil man einen fall bei einem nicht zahlungswilligen käufer eröffnet und den durchlaufen lässt, ist man noch lange nicht aus dem geschlossenen vertrag raus ;)
die sache ist dann zwar ebaytechnisch gegessen, aber noch lange nicht vor gericht. sind immer zwei paar schuhe.
uhrenmaho
27.10.2013, 14:33
Das und andere Fälle bestätigen meine Entscheidung, seit
Jahren in der Bucht nichts mehr einzustellen.
Manfred
Spacewalker
27.10.2013, 14:36
Jep:
Angebot beenden?
-> Ein oder mehrere Gebote:
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
Das liest sich ein meinem obigen Link aber anders. :ka:
Lediglich der Beweis könnte schwierig werden, wenn das Teil schon entsorgt wurde.
Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)
PureWhiteDesign
27.10.2013, 14:39
Das und andere Fälle bestätigen meine Entscheidung, seit
Jahren in der Bucht nichts mehr einzustellen.
+1 :gut:
Das und andere Fälle bestätigen meine Entscheidung, seit
Jahren in der Bucht nichts mehr einzustellen. (...)
Doppel +1
lachender
27.10.2013, 15:05
ebay wird immer ,komischer, komplizierter und vor allem TEURER, wenn ihr alle Gebühren inkl. paypal addiert, kommt weit über 10% raus 8o
lachender
27.10.2013, 15:06
ebay Kleinanzeigen ist da ein gute Alternative
Ich werde der Bucht nun auch den Rücken kehren und höchstens nur noch seltene und begehrte Dinge einstellen bei der sich Auktionen noch lohnen. Die Gebühren und Gefahren machen das alles immer mehr uninteressant. Des weiteren erzielen viele Auktionen nicht ansatzweise den gewünschten Wert. Früher war alles besser ;)
eBay Kleinanzeigen mögen eine schöne Alternative sein, aber leider werden keine Bewertungen angezeigt. Dort tummeln sich auch viele schwarze Schafe... Sowohl als Käufer und Verkäufer =(
Es gibt sehr schöne Anwaltsseiten mit Geschichten zu Rechtsprechungen rund um das Thema ebay.
Ich glaube nicht, dass jemand ernsthaft rechtlich versucht ein Iphone3 "herauszupressen". Versuchen könnte er es in der Tat.
Und wenn der Richter das OK findet, hat man ein Problem.
Was ebay angeht, sehe ich die größten Gefahren darin, gewerblich aktiv zu werden. Ein Haifischbecken, voller Abmahn-Willigen und deren Nutzniessern. Ein Business im Business sozusagen.
Von einem Iphone-geilen-looser würde ich mich nicht aus dem Konzept bringen lassen.
Du hättest dennoch bessere Vorkehrungen treffen müssen. Beim nächsten Mal ;)
Hatte das gleiche Problem mal Anfang 2012. gibt es hier auch nen Thread zu. Ging damals aber um ein iPhone 5.
das ist ne abzockmasche. Die wollen nur das Geld haben.
Wie kommt der Bieter an die Adr. vom Ts oder hab ich was überlesen?
engelhorn
27.10.2013, 19:55
Hallo Mikel,
meine Adresse wurde dem Bieter (so hat er es selbst geschrieben) auf Anfrage von ebay gegeben.
8o das ist mir neu das die das einfach so dürfen.
ThommyII
27.10.2013, 20:06
Ja, die Adresse gibt es für den Höchstbietenden bei einer abgebrochenen Auktion auf Anfrage bei ebay.
Es gibt jedoch mittlerweile auch Urteile gegen diese Abzocke - sofern es Abzocke ist.
Man hat wohl die Möglichkeit nachzuvollziehen auf welche Produkte der "Käufer" seine Gebote platziert.
Sofern ersichtlich ist, dass er auf zig Angebote mit iphones bietet, ist der Fall wahrscheinlich, dass er lediglich darauf abzielt über solch abgebrochene Auktionen Gelder abzuzocken - also keine wirkliche Kaufabsicht hat - sollte es für einen Anwalt recht einfach sein, dagegen vorzugehen.
