Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten Garagendachreinigung??
uhrenmaho
10.01.2014, 14:32
Liebe Kollegen,
hätte da mal eine Frage.
Wohne mit meiner Frau seit 25 Jahren in einer sehr schönen Mietwohnung plus Garage und wir haben mit unserer Eigentümerin ein entspanntes Verhältnis. Nun erfahren wir, dass die Eigentümer bei einer Mitgliederversammlung beschlossen haben, eine Dachdeckerfirma zu beauftragen, die die Garagendächer (insgesamt 12) 2 x im Jahr sauber macht (Laub) und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Da wir als Mieter von dieser Entscheidung komplett ausgeschlossen wurden und auch davon nichts im MV steht zweifeln wir daran, ob wir diese Kosten mittragen müssen. Was meint Ihr????
LG Manfred
RAMichel
10.01.2014, 15:11
Wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt, ist die Garagendachreinigung nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Die zweimalige Reinigung im Jahr scheint mir zudem unangemessen.
Sofern es für die Garagen gesonderte Mietverträge gibt, sind diese auf eine Regelung bzüglich Dachreinigung zu prüfen.
sausapia
10.01.2014, 15:27
Hi Manfred,
das sehe ich exakt so wie Thomas. Ohne separate Vereinbarung gehört diese Reinigung nicht zu üblichen Kosten, die der VM über die Betriebskosten abrechnen darf.
Es bleibt mMn die Frage: Lohnt es sich für den Betrag das eigentlich gute Verhältnis zu der Eigentümerin zu gefährden?
Bin von den bei uns entstehenden Kosten ausgegangen, und komme pro Jahr und Garage auf ~40€ brutto. Ist sicherlich auch Geld, allerdings wäre es mir einen handfesten Streit nicht wert. Einfach nett nachfragen und auf die rechtliche Situation hinweisen, ja - im Zweifelsfall aber nicht größere Geschütze auffahren ...
Über welchen Betrag sprechen wir hier?
uhrenmaho
10.01.2014, 16:28
Über welchen Betrag sprechen wir hier?
Paddy, auf Deine Meinung würde ich besonders wert legen, da Du wie einige
anderen Kollegen gerade von diesem Thema einige Ahnung hast. Aber es geht
hier nicht um den Betrag (den ich noch nicht kenne, da die Endscheidung
erst vor einigen Monaten getroffen wurde) sondern ums PRINZIP.
LG Manfred
uhrenmaho
10.01.2014, 16:29
Wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt, ist die Garagendachreinigung nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Die zweimalige Reinigung im Jahr scheint mir zudem unangemessen.
Sofern es für die Garagen gesonderte Mietverträge gibt, sind diese auf eine Regelung bzüglich Dachreinigung zu prüfen.
Thomas, es gibt keinen gesonderten Mietvertrag sondern nur einen Hauptmietvertrag
über Wohnung inkl. Garage.
LG Manfred
uhrenmaho
10.01.2014, 16:34
Es bleibt mMn die Frage: Lohnt es sich für den Betrag das eigentlich gute Verhältnis zu der Eigentümerin zu gefährden?
Bin von den bei uns entstehenden Kosten ausgegangen, und komme pro Jahr und Garage auf ~40€ brutto. Ist sicherlich auch Geld, allerdings wäre es mir einen handfesten Streit nicht wert. Einfach nett nachfragen und auf die rechtliche Situation hinweisen, ja - im Zweifelsfall aber nicht größere Geschütze auffahren ...
Matteo, nein lohnt sich wahrscheinlich nicht. Muss sowieso zuerst mal die
Abrechnung abwarten. Aber die NK steigen von Jahr zu Jahr, bezahle
jetzt für 90 m² fast 300 Euro. Darum reagiere ich auf dieses Thema sehr
sensibel. Beispiel: bei uns wurden angeblich voriges Jahr die Dachrinnen
sauber gemacht. Der Mieter der Penthouse Wohnung erzählt mir aber, dass
da oben noch immer Raketenreste (Silvester) von vor 2 Jahren drin liegen.
Soviel zur Reinigung!!
LG Manfred
shocktrooper
10.01.2014, 16:45
Nimmt Dein Mietvertrag in Sachen Nebenkostenumlagen nur allgemein Bezug auf Nebenkosten gem. Betriebskostenverordnung oder werden da die einzelnen Betriebskosten, die umgelegt werden, explizit aufgeführt?
Manfred, per Ferndiagnose kann man sowas nicht vernünftig beurteilen, entscheidend ist die mietvertragliche Regelung, und da sind oft einzelne Formulierungen entscheidend. Das ist im Grunde ein Thema für einen Mietrechtler.
Davon abgesehen klingen 300 € bei 90 qm viel, aber auch das kann man nur beurteilen wenn man die Betriebskostenabrechnung geprüft hat.
uhrenmaho
10.01.2014, 16:49
Manfred, danke für die Blumen. Per Ferndiagnose kann man sowas nicht vernünftig beurteilen, entscheidend ist die mietvertragliche Regelung. Das ist im Grunde ein Thema für einen Mietrechtler.
Davon abgesehen klingen 300 € bei 90 qm viel, aber auch das kann man nur beurteilen wenn man die Betriebskostenabrechnung geprüft hat.
:D Paddy, 3 1/2 Stockwerke, natürlich mit Aufzug.
