PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsrecht - Weihnachtsabzocke aus Italien



giftmischer
23.12.2013, 08:59
Liebe Mitinsassen,

im Mai war ich mit meiner Frau für ein paar Tage in Mailand.
Wir waren damals froh, als wir aus diesem Verkehrschaos wieder raus waren ;).

Nun bekomme ich heute per Post beigefügtes, offiziell wirkendes Schreiben.
Es wurde somit wohl wirklich meine Anschrift ermittelt.

Meine Frage an Euch: Was ist davon zu halten?
Ich kann mich an eine solche Übertretung nicht erinnern und würde so etwas auch nicht mutwillig machen.
Wir sind damals in die Stadt hineingefahren, haben das Auto ein paar Tage nicht aus der Tiefgarage bewegt und sind wieder nach Hause gefahren.

Ich wäre Euch für konstruktive Einschätzungen wirklich dankbar :gut:.

https://dl.dropboxusercontent.com/u/46883403/Scan1.jpg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/46883403/Scan2.jpg

trophy
23.12.2013, 09:08
Hallo Peter,

schönes Weihnachtsgeschenk hast Du da... Also ich habe mal einen TV-Bericht gesehen da haben die Versicherungen am Telefon die Anschrift des Halters rausgerückt. Nicht alle, aber bei einigen Anrufen hat's geklappt. Wäre wie Du auch erst vorsichtig. Ich würde mich ins Auto setzen und bei der hiesigen Polizei das Schreiben auf Echtheit überprüfen lassen. Evtl. können die das zu einer Prüfstelle senden. Selbst unter der Nummer dort anzurufen oder eine E-Mail zu senden würde ich nicht machen.

Das beste im Anschreiben: Marke und Typ des Fahrzeugs: AUTO :D

AndreasL
23.12.2013, 09:10
Wenn Du vor Ort warst, könnte doch etwas dran sein.

Zumindest sieht es seriös aus und vermutlich würde ich bezahlen.

http://www.sueddeutsche.de/auto/strafzettel-im-urlaub-inkasso-alla-fiorentina-1.1129362

Vermutlich braucht man dies aber nicht wirklich. Google mal etwas danach.

Edit: Elmar, schau mal in der SZ Link.

Edmundo
23.12.2013, 09:10
"Am Beginn der Fahrspur" heißt vermutlich, Du hast die Linie beim Spurwechsel noch so eben überquert. :rolleyes:

Ansonsten glaube ich kaum, dass Flensburg Daten rausgibt an nicht autorisierte Personen. Wenn es so wäre, wäre das ein Hammer.

Ich bin gespannt auf die Auflösung.

MacLeon
23.12.2013, 09:23
http://www.ace-online.de/nc/der-club/news/ace-vorsicht-bei-zahlungsaufforderungen-aus-italien.html

dafredy
23.12.2013, 09:24
Servus Peter,

wenn du ADAC-Mitglied bist, lass dich da juristisch beraten. Hat mir bei einem Slowenien-Abenteuer mal viele hundert Euro gespart.

Viel Erfolg!

Fastclimber
23.12.2013, 09:43
Immer spannend, was sich die einfallen lassen, um an Geld zu kommen. :rolleyes:

Interessant ist, dass in vielen im Netz kursierenden Zahlungsaufforderungen am Ende bislang immer stand:

Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.

Bei Dir aber nun:

...., dass es nicht zulässig ist, einen Einspruch zu erheben.

Außer Zahlen oder Nichtreagieren gibt es daher mE keine andere Möglichkeit, wobei ich für Zweiteres plädieren würde. Sollen sich die doch den Aufwand eines ordenlichen Verfahrens machen, dann hast Du immer noch die Möglichkeit zu reagieren und Deine Einspruchsrechte wahrzunehmen

siebensieben
23.12.2013, 10:00
Sollen sich die doch den Aufwand eines ordenlichen Verfahrens machen, dann hast Du immer noch die Möglichkeit zu reagieren und Deine Einspruchsrechte wahrzunehmen

Dasd ist eine Option, wenn Du die nächsten Jahre nicht mehr nach Italien einreisen willst. Weiterhin könnte man a) beim KBA anrufen, ob die die Daten tatsächlich rausrücken, b) sich mal auf der angegebenen Webseite umsehen, c) die angegebene Telefonnummer probieren, man spricht Deutsch....