Hier mal ein Beispiel für solch ein Urteil:
http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2013/07/Urteil.pdf
Ansonsten kann es schwierig werden - ein Bekannter hatte einen ähnlichen Fall.
Hier hat der Anwalt ihm keinen Erfolg in Aussicht gestellt und er musste eine Summe an den Käufer zahlen, damit sich dieser einen gleichwertigen Artikel zulegen kann.
Vielleicht aber auch nur ein miserabler Anwalt. ;)
Donluigi
27.10.2013, 20:10
Eieiei, wieder mal so ein Ebay-Klarkommer vs. Ebay-Nicht-Klarkommer Thread.
Zum einen: wie hast du die Auktion beendet? Es ist tatsächlich so, daß, wenn du die Auktion beendest, alle Gebote gestrichen werden - sofern du eben diese Option nutzt. Gebot gestrichen - Bieter hat keinen Vertrag mehr mit dir. Wie beendet ihr denn sonst so eure Auktionen?
Und wer mosert, daß Ebay mittlerweile 10% kostet, kann sich ja mal anschauen, was normale Auktionshäuser so aufrufen. 15% vom Verkäufer, 15% vom Käufer, Listinggebühren für Foto und Katalog, meistens ist der Artikel zudem wochen- bis monatelang weg beim Auktionator, was ebenfalls wieder mit Versandkosten oder Aufwand verbunden ist. Man war immer sehr verwöhnt von Ebay und co., aber die Bereitstellung einer guten Verkaufsplattform ist nun mal Geld wert. Ich hab in letzter Zeit mal wieder einiges über Ebay verkauft und es ist immer noch der Marktplatz mit der größten Reichweite - und nix anderes zählt.
Ersteigere für paar Euro ein kaputtes iPhone und schick das dem damit der Ruhe gibt.
Habe seit 11 Jahren nie Probleme mit der Bucht gehabt, natürlich sollte man sich vorher, wie bei allem im Leben, gut informieren... :ka:
Donluigi
27.10.2013, 20:27
Mir fällt grad ein, ich hab ein defektes 3er hier. Kannst du gern haben.
vandehölln
27.10.2013, 20:29
Ersteigere für paar Euro ein kaputtes iPhone und schick das dem damit der Ruhe gibt.
Und dann? Versteigert wurde ja ein funktionsfähiges Mobiltelefon...
Und dann? Versteigert wurde ja ein funktionsfähiges Mobiltelefon...
...die während die Auktion lief kaputt gegangen ist.
vandehölln
27.10.2013, 20:44
...die während die Auktion lief kaputt gegangen ist.
Ist leider nicht das Problem des Käufers!
engelhorn
27.10.2013, 20:50
Eieiei, wieder mal so ein Ebay-Klarkommer vs. Ebay-Nicht-Klarkommer Thread.
Zum einen: wie hast du die Auktion beendet? Es ist tatsächlich so, daß, wenn du die Auktion beendest, alle Gebote gestrichen werden - sofern du eben diese Option nutzt. Gebot gestrichen - Bieter hat keinen Vertrag mehr mit dir. Wie beendet ihr denn sonst so eure Auktionen?
.
Tobias, das scheint hier ja gerade das Problem zu sein - alle Gebote gestrichen bedeutet wohl eben nicht, dass ich keinen verbindenden Kaufvertrag eingegangen bin. Wenn ich die Postings davor richtig verstanden habe ....
Ist leider nicht das Problem des Käufers!
Dazu fehlt mir jetzt das Fachwissen....
aber dem Vogel würde ich die Sache nicht so leicht machen und wie ein Opferlamm das machen was der will.
@engelhorn: las den vogel auflaufen, bis offizielles kommt.
@don: cooles angebot mit dem defekten 3er!
neunelfer
27.10.2013, 21:27
Naja...wenn du ein defektes 3er vorweisen kannst, dann kannst du ja den Grund der Streichung der Auktion vorweisen...vll also der rettende Ausweg...dann würde ich auch mal entspannt auf Post vom Don und vom Anwalt hoffen...