LG Manfred
uhrenmaho
10.01.2014, 16:52
Nimmt Dein Mietvertrag in Sachen Nebenkostenumlagen nur allgemein Bezug auf Nebenkosten gem. Betriebskostenverordnung oder werden da die einzelnen Betriebskosten, die umgelegt werden, explizit aufgeführt?
Explizit aufgeführt aber kein Wort von Garage in den NK
Manfred
Explizit aufgeführt aber kein Wort von Garage in den NK
Meiner (laienhaften) Meinung nach, wird dann die Eigentümerin diese Kosten nicht einfach auf dich umlegen können.
shocktrooper
10.01.2014, 17:18
Meiner (laienhaften) Meinung nach, wird dann die Eigentümerin diese Kosten nicht einfach auf dich umlegen können.
:gut: tja, dem schließ ich mich an. Wenn man im Mietvertrag genau aufführt, was man umzulegen gedenkt, hast Du mit allem, was nicht dort steht, wohl nix am Hut.
Wohne mit meiner Frau seit 25 Jahren in einer sehr schönen Mietwohnung plus Garage und wir haben mit unserer Eigentümerin ein entspanntes Verhältnis.
Aber es geht hier nicht um den Betrag (...) sondern ums PRINZIP.
Interessant, dann erklär mir mal das Prinzip. :bgdev:
:grb: Im Prinzip hast du vielleicht Recht....aber tatsächlich liegst du vielleicht doch falsch. Denn wegen ein paar Euro würde ICH eine sehr schöne Wohnung und das gute Mietverhältnis NICHT aufs Spiel setzen.
uhrenmaho
10.01.2014, 17:57
Interessant, dann erklär mir mal das Prinzip. :bgdev:
:grb: Im Prinzip hast du vielleicht Recht....aber tatsächlich liegst du vielleicht doch falsch. Denn wegen ein paar Euro würde ICH eine sehr schöne Wohnung und das gute Mietverhältnis NICHT aufs Spiel setzen.
Elmar, entspannt heißt bei mir, hart aber fair. Und da unsere Hausverwaltung schon mal
unter "Sonstige Nebenkosten" (natürlich ohne Belege) mal gerne einige Sachen
versteckt, die man nicht auf die Mieter umlegen kann bin ich bei NK hellwach. Insbesondere,
da die Kosten von Jahr zu Jahr kontinuierlich steigen.
LG Manfred
P.S. Ich weiß jetzt wie ich mich verhalten soll und bedanke mich bei den Kollegen
Es bleibt mMn die Frage: Lohnt es sich für den Betrag das eigentlich gute Verhältnis zu der Eigentümerin zu gefährden?
Denn wegen ein paar Euro würde ICH eine sehr schöne Wohnung und das gute Mietverhältnis NICHT aufs Spiel setzen.
Setzt man denn ein gutes Verhältnis aufs Spiel, wenn man nicht blind alles bezahlt, was man nicht schuldet?
uhrenmaho
10.01.2014, 18:29
Setzt man denn ein gutes Verhältnis aufs Spiel, wenn man nicht blind alles bezahlt, was man nicht schuldet?
+1 und Nico, Paddy und Co. zum Schluss ein dickes "Danke"
Euch allen ein schönes WE
Manfred
Setzt man denn ein gutes Verhältnis aufs Spiel, wenn man nicht blind alles bezahlt, was man nicht schuldet?
Nein, daher die Einschränkung, dass ich zwar eine Diskussion suchen würde, allerdings dafür keinen Streit vom Zaun brechen würde.
Da aber entspannt hart aber fair heißt - go for it!
Schönes WE ebenso!
So verstehe ich das auch, Matteo :gut:
sausapia
10.01.2014, 22:05
Manfred,
Die NK stiegen sicherlich auch, weil die Energiekosten recht deutlich stiegen und Hausversicherungen auch selten günstiger werden....
uhrenmaho
10.01.2014, 22:13
Manfred,
Die NK stiegen sicherlich auch, weil die Energiekosten recht deutlich stiegen und Hausversicherungen auch selten günstiger werden....
Bin ich natürlich bei Dir Frank
LG Manfred
sausapia
10.01.2014, 22:17
Darüber ärgern sich auch die Eigentümer.
Setzt man denn ein gutes Verhältnis aufs Spiel, wenn man nicht blind alles bezahlt, was man nicht schuldet?
Wenn ich in eine offene Diskussion gehe, sicher nicht. Wenn ich mit der Einstellung "aus Prinzip" in ein Gespräch gehe, dann sicherlich. Das sieht mir mehr nach verhärteten Fronten aus, wo sich keine Diskussion mehr ergibt.
Ja, Prinzipien sind für Prinzipienreiter...
Wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt, ist die Garagendachreinigung nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Die zweimalige Reinigung im Jahr scheint mir zudem unangemessen.
Sofern es für die Garagen gesonderte Mietverträge gibt, sind diese auf eine Regelung bzüglich Dachreinigung zu prüfen.
Alles gesagt :gut:
switchhousing
11.01.2014, 10:04
Hm, so eine Situation gibt es nicht alle Tage.
Ich glaube das Thema Dachreinigung geht doch eher in Richtung Instandhaltungskosten, oder Vorsorgebetreibung für
funktionsfähige Wasserabläufe der Garagen etc.
Für diese Garagen werden Mieten bezahlt, und müssen somit folglich auch vom Eigentümer instandgehalten werden.
Instandhaltungskosten sind aber nicht umlegbar auf die Mieter, wie auch immer, alles weiss man-n auch nicht.
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