KINI
23.12.2013, 10:03
Ich glaube, das ist immer noch eine Grauzone, da die Amtshilfe durch deutsche Behörden wohl (noch) nicht durchgeführt wird.
Meines Wissens passiert dir in D gar nix, wenn Du derzeit nicht zahlst. Ist das Schreiben überhaupt bei dir angekommen ( ;o)) ) - also war es ein Einschreiben?

Was ich aus Italien gehört habe ist, dass die Kommune, die diesen Schrieb verschickt hat, quasi nur vor Ort vollstrecken kann. Bist Du also mit dem selben Auto wieder in Mailand und fällst dort auf, wäre es unter Umständen möglich, dass die dich an Ort und Stelle abkassieren. Überleg selbst, wie wahrscheinlich das ist...

giftmischer
23.12.2013, 10:12
Bist Du also mit dem selben Auto wieder in Mailand und fällst dort auf, wäre es unter Umständen möglich, dass die dich an Ort und Stelle abkassieren. Überleg selbst, wie wahrscheinlich das ist...

Die Wahrscheinlichkeit, dass ich die nächsten Jahre mal wieder nach Italien fahre ist nicht hoch.
Nach dieser Nummer würde ich sogar sagen, sie ist jetzt verschwindend gering --> es gibt andere, schöne Urlaubsziele.

Silbrig
23.12.2013, 10:38
Wenn man dem SZ-Artikel glauben schenken darf, dann ist das Schreiben nicht mal rechtmäßig.

Ich würde mir nicht mal bei einem weiteren Italien-Besuch sorgen machen.
So wie ich das Ganze verstanden habe, geben die italienischen Behörden die Schuldtitel an einen Subunternehmer weiter, der sich damit das Recht erkauft, die Knöllchen einzutreiben.

Weil man in diesem Moment nicht mehr das Problem eben dieser Behörden ist, dürften die persönlichen Daten diese garnicht erst erreichen. Immerhin werden die durch den Subunternehmer ermittelt und genutzt.

Was diese Unternehmen aber im Gegensatz zu den Behörden wohl nicht können ist, dich einer Überprüfung zu unterziehen. Wenn du also einreist, gibt es für das Unternehmen keine Möglichkeit das Bußgeld zu vollstrecken... Woher sollen die denn auch von deiner Einreise wissen oder wo du dich befindest?

Archer
23.12.2013, 11:04
"Wenn sie sich hier einloggen, können Sie auch mit Kreditkarte bezahlen"... 8o

Nimm Dir einen Anwalt, bzw. wenn Du gut Versichert bist, hast Du bestimmt für die Erstberatung eine kostenlose Anwalts-Hotline...

Alles andere ist nur Spekulation...

siebensieben
23.12.2013, 14:02
Aber der Ausgang in jedem Fall interessant!

giftmischer
23.12.2013, 14:13
Der Tenor nach meiner Internetrecherche:

Nicht zahlen - zumindest so lange nur dieses windige Schreiben von dieser fragwürdigen Inkassofirma vorliegt.
Es ist wohl extrem unwahrscheinlich, dass Italien das über deutsche Behörden offiziell eintreiben lässt.
Und selbst wenn, werden sie keine Unterstützung bekommen, da das Foto ein schlechter Scherz ist.
En schwarzes etwas, wo man nur von hinten mein Nummernschild erkennt.
Und im Gegensatz zu Italien, gibt es hier wohl keine Halterhaftung.

Die Forderung oder das Vergehen verjähren wohl in Italien selber nach fünf Jahren.
Wenn man also innerhalb dieser Zeit mit dem selben Auto in Italien in eine Verkehrskontrolle kommt, dann können sie die Forderung eintreiben.

Mal sehen, was der Anwalt sagt... .

Edmundo
23.12.2013, 14:57
Fragt sich wer genau hier in D angefragt hat und wer wem Deine Daten gegeben hat.

Agent0815
23.12.2013, 15:32
Nicht zahlen ! Die deutschen Behörden geben zwar die Daten heraus, unterstützen nachher aber nicht bei der Eintreibung im Rahmen einer in D nicht zulässigen Halterhaftung.

