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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Preisbindung im Onlineshop - Muss er dafür verkaufen?



Flo74
14.01.2014, 13:38
Hi!
Mal eine Frage:
wenn ich dieses Onlineangebot annheme -für 6 Stk.- und gleich mit PayPal bezahle, muss der Anbieter es mir zu dem Kurs verkaufen, bzw. liefern?

Normal am Markt sind ab 50,- die Norm...

44401

tobstar
14.01.2014, 13:48
Kommt auf die AGB an, würde ich sagen. In unserem "online Shop" sind das lediglich Kaufanfragen.

Hubertus
14.01.2014, 13:50
Na wieso sollte der Shop denn den Artikel mit 25,98 EUR auspreisen und dann einen anderen Preis fakturieren?

Verstehe Deine Frage nicht. Oder steht weiter unten noch was von limitierten Mengen?

Flo74
14.01.2014, 13:50
danke, hat sich erledigt... in der onlinebestellungsprozess, entpuppt sich die "falle", dass se mir die verfügbarkeit absagen...

sehr schade.

tobstar
14.01.2014, 13:53
Der Shop muss dein Kauf trotzdem annehmen, egal ob du bezahlst oder nicht (falls ich mich richtig erinnere).

Das passiert z.B. über Bestellbestätigungen o.ä. - kein Plan wie DER Shop das macht.


Zitat amazon:

Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.

PTF
14.01.2014, 13:54
bei offensichtlichen Fehlern muss der Händler es dir nicht zu dem Preis verkaufen - ein Kaufvertrag kommt erst zustande wenn du auch eine Auftragsbestätigung bzw. die Re dazu erhalten hast.

Smoke
14.01.2014, 13:56
Meiner Meinung nach, ohne die AGBen zu kennen, ist das ein Kaufangebot, das Du annimmst und der VK muss zu dem Preis liefern.

Normalerweise ändern auch AGBen an dem Erscheinungsbild des Angebots nichts mehr.

Gruß,

Nachtrag: hat sich wohl erledigt.

tobstar
14.01.2014, 13:59
invitatio ad offerendum fällt mir da noch ein (http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots).

Jetzt müssen aber die Experten ran.

AndreasS
14.01.2014, 14:01
Du hast ja nichts zu verlieren.

Warte die Bestellbestätigung ab, sollte da wider Erwarten ein höherer Preis drin stehen, kannst Du immernoch widerrufen. Ich gehe davon aus, dass Du Verbraucher bist.

Flo74
14.01.2014, 14:23
Ich gehe davon aus, dass Du Verbraucher bist.
klar, wollte die für den 11er.

habe grade mit denen telefoniert... fehler. nicht zu dem preis, sondern für 55,-/stk.

habe jetzt in lettland welche für 33,- gefunden :D

hoffe das das klappt... zur not habe ich noch die alten.

goldencolt
14.01.2014, 14:35
Onlineangebote sind immer nur eine Einladung zur Anbotsstellung. Der Verkäufer könnte anders auch gar nicht sicherstellen, dass er die nachgefragte Menge auch liefern kann, stell Dir vor, der hat kein Warenlagersystem mit aktuellem Stand und ein Kunde kauft 200 Stück bei einem Lagerstand von 10 Stk.

Flo74
14.01.2014, 15:19
naja, kann ja auch andersherum sein: er hat "200" und reserviert in der lagerhaltung davon "10" z.b. für ebay oder so.

na egal. ist durch. danke :dr:

Smoke
14.01.2014, 17:36
Onlineangebote sind immer nur eine Einladung zur Anbotsstellung.
Das stimmt so nicht.
Grundsätzlich kennt die Juristerei wenig "immer". Das führt jetzt aber zu weit ...

rolimai
18.01.2014, 09:12
Das mag so sein, aber es ist dennoch wichtig, sich den Grundsatz immer vor Augen zu führern, weil er m. E. in 99 % der Verkaufssituationen gilt:

1.

Auspreisung im "echten" Laden oder im Online-Shop = der Verkäufer lädt den Kunden ein, ein Angebot abzugeben.

2.

Zur Kasse watscheln und vorlegen oder Bestellung aufgeben = der Kunde gibt ein Angebot ab.

3.

Der Kassierer leitet den Abwicklungsvorgang ein oder Angebotsbestätigung oder Auslieferung = der Verkäufer nimmt das Angebot an.

Wenn der Verkäufer in dergleichen Situationen am Ende "ablehnt", dann ist da in der Regel kaufvertraglich nichts zu holen. Ob er möglicherweise wettbewerbsverstößig unterwegs ist, ist eine ganz andere Frage.

Die Beurteilung des Zustandekommens eines Vertrages ist im Einzelfall eine durchaus anspruchsvolle Angelegenheit. Das, was zu den Tatsachen bisher vorgetragen worden ist, rechtfertigt meines Erachtens keine saubere Einschätzung.

ehemaliges mitglied
19.01.2014, 10:41
wie "mühsam" ein Einkaufsvorgang zerpflückt werden kann.8o