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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwandschaftsverhältnis Ehepartner



Signore Rossi
20.01.2014, 18:08
Ich hatte heute eine kleine Diskussion, ob es sich bei einem 'Ehepartner' auch gleichzeitig um einen 'Verwandten' handelt.

Meine Schwägerin ist der Meinung dass dem so sei und bezieht sich u. a. auf verschiedene Sonderrechte für Ehepartner.

Einschlägige Wikipedia-Auskünfte, die ja - wie hinlänglich bekannt - nicht immer zu 100% korrekt sein müssen, besagen das Gegenteil. Hier heißt es z. B.: "Die Eheschließung begründet keinerlei Verwandtschaft oder Schwägerschaft zwischen den beiden Ehepartnern..." Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Ehe-_und_Lebenspartner) :ka:

Hier hat doch bestimmt jemand Ahnung und kann ein wenig Licht ins Dunkel bringen?

Danke vorab! :gut:

markus247
20.01.2014, 18:14
Wiki hat hier recht.

Ein Verwandtschaftsverhältnis entsteht nicht. Allerdings besteht ein Rechtsverhältnis, was in einigen Teilen über die die Rechte und Pflichten innerhalb der Verwandschaft hinausgeht. Jedoch kann man sich Ehepartner aussuchen, Verwandte bekannterweise ja nicht :D

Aber dir ging es ja wohl nur um die konkrete juristische Betrachtungsweise, oder?

alicia
20.01.2014, 18:15
ebenfalls Wiki:

"Der Begriff der „Verwandten“ ist in diesem Sinne von dem der „Familienangehörigen“ oder „Angehörigen“ zu unterscheiden. Zu Letzteren zählen auch Ehepartner und Lebenspartner sowie Verschwägerte, mit denen Verwandtschaft im Rechtssinn dagegen nicht besteht."

Nixus77
20.01.2014, 18:16
Weder Verwand noch verschwägert

Edit:

Ehegatten sind (als solche) miteinander weder verwandt, noch verschwägert.


Quelle: (http://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/29__8711_Zusatzuebersichten-FR-2013.pdf)

markus247
20.01.2014, 18:20
Hier mal die Legaldefinition:

§ 1589 BGB
Verwandtschaft

(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.


Man beachte aber auch Absatz 2 dieser Vorschrift:

§ 1590 BGB
Schwägerschaft

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.

(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.


Einmal Schwiegermutter, immer Schwiegermutter ...:op:

siebensieben
20.01.2014, 18:48
Ganz einfach: Wenn Du mit Deiner Frau zusammen Nachkommen hast, ist's keine Inzucht. ;)

RAMichel
20.01.2014, 19:03
Einfacher Merksatz: Eltern sind mit ihren Kindern und deren Kindern verwandt, aber untereinander nur verheiratet. Wäre ja noch schöner, wenn man die Verwandtschaft durch eine Ehescheidung aufheben könnte ;-)

Edmundo
20.01.2014, 19:13
Ein Vater eines guten Freundes sagte immer:

"Lieber Ratten im Keller als Verwandte im Haus" :D

Könnte auch auf die Ehefrau zutreffen, aber vielleicht erst nach ein paar Ehejahren ;)

hallolo
20.01.2014, 19:43
Ganz einfach: Wenn Du mit Deiner Frau zusammen Nachkommen hast, ist's keine Inzucht. ;)

DAS klingt plausibel.

Signore Rossi
20.01.2014, 20:13
Mensch, Jungs! Ihr seid ja mal wieder fix! Danke für die schnellen und fundierten Infos! :gut:

hoppenstedt
20.01.2014, 22:39
Eine vielleicht laienhafte Frage: ab Cousine darf man aber doch Verwandte heiraten, war mal so eine - vielleicht siehe vorne - Ansicht, die ich glaubte als gegeben hinnehmen zu dürfen.
--> Ist das so?
Ab welchem Verwandtschaftsgrad darf man denn theoretisch heiraten?!

heintzi
20.01.2014, 22:46
Wir haben hier auch Members aus der Eifel, warten wir mal, was die zu sagen haben :D

Donluigi
20.01.2014, 22:50
:D Ich wußte, das sowas kommt. Und ich wußte, daß es von Dir kommen wird.

RAMichel
20.01.2014, 22:51
§ 173 StGB stellt Inzest unter Strafe, also Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern. Das dienst dem Schutz der Familie, da sich bei Inzest, Ehelichung und Vermehrung sicher äußerst skurrile familiäre Konstellationen und Erbkrankheiten ergeben könnten. Cousins sind nicht in gerader Linie verwandt und haben auch nur einen niedrigen Inzuchtkoeffizienten. Da ist also eine Ehelichung kein Problem.

Knipser
20.01.2014, 22:52
Südbelgier?

Also die aus der Eifel.

Donluigi
21.01.2014, 18:32
Vateronkel, Vateronkel, nicht so schnell! Mein Klumpfuß!

Agent0815
22.01.2014, 09:18
Wir haben hier auch Members aus der Eifel, warten wir mal, was die zu sagen haben :D

Hinweis ist korrekt - hätte überall herkommen dürfen, nur ned aus der Pfalz. Denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht ....................................;)