X-E-L-O-R
23.12.2013, 15:34
Bei mir tauchten vor Jahren mal zwei Uniformierte in der Firma auf. Ich kann Euch sagen... die Kollegen haben vielleicht Stilaugen bekommen...

Die Staatsanwaltschaft sei von den schweizer Behörden in meinem Fall zur weiteren Ermittlung aufgefordert worden. Aufgrund eines Rechtshilfeabkommens. Dem mussten sie Folge leisten, obwohl sie wohl selbst nicht so recht davon begeistert waren.

Mir wurde ein Rotlichtverstoß - also das Überfahren einer roten Ampel :D - in Zürich zur Last gelegt. War mir damals auch nicht bewusst, konnte ich aber auch nicht ausschließen.

Dann wurde mir die rechtliche Siutation erläutert: Obwohl die Staatsanwaltschaft jetzt förmlich ermittle, könne der Kanton Zürich das Geld bei mir nicht eintreiben. Da das Beweisfoto von hinten geknipst war, und die Beamten lediglich unseren Hund im Kofferraum identifizieren konnten, wurde mir mehr oder weniger deutlich dazu geraten, gar nichts zu zahlen. Mit dem Risiko, dass das Kennzeichen im Kanton Zürich jetzt erfasst sei und man mich dort bis zur Zahlung des Bußgeldes festsetzen könne. Das Risiko war für mich kalkulierbar...

giftmischer
23.12.2013, 15:46
Mir wurde ein Rotlichtverstoß (...) zur Last gelegt.

Das kann natürlich daheim mit der Frau schnell mal Probleme geben :D:D

X-E-L-O-R
23.12.2013, 15:51
Das kann natürlich daheim mit der Frau schnell mal Probleme geben :D:D

Vorlage zielsicher verwandelt! ;)

ehemaliges mitglied
23.12.2013, 16:00
Peter, da ich ja auch im Verkehrsecht nicht gänzlich ohne Kenntnisse bin, meine bescheidene Meinung dazu: schmeiss das Ding direkt in die Tonne und mach dir ein Bier auf. :dr:
Ich bin ja häufig am Gardasee, von dort ereilte mich im Sommer 2012 beziehungsweise einige Monate danach ein ähnliches Schicksal. Von einer örtlichen Gemeinde erhielt ich nach einem halben Jahr eine Zahlungsaufforderung, da ich auf einem kommunalen Parkplatz kein Parkticket gelöst hätte, was auch richtig war. Nachdem ich darauf nicht reagiert, kam ein weiterer Zahlungsbescheid, der für den Fall erneuter Nichtzahlung eine höhere Geldbuße androhte. Auch hierauf reagierte ich nicht. Danach hörte ich nie mehr etwas aus Italien. Inzwischen ist etwa ein Jahr vergangen. Angst vor irgendwelchen Verkehrskontrollen habe ich in keinster Weise. Wer die italienische Lebensart kennt, weiß, dass derartiger Kleinkram dort völlig in Vergessenheit gerät.
Ich habe, weder im tatsächlichen Leben noch im Internet, jemals etwas von deutschen Verkehrssünden gehört oder gelesen, die trotz Nichtzahlung ihrer Knollen später irgendwann in Italien kontrolliert und zur Kasse gebeten worden seien. Ich halte dies mittlerweile für ein Ammenmärchen.
Ich bin selbst die Autobahn, die nach Modena führt, schon häufiger mit ziemlich hohen Tempo durchgefahren, obgleich es dort Blitzanlagen gibt. Gehört habe ich von dort noch nie etwas. Forget it. :supercool:

Gänzlich anders sieht die Sache natürlich für Verkehrsknollen aus Österreich, Schweiz oder den Niederlanden aus: kriegt man von dort Post, würde ich zu sofortiger Zahlung anraten. Ansonsten droht in der Tat möglicherweise richtiger Stress.:kriese:

max mustermann
23.12.2013, 16:11
Gänzlich anders sieht die Sache natürlich für Verkehrsknollen aus Österreich, ...aus: kriegt man von dort Post, würde ich zu sofortiger Zahlung anraten. Ansonsten droht in der Tat möglicherweise richtiger Stress.:kriese:

Obwohl ihr die Radarstrafen beruhigt zerreissen könnt, denn hier wird (noch) von hinten fotografiert und in D akzeptiert man nur Fotos von vorne.