Donluigi
27.10.2013, 21:31
Hm, wenn die Angebote seitens Ebay gestrichen wurden, seh ich keine Bindung. Soll der andere doch kommen und klagen.
Soll der andere doch kommen und klagen.
+1
Ich würde es zu erstmal aussitzen. Stillschweigen und Nichtstun ist manchmal nicht so verkehrt.
Erst wenn von offizieller Seite etwas kommt würde ich reagieren und mich bis dahin nicht damit befassen.
Doktor Krone
28.10.2013, 08:19
wenn es so kompliziert wäre, eine Auktion vorzeitig zu beenden, ginge das für Ebay doch innerhalb kürzester Zeit nach hinten los. Völlig zu Recht bietet Ebay mehrere Möglichkeiten dazu. Eine Auktion kann unbeabsichtigte Fehler beinhalten, ein Artikel kann beim Verpacken Schaden nehmen, der Verkäufer kann es sich sogar einfach anders überlegt haben. Ist mir auch schon passiert. Und? Hätte ich mir vorher überlegen müssen. Türlich. Man wird trotzdem seine Meinung ändern dürfen. So ist das mit uns Menschen. Egal, was meinetwegen das deutsche Recht in diesen Fällen für Feinheiten aus den hintersten Schubladen hervorholt: ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande. Punkt. Ist ganz einfach. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne kommen.
ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande
Bis auf diesen Punkt bin ich bei Dir, Oliver. Aber genau das sehen die Richter zurecht anders. Wenn ich eine Ware auf eBay einstelle, muss ich damit leben, dass der Erlös möglicherweise nicht meinen Vorstellungen entspricht. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne von eBay fernbleiben.
Wie streicht man denn Gebote? Die werden doch automatisch gestrichen wenn man das Angebot beendet oder :grb:
Edit. Man kann so einem Gehampel auch prima aus dem Weg gehen in dem man Sofortkauf mit preisvorschlagen anbietet. Dann gibts keine Unklarheiten....
. Egal, was meinetwegen das deutsche Recht in diesen Fällen für Feinheiten aus den hintersten Schubladen hervorholt: ein Vertrag kommt nur mit dem Höchstbietenden nach Beendigung der Auktion zustande. Punkt. Ist ganz einfach. Wer damit nicht klarkommt, soll gerne kommen.
Und genau das ist der Fall, wenn man eine Auktion vorzeitig beendet. Ich habe im Bekanntenkreis auch einen Fall, wo eine Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bekannte dann den Artikel entsprechend günstig verkaufen musste bzw. schadensersatzpflichtig wurde. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt bei ebay, hier wird zwar die Möglichkeit, Auktionen abzubrechen angeboten aber nicht auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen.
OrangeHand
28.10.2013, 10:07
Na ganz toll :rolleyes:
Ehrliche Auktionen gibt dann wohl bei Dir nicht...
Einiges soll nur weg, da ist mir egal für wie wenig Geld es ersteigert wird.
Für Manches möchte ich jedoch einen Mindestwert erzielen. Wenn es jemanden dann zu teuer ist, braucht er nicht mitbieten. Ebay ist nicht Network.
Einiges soll nur weg, da ist mir egal für wie wenig Geld es ersteigert wird.
Für Manches möchte ich jedoch einen Mindestwert erzielen. Wenn es jemanden dann zu teuer ist, braucht er nicht mitbieten. Ebay ist nicht Network.
Dann mach doch Sofortkauf, dann musst du auch nicht betrügen ;)
Und genau das ist der Fall, wenn man eine Auktion vorzeitig beendet. Ich habe im Bekanntenkreis auch einen Fall, wo eine Auktion vorzeitig beendet wurde und der Bekannte dann den Artikel entsprechend günstig verkaufen musste bzw. schadensersatzpflichtig wurde. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt bei ebay, hier wird zwar die Möglichkeit, Auktionen abzubrechen angeboten aber nicht auf die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen.
Sehe ich auch so. Hier sollte eBay transparenter sein. Es entspricht irgendwie nicht dem intuitiven Rechtsempfinden, dass da jemand Ansprüche hat, obwohl die Auktion nicht bis zum Schluss lief.
