Reverend_O
22.11.2013, 16:35
Hallo zusammen,
ich bräuchte man eure Hilfe bei der Beurteilung folgender Situation:
Geschäftspartner war eine Ltd. & Co. KG. Inzwischen wurde der haftende Gesellschafter, eine britische Ltd. gelöscht. Daraus ergibt sich wohl handelsrechtlich automatisch auch die Auflösung der Ltd. & Co. KG.
Die Auflösung erfolgte laut meinen Informationen allerdings nicht aufgrund von Insolvenz, sondern aufgrund der Nachlässigkeit eines Dritten, der die notwendigen Dokumente in GB nicht fristgerecht abgeliefert hat, was die Löschung der Ltd. zur Folge hatte.
Im Handelsregister findet sich nun folgender Eintrag:
Firma Ltd. & Co. KG, Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Firma Ltd., Birminham/Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 0XXXXXXXX). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Gibt es hier denn eine definierte Rechtsnachfolge und wenn ja, wie könnte diese aussehen? Hintergrund ist der, dass die Firma noch über (virtuelle) Güter verfügt, die wir erwerben könnten, was durchaus interessant wäre. Allerdings kann ich ja nur etwas kaufen, was auch jemandem gehört...
Die zweite Kommanditistin existiert noch (natürliche Person), war aber (wie das leider häufig so ist) nur proforma eingesetzt, kennt sich also auch selbst nicht aus. Sie wäre ggf. der Veräußerer.
Da ich über die Vermögensverhältnisse der Ltd. & Co. KG nicht Bescheid weiß, frage ich mich auch, ob wir uns bei Ankauf/Vertrieb der Güter nicht ggf. insolvenzrechtlich haftbar machen, falls noch Ansprüche gegen die KG bestehen...
Wie würdet ihr vorgehen?
Wäre um einen Rat dankbar.
Schon mal danke und herzliche Grüße
Oliver
ich bräuchte man eure Hilfe bei der Beurteilung folgender Situation:
Geschäftspartner war eine Ltd. & Co. KG. Inzwischen wurde der haftende Gesellschafter, eine britische Ltd. gelöscht. Daraus ergibt sich wohl handelsrechtlich automatisch auch die Auflösung der Ltd. & Co. KG.
Die Auflösung erfolgte laut meinen Informationen allerdings nicht aufgrund von Insolvenz, sondern aufgrund der Nachlässigkeit eines Dritten, der die notwendigen Dokumente in GB nicht fristgerecht abgeliefert hat, was die Löschung der Ltd. zur Folge hatte.
Im Handelsregister findet sich nun folgender Eintrag:
Firma Ltd. & Co. KG, Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Firma Ltd., Birminham/Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 0XXXXXXXX). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Gibt es hier denn eine definierte Rechtsnachfolge und wenn ja, wie könnte diese aussehen? Hintergrund ist der, dass die Firma noch über (virtuelle) Güter verfügt, die wir erwerben könnten, was durchaus interessant wäre. Allerdings kann ich ja nur etwas kaufen, was auch jemandem gehört...
Die zweite Kommanditistin existiert noch (natürliche Person), war aber (wie das leider häufig so ist) nur proforma eingesetzt, kennt sich also auch selbst nicht aus. Sie wäre ggf. der Veräußerer.
Da ich über die Vermögensverhältnisse der Ltd. & Co. KG nicht Bescheid weiß, frage ich mich auch, ob wir uns bei Ankauf/Vertrieb der Güter nicht ggf. insolvenzrechtlich haftbar machen, falls noch Ansprüche gegen die KG bestehen...
Wie würdet ihr vorgehen?
Wäre um einen Rat dankbar.
Schon mal danke und herzliche Grüße
Oliver