Vanessa
23.12.2013, 16:25
So isses...mach ich seit 1 Jahr konsequent mit ner Geschichte aus Österreich....

max mustermann
23.12.2013, 16:32
Warte mein Freund, wir rüsten bereits mit anderen Radarkameras auf, dann hamma dich endlich! :D

ehemaliges mitglied
23.12.2013, 16:37
Obwohl ihr die Radarstrafen beruhigt zerreissen könnt, denn hier wird (noch) von hinten fotografiert und in D akzeptiert man nur Fotos von vorne.

Vergiss es, die Tiroler Polizei hat mich schon 1997 per Laserpistole mit anschliessendem Anhalten gecatcht......:motz:

Vanessa
23.12.2013, 16:40
Warte mein Freund, wir rüsten bereits mit anderen Radarkameras auf, dann hamma dich endlich! :D

:kriese:

cardealer
23.12.2013, 16:42
Warte mein Freund, wir rüsten bereits mit anderen Radarkameras auf, dann hamma dich endlich! :D

ihr braucht keine neuen Kameras ihr müsst nur von vorne Blitzen;)

GT3 Racer
23.12.2013, 16:45
Vergiss es, die Tiroler Polizei hat mich schon 1997 per Laserpistole mit anschliessendem Anhalten gecatcht......:motz:

Die brauchen dazu aber keine Laserpistole: Die schätzen einfach.

... oder war das in der Schweiz (?)

giftmischer
23.12.2013, 16:52
Peter, da ich ja auch im Verkehrsecht nicht gänzlich ohne Kenntnisse bin, meine bescheidene Meinung dazu: schmeiss das Ding direkt in die Tonne und mach dir ein Bier auf. :dr:
Ich bin ja häufig am Gardasee, von dort ereilte mich im Sommer 2012 beziehungsweise einige Monate danach ein ähnliches Schicksal. Von einer örtlichen Gemeinde erhielt ich nach einem halben Jahr eine Zahlungsaufforderung, da ich auf einem kommunalen Parkplatz kein Parkticket gelöst hätte, was auch richtig war. Nachdem ich darauf nicht reagiert, kam ein weiterer Zahlungsbescheid, der für den Fall erneuter Nichtzahlung eine höhere Geldbuße androhte. Auch hierauf reagierte ich nicht. Danach hörte ich nie mehr etwas aus Italien. Inzwischen ist etwa ein Jahr vergangen. Angst vor irgendwelchen Verkehrskontrollen habe ich in keinster Weise. Wer die italienische Lebensart kennt, weiß, dass derartiger Kleinkram dort völlig in Vergessenheit gerät.
Ich habe, weder im tatsächlichen Leben noch im Internet, jemals etwas von deutschen Verkehrssünden gehört oder gelesen, die trotz Nichtzahlung ihrer Knollen später irgendwann in Italien kontrolliert und zur Kasse gebeten worden seien. Ich halte dies mittlerweile für ein Ammenmärchen.
Ich bin selbst die Autobahn, die nach Modena führt, schon häufiger mit ziemlich hohen Tempo durchgefahren, obgleich es dort Blitzanlagen gibt. Gehört habe ich von dort noch nie etwas. Forget it. :supercool:

Gänzlich anders sieht die Sache natürlich für Verkehrsknollen aus Österreich, Schweiz oder den Niederlanden aus: kriegt man von dort Post, würde ich zu sofortiger Zahlung anraten. Ansonsten droht in der Tat möglicherweise richtiger Stress.:kriese:

:verneig: Vielen Dank Tom.

Genau so wird's gemacht.
Sollte dennoch Stress drohen, melde ich mich bei Dir :D

Werde aber hier im Thread weiter berichten, was noch kam aus Italia.

ehemaliges mitglied
23.12.2013, 16:55
:gut:

max mustermann
23.12.2013, 17:02
Die brauchen dazu aber keine Laserpistole: Die schätzen einfach.

... oder war das in der Schweiz (?)



