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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktienverkauf 27.12 (Versteuerung 2013 oder 2014)



sausapia
25.12.2013, 12:12
Liebe Steuerspezialisten,

mein Bruder stellte mir als (Ex-Banker) soeben eine Frage, die ich nicht zu 100%-Sicherheit beantworten konnte. :grb:

Er möchte zur Steuer-Optimierung den Verkauf eines Aktienpakets splitten, so dass er jeweils die Hälfte der Aktien noch am 27.12.2013 und den Rest Anfang Januar verkauft. So muss er den Gewinn "theoretisch" zur Hälfte 2013 und 2014 versteuern. Valutarisch wird ihm bei einem Verkauf am Freitag, den 27.12 der Betrag wegen des Wochenendes und Silvester als Bankfeiertag aber erst am 2.01.2014 gutgeschrieben. Kann jemand mit Sicherheit sagen, ob er diesen Betrag in die Steuererklärung 2013 oder erst 2014 aufzunehmen hat?

Lieben Dank im voraus :gut:

hugo
25.12.2013, 12:14
Datum des Verkaus.Also 2013.

sausapia
25.12.2013, 12:19
Wow, 2 Min. :gut:
Lieben Dank Udo

fugazi
25.12.2013, 18:33
Das Datum der Orderausführung ist dabei ausschlaggebend.

ein michael
25.12.2013, 19:09
Da sich bei Aktiengeschäften vieles geändert hat ( fallen jetzt unter § 20 abs. 2 Nr. 2 EStG, da gilt grundsätzlich Zuflussprinzip), Empfehlung Steuerberater fragen

fugazi
25.12.2013, 19:14
Was meinst du damit. "First in, first out"?

ein michael
25.12.2013, 19:40
Schon dass ist eine Frage für sich...
Zufluss nach § 11 meint die Gutschrift auf dem Konto gilt als Zeitpunkt der Versteuerung, nun gibt es auch hier noch Haarspaltereien, ob Valuta und Buchungstag. Aktienverkäufe sind eben keine Spekulationseinkünfte mehr, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob sich trotz der Zuordnung zu diesen Einkünften wieder Ausnahmen bei der Frage des Besteuerungszeitpunktes durch die Einkommensteuerrichtlinen ergeben.
Zu klären ist dann eben was ausschlaggebend ist;
Orderzeitpunkt
Ausführungszeitpunkt der Bank
Gutschrift auf dem Bankkonto (Valuta oder Buchungstag)
Aus diesen Gründen empfehle ich den Steuerberater zu fragen...

natas78
25.12.2013, 21:38
Aber auch wenn da das Wochenende dazwischen liegt ist der Montag kein Feiertag. Daher sollte der Betrag am 30. gutgeschrieben werden. Im Grunde genommen gilt der Verkaufstag und somit auch der Verkaufskurs. Also vom 27.12..

Agent0815
25.12.2013, 22:20
Ok - wollte dieses Jahr zwar nix mehr arbeiten, aber hier im Forum mach ich ne Ausnahme ;):
Maßgeblich ist, wie bereits geschrieben, die Orderausführung.
Aber seit Einführung der Schedulenbesteuerung für Kapitaleinkünfte gibt es da nimmer viel zu optimieren.

Treo
25.12.2013, 23:41
Neuaktien?

Was soll's kommen doch so oder so 25% Abgeltungssteuer drauf, dann kümmert's doch niemanden...

Wir reden aber über Geschäfte in D, oder?