Doktor Krone
28.10.2013, 10:29
Auszug aus dem REchtsportal eBay zu diesem Thema:
2. Unverschuldete Beschädigung oder Verlust des Artikels während der Angebotsdauer
Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl, s. BGH, Urt. v. 8.6.2011, Az.: VIII ZR 305/10). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10 und LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az.: 9 S 166/12)
Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11). Ebenso liegt kein Grund zur vorzeitigen Beendigung vor, wenn sie es sich anders überlegt haben und den Artikel nun doch nicht mehr verkaufen möchten (siehe dazu AG Paderborn, Urt. v. 6.12.2012).
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Weitere Informationen zum vorzeitigen Beenden von Angeboten.
Quelle (http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html)
wie beweise ich, daß ich etwas nicht mehr habe? LOL
Anzeige bei der Polizei vielleicht?
ein wenig gesunder menschenverstand hilft schon:
wir stellen uns eine auktion bei sotheby oder christie vor, vorne der monet, der russische oligarch, der internet milliardär mit hippie vergangenheit und ein anaonymer bieter per telefon laufen sich im einstelligen mio bereich mit geboten warm...und dann ruft der eigentümer: "ach nö, doch nicht"
wirklich?
geschätzte afro-amerikanische brüder, ihr beliebt zu spassen.
ehemaliges mitglied
28.10.2013, 10:38
Gut, aber zwischen "ich will nicht mehr verkaufen" und "ich kann nicht mehr verkaufen" sehe ich noch einen kleinen Unterschied.
Chefcook
28.10.2013, 10:40
Eben. Was passiert, wenn mir in der Tiefgarage der Hund beim Bentleyausladen auf den Monet kackt?
Wie kann ich überhaupt schlüssig beweisen, dass das passiert ist und es sich beim zum Verkauf angebotenen Monet auch um den beschädigten Monet handelt? Schließlich waren Monets ja Massenware....
Gut, aber zwischen "ich will nicht mehr verkaufen" und "ich kann nicht mehr verkaufen" sehe ich noch einen kleinen Unterschied.
Der Gesetzgeber aber nicht.
noch mal, sobald etwas in einer auktion steht, gehört es einem nicht mehr uneingeschränkt. warum auktionieren auktionshäuser nur sachen, die sie vor der nase haben?
und ob jetzt kaputt oder keine lust macht keinen unterschied, man kann eine zusage nicht einhalten.
Chefcook
28.10.2013, 10:55
Das heißt zusammenfassend, dass eBay aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht die Beendigung einer Auktion anbieten sollte, um nicht den Anbieter in Bedrängnis zu bringen?
noch mal, sobald etwas in einer auktion steht, gehört es einem nicht mehr uneingeschränkt. warum auktionieren auktionshäuser nur sachen, die sie vor der nase haben?
und ob jetzt kaputt oder keine lust macht keinen unterschied, man kann eine zusage nicht einhalten.
Ulrich, dein Beispiel passt leider nicht. eBay stellt unter rechtlichen Gesichtspunkten kein Auktionshaus dar. Der Kaufvertrag wird nicht durch Zuschlag geschlossen. Eine klassische Auktion und eBay sind 2 paar Schuhe. Aber hier im Thread wird so einiges durcheinander geworfen.
ehemaliges mitglied
28.10.2013, 11:15
Der Gesetzgeber aber nicht.
Ich will das jetzt nicht unnoetig breit treten, aber bei "ich will nicht", ist das Objekt doch noch vorhanden und ich kann anscheinend gezwungen werden, eben genau dieses verkaufen zu muessen, waehrend bei "ich kann nicht", das Objekt nicht mehr vorhanden ist. Im ersten Fall KANN ich liefern, im zweiten Fall kann ich NICHT das angebotene Objekt liefern.
das ist richtig aber nicht relevant, hier wie dort, dein problem.
Das heißt zusammenfassend, dass eBay aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht die Beendigung einer Auktion anbieten sollte, um nicht den Anbieter in Bedrängnis zu bringen?
Sehe ich genauso!
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