Ist mir auch schon passiert. Das Delikt war "zu schnell, ich hab's nicht gemessen, aber es war eindeutig zu schnell."
Darauf nannte ich den Gendarm "Abführmittel" und dann kontrollierte er das Ablaufdatum vom Verbandszeug.

ducsudi
23.12.2013, 20:06
Ich hatte vor 5 Jahren ein halbes Jahr nach meinem Rom Aufenthalt auch ein Schreiben einer Italo Inkasso Firma.

Ich soll mit dem Leihwagen durch eine Strasse gefahren sein, die temporär für die Durchfahrt gesperrt war.

Das 1. Schreiben habe ich ignoriert, das 2. ein halbes Jahr später ebenso. Nummer 3 und 4 auch. Seit gut 3 Jahren ist Ruhe.

Also: ignorieren und nicht mehr daran denken.

StefanM
23.12.2013, 21:59
Und ich Depp hab letztes Jahr den Strafzettel aus Sardinien bezahlt, der mir nach Hause geschickt wurde :motz:

Muigaulwurf
23.12.2013, 22:04
Von dem gleichen Schreiben hat mir mein Onkel letztens auch erzählt - Befahren einer Busspur in Mailand. Er hat das aber direkt gezahlt.

madmax1982
23.12.2013, 22:38
Irgendwie müssen die Busspuren in Mailand ja auch finanziert werden. :ka:

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 10:58
Mist gebaut - Mann sein und dazu stehen - bezahlen - fertig!

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 11:05
Mist gebaut - Mann sein und dazu stehen - bezahlen - fertig!
Schwachsinn. =)

giftmischer
24.12.2013, 11:14
Mist gebaut - Mann sein und dazu stehen - bezahlen - fertig!

Da schliesse ich mich Tom an - Schwachsinn.

Wenn ich wirklich Mist baue, angehalten werde, mir erklärt wird was ich falsch gemacht habe und was es kostet, dann stehe ich dazu und bezahle für meinen Fehler.

Sich nach sieben Monaten Überwachungsvideos anzusehen und dann Leute mit angeblichen Verstößen, miesen Fotos und halbseidenen Inkassounternehmen abzuzocken, ist meiner Meinung nach armselig und charakterlos.
Hätten Sie mir ein Video oder zumindest ein Foto geschickt, so daß ich verstehe, was ich angeblich falsch gemacht habe O.K., aber so - no way :op:

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 11:14
Nicht Memme sein - Mann sein schrieb ich. ;)

Man kann alles anfordern, wenn man sich eines Vergehens nicht bewusst ist, aber einfach aussitzen .... :rolleyes:

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 11:21
Zahl du es doch für Peter. Hey, heute ist Weihnachten - sei ein Gutmensch .....:bgdev:

giftmischer
24.12.2013, 11:24
Man kann alles anfordern, wenn man sich eines Vergehens nicht bewusst ist, aber einfach aussitzen .... :rolleyes:

Ich schrieb doch, ich hab die Akte eingesehen und ein verschwommenes Foto meines Autos von hinten bekommen.
Man erkennt weder Umgebung, noch sonst was. Darin kann ich keinen Fehler meinerseits erkennen.

https://dl.dropboxusercontent.com/u/46883403/Screenshot-2013-12-24-11.27.59.jpg

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 11:43
Zahl du es doch für Peter. Hey, heute ist Weihnachten - sei ein Gutmensch .....:bgdev:

Tja - heute ist Weihnachten - wohl wahr. Scheinst aber nicht zu wissen, welche Bedeutung das Fest hat. Smiley schenk' ich mir mal.

MacLeon
24.12.2013, 12:03
Und weil Weihnachten das Fest der Liebe ist, wird jetzt hier nicht gestritten. :dr:

Agent0815
24.12.2013, 12:26
Gänzlich anders sieht die Sache natürlich für Verkehrsknollen aus Österreich, Schweiz oder den Niederlanden aus: kriegt man von dort Post, würde ich zu sofortiger Zahlung anraten. Ansonsten droht in der Tat möglicherweise richtiger Stress.:kriese:

Bitte erklären :grb:

Knöllchen im Rahmen einer Halterhaftung interessieren mich eigentlich überhaupt nicht - egal ob aus Italien, Österreich, Schweiz oder Niederlanden. Anders ist es natürlich, wenn nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist.
Bei der Rückfahrt aus Kroatien im Sommer hat´s hinter einem Tunnel in Österreich auch klick gemacht - von hinten. Post kam an den Halter des Fahrzeuges, mit Rabattangebot, wenn er sofort zahlt :D

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 12:44
Und weil Weihnachten das Fest der Liebe ist, wird jetzt hier nicht gestritten. :dr:

Hast ja vollkommen Recht. (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/134460-Ich-wünsche-Euch?p=4145730&viewfull=1#post4145730)

Exige
24.12.2013, 13:16
Bitte erklären :grb:

Knöllchen im Rahmen einer Halterhaftung interessieren mich eigentlich überhaupt nicht - egal ob aus Italien, Österreich, Schweiz oder Niederlanden. Anders ist es natürlich, wenn nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist.
Bei der Rückfahrt aus Kroatien im Sommer hat´s hinter einem Tunnel in Österreich auch klick gemacht - von hinten. Post kam an den Halter des Fahrzeuges, mit Rabattangebot, wenn er sofort zahlt :D

Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht. Wenn du dich in einen fremden Rechtskreis begibst gilt grds. erstmal dortiges Recht für deine Handlungen dort.

giftmischer
24.12.2013, 13:26
Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht. Wenn du dich in einen fremden Rechtskreis begibst gilt grds. erstmal dortiges Recht für deine Handlungen dort.

Philipp da muss ich Dir leider widersprechen, obwohl ich kein Anwalt bin ;).

Richtig ist, dass dortiges Recht für dortige Handlungen gilt.

Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.
Ich denke das kann Tom als Anwalt auch so bestätigen.

Und auch noch mal in diesem Thread: Frohe Weihnachten Euch allen :dr:

ehemaliges mitglied
24.12.2013, 13:34
.......und Tom macht jetzt hier zum Weihnachtsfest keinen Crash-Kurs im europäischen Ordnngswidrigkeitenrecht mit euch.....gehts googeln. :D

Edmundo
24.12.2013, 13:35
Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht.
Aber nicht wenn beispielsweise in Österreich von hinten geblitzt wird und der Fahrer nicht erkennbar ist.

Unabhängig davon sollte man, wenn nicht zu unverschämt, zahlen, denn schließlich hat man ja auch einen Fehler gemacht. Ich bin in Österreich schon mal geschätzt worden in der Nähe von Salzburg und bevor ich mir da irgendwelchen Stress mache, habe ich bezahlt. Hätte ich vielleicht nicht müssen aber was nutzt es da für 50 Euro oder 100 Euro irgendein Risiko einzugehen. Da lebe ich lieber ruhiger und ärgere mich schon gar nicht mehr über so was (zumindest Ärgere ich mich nur kurzfristig ;)).

giftmischer
24.12.2013, 13:38
Also gut, hier ein Interview mit einer deutschen Anwältin.
Da wird die Frage bzgl. der Vollstreckungshilfe ganz klar beantwortet:

Klick mich hart und weihnachtlich (http://www.spies-rechtsanwaelte.com/rechtsanwaeltin-katja-eva-spies-bei-zdf-wiso-08-07-2013/)

Exige
24.12.2013, 14:35
Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.


Aber man sollte nachweisen, dass man nur Halter und eben nicht der Fahrer ist. Wer sagt: "interessiert mich nicht, ich mach gar nichts", kann trotzdem Ärger bekommen ;)

Frohe Weihnachten, Peter :dr:

Agent0815
24.12.2013, 16:20
Aber man sollte nachweisen, dass man nur Halter und eben nicht der Fahrer ist. Wer sagt: "interessiert mich nicht, ich mach gar nichts", kann trotzdem Ärger bekommen ;)

Frohe Weihnachten, Peter :dr:

Man muss gar nix beweisen - die Behörde muss nachweisen, dass man gefahren ist.
Und ich wiederhole mich: Vollstreckungshilfe in D bei bei Halterhaftung funktioniert nicht.

Exige
24.12.2013, 23:22
Nochmal nachgeschaut: Bernd, Peter, entschuldigt, ihr habt Recht. Ich war da auf dem Holzweg. Der Fall, den ich im Kopf hatte, war anders gestrickt.

Exige
24.12.2013, 23:45
Eins noch: je nach Lage kann Einspruch im Ausland notwendig sein & falls was vom BfJ kommt Hinweis, dass ein Fall der Halterhaftung vorliegt.